Sondernutzungsplan Glatt, Festlegung Gewässerraum
Plan d'utilisaziun spezial · Oberbüren
Document
- Numer
- 2020-8460
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Vischnanca
- Oberbüren
- Chantun
- St. Gallen
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Approvà
- 10-12-2020
- En vigur dapi
- 10-12-2020
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun St. Gallen
Karte
2 Planinhalte, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen
Datotecas
GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen
Text
Genehmigungsverfügung
Kanton St.Gallen Baudepartement Amt für Raumentwicklung und Geoinformation
Baudepartement, Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 StGallen
A-Post Gemeinderat Oberbüren Unterdorf 9 9245 Oberbüren
10. Dezember 2020
Geschäft Nr. 20-8593 Gemeinde Oberbüren: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 38 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: • Sondernutzungsplan Glatt, Festlegung Gewässerraum Die Genehmigungsprüfung ergibt Folgendes: Ausgangslage/Vorhaben Zwischen 1964 und 1971 wurden westlich des Weilers Niederglatt durch die Gemeinden Uzwil und Oberuzwil sowie weitere umliegende Gemeinden 140'000 m3 Siedlungsabfälle, Schlacke, Gewerbeabfälle, Bauschutt und Sperrgut in die Prallhangschlaufe der Glatt abgelagert. Die Deponie liegt in einem Auengebiet von nationaler Bedeutung und im Gewässerschutzbereich Ao und grenzt direkt an das Oberflächengewässer Glatt. Aufgrund der Einwirkung der Glatt am Prallufer wurde der Deponiefuss der Altdeponie freigelegt und erste Abfälle wurden von der Glatt weggespült. Auch der im Jahre 2002 erstellte Uferschutz mit Blocksteinen wurde abgetragen. Im Jahre 2015 wurde zur Sicherung des Uferabschnittes ein Raubaumverbau erstellt. Mit dieser Sofortmassnahme sollte Zeit gewonnen werden, um eine definitive Lösung ausarbeiten und umsetzen zu können. Der vorliegende Sondernutzungsplan wurde im Zusammenhang mit der Altlastensanierung (Geschäft Nr. 17-1660, Sanierung ehemalige Deponie Niederglatt, Oberuzwil/Oberbüren) erarbeitet und legt den Gewässerraum nach Art. 36a Gewässerschutzgesetz (SR 814.20; abgekürzt GSchG) im Perimeter der Sanierung fest. Die Gewässerraumfestlegung im Abschnitt GN10 km 4.93 bis km 5.53 tangiert das Gemeindegebiet von Oberuzwil wie auch von Oberbüren. Der Sondernutzungsplan Glatt lag
20-8593 /758411_151525
1/3
Ganzen Text zeigen
in beiden Gemeinden vom 7. September 2020 bis am 6. Oktober 2020 öffentlich auf. Es sind keine Einsprachen eingegangen. Erwägungen Die Erwägungen aus der Vorprüfung vom 9. Juni 2020 sind in die vorliegenden Unterlagen eingeflossen. Die Ortsplanung ist Sache der politischen Gemeinde (Art. 1 Abs. 1 PBG). Die zuständige kantonale Stelle prüft den Erlass auf seine Rechtmässigkeit sowie auf dessen Übereinstimmung mit der kantonalen Richtplanung und der Sachplanung des Bundes (Art. 38 Abs. 2 PBG). Der vorliegende Erlass ist rechtmässig und stimmt mit den übergeordneten Planungen überein. Verfügung In Anwendung von Art. 38 PBG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 3 Bst. c der Verordnung zum Planungsund Baugesetz (sGS 731.11, abgekürzt PBV), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41, abgekürzt ErmV) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5; abgekürzt GebT) verfügt das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation: 1. Der angeführte Erlass wird im Sinne der Erwägungen genehmigt. 2. Die Gebühr für die vorliegende Verfügung wird von der Gemeinde Oberuzwil übernommen. Nach Absprache mit den Gemeinden wird die Gebühr der Gemeinde Oberuzwil in Rechnung gestellt. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 132 PBG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs beim Baudepartement erhoben werden. Freundliche Grüsse
e
Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
,
,
Ralph Etter
20-8593 / 756411_151525
2/3
Beilagen — Genehmigter Erlass (2 Exemplare) Kopie — Rechtsabteilung — Amt für Raumentwicklung und Geoinformation — Amt für Wasser und Energie — Amt für Natur, Jagd und Fischerei — Amt für Umwelt, z.Hd. Magnus Hälg — Kantonsforstamt
20-8593 / 756411_151525
3/3
Plan
Oberuzwil / Oberbüren
Sondernutzungsplan Glatt Abschnitt GN10 km 4.93 - km 5.53
Festlegung Gewässerraum nach Art. 36a GSchG Baulinien Situation 1:500 Genehmigungsvermerke Oberuzwil
v
r
Oberbüre
. .
+
Ganzen Text zeigen
25. AUG. 2020
.
Vom Gemeinderat erlassen am: ______ z_________
Vota Geitfeinderat erlassen am:
Gemein
G ehi e j/i d e p r äsixte n t
Ratsschreiberin
Öffentlich aufgelegt vom
-7. SEP. 2020
bis
Äug. 2020
Ratsschreiberin
-6. OKI. 2020
Genehmigt vom Amt für Raijmentwicklung und Geoinformation am Der Amtsleiter:
Projekt Nr. Kanton Plan
Nr.
Beilage Nr.
-
Ausfertigung für
Projekt Nr. 6834-G
3.21
Format
60x105 cm
21
Fläche
0.63 m2
Vorstudie
Entwurf
Gezeichnet
Geprüft
Vorprojekt
jam
jam
mab
Bauprojekt
jam
jam/luw
1 Datum
09.04.2020
18.06.2020
Genehmigungs- / Auflageprojekt
Ausschreibung
Ausführungsprojekt Dok. des ausgeführten Werks
Name der elektr. Ablage:
fisa BrühwilerAG
llgenstrasse 7 | 9200 Gossau
Bauinqenieure und Planer
TO71385 35 25 | [email protected] | www.br-ing.ch
Legende Festlegungen: Baulinie Gewässerraum Gewässerraum
Hinweise: best. Gebäude best. Strassen/Wege
best. Gewässer best. Wald
Projekt Altlastensanierung
Basas legalas
sGS 731.1 · PBG · Chantun
sGS 731.11 · PBV · Chantun
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confederaziun
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Confederaziun
SR 814.201 · GSchV · Confederaziun