QP Reibäckerli (Ergänzung)

Plan d'utilisaziun spezial · Büttenhardt

Document

Numer
Bo/8/27/34
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Sutgener
Plan da quartier
Vischnanca
Büttenhardt
Chantun
Schaffhausen
Nivel
Vischnanca
Autoritad
Gemeinde
Approvà da
Kt. RR
Decidì
29-07-1986
En vigur dapi
29-07-1986

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Büttenhardt mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Datotecas

BUE_009_EN_1.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

AUSZUG

EINGEGMJGEN

4. Aug, 1986\4t.

aus dem

PROTOKOLL DES REGIERUNGSRATES DES KANTONS SCHAFFHAUSEN Nr. Bo/8/27 /34

vom

29. Juli 1986

Büttenhardt, besondere Bau­ vorschriften zum Quartierplan "Reibäckerli 11 ; Genehmigung

Ganzen Text zeigen

I.

Der Gemeinderat Büttenhardt hat für das Quartier "Reibäckerli" (frühere Flurbezeichnung "im Wihler-Hogeracker") besondere Bauvor­ schriften im Sinne von Art. 14 Abs. 2 des Baugesetzes für den Kanton 3chaffhausen vom 9. November 1964 (BauG) beschlossen. Gegen ver­ schiedene Bestimmungen gerichtete Einsprachen konnten vom Gemeinde­ rat abschliessend erledigt werden. Rekurse gegen die Einsprachener­ iedigung wurden nicht erhoben. Mit Schreiben vom 21. Mai 1986 ersucht der Gemeinderat Büttenhardt um Genehmigung der besonderen Bauvorschriften durch den Regierungsrat. II.

Die Prüfung der besonderen Bauvorschriften zum Quartierplan "Reib­ äckerli" hat Uebereinstimmung mit den Bestimmungen des Baugesetzes (BauG) und der Gemeinde-Bauordnung (BauO) ergeben. Lediglich zu den Art. 11 und 12 der besonderen Bauvorschriften sind folgende Hinweise anzubringen: Art. 11, allfällige weitere Vorschriften: Allfällige weitere Vorschriften des Gemeinderates haben sich aus­ schliesslich im Rahmen der Bestimmungen des BauG, der BauO und der vorliegenden besonderen Bauvorschriften zu halten. Art. 12, Ausnahmen: Für Abweichungen von Bestimmungen des BauG, der BauO und der vor­ liegenden besonderen Bauvorschriften ist ausschliesslich der Re­ gierungsrat zuständig (Art. 57 BauG).

- 2 -

Mit diesen Hinweisen kann den besonderen Bauvorschriften zum Quartierplan "Reibäckerli" die Genehmigung erteilt werden. III. Auf Antrag der Baudirektion wird b e s c h 1 o s s e n 1. Die vom Gemeinderat Büttenhardt beschlossenen besonderen Bau­ vorschriften zum Quartierplan "Reibäckerli" werden genehmigt.

(

(

2. Mitteilung an: Gemeinderat 821 1 Büttenhardt, unter Beilage von zwei unter­ zeichneten Exemplaren der besonderen Bauvorschriften (1 Exem­ plar zur Anmerkung im Grundbuch) - Baudirektion Planungs- und Naturschutzamt, unter Beilage eines unterzeich­ neten Exemplars der besonderen Bauvorschriften - Rechtsdienst Baudirektion - Hochbauamt - Tiefbauamt - Grundbuchamt DER STAATSSCHREIBER i. V.:

11A·