Überbauungsplan Beckenstein Süd

Plan d'utilisaziun spezial · Häggenschwil

Document

Numer
2005-0360
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Vischnanca
Häggenschwil
Chantun
St. Gallen
Nivel
Vischnanca
Approvà
01-02-2005
En vigur dapi
01-02-2005

Karte

5 Planinhalte, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen

Datotecas

GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen

Text

Baudepartement

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

1. Februar 2005

Gemeinderat 9312 Häggenschwil

Gemeinde Häggenschwil: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgende Erlasse zur Genehmigung eingereicht: > >

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Teilzonenplan Beckenstein Süd Überbauungsplan Beckenstein Süd

Die Prüfung ergibt, dass die Erlasse recht- und zweckmässig sind und genehmigt werden können. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1; abgekürzt VHP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermachtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats-und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2.

Die angeführten Erlasse werden genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 1200.-.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Mit freundlichen Grüssen

G-Hägg Geneh TZP-UeP Beckenstein Süd Thß 1-575

Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung: