Zonenplan (1995) Änderung GB 6

Plan da zonas · Stetten (SH)

Document

Numer
25/454
Gener
Plan da zonas
Vischnanca
Stetten (SH)
Chantun
Schaffhausen
Nivel
Vischnanca
Autoritad
Gemeinde
Approvà da
Kt. RR
Decidì
01-07-2008
En vigur dapi
01-07-2008

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Stetten (SH) mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Datotecas

STE_008_EN_1.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

Kanton Schaffhausen Regierungsrat

Beschluss vom 1. Juli 2008

Stetten, Zonenplanänderung (Par­ zelle GB Nr. 6); Genehmigung

Protokoll-Nr. 25/454

1. Die Gemeindeversammlung Stetten hat am 30. April 2008 eine Zonenplanänderung, umfas­ send die Umzonung einer Teilfläche der Parzelle GB Nr. 6 von der «Verkehrsfläche» in die «Dorfkernzone», beschlossen. Die öffentliche Auflage erfolgte vom 9. bis 30. Mai 2008. Es sind keine Rekurse eingegangen. Da die Parzelle GB Nr. 6 im kommunalen Strassenrichtplan als Erschliessungsstrasse ausgewiesen ist, muss der Strassenrichtplan in dieser Teilfläche angepasst werden. Mit Schreiben vom 17. Juni 2008 ersucht der Gemeinderat Stetten um Genehmigung der Zo­ nenplanänderung durch den Regierungsrat.

11. 1.

Nach Art. 26 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG}, bzw. Art. 6 i.V.m. Art. 11 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht im Kanton Schaffhausen (Baugesetz) vom 1. Dezember 1997 bedürfen Zo­ nenplanänderungen der Genehmigung des Regierungsrates. Im Genehmigungsver­ fahren prüft der Regierungsrat die Änderungen auf Recht- und Zweckmässigkeit. Mit der Prüfung waren die mit raumwirksamen Aufgaben betrauten Amtsstellen gemäss kantonaler Umweltschutzorganisation befasst.

2.

Ganzen Text zeigen

Die Prüfung hat ergeben, dass die Zonenplanänderung rechtmässig zustande ge­ kommen ist. Information und Mitwirkung der Bevölkerung im Sinne von Art. 4 RPG waren gewährleistet. Nach dem Beschluss durch die Gemeindeversammlung wurde die Änderung öffentlich aufgelegt. Im Genehmigungsverfahren wurden keine Einwän­ de gegen die Zonenplanänderung vorgebracht. Die nachgesuchte Genehmigung kann somit erteilt werden.

111. Auf Antrag des Baudepartementes wird

b e s c h l o s s e n:

1.

Die von der Gemeindeversammlung Stetten am 30. April 2008 beschlossene Zonen­ planänderung, umfassend die Umzonung einer Teilfläche der Parzelle GB Nr. 6 von der «Ver�ehrsfläche» in die «Dorfkernzone», wird genehmigt.

2.

Mitteilung an: - Gemeinderat 8234 Stetten (die genehmigten Unterlagen werden durch das Planungs- und Naturschutzamt versandt) - Baudepartement - Rechtsdienst des Baudepartementes - Bauinspektorat - Planungsder genehmigten Akten ,,,,,,,, " und Naturschutzamt, unter Beilage ,,,-,�----=�----=-----·=-- Grundbuchamt - Kant. Labor - Landwirtschaftsamt und Melioration - Vermessungsamt - Tiefbauamt - Amt für Grundstückschätzung

2