Nutzungsplanung (1992) Änderung GB 717, 718

Plan da zonas · Beggingen

Document

Numer
Ri/Sp/26/16
Gener
Plan da zonas
Vischnanca
Beggingen
Chantun
Schaffhausen
Nivel
Vischnanca
Autoritad
Gemeinde
Approvà da
Kt. RR
Decidì
16-07-2002
En vigur dapi
16-07-2002

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Text

Kanton Schaffhausen Regierungsrat

Protokoll vom 16. Juli 2002 Beggingen, Zonenplanänderung (Parzellen GB Nr. 717 / 718); Genehmigung

Nr. Ri/Sp/26/16

1. Die Gemeindeversammlung Beggingen hat am 20. Juni 2001 eine Zonenplanänderung, um­ fassend die Umzonung der Parzellen GB Nr. 717 / 718 von der Bauernhofzone, überlagert mit Ortsbildschutzzone in die Kernzone, überlagert mit Ortsbildschutzzone, beschlossen. Die öf­ fentliche Auflage erfolgte vom 13. Juli bis 3. August 2001. Es sind keine Rekurse eingegan­ gen. Mit Schreiben vom 6. Juni 2002 ersucht der Gemeinderat Beggingen um Genehmigung der Zonenplanänderung durch den Regierungsrat. 11. 1.

Nach Art. 26 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG) bzw. Art. 6 i.V. m. Art. 11 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht im Kanton Schaffhausen (Baugesetz) vom 1. Dezember 1997 bedürfen Zonenplanänderun­ gen der Genehmigung des Regierungsrates. Im Genehmigungsverfahren prüft der Regie­ rungsrat die Planung auf Recht- und Zweckmässigkeit. Mit der Prüfung waren die mit raumwirksamen Aufgaben betrauten Amtsstellen gemäss kantonaler Umweltschutzorga­ nisation befasst.

2.

Die Prüfung hat ergeben, dass die Zonenplanänderung rechtmässig zustande gekommen ist. Information und Mitwirkung der Bevölkerung im Sinne von Art. 4 RPG waren gewähr­ leistet. Nach dem Beschluss der Gemeindeversammlung wurde die Zonenplanänderung öffentlich aufgelegt und den Betroffenen ein Rekursrecht an den Regierungsrat einge­ räumt. Im Genehmigungsverfahren wurden keine Einwände gegen die Zonenplanände­ rung vorgebracht. Die nachgesuchte Genehmigung kann somit erteilt werden.

2

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111. Auf Antrag des Baudepartementes wird beschlossen:

1. Die von der Gemeindeversammlung Beggingen am 20. Juni 2001 beschlossene Zonen­ planänderung, umfassend die Umzonung der Parzellen GB Nr. 717/ 718 von der Bauern­ hofzone, überlagert mit Ortsbildschutzzone in die Kernzone, überlagert mit Ortsbildschutz­ zone, wird genehmigt. 2. Mitteilung an: (

- Gemeinderat, 8228 Beggingen (die genehmigten Unterlagen werden durch das Planungsund Natuschutzamt versandt). - Baudepartement - Rechtsdienst des Baudepartementes - Bauinspektorat - Planungs- und Naturschutzamt, unter Beilage der genehmigten Akten - Tiefbauamt - Hochbauamt - Denkmalpflege - Grundbuchamt - Vermessungsamt - Landwirtschaftsamt / Melioration

(

·

- EKS, Rheinstr. 37, 8200 Schaffhausen - Amt für Lebensmittelkontrolle und Umweltschutz - Amt für Grundstückschätzungen

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DER STAATSSCHREIBER STV:

Christian Ritzmann

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