QP Reibäckerli (Ergänzung)
Plan d'utilisaziun spezial · Büttenhardt
Document
- Numer
- Bo/8/27/34
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Sutgener
- Plan da quartier
- Vischnanca
- Büttenhardt
- Chantun
- Schaffhausen
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeinde
- Approvà da
- Kt. RR
- Decidì
- 29-07-1986
- En vigur dapi
- 29-07-1986
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Schaffhausen
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Text
AUSZUG
EINGEGMJGEN
4. Aug, 1986\4t.
aus dem
PROTOKOLL DES REGIERUNGSRATES DES KANTONS SCHAFFHAUSEN Nr. Bo/8/27 /34
vom
29. Juli 1986
Büttenhardt, besondere Bau vorschriften zum Quartierplan "Reibäckerli 11 ; Genehmigung
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I.
Der Gemeinderat Büttenhardt hat für das Quartier "Reibäckerli" (frühere Flurbezeichnung "im Wihler-Hogeracker") besondere Bauvor schriften im Sinne von Art. 14 Abs. 2 des Baugesetzes für den Kanton 3chaffhausen vom 9. November 1964 (BauG) beschlossen. Gegen ver schiedene Bestimmungen gerichtete Einsprachen konnten vom Gemeinde rat abschliessend erledigt werden. Rekurse gegen die Einsprachener iedigung wurden nicht erhoben. Mit Schreiben vom 21. Mai 1986 ersucht der Gemeinderat Büttenhardt um Genehmigung der besonderen Bauvorschriften durch den Regierungsrat. II.
Die Prüfung der besonderen Bauvorschriften zum Quartierplan "Reib äckerli" hat Uebereinstimmung mit den Bestimmungen des Baugesetzes (BauG) und der Gemeinde-Bauordnung (BauO) ergeben. Lediglich zu den Art. 11 und 12 der besonderen Bauvorschriften sind folgende Hinweise anzubringen: Art. 11, allfällige weitere Vorschriften: Allfällige weitere Vorschriften des Gemeinderates haben sich aus schliesslich im Rahmen der Bestimmungen des BauG, der BauO und der vorliegenden besonderen Bauvorschriften zu halten. Art. 12, Ausnahmen: Für Abweichungen von Bestimmungen des BauG, der BauO und der vor liegenden besonderen Bauvorschriften ist ausschliesslich der Re gierungsrat zuständig (Art. 57 BauG).
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Mit diesen Hinweisen kann den besonderen Bauvorschriften zum Quartierplan "Reibäckerli" die Genehmigung erteilt werden. III. Auf Antrag der Baudirektion wird b e s c h 1 o s s e n 1. Die vom Gemeinderat Büttenhardt beschlossenen besonderen Bau vorschriften zum Quartierplan "Reibäckerli" werden genehmigt.
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2. Mitteilung an: Gemeinderat 821 1 Büttenhardt, unter Beilage von zwei unter zeichneten Exemplaren der besonderen Bauvorschriften (1 Exem plar zur Anmerkung im Grundbuch) - Baudirektion Planungs- und Naturschutzamt, unter Beilage eines unterzeich neten Exemplars der besonderen Bauvorschriften - Rechtsdienst Baudirektion - Hochbauamt - Tiefbauamt - Grundbuchamt DER STAATSSCHREIBER i. V.:
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