BLP Heidenwis, Kirchacker, Eichwis, Müllwis

Plan d'utilisaziun spezial · Merishausen

Document

Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Sutgener
Plan da lingias da construcziun
Vischnanca
Merishausen
Chantun
Schaffhausen
Nivel
Vischnanca
Autoritad
Gemeinde
Approvà da
Kt. BD
Decidì
15-06-2004
En vigur dapi
15-06-2004

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Merishausen mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Datotecas

MER_004_EN_1.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

Kanton Schaffhausen Baudepartement Beckenstube 7 CH-8200 Schaffhausen www.sh.ch

Telefon 052 632 73 01 Fax 052 632 70 46 [email protected]

Merishausen, Baulinienplan "Heidenwis", "Kirchacker", "Eich­ wis" und "Müliwis"; Genehmigung

Schaffhausen, 15. Juni2004

Verfügung 1. Der Gemeinderat Merishausen hat am 19. Mai2004 einen Baulinienplan, umfassend die Gebiete "Heidenwis", Kirchacker", Eichwis" und "Müliwis" beschlossen. 'Die öffentliche Auflage erfolgte vom 16. April bis 6. Mai2004. Die betroffenen Grundeigentümer wurden mit eingeschriebenem Brief vom 8. April2004 benachrichtigt. Es sind keine Einsprachen eingegangen. Mit Protokollauszug vom 19. Mai 2004 ersucht der Gemeinderat Merishausen um Ge­ nehmigung des Baulinienplanes.

11. 1. Baulinienpläne bedürfen gemäss Art. 14 Abs. 4 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht im Kanton Schaffhausen (BauG) vom 1. Dezember 1997 der Genehmigung durch das Baudepartement. Im Genehmigungsverfahren prüft das Baudepartement die Planung auf Recht- und Zweckmässigkeit. Mit dieser Prüfung waren die mit raumwirksamen Aufgaben betrauten kantonalen Amtsstellen befasst. 2. Die Prüfung hat ergeben, dass der Baulinienplan rechtmässig zustande gekommen ist. Nach dem Beschluss durch den Gemeinderat wurde der Baulinienplan öffentlich aufgelegt und die betroffenen Grundeigentümer wurden mit eingeschriebenem Brief benachrichtigt. Im Genehmigungsverfahren wurden keine Einwände gegen den Bau­ linienplan vorgebracht. Die nachgesuchte Genehmigung kann somit erteilt werden.

111. Demgemäss wird verfügt: 1. Der vom Gemeinderat Merishausen am 19. Mai 2004 beschlossene Baulinienplan, um­ fassend die Gebiete "Heidenwis", "Kirchacker", "Eichwis" und "Müliwis", wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat, 8232 Merishausen (die genehmigten Unterlagen werden durch das Planungs- und Naturschutzamt versandt) - Baudepartement - Planungs- und Naturschutzamt (unter Beilage der genehmigten Akten) - Grundbuchamt - EKS, Rheinstrasse 37, 8200 Schaffhausen - Hochbauamt - Landwirtschaftsamt, Charlottenfe ls, Postfach 867, 8218 Neuhausen a. Rhf. - Rechtsdienst des Baudepartementes - Vermessungsamt - Tiefbauamt - Bauinspektorat - Amt für Grundstückschätzung

Baudepage'}lent des Ka,p)9rrs Schaffhausen D er '/·} ;eher: J . .

Ganzen Text zeigen

!/(

/t.���s-Peter Lenherr Regierungsrat

- Baulinienplan (2-fach)

2