Teilzonenplan Walhusen - Genehmigung

Plan da zonas · Niederhelfenschwil

Document

Numer
2012-8610
Gener
Plan da zonas
Vischnanca
Niederhelfenschwil
Chantun
St. Gallen
Nivel
Vischnanca
Approvà
26-11-2012
En vigur dapi
26-11-2012

Karte

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Datotecas

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Text

Kanton St.Gallen Baudepartement

Baudepartement, Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Lflmmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

A-Post Gemeinderat Oberdorf 10 9527 Niederhelfenschwil

26. November 2012

Gemeinde Niederhelfenschwil: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: e

Teilzonenplan Walhusen

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Mit dem Teilzonenplan Walhusen sollen rund 0.8 Hektaren vom Übrigen Gemeindegebiet in die Wohnzone W2 bzw. Wohn-Gewerbezone WG2 eingezont werden. Das Planungs­ gebiet umfasst die Parzelle 1409 sowie einen kleineren Teil der Parzelle 361 am westli­ chen Dorfrand von Zuckenriet. Die Einzonung entspricht den Planungszielen gemäss dem kommunalen Richtplan. Der Baulandbedarf ist gemäss einer Kapazitätsabschätzung des AREG im Jahre 2010 ausgewiesen. Der Erlass ist mit der Gemeinde vorbesprochen und geprüft worden. Er ist recht- und zweckmässig und kann genehmigt werden. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts-pflege (sGS 951.1 ; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Ge­ meindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2.

Der angeführte Erlass wird genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 940.— Aufteilung der Gebühren: Amt für Raumentwicklung und Geoinformation

Fr.

600 -

Tiefbauamt

Fr.

340 —

12-2548 / 286673,79237

Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der Informationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Abt. Geoinformation, einzureichen.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erho­ ben werden. Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

U. Strauss

Beilagen Genebrrm Genehmigung Teilstrassenplan Kopie Baudepartement. Rechtsabteiluna Tiefbauamt, Rechtsdienst

12-2548 / 286673_79237