Sondernutzungsplan Goodj Automation AG 1. Änderung
Plan d'utilisaziun spezial · Sargans
Document
- Numer
- 2020-3463
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Vischnanca
- Sargans
- Chantun
- St. Gallen
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Decidì
- 15-09-2020
- Approvà
- 09-12-2020
- Publitgà
- 30-09-2020
- En vigur dapi
- 09-12-2020
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun St. Gallen
Karte
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Datotecas
GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen
Text
Kanton St.Gallen Baudepartement Amt für Raumentwicklung und Geoinformation
Baudepartement, Amt für Raumentwicklung und Geoinformation. Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
A-Post Gemeinderat Sargans Postfach 80 7320 Sargans
9. Dezember 2020
via AFU-KOBA zur koordinierten Eröffnung mit BG 20-8482
Geschäft Nr. 20-8714 Gemeinde Sargans: Genehmigung eines Gemeindeerlasses Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 38 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; PBG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: • 1. Änderung Sondernutzungsplan Goodj Automation AG Die Genehmigungsprüfung ergibt Folgendes: Ausgangslage/Vorhaben Das Baudepartement genehmigte am 17. Februar 2015 den Überbauungsplan «Goodj Spanntechnik AG». Dieser bildete die Planungsgrundlage für die Überbauung des in der Gewerbe- und Industriezone GI-B gelegenen Grundstückes Nr. 792. Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Produktions- und Montagefläche (Hallenerweiterung im Baubereich A) sowie der damit verbundenen Verlegung des Lagers für Roh- und Halbfabrikate sind auch die Betriebsabläufe überprüft worden. Der rechtskräftige Überbauungsplan soll wie folgt geändert werden: Verschiebung des Baubereich B nach Nordosten; - Trennung der Baubereiche A und B; - Werkverkehrs zwischen dem Baubereich A und B führen (nicht mehr entlang der östlichen Parzellengrenze). Der Gemeinderat Sargans hat am 15. September 2020 die Änderung des Sondernutzungsplans erlassen. Der geänderte Sondernutzungsplan Goodj Automation AG lag vom 30.09.2020 bis 29.10.2020 öffentlich im Bauamt von Sargans auf. Während der Auflagefrist sind keine Einsprachen eingegangen. Parallel zur Änderung des Sondernutzungsplans lag auch das Baugesuch auf. Eine erste Prüfung durch die kantonalen Fachstellen zeigt, dass das Bauprojekt im Grundsatz bewilligungsfähig ist.
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Erwägungen Das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation hat zum geplanten Vorhaben bereits im Rahmen einer Vorabklärung Stellung genommen. Die Begründung für die Planänderung ist nachvollziehbar. Die Ortsplanung ist Sache der politischen Gemeinde (Art. 1 Abs. 1 PBG). Die zuständige kantonale Stelle prüft Erlasse auf ihre Rechtmässigkeit sowie auf deren Übereinstimmung mit der kantonalen Richtplanung und der Sachplanung des Bundes (Art. 38 Abs. 2 PBG). Der vorliegende Erlass ist rechtmässig und stimmt mit den übergeordneten Planungen überein. Verfügung In Anwendung von Art. 38 PBG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; VRP), Art. 3 Bst. c der Verordnung zum Planungs- und Baugesetz (sGS 731.11, PBV), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41, ErmV) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5; GebT) verfügt das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation: 1. Der angeführte Erlass wird im Sinne der Erwägungen genehmigt. 2. Die Gebühr für die vorliegende Verfügung beträgt Fr. 400--. Es wird empfohlen, die Änderung des Sondernutzungsplans bereits im Zusammenhang mit der derzeitigen ÖREB-Aufarbeitung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (ITF- oder XTF-Datei) sowie als PDF-Datei dem Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Abt. Vermessung, einzureichen (siehe auch Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der Informationsebene Raumplanung). Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 132 PBG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs beim Baudepartement erhoben werden.
Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
Ralph Etter
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Beilagen — Genehmigter Erlass — Rechnung mit Einzahlungsschein Kopie — Rechtsabteilung (inkl. Erlass) — Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (inkl. Erlass) — Amt für Umwelt — Baugesuchadministration (i.Z. mit BG 20-8482)
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