Überbauungsplan Reithalle Ufhofen
Plan d'utilisaziun spezial · Oberbüren
Document
- Numer
- 2008-8460
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Vischnanca
- Oberbüren
- Chantun
- St. Gallen
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Approvà
- 04-06-2008
- En vigur dapi
- 04-06-2008
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun St. Gallen
Karte
1 Planinhalt, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen
Datotecas
GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen
Text
Genehmigungsverfügung
___________________
51
___
Baudepartement
Sj
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
des Kantons St.Gallen
V jv V
Ganzen Text zeigen
Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
4. Juni 2008
Gemeinderat 9245 Oberbüren
Gemeinde Oberbüren: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •
Überbauungsplan Reithalle Ufhofen
Die Pferdehaltung mit Reit- und Nutztieren hat im Weiler Ufhofen eine lange Tradition. Mit dem Ausscheiden einer Weilerzone bzw. einer Intensiverholungszone Reitsport sind die Vorausset zungen für eine Reithalle geschaffen. Die Standortevaluation erfolgte in Absprache mit dem AREG. Der Überbauungsplan Reithalle Ufhofen stellt eine gute architektonische Einfügung der Reit halle sicher. Das Vorprojekt der Firma Baumgartner AG vom 20. Juni 2007 gilt als wegleitender Bestandteil des Überbauungsplans.
Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 800.-.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. 08-1846 / 118250_48971.doc
Mit freundlichen Grüssen Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
U. Strauss Beilagen Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Kopie Rechtsabteilung Amt für Raumentwicklung und Geoinformation
08-1846 / 118250_48971.doc
Plan
Gemeinde Oberbüren
Legende
Kanton St.Gallen
Festlegungen Umgrenzung Plangebiet Baubereich Reithalle Verkehrsfläche / befestigte Fläche 10. August 2007
Überbauungsplan Reithalle Ufhofen
Grünbereich
1:500
Bereich Regelbauweise Bepflanzung Zu- und Wegfahrt
Ganzen Text zeigen
Vom Gemeinderat erlassen am: 13, August 2007
Der (Gemeindepräsident:
Der Gemeinderatsschreiber:
Hinweise
% Öffentliche Auflage vom: 12. September
bis: 11. Oktober 2007
Vom Baudepartement des Kantons St. Gallen genehmigt am:
Bestehende Baute
O
^
- 4, Juni 2008
Mit Ermächtigung der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation
ERR Raumplaner FSU SIA
St.Gallen | Herisau | Wil Toggenburgerstrasse 67 | 9500 Wil | T +41(0)71 913 90 40 | [email protected]
L L
besondere Vorschriften
Gemeinde Oberbüren
Kanton St.Gallen
Überbauungsplan "Reithalle Ufhofen" Besondere Vorschriften
Soweit nachstehend nichts anderes bestimmt wird, gelten die Vorschriften des kantonalen Baugeset zes (BauG)1 und des Baureglements der Gemeinde Oberbüren (BauR).
Art. 1 Geltungsbereich
Die besonderen Vorschriften gelten für das im Plan umgrenzte Gebiet.
Art. 2 Bestandteile / Verbindlichkeiten
Bestandteile des Überbauungsplans sind: a)
b)
mit allgemeinverbindlicher Wirkung: •
Überbauungsplan, "Reithalle Ufhofen" Situation Mst. 1:500
e
Besondere Vorschriften
wegleitend: •
Vorprojekt Neubau Reithalle Ufhofen; Baumann AG, Holzbau-Architektur, 8356 Ettenhausen; 2 0 .Juni 2007
Die in der Legende des Überbauungsplans als "Festlegungen" bezeichneten Planelemente sind ver bindlich. Die unter "Hinweise" aufgeführten Planelemente dienen dem Planverständnis und sind weg leitend.
Art. 3 Zweck
Der Überbauungsplan bezweckt ein situationsgerechter und architektonisch guter Neubau einer Reit halle im W eiler Ufhofen.
Art. 4 Baubereich Reithalle
Der Baubereich Reithalle legt die maximale Flächen für einen Neubau einer Reithalle fest. Damit wird die Bestimmung über die Gebäudelänge gemäss Baureglement aufgehoben.
1
Baugesetz Kanton St.Gallen
ERR Raum planer FSU SIA
Gemeinde Oberbüren Überbauungsplan Reithalle Ufhofen; Besondere Vorschriften
Art. 5 Seite 2
Grünbereich
Der Grünbereich ist von Bauten und Anlagen freizuhalten. Entlang der Loostrasse ist er mit einheimi schen Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen.
Art. 6 Gebäudehöhe und Dachgestaltung
1 Die maximale Gebäudehöhe beträgt 7.5 m, die maximale Firsthöhe 9.5 m. 2
Die Dachform des Hauptbaus ist als Satteldach auszuführen. Dachaufbauten und -einschnitte jeg
licher Art sind nicht zugelassen. Das Dach ist mit Ziegeln in Naturfarben (orange, rot, brau) einzu decken.
Art. 7 Architektonische Gestaltung
1
Als Fassadenmaterial ist - mit Ausnahme des Sockelbereichs - Holz zu verwenden.
2
Dem Gemeinderat ist vor Bauausführung ein Farb- und Materialmuster der Fassaden und der Be
dachungsmaterialien zur Begutachtung und Beurteilung vorzulegen.
Art. 8 1
Umgebungs- und Terraingestaltung
Die Terrainveränderungen sind möglichst klein zu halten. Hangsicherungen und Böschungen sind
möglichst mit natürlichen Materialien vorzunehmen; für Böschungen gilt eine maximale Neigung von 2:3. 2
Die befestigten Aussenplätze sind mehrheitlich mit wasserdurchlässigen Oberflächen zu verse
hen.
Art. 9 Inkrafttreten
Der Überbauungsplan tritt mit Genehmigung durch das Baudepartement in Kraft.
ERR Raum planer FSU SIA
Gemeinde Oberbüren Überbauungsplan Reithalle Ufhofen; Besondere Vorschriften
Vom Gemeinderat erlassen am:
Seite 3
13. August 2007
Der Gemeindepräsident:
Der Gemeinderatsschreiber:
Öffentliche Auflage vom:
12. September 2007
Vom Baudepartement des Kantons St.Gallen genehmigt am:
bis:
11. Oktober 2007
""4. Juni 2008
Mit Ermächtigung der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation :
ob_üp_reithalle_bv.doc
10. August 2007 ERR Raumplaner FSU SIA St.Gallen | Herisau | Wil Toggenburgerstrasse 67 | 9500 Wil | T +41(0)71 913 90 40 | [email protected]
ERR Raum planer FSU SIA