Teilzonenplan Post Parz. Nr. 50 - Genehmigung

Plan da zonas · Neckertal · Abolì ils 01-09-2023

Document

Numer
2009-6712
Gener
Plan da zonas
Vischnanca
Neckertal
Chantun
St. Gallen
Nivel
Vischnanca
Approvà
23-07-2009
Publitgà
05-05-2009
En vigur dapi
23-07-2009
Abolì
01-09-2023

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Neckertal mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Datotecas

GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen

Text

Baudepartement

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

Gemeinderat 9633 Hemberg

23. Juli 2009

Gemeinde Hemberg: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

Ganzen Text zeigen

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol­ genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •

Teilzonenplan Post Parz. Nr. 50

Die Postliegenschaft Dorf, welche gemäss dem rechtskräftigen Zonenplan der öBA zugeteilt ist, soll privat genutzt werden können. Die ursprüngliche Nutzung der Post im Dorf wurde in den Volg Dorfladen verlegt. Der Teilzonenplan wurde vorgeprüft, die Genehmigungsprüfung ergibt, dass der Erlass rechtund zweckmässig ist und genehmigt werden kann. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever­ waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 450.-. Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der In­ formationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Abt. Geoinformation, einzureichen.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

09-4101 / 160122,57768

Mit freundlichen Grüssen Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

IkU. Strauss Beilagen - Genehmigter Erlass - Einzahlungsschein Kopie - Rechtsabteilung - Amt für Raumentwicklung und Geoinformation

09-4101 / 160122_57768