QP SHA Werk 1 Mühlental

Plan d'utilisaziun spezial · Schaffhausen

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Plan d'utilisaziun spezial
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Schaffhausen
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Schaffhausen
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Kt. BD
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19-03-2012
En vigur dapi
19-03-2012

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Kanton Schaffhausen Baudepartement Beckenstube 7 CH-8200 Schaffhausen www.sh.ch

Eingegangen 2 6. März 2012 Journal Nr.: Al\"1

Telefon 052 632 73 67 Fax 052 632 70 46 [email protected]

Verfügung 1. Das Quartierplangebiet sieht die Umnutzung der ehemaligen Stahlgiesserei ((Werk I» vor und umfasst die Parzelle GB Nr. 1700. Gemäss Art. 44b Abs. 2 der Bauordnung der Stadt Schaff­ hausen sind in der Sonderzone <(Vorderes Mühlental» die Bau-, Schutz-, Gestaltungs- und Nut­ zungsvorschriften in einem Quartierplan festzulegen. Aus diesem Grund hat der Stadtrat Schaffhausen am 18. Januar 2011 bzw. am 20. Dezember 2011 den privaten Quartierplan «Werk !», umfassend die Vorschriften zum Quartierplan und de Quartierplan «Werk 1 » (Situationsplan 1: 1000), beschlossen. Die öffentliche Auflage erfolgte vom 20. Januar bis 20. Februar 2011. rne betroffenen Grundeigentümer wurden mit eingeschriebe­ nem Brief vom 21. Januar 2011 benachrichtigt. Es sind zwei Einsprachen von Verbänden (WWF Schaffhausen und Pro Natura Schaffhausen) sowie 5 Einsprachen von Privatpersonen einge­ gangen. Am 24. Mai 2011 fand eine Einigungsverhandlung mit den Privateinsprechern statt. Im An­ schluss an die Verhandlung wurde den Einsprechern eine Vereinbarung unterbreitet. Mit der Un­ terzeichnung der Vereinbarung sollten die privaten Einsprecher auch ihren Verzicht auf weitere Rechtsmittel erklären. Oaniela und Walter Herrmann sowie Linda und Ulrich Brand haben die Vereinbarung unterzeich­ net und ihre Einsprachen zurückgezogen. Monika Graf und Lucio Bugiantella sowie Georgina Frauenfelder hingegen unterzeichneten die Vereinbarung nicht und haben ihre Einsprachen auch nicht zurückgezogen. Bianca Schinke und Patrik Schinke haben ihre Einsprache teilweise zu­ rückgezogen.

Die aufrechterhaltenen Einsprachen wurden vom Stadtrat in allen Punkten abgelehnt; einerseits weil mit den vorgesehenen Anpassungen bzw. Änderungen die Einwände nicht gerechtfertigt sind, andererseits weil einige Einwände erst im Bewilligungsverfahren zu behandeln sind. Am 10. August 2011 kam es zur Einigungsverhandlung mit den zwei einsprechenden Verbänden (WWF Schaffhausen und Pro Natura Schaffhausen). Nachdem l:line Vereinbarung unterzeichnet wurde, zogen beide Verbände ihre Einsprachen zurück. Die Abweisung der privaten Einsprachen durch den Stadtrat erfolgte am 20. Dezember 2011 (Versand am 7. Februar 2012). Vom Rekurs­ recht wurde durch die Einsprecher innert Frist kein Gebrauch gemacht. Mit Schreiben vom 16. Januar 2012 ersucht der Stadtrat Schaffhausen um Genehmigung des Quartierplanes <<Werk 1 ».

11. 1. Ouartierpläne bedürfen gemäss Art. 18 Abs. 5 i.V.m. Art. 14 Abs. 4 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht im Kanton Schaffhausen (Baugesetz) vom 1. Dezember 1997 der Genehmigung durch das Baudepartement. Im Genehmigungsverfah­ ren prüft das Baudepartement die Planung auf Recht- und Zweckmässigkeit. Mit dieser Prü­ fung waren die mit raumwirksamen Aufgaben betrauten kantonalen Amtsstellen befasst. 2. Die Prüfung hat ergeben, dass der Quartierp!an «Werk !» rechtmässig zustande gekommen ist. Nach dem Beschluss durch den Stadtrat wurde der Quartlerplan öffentlich aufgelegt und die Grundeigentümer wurden mit eingeschriebenem Brief benachrichtigt. Im Genehmigungs­ verfahren wurden die nachfolgenden Ergänzungen zum neuen Quartierplan vorgebracht. 3. Naturgefahren Vom Stadtrat Schaffhausen wird darauf hingewiesen, dass das geplante Hochwasserrückhal­ tebecken «Durach)), welches ausserha!b des Werkes I gebaut werden soll (Baubewilligung vom 22. November 2011 mit Nachtrag vom 27. Dezember 2011 liegt vor), die Hochwasser­ und Rutschgefahr minimieren würde. Diese Aussage stimmt nur für den Bereich Hochwas­ ser, nicht aber für den Bereich Rutschgefahr. Die gelbe Rutschfläche (Gefahrenkarte) bleibt auch nach dem Bau des Rückhaltebeckens unverändert bestehen.

Im

Rahmen der Umgebungsgestaltung ist die Rutschfläche zu berücksichtigen. 4. Recycling Rückbaustoffe sind, sofern möglich, zu reziklieren. Meta!!e und Holz sollen der Verwertung zugeführt werden. Mineralische Baustoffe sollten vor Ort aufbereitet werden. Gestützt auf die vorgenannten Erwägungen kann die Genehmigung für den privaten Quartierplan «Werk I» erteilt werden.

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2

III. Demgemäss wird v e r f ü g t: 1. Der vom Stadtrat Schaffhausen am 18. Januar 2011 bzw. 20. Dezember 2011 beschlossene Quartierplan «Werk I», umfassend die Vorschriften zum Quartierplan und den Quartierp!an «Werk!» (Situationsplan 1:1000), wird genehmigt. 2. Mitteilung an: Stadtrat, 8200 Schaffhausen (die genehmigten Unterlagen werden durch das Planungs- und Naturschutzamt versandt) Baudepartement Planungs- und Naturschutzamt (unter Beilage der genehmigten Akten) Grundbuchamt EKS, Rheinstrasse 37, 8200 Schaffhausen EWS, Mühlenstr. 19, 8201 Schaffhausen Hochbauamt Rechtsdienst des Baudepartements Vermessungsamt Tiefbauamt (Gewässer/ Strassen/ Lärm) Bauinspektorat Amt für Grundstückschätzung Interkantonales Labor Kantonsforstamt Koordinationsstelle für äff. Verkehr Koordinationsstelle für Umweltschutz Denkmalpflege

KNHK

Energiefachstelle

Der Departem ntsvo steher

Dr. Reto Oubach, Regierungsrat

- Quartierplan «Werk 1)) (5-fach)

3

Quartierplanvorschriften

Stadt Schaffhausen

Vorschriften zum Quartierplan "Werk I"

18. Januar 2011 / 20. Dezember 2011

Öffentliche Auflage vom 22.01.11 bis 20.02.11 Einschreiben an Betroffene vom: 21. Januar 2011

Vom Baudepartement des Kantons Schaffhausen genehmigt im Sinne der Verfügung vom: ..............................

1 9. MRZ. 2012

Dr. R.

AG FÜR RAUMENTWICKLUNG

17. Dezember 2010 rev. 30. Juni 2011

Ouartierplan 'Werk I" - Vorschriften

Vorschriften zum Quartierplan "Werk I" Gestützt auf Art. 17 und 18 des Gesetzes über die Raumplanung und das öff�ntliche Baurecht im Kanton Schaffhausen (Baugesetz) vom 1. Dezember 1997 sowie Art. 44a - 44b und 63 - 65 der Bauordnung für die Stadl Schaffhausen vom 10. Mai 2005 erlässt der Stadtrat von Schaffhausen folgende Vorschriften zum Ouartierplan "Werk I":

A.

Einleitung

Art. 1 Quartierplangebiet

1 2 Das Quartierplangebiet umfasst die Parzelle Kat. Nr. 1700 mit 54'280 m . Davon entfallen auf - die Sonderzone Vorderes Mühlental - die Freihaltezone - Verkehrsflächen - Wald

2

35'642 m 1'901 m2 34 m2 16703 m2

2

Diese Vorschriften gelten für das gesamte Quartierplangebiet. Soweit keine abweichenden Regelungen festgelegt werden, gelten die Bauordnung für die Stadt Schaffhausen sowie die massgebenden kommunalen und übergeordneten Vorschriften.

Art. 2 Bestandteile Quartierplan "Werk I"

Der Quartierplan "Werk I" umfasst: a) zu genehmigende Dokumente: - Situationsplan 1:1'000 vom 30. Juni 2011 - Quartierplanvorschriften vom 30. Juni 2011 - Rodungsgesuch "Werk !" samt Beilagen vom 1. September 2011 - lnventarblätter Nr. 1, 2, 4, 5, 8 und 15 des Inventars "Werk !" vom 2. Juli 2010 der Denkmalpflege Schaffhausen - Umweltverträglichkeitsprüfung "Werk 1", Stufe 1 mit Pflichtenheft für 2. Stufe vom 17. Dezember 201O der magma AG, Schaffhausen b) erläuternde Unterlagen: - Planungsbericht zum Quartierplan "Werk I" vom 30. Juni 2011 - Umnutzungskonzept "Werk 1" vom 13. August 2010 der KSA Kyncl Schaller Architekten GmbH, Zürich - Inventare zum "Werk I": > ISOS, 1986 > Arias Industriekultur i. A. der Stadt Schaffhausen, 2005 > Inventar "Werk I" 2009/10 der Denkmalpflege Schaffhausen

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1

Quartierplan "Werk I" - Vorschriften

Art. 3 Planungsziele

Der Quartierplan "Werk I" bezweckt: - die Erneuerung, Aufwertung und Neunutzung des Areals im Rahmen eines qualitätsvollen und dauerhaft tragfähigen Gesamtkonzepts - die zweckmässige, auf die denkmalpflegerischen Erhaltungsziele abgestimmte Umnutzung der Bausubstanz die Ergänzung und/oder der Ersatz bestehender Hallen mit sich in die Gesamt­ struktur gut einfügender, eigenständiger Neubauten - eine für Benutzer und Besucher attraktive Nutzungsmischung - die Verbesserung der Fussgängerbeziehungen durch die Öffnung des Areals für die Öffentlichkeit eine energieeffiziente Bauweise und umweltfreundliche Energieversorgung entsprechend den Zielen des kommunalen Energierichtplans

B.

Nutzungsvorschriften

Art. 4 Baufelder, Bereiche, Baudichte

1

Innerhalb des Quartierplangebiets werden folgende Teilbereiche unterschieden·

- Bereiche "Erhalt und Umnutzung im Bestand" - Bereiche "Teilersatzbau und Verdichtung im Bestand" - Baufeld "Wohnzeile Ost" - Baufeld "Kopfbau Nord" - Baufeld "Einstellhalle" - Bereiche "Parkrampe" - Bereiche "Hauptzugang" - Bereich "Stadtgarten" 2 Die maximal zulässige Baumassenziffer (BMZ) nach Art. 25 und 44b BauO im Endausbau des Areals "Werk I" betragt: BMZ für Neubauten BMZ total

max. 4.5 m 3/m 2 max. 8.0 m 3/m 2

bzw. bzw.

3

160'390 m 3 285'135 m

Die maximal zulässige Bruttogeschossfläche (BGF) nach Art. 24 BauO für das Areal "Werk I" beträgt: BGF total

60'000 m2

3

Zwecks haushälterischen Umgangs mit dem Boden darf die zulässige Baumas­ senziffer für Neubauten im Endausbau um höchstens 20% unterschritten werden.

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2

Ouart1erplan "Werk I" - Vorschriften

Art. 5 Nutzweise und Nutzungszuweisungen

1

Zulässig sind Wohnungen, Dienstleistungs-, Gewerbe- und Verkaufsflächen sowie Bauten und Anlagen im öffentlichen Interesse. Es sind folgende Nutzungs­

anteile einzuhalten. - Wohnen gesamthaft max. 80% BGF - übrige Nutzungen gesamthaft max. 60% BGF 2 Die Gesamtsumme aller Verkaufsflächen für Güter des täglichen Bedarfs ist auf 2

max. 4'000 m beschränkt. Grossläden mit Verkaufsflächen von mehr als 1'000 m2 sind nicht zulässig. 3

Zur bestehenden "Eventhalle" dürfen durch weitere Nutzungen im öffentlichen Interesse maximal 5'000 zusätzliche Besucherplatzkapazitäten im Quartierplange­

biet geschaffen werden. 4

Unter Einhaltung der nachfolgenden Bestimmungen können die entsprechenden Nutzflächen innerhalb der Baufelder und Bereiche frei angeordnet werden·

- Wohnnutzungen sind nur innerhalb der Baufelder "Wohnzeile Ost" und "Kopfbau Nord" sowie jeweils in der oberen Hälfte des "Fassadenbaus" und des "Gewer­ betraktes" zulässig. - Andere Nutzungen in den Baufeldern "Wohnzeile Ost" und "Kopfbau Nord" dürfen das Wohnen nicht übermässig beeinträchtigen. - Die "Eventhalle" ist - solange stadtseitig ein Interesse dafür geltend gemacht wird - für polyvalente Nutzungen im öffentlichen Interesse bestimmt und als Veranstaltungsraum zu erhalten (Vormietrecht).

C.

Art. 6 Erhaltungs-, Bau- und Gestaltungsvorschriften

Bereiche "Erhalt und Umnutzung im Bestand"

1

Den Hallenbauten innerhalb der Bereiche "Erhalt und Umnutzung im Bestand" kommt gemäss Inventar der Denkmalpflege Schaffhausen höchste denkmalpflege­ rische Bedeutung zu (Erhaltungskategorie 1). 2

Die massgeblichen Erhaltungsziele und zulässigen Bauinterventionen ergeben sich jeweils gemäss Ziffer 3 der lnventarblätter Nr. 1 "Fassadenbau", Nr. 2 "Querhalle", Nr. 4 "24 Meter-Längshalle" und Nr. 5 "20 Meter-Längshalle" (beschränkt auf Bereich 80/3-19 für die "Eventhalle").

Art. 7 Bereiche "Teilersatzbau und Verdichtung im Bestand"

1

Die Hallenbauten innerhalb der Bereiche "Teilersatzbau und Verdichtung im Bestand" sind gemäss Inventar der Denkmalpflege Schaffhausen von mittlerer Bedeutung (Erhaltungskategorie 2).

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3

Ouartierplan "Werk I" - Vorsc�riften

2

Die massgebhchen Erhaltungsziele und zulässigen Bauinterventionen ergeben sich jeweils gemäss Ziffer 3 der lnventarblätter Nr. 5 "20 Meter-Längshalle" (beschränkt auf den Bereich BD/19-35 für Teile des "Gewerbetraktes"). Nr. 8 "Randbau" und Nr. 15 "Büroanbau Schmelzerei".

Art. 8 Fassadenerhalt

1

Den Aussenfassaden zur Mühlentalstrasse kommt gemäss Inventar der Denkmalpflege Schaffhausen höchste denkmafpflegerische Bedeutung zu (Erhaltungskategorie 1). 2

Die Erhaltungsziele und zulässigen Bauinterventionen ergeben sich aus den lnventarblättern der jeweiligen Hallenbauten (vgl. !nv. Nr. 1, 2, 4, 5, 8 und 15).

Art. 9 Raumabschlüsse im Bestand

1

Die durch Abbrüche freigelegten Hallenseiten oder die aufgrund von Umnutzun­ gen künftig erforderlich werdenden Raumabschlüsse sind besonders sorgfältig zu gestalten, so dass eine einwandfreie Gesamtwirkung resultiert. Es besteht kein Zwang zur vollständigen Erstellung der im Situationsplan bezeichneten Raumab­ schlüsse. 2

Mit konzeptionellen, baulichen und gestalterischen Massnahmen ist der Baube­ stand im Bereich neuer Raumabschlüsse mit dem künftigen Stadtraum und den Neubauten in Beziehung zu setzen.

Art. 10 Denkmalpflegerische Begleitung und Ausführung

1

Vorhaben in den Bereichen gemäss Art. 6 bis 9 sowie Abbrüche ausserhalb der im Situationsplan bezeichneten Baufelder und Bereich "Parkrampe" sind jeweils durch die Denkmalpflege Schaffhausen zu genehmigen. 2

Bei Bauten die abgebrochen werden oder bei Veränderungen an solchen, die mit dem Quartierplan geschützt werden (vgl. Art. 6 - 9), übernimmt die Bauherrschaft die Pflicht zur Dokumentation des Bestandes gemäss Ziffer 3 der !nventarblätter des Inventars "Werk I" 2009/10 der Denkmalpflege Schaffhausen.

Art. 11 Baufelder "Wohnzeile Ost" und "Kopfbau Nord"

1

Innerhalb der Baufelder "Wohnzeile Ost" und "Kopfbau Nord" dürfen Ersatzneu­ bauten erstellt werden. Im Rahmen der im Situalionsplan festgelegten Baumassen und Dachkoten sowie den nachfolgenden spezifischen Bestimmungen sind die Geschosszahl und die weiteren Abmessungen frei. 2

Die gemäss Situationsplan zulässigen Dachkoten schliessen Atlikageschosse, Brüstungs- und Dachabschlusskonstruktionen sowie technisch notwendige Dachaufbauten mit ein (z.B. Liftüberfahrten, Solaranlagen, Antennen, Fahnenstan­ gen, Schornsteine, Abluftrohre).

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4

Quartierplan "Werk I" - Vorschnflen

3

Zwischen den beiden Baufeldern ist ein Baumassentransfer in der Grössenord­ nung von max. 10'000 m3 zulässig.

4

Vordächer, Erker und weitere Gebäudevorsprünge, welche nicht in Zusammen­ hang mit der Verschränkung des Gebäudebestands gemäss Art. 12 stehen, dürfen die Baufeld-Mantellinien zusätzlich lediglich auf einem Drittel der betreffenden Fassadenlänge und um höchstens 1.5 m überstellen. 5

Das Gesuch der für eine wirtschaftliche Erstellung von Neubauten notwendigen Abbrüche ist gleichzeitig mit dem entsprechenden Ersatzbaugesuch zu stellen. Das Abbruchgesuch ist zu genehmigen, wenn der Ersatzbau entsprechend Art. 18 und 19 bewilligt ist und dessen Finanzierung als sichergestellt gilt. Weitergehende Abbrüche sind ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweislich direkt mit einer den Anforderungen nach Art. 18 genügenden Bauetappe stehen. 6

Nicht beanspruchte Baufeldflächen können für die Erschliessung und die Parkierung sowie sinngemäss Art. 22 genutzt werden.

Art. 12 Spezifische Anforderungen Baufeld "Wohnzeile Ost''

1

Das Baufeld "Wohnzeile Ost" ist ab der Kote+ 425.30 m ü. M. durch mehrere, deutlich voneinander getrennte Baukörper mit Zwischenräumen von mindestens 12 m zu gliedern. Die geschlossene Bauweise ist - unter Berücksichtigung einer angemessenen Anzahl sinnvoll angeordneter, ebenerdiger und hindernisfreier Passagen zwischen "Stadtgarten" und dem Gassenraum Ost - bis zu dieser Kote gestattet. 2

Die südliche Pflichtbaulinie ist durch künftige Baufluchten angemessen zu markieren. Es besteht kein Zwang direkt ab Eingangsgeschoss oder über die gesamte Bauhöhe darauf zu bauen. 3

Gestaltung und Gliederung der Eingangsgeschosspartien sind auf den publi­ kumsorientierten "Stadtgarten" auszurichten Mit konzeptionellen, baulichen und gestalterischen Mitteln soll im Bereich des "Stadtgartens" eine wahrnehmbare optische Verschränkung mit dem gegenüberliegenden Hallenbestand erreicht werden. 4

Die Nutzung des Eingangsgeschosses für Auto-Abstellplätze ist auf der halben Baufeldtiefe ab Seite "Stadtgarten" untersagt. Die Einsehbarkeit allfälliger Parkplätze in der zweiten Baufeldtiefe ab "Stadtgarten" ist möglichst gering zu halten.

23 weitere Artikel

Art. 13 Spezifische Anforderungen Baufeld "Kopfbau Nord"

1

Neubauten im Baufeld "Kopfbau Nord" sind in Abstimmung auf die vorgesehene Nutzung derart zu gliedern und zu proportionieren, dass ein ortsbaulich überzeu­ gender Abschluss erreicht wird. Die unterschiedlichen, stark von der jeweiligen Nutzung abhängigen Gestaltungsspielräume sind angemessen auszuschöpfen.

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5

Quartierplan "Werk I' - Vorschriften

2

Massgebend für die Beurteilung ist die in Verbindung mit der "Querhalle" und der "Einstellhalle" sowie der Zugangssituation von der Mühlentalstrasse erreichte stadträumliche Gesamtwirkung. 3 Die geschlossene Bauweise ist unabhängig der Nutzung lediglich bis auf eine Höhe von+ 428.50 m ü. M. zulässig. Höhere Bauten bis zur maximal zulässigen Kote von+ 450.00 m ü. M. haben durch ihre Setzung, Stellung, Volumetrie und Gliederung die bestehende Luftströmung im Tal zu gewährleisten und dürfen keine klimatische wie optische Talsperre bewirken. 4

Das überstellen der Baufeld-Mantellinie Süd in die "Querhalle" hinein ist lediglich für Bauten und Anlagen im öffentlichen Interesse zulässig. Vorbehalten bleiben die Erhaltungsziele und zulässigen Bauinterventionen gemäss Ziffer 3 des lnventar­ blatts Nr. 2 "Querhalle". 5

Bei Verzicht auf eine grossflächige Nutzung im öffentlichen Interesse innerhalb des Baufelds "Kopfbau Nord" haben die resultierenden Freiräume erhöhten stadträumlichen Ansprüchen sinngemäss den Anforderungen der Art. 21 Abs. 2 und Art. 22 zu genügen oder nachweislich vergleichbare Aussenraum- und Benutzerqualitäten aufzuweisen.

Art. 14 Baufeld "Einstellhalle"

1

Das Baufeld "Einstellhalle" ist für eine mehrgeschossige, mehrheitlich offene Parkierungsanlage bestimmt. Die maximal zulässige Dachkote beträgt generell + 425.00 m ü. M. (inkl. technisch notwendige Dachaufbauten wie Lif!überfahrten, Brüstungs- und Dachkonstruktionen). Im Waldabstandsbereich von 10 m ab Hinterkante Hang-Stützmauer darf die Dachkote der Einstellhalle die jeweils vorhandene Mauerkronen-Höhe nicht überschreiten. Die Geschosszahl und die weiteren Abmessungen sind frei. 2

Die Einstellhalle darf das Baufeld "Wohnzeile Ost" im erforderlichen Ausmass über die eigene Baufeld-Mantellinie hinaus beanspruchen 3

Die obersten Parkdeckgeschosse sind zugunsten der Lärmabschirmung gedeckt vorzusehen. Die Dachflächen der Einstellhalle sind zu begrünen.

Art. 15 Bereich "Parkrampe"

Innerhalb der Bereiche "Parkrampe" kann eine den funktionalen Anforderungen genügende, mit Ausnahme der Rampeneinfahrt allseits geschlossene Rampenzu­ fahrt zu einem allfälligen Parkierungsgeschoss in der "Wohnzeile Ost" realisiert werden. Die beiden Bereiche gelten als gleichwertige Alternativen, wovon lediglich eine beansprucht werden darf.

Art. 16 Untergeschosse

1

Untergeschosse entsprechend Art. 21 Abs. 1 lit. a) BauO sind nach Massgabe des Grundwasserschutzes und bei nachweislich hinreichendem Schutz erhaltens­ werter Bausubstanz innerhalb der gesamten Sonderzone zulässig.

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6

Quartierplan ·werk I" - Vorschriften

2

Bauten oder Teile von Bauten die unterhalb des mittleren Grundwasserspiegels zu liegen kommen, bedürfen einer Ausnahmebewilligung. Es ist nachzuweisen, dass die Durchflusskapazität des Grundwasserstroms durch die Einbauten um weniger als 10% verringert wird. Im Weiteren gelten die Abstandsvorschriften gemäss Art. 22 Abs. 5 BauO.

Art. 17 Abstandsvorschriften

Resultieren in der Folge von Parzellierungen innerhalb des Quartierplangebiets geringere Grenzabstände als gemäss Art. 44b Abs. 3 BauO vorgesehen, wird solchen Unterschreitungen zugunsten der Verwirklichung des angestrebten Gesamtkonzepts - vorbehältlich entsprechender Vorschriften zu den Baufeldern, wohnhygienischer, feuer- und forstpolizeilicher Bestimmungen - im Sinne von

Art. 32 Abs. 1 Baugesetz zugestimmt. Vorbehalten bleibt die privatrechtliche

Vereinbarung entsprechender Näher- bzw. Grenzbaurechte.

Art. 18 Etappierung

1

Die Gesamtüberbauung kann in Etappen realisiert werden. Der Umfang der Etappen ist frei, soweit auch über längere Zeitraume städtebaulich und erschlies­ sungstechnisch befriedigende sowie bezüglich der Nutzungen konfliktfreie Zwischenstände gewährleistet bleiben. 2

Bei Zwischenständen die einen Vollausbau der vorgesehenen Infrastrukturen noch nicht rechtfertigen, kann zur Schonung des Bestands sowie zur Förderung von Zwischennutzungen vorübergehend eine vom angestrebten Endzustand abweichende Konzeption vorgesehen werden (Erschliessung, Baumasse usw.). 3

Im Allgemeinen sind folgende Etappierungsgrundsätze wegleitend:

- jede Etappe umfasst nach Möglichkeit Mischkomplexe mit Wohnen, Dienstlei­ stungen und Gewerbe sowie allenfalls öffentlichen Nutzungen (womöglich Umnutzung Bestand und Neubau); von diesem Grundsatz vollständig abgewi­ chen werden kann bei der Realisierung von Nutzungen im öffentlichen Interesse - etappenweise Bereitstellung der Infrastruktur wie Abstellplätze, Freiräume, "Stadtgarten"-Bereiche sowie Fussweganschlüsse und -verbindungen - Aufrechterhaltung bestehender Zwischennutzungen ausserhalb Bauetappe

Art. 19 Gestaltung

1

Alle Bauten und Anlagen sowie die Umgebung sind bzgl. Materialisierung und Farbgebung sowie in ihren Proportionen, ihrer Gliederung und Erscheinung für sich und gesamthaft besonders sorgfältig zu gestalten, so dass eine städtebaulich einwandfreie Wirkung erreicht wird. 2

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Bei Neubauten sind nur Flachdächer entsprechend Art. 12 BauO zulässig.

7

Quartierplan "Werk I' - Vorschriften

D.

Erschliessung und Abstellplätze

Art. 20 Arealerschliessung

1

Die Zu- und Wegfahrten ab der Mühlentalstrasse sowie die Notzufahrten haben primär an den im Plan bezeichneten Stellen zu erfolgen. Der Besucherverkehr ist mittels eines Parkleitsystems hauptsächlich über die nördliche Zu- und Wegfahrt abzuwickeln. Die südliche Zu- und Wegfahrt dient ausschliesslich den Nutzungen der "Wohnzeile Ost". 2

Bei kombinierter Erschliessung von motorisiertem Verkehr und Fahrradverkehr sind für den Langsamverkehr innerhalb des Areals sichere und ansprechend gestaltete Fahrbereiche sicherzustellen. 3

Abschnitte des hangseitigen Gassenraums sind - wo immer möglich - ins Erschliessungskonzept zu integrieren. Prägende Elemente wie Stützmauer, Strassenbelag und Geleise sind nach Möglichkeit zu erhalten. 4

Die Vorfahrten und Anlieferungen an der Mühlentalstrasse sind an den bezeich­ neten Stellen zu konzentrieren und für innenliegende Bereiche primär über den "Stadtgarten" abzuwickeln. Jene in Zusammenhang mit den Baufeldern "Wohnzei­ le Ost" und "Kopfbau Nord" (inkl. Gar-Stellplätze und Besucher-Kurzzeitparkplätze für max. 1 Stunde) sind über die vorgesehene Arealerschliessung direkt beim betreffenden Baufeld sowie untergeordnet im "Stadtgarten" zu gewährleisten. 5 Für die Arealerschliessung gemäss Art. 20 und 21 ist im Rahmen des Baubewilli­ gungsverfahrens ein durch ein ausgewiesenes Ingenieurbüro verfasstes Verkehrs­ konzept beizubringen (u.a. Nachweis der genügenden Verkehrssicherheit der Zu­ und Wegfahrten, bauliche Massnahmen auf dem übergeordneten Strassennetz wie Mittelschutzinseln, Lichtsignalanlagen und Belange des Anlieferverkehrs generell).

Art. 21 Fusswegverbindungen und Bereiche "Hauptzugang"

1

Die im Situationsplan bezeichneten Fusswegverbindungen und Bereiche "Hauptzugang" sind öffentlich zugänglich. Die Fusswegrechte sind etappenweise als Dienstbarkeit zugunsten der Einwohnergemeinde Schaffhausen im Grundbuch zu sichern. Die übrigen Wege gelten als private Anlagen. 2

Die Bereiche "Hauptzugang" haben eine städtebaulich attraktive und erkennbare Verbindung zwischen Strassenraum und "Stadtgarten" zu gewährleisten. Die Ausstattung (z.B. Einbauten, Möblierung, Ausrüstung, Bepflanzung) richtet sich nach deren Funktion als öffentliche Durchgangs- und Aufenthaltsflächen; insbe­ sondere auch im Zusammenhang mit allfälligen Nutzungen im öffentlichen Interesse. Die baulichen Interventionen und Eingriffe haben sich nach den Erhaltungszielen gemäss den lnventarblättern zu richten. 3

lm Falle der Realisierung einer grossflächigen Nutzung im öffentlichen Interesse im Baufeld "Kopfbau Nord" darf dort auf den vorgesehenen "Hauptzugang" zugunsten des Sporthallenzugangs verzichtet werden. Als Ersatz ist eine anspre­ chende Fusswegverbindung ab "Stadtgarten" entlang des nördlichen Hangfussbe­ reiches über die Arealerschliessung zur Mühlentalstrasse sicherzustellen WWW.PLANAR.CH

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QLlartierplan "Werk I' - Vorschri�en

Art. 22 Bereich "Stadtgarten"

1

Der Bereich "Stadtgarten" bildet das wesentliche Bindeglied zwischen Neubauten und dem zur Umnutzung vorgesehenen Baubestand. Als zentraler Aussenraum übernimmt er folgende Funktionen: urbaner Freiraum mit Grün- und Wasserflächen für Begegnung, Erholung und Verweilen zentrale Fussgänger-Verbindungsachse - Anlieferungs- und Erschliessungsachse mit untergeordneter Kurzzeitparkierung (Parkzeit max. 1 Stunde) - Park- und Gartenfläche mit teils hochstämmiger Bepflanzung - Gerinne der Durach als prägendes Bodenelement 2

Diese Funktionen dürfen weder durch eine etappenweise Realisierung verhindert noch durch spätere Abparzellierungen beeinträchtigt oder unterbunden werden.

Art. 23 Auto-, Velo- und Motorradabstellplätze

1

Im Quartierplangebiet dürfen höchstens 600 Parkplätze erstellt werden. Der minimale Pflichtbedarf ergibt sich nutzungsbezogen gemäss Art. 1 1 der Parkplatz­ verordnung der Stadt Schaffhausen, wobei ein Reduktionsfaktor von 40% zur Anwendung kommt. Darin nicht eingeschlossen sind Abstellplätze für Grossanläs" se bei allfälligen Nutzungen im öffentlichen Interesse. Sofern innerhalb des Quartierplangebiets Ersatzparkplätze für aufgehobene Abstellplätze des Areals zwischen Mühlentalstrasse und Mühlentalsträsschen vorgesehen werden, kann die zulässige Gesamtzahl an Parkplätzen entsprechend erhöht werden. Die Abstell­ plätze sind zu bewirtschaften 2

Die Parkplätze sind überwiegend im Baufeld "Einstellhalle" sowie in einem allfälligen Parkierungsgeschoss der "Wohnzeile Ost" zu konzentrieren. Ergänzend können ebenerdige Langzeit-Abstellplätze auch im Bereich der Baufelder "Wohnzeile Ost" und "Kopfbau Nord" sowie im Bereich der allgemeinen Arealer­ schliessung exkl. "Stadtgarten" angeordnet werden. In den Parkierungsanlagen sind bauliche Vorkehren für die Realisierung individuell abrechenbarer, elektrischer Fahrzeug-Ladestationen vorzusehen. 3

Die privaten Parkplätze sind vorwiegend im Parkierungsgeschoss der "Wohnzeile Ost" anzuordnen sowie abschliessbar von den teilweise öffentlich zugänglichen Abstellplätzen der "Einstellhalle" zu trennen und entsprechend zu kennzeichnen. 4

Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens sind anteilsmässig je Etappe die für die entsprechenden Nutzergruppen erforderlichen Parkplätze auszuweisen. Es sind zudem ausreichend behindertengerechte Parkplätze in geeigneter Lage vorzusehen. 5

Der Pflichtbedarf kann für die Nutzergruppe Wohnen durch die Bereitstellung eines gesicherten Car-Sharing-Angebots reduziert werden. Dabei entspricht ein Abstellplatz für gemeinsam nutzbare Fahrzeuge vier Bewohnerparkplätzen.

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Quartierplan "Werk I" - Vorschriften

6

Die erforderlichen Besucher-Parkplätze für Grossanlässe von Nutzungen im öffentlichen Interesse sind durch Mehrfachnutzungen der arealseitig bestehenden Abstellplätze, der Ausschöpfung der zulässigen Abstellplatzzahl gemäss vorge­ hendem Abs. 1 und/oder durch Parkierungsmöglichkeiten ausserhalb des Quartierplangebiets sicherzustellen, Ein entsprechendes Parkierungskonzept mit Aussagen zu allfälligen Shuttle-Bus-Diensten usw. ist mit dem entsprechenden Baugesuch beizubringen. 7

Im Quartierplangebiet sind in günstiger Lage und in sinnvoller Verteilung gut zugängliche, mehrheitlich gedeckte Veloabstellplätze und Abstellplätze für Mofas und Motorräder vorzusehen. Für Bewohner sind zudem abschliessbare Abstell­ räume für Kinderwagen, Kinderanhänger usw. bereit zu stellen. Die Mindest­ Anzahl richtet sich nach der jeweils gültigen Schweizer Norm "leichter Zweirad­ verkehr - Abstellanlagen, Bedarfsermittlung". Es gelten die analogen Anforderun­ gen bzgl. Ladestationen wie unter Abs. 2

E.

Umgebungsgestaltung

Art. 24 Grundsätze zur Umgebungsgestaltung

1

Die Umgebungsgestaltung innerhalb des Quartierplangebietes hat eine hohe Qualität aufzuweisen und soll dem urbanen Charakter der Gesamtüberbauung Rechnung tragen. Sie hat sich vorrangig an den prägenden Elementen des baulichen Bestandes zu orientieren (Industriearchitektur, Gassen- und Strassen­ räume), wobei ergänzend folgende Grundsätze gelten: die Bepflanzung öffentlicher Aussen- und Freiräume hat in den Grundzügen nach einheitlichem Konzept zu erfolgen - zweckmässige Teilbereiche sollen in ihrer jeweiligen Struktur und Erscheinungs­ form ablesbar bleiben - Umgebungsgestaltung und Bepflanzung haben Durchblicke der wichtigsten Sichtachsen zu wahren - öffentliche Aussenräume und Verbindungswege sind gegenüber privaten und halbprivaten Bereichen zu unterscheiden und in geeigneter Weise abzugrenzen 2 Es sind standortgemässe und vorrangig einheimische Pflanzen zu verwenden, wobei eine umwelt- und naturgerechte Pflege anzustreben ist. 3

Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens sind ausreichend Spiel- oder Gemeinschaftsflächen gemäss Art. 28 Abs. 1 und 3 BauO nachzuweisen. Der "Stadtgarten" ist entsprechend der vorgesehenen Etappe voll anrechenbar.

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10

Quartierplan "Werk I" - Vorscl1riften

Art. 25 Strassenraum zur Mühlentalstrasse

1

Der öffentlich zugängliche, arealseitige Strassenraum entlang der Mühlentalstras­ se ist nutzungsbezogen aufzuwerten. Die Wirkung der geschwungenen Mühlental­ strasse in Verbindung mit den gestaffelten Gebäudekuben ist zu gewährleisten. 2 Allfällige Ausbauten der Strassen und Plätze (u.a. Vorsortierstreifen, allfällige Übergange) sowie weitere Anforderungen (z.B. Anschlussradien, Sichtberme) sind soweit erforderlich im Rahmen eines Strassenprojektes festzulegen.

F.

Ver- und Entsorgung

Art. 26 Kehricht

Im Ouartierplangebiet sind gut zugängliche und unauffällige Standplätze für Container vorzusehen. Anzahl und Standorte sind im Baubewilligungsverfahren zusammen mit dem städtischen Tiefbauamt festzulegen.

Art. 27 Belasteter Standort und Entwässerung

1

Der Oberboden im Quartierplangebiet gilt als schadstoffbelastet (belasteter Standort) Im Rahmen eines Entsorgungskonzeptes ist allfälliger Aushub als belasteter Abfall vorschriftsgemäss zu entsorgen (Bewilligung durch das kantonale Amt für Lebensmittel und Umweltschutz ALU). 2 Das Ouartierplangebiet ist gemäss GEP der Stadt Schaffhausen zu entwässern. Unverschmutztes Meteorwasser ist unter Berücksichtigung der Untergrundbela­ stung zu versickern Meteorwasser welches nicht versickert werden kann, ist über areal- bzw. gebäudeseitige Retentionen in die Durach einzuleiten. Die erforderli­ chen Retentionsmassnahmen richten sich nach der Abflusskapazität der Durach. 3

Die Oberflächen in den belasteten Bereichen sind so auszugestalten, dass das Niederschlagswasser ohne disperse Versickerung in die dafür vorgesehenen Entwässerungsleitungen abfliesst. Allfällig erforderliche Durchleitungsrechte auf privatem Grund sind im Grundbuch einzutragen.

Art. 28 Energiekonzept

1

Die Neubauten innerhalb der Baufelder "Wohnzeile Ost" und "Kopfbau Nord" sind nach dem jeweils gültigen MINERGIE-Standard zu planen, zu erstellen und zu zertifizieren. 2

Bauliche Veränderungen innerhalb des Bestands zielen auf eine der bestehen­ den Bausubstanz angemessene und auf die spezifischen denkmalpflegerischen Erhaltungsziele abgestimmte. verbesserte Energieeffizienz. 3

Die arealseitige Energieversorgung berücksichtigt die im städtischen Energie­ richtplan gebietsweise festgelegten Prioritäten. Wärmeversorgungsanlagen mit erhöhten Emissionen sind in jedem Falle ausgeschlossen.

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Quartierplan 'Werk I' - Vorschriften

4

Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens ist für die jeweils nachgesuchten Bauvorhaben ein umfassendes Energiekonzept beizubringen. Die Warmwasserbe­ reitung durch thermische Solarenergienutzung ist jeweils zwingend zu prüfen.

G.

Weitere Bestimmungen

Art. 29 Lärmschutz

Für Wohnnutzungen in den Neubauten "Wohnzeile Ost" und "Kopfbau Nord" ist die Einhaltung der Planungswerte der Empfindlichkeitsstufe III nachzuweisen. Für die übrigen Nutzungen gelten die Immissionsgrenzwerte der ES III.

Art. 30 Lichtemissionen

Das arealseitige Beleuchtungskonzept hat sich nach den einschlägigen gesetzli­ chen Vorgaben sowie ergänzend nach den Beleuchtungsrichtlinien der Stadt Schaffhausen zu richten Die spezielle Bedeutung des Waldes als sensibler Lebensraum ist entsprechend zu berücksichtigen

Art. 31 Betriebsreglement

1

Vor Erteilung einer auf diesen Quartierplan gestützten Baubewilligung ist zwischen Grundeigentümerin und Stadt ein verbindliches Betriebsreglement auszuarbeiten. Es enthält die wesentlichen Regelungen zur Arealorganisation und ist seitens Stadtrats Schaffhausen zu genehmigen. 2 Insbesondere für Bauten und Anlagen mit Nutzungen im öffentlichen Interesse sowie für öffentlich zugängliche Arealbereiche wie "Einstellhalle", "Stadtgarten", "Hauptzugänge" mit Fusswegverbindungen und arealseitiger Strassenraum zur Mühlentalstrasse sind zwischen der Eigentümerin und der Stadt Belange wie zeitliche Aspekte der arealinternen Zufahrten und Anlieferungen, Zugangs- und nächtliche Absperrzeiten der öffentlichen Räume, Unterhaltspflichten sowie vorgesehene Benutzungsintensitäten hinreichend zu regeln.

Art. 32 Umweltverträglichkeit

Allfällig weitergehende Vorschriften ergeben sich aus der 2-stufigen, teilweise nachgeschalteten Umweltverträglichkeitsprüfung. Diese zusätzlichen Auflagen bilden verpflichtenden Bestandteil zum Gesamtvorhaben.

Art. 33 Anmerkung im Grundbuch

Der Quartierplan "Werk l" ist nach Erlangung der Rechtskraft gemäss Art. 34 im Grundbuch anzumerken.

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Quartierplan 'Werk I' - VorscMflen

Art. 34 Inkrafttreten

Der Quartierplan "Werk I" tritt mit der Genehmigung durch das Baudepartement in Kraft.

Anhang. lnventarblätter Nr. 1, 2, 4, 5, 8 und 15 vom 2. Juli 2010

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Fassaden bau

lnv. Nr. 1

1 . Grunddaten Inventar-Nr.: Assekuranz-Nr.: Gebäudeteil: Funktion: Architekt/Urheber: Datierung:

Schutzkategorien

1 4062 A/14-21 Bürogebäude, Rohmaterial­ lager, Werkstatt, Schreinerei Karl Moser u. Baubüro Georg Fischer 1 9 1 6/17: N1 4-20 1 9 42/43: A/20-21 sowie Umbau A/16-20 1965: Umbau im Innern

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ARIAS 2005:

1 (lnv. Nr. 1 ) Denkmalpflege 2009: hohe Bedeutung

2. Baubeschreibung Lage und Gebäudeform

Der Fassadenbau ist dem Randbau des Werks I vorgelagert und bildet, an der Mühlentalstrasse gelegen, den westlichen Abschluss der ehemaligen Giesserei. Das fünfgeschossige Gebäude weist eine abgewink­ elte Gebäudeflucht auf und wird im Süden durch einen Treppenhausturm abgeschlossen. Daran schliesst die fünfgeschossige Erweiterung von 1 942/43 an. Gesamtmasse: 5 4 m lang, 8 m breit und 28 m hoch.

Rohbau und Grundrissstruktur Das 1 9 1 6 erstellte Bürogebäude mit seinen zwei Treppenhäusern ist weitgehend erhalten. Der Rohbau be­ steht aus einer Stahlskelettkonstruktion mit Mauerwerksausfachungen aus Beton und Backstein. Anders als das spätere Einheitsraster beträgt die konstruktive Spannweite hier 6 statt 8 m. Die Büroräume sind gegen die Mühlentalstrasse gerichtet und durch Korridore erschlossen, die in Längsrichtung entlang der Ostseite verlaufen und mit den beiden im Norden und Süden angeordneten Treppenhäusern verbunden sind. Die Trennwände sind teils massiv und teils in Leichtbauweise erstellt. Im südlichen Treppenhausturm windet sich die bauzeitliche Treppe (Eisenträger, Betonpodeste und Holztritte) um den Warenaufzug. Im Norden führt eine Eisentreppe vom Erdgeschoss des Randbaus ins erste Obergeschoss des Fassadenbaus, von wo die gewendelte Holztreppe von 1 9 1 6 ins vierte Obergeschoss führt.1942 wurde das zu den Hallen hin weitgehend offene Erdgeschoss im Bereich At1 7-20 geschlossen. Der 1 9 1 6 zwischen Erdgeschoss und 1 . Obergeschoss {heute 2. OG) eingebaute Zwischenboden wurde 1943 zw. Achse 1 7 u. 20 tiefer gelegt. Fassade und Fenster Die verputzte Hauptfassade ist durch die Fensterachsen streng gegliedert und oben mit einem Zahnschnitt· Kranzgesims abgeschlossen. Die Fenster sind in den unteren vier Geschossen samt der Brüstung nach innen zurückversetzt, sodass die Mauerstreifen zwischen den Fensterachsen als Lisenen in Erscheinung treten. Davon hebt sich das oberste Geschoss mit seinen aussenbündigen Fenstern und Brüstungen ab. Von den ursprünglichen Fenstern ist etwa ein Drittel erhalten geblieben. Die Fenster besitzen Metallrah­ men und eine quadratische Sprossenteilung. Im Erdgeschoss erstreckten sie sich ursprünglich bis zur Oberkante des 1 . Obergeschosses. Der nördliche Eingang wurde nachträglich eingebaut. Der Treppen­ hausturm ist glatt verputzt und weist noch die ursprünglichen schmalen, hochrechteckigen Fenster auf. Von 1 9 1 6 ist auch das mit Ziegeln gedeckte Vordach des Haupteingangs erhalten. Seit 1985 weist der Fassa­ denbau einen bräunlichen Anstrich auf. Die ebenfalls fünfgeschossige, südliche Erweiterung von 1943 ist in Sichtbackstein ausgeführt. An deren Westfassade sind die ursprünglichen Kreuzstockfenster sowie ein Teil des übereck verlaufenden Fensterbands im Erdgeschoss erhalten. Die übrigen Fenster sind erneuert. Dach Der Fassadenbau ist mit einem asymmetrischen Walmdach mit Biberschwanzziegeln abgeschlossen. Der stehende Dachstuhl stammt von 1 9 1 6. Das Treppenhaus weist über dem Dachgesims einen turmartigen Aufbau mit Pyramidendach auf. Der Hochkamin, der ursprünglich im Norden vom UG über das Dach führte, wurde in den 1930er Jahren abgebrochen. Die südliche Erweiterung ist mit einem Flachdach gedeckt. Oberflächen Die Oberflächen wurden im Innern bei verschiedenen Renovierungen weitgehend erneuert. Von 1916 ist der Klötzliboden im 2. u. 3 . Obergeschoss erhalten. Der Innenausbau im 1 . Obergeschoss (Parkettböden, Trennwände und Schachbrettfliesenboden im WC) stammt von 1943. Einbauten

Garderobenschränke entlang der Ostwand im 1 . und 2. Obergeschoss aus den 1 940/50er Jahren.

Schaffhausen GF Werk 1: Schutzumfang für den Quartierplan

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lnv. Nr. 1

Fassaden bau aq, cel' dtJr11 v, .f dfittc/'/,.� .. ..//_.Hf!IE01/Jt"/J .7ä.JJac'r,1:1/ä11 /(l/o, t?1.1,;«/.1.t ß/oo, W14c,

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Ansicht der Westfassade, Karl Moser 1916 (Archiv GTA) � !

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Grundriss Erdgeschoss, Baubüro GF1942

Querschnitt mit offener Verbindung im EG zw. Fassadenbau und sog. Rand­ bau, Baubüro GF1942

Schaffhausen GF Werk 1: Schutzumfang für den Quartierplan

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Fassaden bau

1

1

lnv. Nr. 1

3. Erhaltungsziele 3.1 Allaemeines Erhaltunaszlel Substanzerhalt Der Fassadenbau ist der älteste Baukörper des Werks I und steift mit seiner historistisch geprägten Fassadengestaltung das repräsentative Hauptelement der Ostfassade dar. Das Gebäude wurde 1 9 1 6 vom bekannten Architekten Karl Moser auf die damaligen Betriebsbedürfnisse hin entworfen. Es lässt sich gut nachvollziehen, dass die darin angeordneten Büros und Räume der Produktionssteuerung im Erdgeschoss nicht vollständig von den Giessereihallen abgetrennt waren (ursprünglich offenes EG mit Kranbahn und Einwurföffnungen im Boden zur Beförderung von Rohmaterialien in die Lagerräume im UG). Als denkmalpflegerisches Erhaltungsziel sind die Fassaden, das südliche Treppenhaus sowie die Bereiche des architektonischen lneinandergreifens (offene Verbindung im EG) möglichst original zu erhalten. Der Fassadenbau bildet zusammen mit den gegenüberliegenden Verwaltungsbauten (von 1 900 und 1930) der Architekten Curjel und Moser eine Art Torsituation zum Mühlental und ist somit auch von hoher städtebaulicher Bedeutung. Veränderungen Das Thema der offenen und flexiblen räumlichen Verbindung zwischen Geschossbau und Halle könnte bei einer Umnutzung, z. B. durch Öffnungen in der Ostfassade, wieder aufgegriffen werden. Die Unterteilung der Büroräume im EG, 3. und 4. OG ist nicht schutzwürdig und kann durch eine neue Binnenteilung ersetzt werden. Jene im 1 . und 2. Obergeschoss ist partiell zu erhalten. Bei einem allfälligen Umbau von Gebäudeteilen ist eine fachfotografische Dokumentation (s/w Analogfotos) zu erstellen. 3.2 Erhaltungsziele im Einzelnen Tragstruktur Die Rohbaustruktur des Fassadenbaus ist integral zu erhalten. Das Tieferlegen des Zwischenbodens im Bereich A/15-17 im 1 . Obergeschoss zur Gewinnung einer grösseren Raumhöhe ist möglich. Fassade Die Fassade ist in ihrer Substanz und Gliederung zu erhalten. Schützenswert sind die Lisenen und die dazwischen eingespannten, zurückversetzten Fensterachsen sowie die im obersten Geschoss aussenbündigen Fenster. Die Erhaltungsfähigkeit und Sanierbarkeit der originalen Fenster mit der quadratischen Sprossenteilung ist zu prüfen. Bei einem Ersatz der neueren Fenster wäre die Wiederherstellung der ursprünglichen Sprossenteilung wünschenswert. Der unveränderte Treppenhausturm soll einschliesslich der originalen Befensterung erhalten bleiben. Eine Innenisolation und innere Aufdopplung der Fenster ist möglich. Bei einer Fassadenrenovation empfiehlt es sich, vorgängig eine Farbuntersuchung vorzunehmen, um allenfalls den ursprünglichen Zustand wieder herstellen zu können. An der Ostfassade zur Halle hin sind Spuren eines abgebrochenen Vorgängerbaus (Shedhalle) erhalten geblieben. Sie sind nach Möglichkeit als baugeschichtliche Zeugnisse sichtbar zu belassen. Zur Isolation der originalen Fenster im 3. und 4. Obergeschoss der Ostfassade wäre eine äussere Fensterverglasung möglich. Dach Das asymmetrische Walmdach des Fassadenbaus sowie das Pyramidendach des Treppenhausturms sind prägende Bestandteile des Fassadenbaus und sollen in ihrer Konstruktion und samt der Biberschwanzdeckung unverändert erhalten bleiben. Erdgeschoss Das südliche Treppenhaus ist inklusive Lift und Treppe integral zu erhalten, muss aber feuerpolizeilich aufgerüstet werden. Im nördlichen Treppenhaus ist der Ersatz der Treppe durch eine neue Treppe oder durch einen Lifteinbau möglich. Dieser wäre auch im nördlich davon gelegenen Raum denkbar. Die nachträglich eingebaute Binnenteilung im EG sowie der heutige Ausbau sind vom Schutzumfang ausgenommen. 1. Obergeschoss (Zwischenboden) Als repräsentativer Ausbau der 1940er Jahre sind die Räumlichkeiten der Büroetage zw. Achse 1 7 u. 19, der Parkettboden sowie ein Teil der Wandschränke im Flur so weit als möglich zu erhalten. Davon ausgenommen sind die Nasszellen und die Räume des ursprünglichen Zwischenbodens ( 1 5-17). 2. Obergeschoss Der Erhalt der Gangsituation entlang der Ostfassade mit zur Strasse hin orientierten Räumen ist anzustreben, ebenso der Erhalt des bauzeitlichen Klötzlibodens. 3. und 4. Obergeschoss: Keine denkmalpflegerische Bedeutung. Südliche Erweiterung von 1942/43 Der Rückbau der südlichen Erweiterung ist möglich. Bei einem ersatzlosen Abbruch, oder einem kleiner dimensionierten Ersatzbau, ist die originale Südfassade ( 1 9 1 6/i 7) zu rekonstruieren. Eine Vergrösserung des Volumens ist nicht möglich. Ein Ersatzbau bedingt eine sehr hohe architektonische Qualität und eine differenzierte Gestaltung gegenüber dem historischen Ensemble. Schaffhausen GF Werk 1: Schutzumfang für den Quartierplan

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lnv. Nr. 1

Fassadenbau

Aufnahme wäl1rend der Er· stellung, 1916

Fassadenbau nach der Feriigstellung, 1 9 1 7

Südliche Erweiterung, 1943

Westfassade, 2008

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I Querhalle

lnv. Nr. 2 1

1 . Grunddaten Inventar-Nr.: Assekuranz-Nr.: Gebäudeteil: Funktion: Architekt/Urheber: Datierung: Schutzkategorien

ARIAS 2005: Denkmalpflege 2009:

2. Baubeschreibung

2

4061 AH/2-3 Mechanische Werkstatt und Spedition Emil Rudolf Mewes u. Baubüro Georg Fischer 1939: B'H/2-3: 1950: AB'/2-3:

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1 (lnv. Nr. 2) hohe Bedeutung

Lage und Gebäudeform Die Querhalle steht quer zu den Längshallen und schliesst an diese im Norden an. Sie diente mit ihrer Kranbahn und Werkbahn als Querverbindung im ganzen Hallenkomplex. Sie ist 20,8 m breit und ca. 76 m lang. Zur Mühlentalstrasse hin tritt sie mit hohen Fenstern in Erscheinung.

Konstruktion und Tragsystem Hohe Halle in Stahlkonstruktion: Stützen in Abständen von 8 m (D�F) oder 1 2 m, die die Kranbahn und die Dachkonstruktion tragen. Die nördliche Stützenreihe trägt auch die Konstruktion der benachbarten Quer­ halle. Längsträger für die Kranbahn mit verschweissten Stössen; die verschraubte Nahtstelle zwischen Achse A'B' weist auf die spätere Verlängerung der hohen Halle hin. Die Längsträger und Querbinder des Dachs liegen auf den geringer dimensionierten aufgesetzten Verlängerungen der Stützen auf. Die Dachträger sind vollwandig und werden zur Mitte hin höher.

Fassade und Fenster Die abgelöst von der Tragkonstruktion in Sichtbackstein ausgeführten Stirnfassaden zeichnen sich durch ihre schlichte, blockhafte Erscheinung aus. Zehn schmale, 1 ,22 m breite und 8 m hohe Rechteckfenster mit je 2 x 8 Glasfeldern betonen in repetitiver Anordnung die Vertikafität der Halle. An der Ostfassade zum Hang hin sind von der ursprünglichen Befensterung nach einem Anbau (lnv.-Nr. '12) die sechs oberen, kleineren Hochrechteckfenster erhalten.

Dach Leicht geneigtes Satteldach mit Bimsbetonplatten, Papplagen und Makadam-Belag. Die Dachrinnen sind betoniert und mit Blech ausgekleidet. Die Oberlichter sind quer zur Hallenrichtung in allen Feldern angeord­ net, ausser dem westlichsten zur Strasse hin. Sie sind in Stahlkonstruktion ausgeführt und mit Welleternit­ platten eingedeckt. Deren Fenster bestehen aus Eisenrahmen mit Glasfüllung, die teilweise drehbar sind.

Innere Oberflächen Boden: Stellenweise Holzklötzli (Fusswege zwischen den ehemaligen Maschinen), an den Standorten der einstigen Bearbeitungsmaschinen sind die betonierten Bodenaussparungen mittlerweile mit Schutt aufge­ füllt und der Boden eingeebnet. Dachuntersicht: Bimsbetonplatten.

Einbauten Zwei Laufkrane: .,MAN Wolffkran 60/5 To" mit Massivträger, ,,Von Roll Werk Bern 50'000 Kg" in genieteter Fachwerkkonstruktion, einer der ältesten im Werk l . Partiell im Boden eingelassene Schienen für Werk­ bahn. Hebezug-Vorrlchtung in einem Oberlicht zur Montage des Laufkrans. Je zwei Luftheizapparate an den Stützen der Achse 2 befestigt.

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lnv. Nr. 2

Querhalle

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Querschnitt, Plan Emil Rudolf Mewes, 1939 J'f f09# I

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A Längsschnitt: westliche Erweiterung (blau: vorhandene Konstruktion, rosa: neue Konstruktion), Plan Baubüro GF 1 949

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Querhalle

lnv. Nr. 2

3. Erhaltungsziele .

3.1 Allaemeines Erhaltunasziel Substanzerhalt

Die Querhalle schliesst, wie der Name verheisst, quer an die Längshallen an. Sie übernimmt damit eine Art Kopffunktion und ist der wichtigste Verbindungsbau für die daran anschliessenden, parallel angeordneten Längshallen. !n der Querhalle waren grosse Bearbeitungsmaschinen stationiert. Die Strassenfassade wurde 1950 durch das Baubüro Georg Fischer erstellt. Sie greift die Formensprache von Mewes auf und bringt die Bedeutung der Halle zum Ausdruck. Die 1939 erstellte Querhalle ist die älteste Halle, die Emil Rudolf Mewes zugeschrieben werden kann. Sie ist in ihrer Anordnung, Dimension und Konstruktion samt der Strassenfassade und der Oberlichter schützenswert.

Veränderungen

Die Stützen, die teilweise bereits aus funktionellen Gründen verrückt wurden, lassen sich i m Bereich des statisch Möglichen neu versetzen. Bei einem allfälligen Abbruch der angrenzenden Bearbeitungshalle (lnv. Nr. 9) ist die Nordfassade, die viel Potenzial für Belichtungsmöglichkeiten bietet, unter Berücksichtigung der Tragstruktur neu zu definieren (Zugänge-Eingänge). Einbauten sind grundsätzlich möglich, sollten aber die eindrucksvolle Raumwirkung mitberücksichtigen. D.h. die Höhe, Dimension und Konstruktion sollen teilweise sichtbar erhalten bleiben. Bei einem Umbau von Gebäudeteilen ist eine fachfotografische Dokumentation (s/w Analogfotos) zu erstellen.

3.2 Erhaltunasziele im Einzelnen Tragstruktur

Die ursprüngliche Tragstruktur aus Stützen, Längsträgern und Dachbindern ist weitgehend zu erhalten. Die Entfernung oder Veränderung der nachträglich angebrachten Verstärkungen und hinzugefügten Elemente sind i m Einzelnen statisch zu prüfen.

Fassade

Die Fassade mit den hohen, schmalen Fenstern ist wichtiger Bestandteil der Schaufassade zur Mühlentalstrasse hin. Sie trägt zum einheitlichen Gesamtbild der Fabrik bei und erzeugt im Innern eine eindrucksvolle Raumwirkung, die fast an eine Kathedrale erinnert. Sie ist daher unbedingt zu erhalten. Wesentlich sind die in die Mitte der Wand ge�etzten Metallsprossenfenster und die geschlossene Backsteinfläche. Eine Verlängerung der Fenster J Offnungen gegen unten ist nicht ausgeschlossen (i.S. von Durchgängen). Die hangseitige Stirnwand gegen Osten hingegen wurde durch einen späteren Anbau eingreifend verändert.

Dach

Das leicht geneigte Satteldach und die aufgesetzten Oberlichter quer zur Hallenrichtung müssen als integrale Bestandteile der Hallenarchitektur erhalten bleiben.

Böden

Für den Fussboden, in dem die grossen Bearbeitungsmaschinen eingelassen waren, gelten keine Auflagen. Zu begrüssen wäre, wenn die Idee der aus dem Boden herauswachsenden funktionalen Elemente bei einer Umnutzung der Halle aufgegriffen würde.

Wände

Es bestehen keine inneren Zwischenwände.

Decken

Die Deckenuntersicht ist prägend für die Dachkonstruktion und sollte, bei Möglichkeit, sichtbar belassen werden.

Einbauten aus der Bauzeit

Der 50 Tonnen tragende, genietete Fachwerk-Laufkran ist einer der ältesten im Werk I und soll als wichtiges funktionales Element des Gebäudes unbedingt erhalten bleiben. Die Kranbahnträger können, sofern statisch möglich, partiell entfernt werden. Eine räumliche Verschränkung von Bestand und Neubau soll auf der Nordseite durch die Träger nicht verunmöglicht werden. Wünschenswert ist der Erhalt von mindestens einem der Luftheizapparate, die an den Stützen befestigt sind.

Schaffhausen GF Werk 1: Schutzumfang für den Quartierplan

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Querhalle

lnv. Nr. 2

Umbau Werk 1, Kranmontage in der neuen Mechanischen Werkstatt, 1 939/40

Werk 1 1 948

Westliche Erweiterung (AB'/2- 3), 1950

Westfassade nach der Erweiterung, 1950

Innenansicht nach Osten, 2008

Schaffhausen GF Werk 1: Schutzumfang für den Quartierplan

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lnv. Nr. 4

24 Meter-Längshalle 1 . Grunddaten lnventarMNr.: AssekuranzwNr.:

Gebäudeteil: Funktion:

Architekt/Urheber: Datierung:

Schutzkategorien ARIAS 2005: Denkmalpflege 2009:

4 4061 DF/3- 37 Schmelzerei, Putzerei Grossformerei, Glüherei Baubüro Georg Fischer 1939: DF/3-5 1956: DF/18-36 1958: DF/36- 37 1960: DF/1 0-18: 1962: DF/3-10 u. 34·37

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1 und II ( lnv. Nr. 3 u. 9) hohe Bedeutung

2. Baubeschreibung

Lage und Gebäudeform

Längshalle im Innern des Werks 1, tritt nur am Südende mit einer Aussenfassade in Erscheinung. Masse: 24 m breit, 272 m lang und etwa 1 4 m hoch. Im südlichen Bereich teilweise unterkellert. Konstruktion und Tragsystem Stahlkonstruktion: 34 quergestellte Joche aus Stahlstützen und Dachträgern, in Längsrichtung verbunden durch Kranbahnträger auf ca. 1 0 m Höhe. Stützen: gekoppelte Profilträger für Dach und Kranbahn, verbun­ den durch quergestellte Profilträger oder Quertraversen, miteinander verschweisst und am Betonfunda­ ment verschraubt. Kranbahnträger: über den Stützen mit zusätzlichen Profilen verstärkt oder mit einer Aus­ steifungsplatte versehen (DF/1 7 -37), einige Teilstücke sind miteinander verschraubt (OF/4-5 u. DF/'1920). Teilweise sind die Dachstützen nur auf die Kranbahnstützen aufgesetzt (D/'19-37). Der nördlichste Querträger am Übergang zur Querhalle liegt tiefer (vermutlich vom Vorgängerbau 1939), das Dach ist hier durch zwei Streben abgestützt. Teilweise sind zusätzliche Längsträger unter der Kranbahnschiene für Schwenkarm-Krane und Portalkrane (D/1 9 - 37, F/1 8 - 37) montiert.

Fassade und Fenster

Südfassade: Stirnmauer als vorgeblendetes, 25 cm starkes, selbsttragendes Sichtbacksteinmauerwerk, in­ wendig verputztes Mauerwerk aus Rohbausteinen zwischen vertikalen Stahlträgern; Hebetor aus Eisen. Westfassade (D/35- 37): Betonsockel, darüber Eisenkonstruktion mit Mauerwerksausfachungen, Fenstern und mit vorgeblendeter Sichtbacksteinmauer.

Dach

Leicht geneigtes Flachdach mit querliegenden Oberlichtern; Mittelfirst in Längsrichtung und seitlich be­ tonierte und mit Blech ausgekleidete Regenwasserrinnen; Stahlkonstruktion mit Bimsbetonplatten, darauf Kiesklebe-dach (Dachpappe und Sickerbeton). Oberlichter in Form von quer zur Hallenrichtung aufgesetzt­ en Lichtgaden, in leichter Stahlkonstruktion und mit Welleternit-Eindeckung, Fenster mit Eisenrahmen und Drahtglas, mit drehbaren Lüftungsflügeln.

Innere Oberflächen

Boden: Holzpflästerung an einigen Stellen erhalten, meist Zementüberzug, oder Schotterbeton, z.T. mit Beton gefüllte ehemalige Bodenöffnungen. Decke: innerer Dachabschluss mit Perfekta-Platten. Zwischen­ wände: stellenweise Abtrennung zu den Nachbarhallen in Stahlkonstruktion mit verputzten Mauerwerks­ ausfachungen, z. T. mit Befensterung (F/6-10) (älteste Binnenwände), unverputztes Kalksandsteinmauer­ werk (spätere Einbauten), z. T. im oberen Bereich isoliert und mit Blechpanelen verkleidet, Sockelbereich meist in Beton. Eisentor mit Torflügeln aus Kunststoff (F/25- 26), Hebetor aus Eisen (D/32-33).

Einbauten

Meisterhäuschen: zweigeschossig mit betoniertem Erdgeschoss, darüber Stahlkonstruktion mit Sichtback­ steinausfachungen (0/6-7, F/31-32). Betonanbau der Schreinerei {lnv. Nr. 3) bis auf Höhe der Kranbahn (EF/15-18,5). Laufkrane: 1 ) ,,Von Roll, Bern, 50/25 t", 2) ,,Nr. 256 50/15 to", 3) ,,Von Roll, Werk Bern, 120/30 Ta", 4) ,,Von Roll, Bern, 50/10 t"; der stärkste Kran trägt 120 Tonnen. Nach dem Ausbau des Öl­ und Wasserbeckens (für die Vergütung der Gussteile) blieben im Boden zwei grosse Öffnungen zurück (DF/10-1 1 ) , an der Ostwand sechs Abzugrohre ehern. Gussöfen (F/20-22). Prov. Raumeinbau in Leicht­ bauweise D E/3-5.

Schaffhausen GF Werk 1: Schutzumfang für den Quartierplan

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124 Meter-Längshalle

lnv. Nr. 4

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Längsschnitt, 1960: Erhöhung der 24 Meter-Längshalle ( DF/10-18)

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Horizontalschnitt der Eisenstütze, bestehend aus drei H-Profilen 1 , 8 m tiefe Verankerung (Eisenschrauben in Beton)

Schaffhausen GF Werk 1: Schutzumfang für den Quartierplan

Eisenstütze, bestehend aus Kran­ bahnstütze und aufgesetzter Dachstütze

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lnv. Nr. 4

24 Meter-Längshalle 3. Erhaltungsziele

3.1 Alh::iemeines ErhaltunQsziel Substanzerhalt Die 24 Meter-Halle ist nicht nur die breiteste, sondern ebenso die längste und höchste Halle des Werks 1 und bildet damit das Kernstück der Fabrikanlage. Massgeblich für die räumlichen Qualitäten sind ihre aussergewöhnlichen Dimensionen und Proportionen sowie ihre Bauweise - beides ist aus denkmalpflegerischer Sicht auf der gesamten Hallenlänge schutzwürdig. Dazu gehören auch die Oberlichter-Aufbauten, die einen wesentlichen Bestandteil der Halle bilden. Veränderungen Wenn auch am konstruktiven Gerippe nichts verändert werden soll, so sind sehr wohl Einbauten, z. B. zur Erschfiessung oder zur Verschränkung von Bestand und Neubauten, sowie Veränderungen der seitlichen Zwischenwände möglich. Mehrere Dachöffnungen sind möglich, mindestens ein Drittel des Daches ist samt Oberlichtern zu erhalten. Bei einem allfälligen Umbau von Gebäudeteilen ist eine fachfotografische Dokumentation (s/w Analogfotos) zu erstellen. 3.2 Erhaltunasziele im Einzelnen Tragstruktur Das konstruktive Hauptmerkmal der 24 Meter-Längsalle ist ihre Stahlkonstruktion. Trotz mehrerer Bauetappen blieb sich die Konstruktion von 1 939-1962 nahezu gleich. Die einzelnen Stahlprofile weisen eine HForm von mächtigen Dimensionen auf (20 mm stark). Bemerkenswert ist die Verbindung der Stahlstützen mit den Betonfundamenten über Schrauben von 1 ,8 m Länge. Sie sind einschliesslich der Kranbahnträger über die gesamte Hallenlänge zu erhalten. Fassade Die Halle besitzt nur an ihrem südlichen Ende Aussenfassaden. Die mit roten Sichtbacksteinen vorgemauerte Stirnwand ist ein wichtiger Bestandteil der abgestuften Ansicht gegen die gekurvte Mühletalstrasse und soll erhalten bleiben. Das gross� Hebetor bildet einen der wichtigsten Zugänge in den Hallenkomplex. Eine Veränderung der b�stehenden Offnung (z. B. Ersatz des Hebetors durch einen neuen Eingang) oder der Einbau von neuen Offnungen, die dem Charakter gerecht werden, sind möglich. Dach Das leicht geneigte Flachdach erhält mit seinen 34 beeindruckend grossen Oberlicht-Aufbauten (20 m lang, 4.5 m breit und 3.5 m hoch) seinen charakteristischen Ausdruck und wird von den umliegenden Anhöhen als fünfte Fassade wahrgenommen. Durch ihre einheitliche Dachgestaltung hebt sich die monumentale 24 Meter-Längshalle von den übrigen Längshallen ab und tritt deutlich als eigentliches Kernstück in Erscheinung. Die Dachkonstruktion samt den Oblichtern ist ein wesentlicher Bestandteil der Halle, weshalb sie mindestens zu einem Drittel samt den zugehörigen Oblichtern zu erhalten ist (insgesamt 1 2 Elemente; Mauerwerksausfachungen soweit sinnvoll). Böden Der im nördlichen Bereich der Halle (DF/2-6) noch vorhandene Holzklötzliboden sowie die bodeneben verlegten Geleise sind als Spuren des ursprünglichen Bodenbelags bei Möglichkeit zu erhalten. Wände Die meist später hinzugefügten Trennwände zu den Nachbarhallen sind von untergeordneter Bedeutung und können zur Wiederherstellung der ursprünglichen Raumsituation entfernt werden. Kennzeichnend ist die meist offene, flexible räumliche Verbindung zu den angrenzenden Hallen. Decken Die mit Perfekta-Platten verkleidete Deckenuntersicht ist als prägender Bestandteil der originalen Flachdachkonstruktion nach Möglichkeit sichtbar zu belassen. Einbauten aus der Bauzeit Der Erhalt von mindestens einem der beiden Meisterhäuschen, aus welchen die Werkmeister das Geschehen in der Halle überblickten, ist wünschenswert. Damit die Funktionsweise der Halle weiterhin verstanden werden kann, ist von den Kranen, die sich in rund 1 0 m Höhe auf den Kranbahnschienen hin- und herbewegen lassen, der stärkste Kran „Von Roll, Werk Bern" mit einer Traglast von 1 20/30 unbedingt zu erhalten. Schaffhausen GF Werk 1: Schutzumfang für den Quartierplan

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24 Meter-Längshalle

Erweiterung nach Süden während dem Bau, 1956

lnv. Nr. 4

Südliche Erweiterungsetappe vor der Fertigstellung, 1956

24 Meter-Längshalle mit offener Kranbahn im Süden, 1958 Werk 1, 1971

Innenansicht nach Norden, 2008

Schaffhausen GF Werk 1: Schutzumfang für den Quartierplan

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lnv. Nr. 5

20 Meter-Längshalle 1 . Grunddaten Inventar-Nr.: Assekuranz-Nr.: Gebäudeteil: Funktion: Architekt/Urheber:

Datierung:

Schutzkategorien ARIAS 2005:

Denkmalpflege 2009:

5

4061 BD/3-35

Formerei, Glüherei, Putz­ erei, Giesserei, Kern­ macherei, Schmelzerei Emil Rudolf Mewes u. Baubüro Georg Fischer 1 940: BD/3-14 1 942: BD/14-19 1956: BD/1 9 - 34 1 9 6 1 : BD/34- 35

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1 und II (lnv. Nr. 3 u. 9) hohe Bedeutung: Nordteil

2. Baubeschreibung Lage und Gebäudeform

20 Meter breite Längshalle im Innern des Werks !, zwischen Randbau und der grossen 24 Meter-Längs­ halle gelegen. Die Halle tritt aussen nur im Süden als Teil der gestaffelten Südfassade in Erscheinung. Masse: 256 m lang und ca. 1 2 m hoch. Zwischen Achse 1 3 und 35 unterkellert.

Konstruktion und Tragsystem Stahlkonstruktion: 32 quergestellte Joche aus Stützen und Dachträgern, in Längsrichtung durch Kranbahn­ träger verbunden. Stützen: gekoppelte Profilträger für Dach und Kranbahn. Die Stahlstützen sind ver­ schweisst und weisen Betonpfahlfundamente auf. Die Kranbahnschienen bestehen aus eisernen Profil­ trägern und verlaufen auf der Ostseite über die gesamte Hallenlänge, auf der Westseite bis zur Achse 27. Stellenweise sind zusätzliche Längsträger (für Schwenkarm- u. Portalkrane) eingebaut. Fassade und Fenster Südfassade: vorgeblendete 25 cm starke Sichtbacksteinfassade, innwendig verputztes Mauerwerk aus Rohbausteinen zwischen vertikalen Stahlträgern; Hebetor aus Eisen. Westfassade (B/33-35): Eisenkonstruktion mit Mauerwerksaustachungen und vorgeblendeter Sichtback­ steintassade, innwendig verputzt; sieben schmale, hohe Fensteröffnungen, gesprosst und mit Drehflügeln ausgestattet (die in den Metallfensterrahmen eingespannten Rohgläser sind nur noch teilweise erhalten). Dach Leicht geneigtes Flachdach mit zwei verschiedenen Arten von Oberlichtern sowie Abzugskamine der ehe­ maligen Schmelzerei. Dachkonstruktion: Stahlkonstruktion mit Bimsbetonplatten, darauf Kiesklebedach (Dachpappe und Makadambelag). Oberlichter: im nördlichen Bereich ein in Längsrichtung verlaufendes, durchgehendes Oberlicht, das von sieben quer verlaufenden Lichtgaden durchkreuzt wird (80/4-1 9); süd­ lich davon sieben quer zur Hallenrichtung aufgesetzte Lichtgaden (BD/19-26). Oberlichtkonstruktionen: leichte Stahlskelette mit Welleternit eingedeckt, Fenster mit Eisenrahmen und Drahtglas, teilweise mit Dreh­ flügeln. lm Süden sechs grosse, haubenförmige Abzugskamine aus Eisen (BD/26-32). Innere Oberflächen Boden: nachträglich weitestgehend mit Zement oder Asphalt überzogen; im südlichen Hallenbereich grosse Bodenöffnungen. Decke: Dachuntersicht mit Perfekta-Platten verkleidet. Zwischenwände: partielle Abtren­ nung zu den Nachbarhallen; Stahlkonstruktion mit Eisenpaneelen (D/26-28) und verputzten Mauerwerks­ ausfachung (D/28-35) sowie später eingebautes, unverputztes Kalksteinmauerwerk (im Bereich der heu­ tigen City-Halle 80/7-18), teilweise mit lsolationspaneelen verkleidet. Einbauten Zwei Meisterhäuschen: zweigeschossig, mit betoniertem Erdgeschoss, darüber Stahlkonstruktion mit Sichtbacksteinausfachungen (B/6-7 sowie auf der Grenze zur 24 Meter-Längshalle D/6-7). Betoneinbau für Mess- und Regelsteuerung (B/32- 33). Vier Laufkrane (davon drei ältere Fachwerkkrane}. Im südlichen Bereich mehrere grosse Öffnungen im Boden (ehemaliger Standort von Schmelzöfen, 80/22- 32). Später eingebaute Heizluftanlage (BD/3-5) und Bühneneinbau (BD/i B-18) der City-Halle (BD/7- i S).

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1

20 Meter-Längshalle

lnv. Nr. 5

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Querschnitt zw. Achse 5 u. 6, 1940

Querschnitt in Achse 31, südlicher Ausbau, 1956

Längsschnitt durch Achsen 3-14, 1940 (zwischen 8 u. 9 die über das Dach ragende, 1962 abgebrochene Filteranlage)

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Schmelzöfen in der Schmelzerei zwischen Achse 26 und 34 (heute erinnern nur noch grosse Öffnungen im Boden an den ehern. Schmelzereibetrieb), 1 957

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lnv. Nr. 5

20 Meter-Längshalle 3. Erhaltungsziele 3.1 Allaemeines Erhaltunasziel Substanzerhalt

Die 20 Meter-Längshalle, die zwischen der 24 Meter-Längshalle und dem Randbau in mehreren Etappen erstellt wurde, weist aufgrund der verschiedenen Dachaufbauten und späterer Veränderungen unterschiedliche Qualitäten auf. Von grosser Bedeutung und integral zu erhalten ist der 1940 als neue Giesserei erstellte, nördliche Hallenteil BD/3-19 mit den kreuzförmigen Oberlichtern. Schutzwürdig sind auch die Strassenfassaden am südlichen Hallenende, die wesentlicher Bestandteil der für das Werk I charakteristischen, gestaffelten Südfassade sind.

Veränderungen

Weniger bedeutend ist der südliche, bereits mehrmals veränderte Hallenteil BD/19-35. In diesem Bereich ist ein Teilersatz und eine Verdichtung durch Einbau von Geschossen und Lichthöfen unter Beibehaltung des Volumens sowie der schutzwürdigen Strassenfassaden möglich. Bei einem allfälligen Umbau oder Abbruch von Gebäudeteilen ist eine fachfotografische Dokumentation (s/w Analogfotos) zu erstellen.

3.2 Erhaltungsziele Im Einzelnen Tragstruktur

Die 20 Meter-Längshalle zeichnet sich u. a. durch ihre Stahlkonstruktion aus. Die einzelnen Stahlstützen, die aus mächtigen, verschweissten H-Profilen (20 mm stark) bestehen, sowie die darauf abgestützten Kranbahnträger sind bedeutender Bestandteil der Hallenkonstruktion und sind mit den angrenzenden Hallen verbunden. Die Tragstruktur ist im nördlichen Hallenteil BD/3-1 9 integral zu erhalten. Im südlichen Hallenteil BD/19-35 ist zu prüfen, in wieweit sie in eine verdichtete Umnutzung der Halle miteinbezogen werden kann.

Fassade

Die mit roten Sichtbacksteinen vorgemauerten Fassaden sind als bedeutender Teil der gestaffelten Südfassade des Werks I schützenswert. Die Repetition der sieben schmalen Fensteröffnungen in der Westfassade lehnt sich an die Fassadengestaltung des Randbaus an und setzt die Betonung der Vertikale fort. Sie ist einschliesslich der Fenster zu erhalten. Eine Innenisolation und Aufdopplung der Fenster im Innern ist möglich. Die Südfassade ist als bedeutende Stirnfassade zu erhalten, der Einbau neuer Eingänge und Öffnungen ist jedoch möglich. Eine wärmetechnische Aufrüstung sollte im Innern erreicht werden.

Dach

Die 20 Meter-Längshalle weist unterschiedliche Dachaufbauten und somit keine homogene Dachgestaltung auf. Besonders schützenswert und prägend für die innere und äussere Erscheinung ist das durchgehende, sieben Kreuze bildende Oberlicht im nördlichen Hallenteil (BD/4-19). Sehr wünschenswert wäre die Reinigung der mit schwarzer Farbe übermalten Drahtgläser zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands. Die haubenförmigen Abzugkamine im südlichen Hallenteil zählen zu den letzten Zeugnissen des ehemaligen Schmelzereibetriebs in der 20 Meter-Längshalle und sollten als wichtiger Bestandteile der Dachlandschalt, sofern sie in die Umnutzung der Halle integriert werden können, erhalten bleiben (Hauben und ! oder Kamine z. B. als Dachoblichter nutzen). Weniger bedeutend sind die Oberlichter im Bereich BD/19- 26. Sie könnten entfernt oder durch eine grosse Dachöffnung ersetzt werden.

Böden: Keine denkmalpflegerische Bedeutung. Wände

Charakteristisch für das Werk I ist die meist offene, flexible räumliche Verbindung zwischen den Hallen. Die später hinzugefügten Trennwände aus Kalksteinmauerwerk sind daher von untergeordneter Bedeutung. Das Entfernen derselben oder das Neustellen von Binnenwänden ist möglich. Trennende Strukturen und Binnenwände können auch raumübergreifend zwischen Randbau und 20 Meter-Längshalle verlaufen.

Decken

Die mit Perfekta-Platten verkleidete Deckenuntersicht ist prägend für die Dachkonstruktion und ist, nach Möglichkeit, im Bereich BD/3-19 sichtbar zu belassen.

Einbauten aus der Bauzeit

Die Meisterhäuschen sind wichtige Zeugnisse des Produktionsbetriebs und somit erhaltenswürdig. Im Hinblick auf die Projektierung soll projektspezifisch entschieden werden, welches von beiden zu erhalten ist. Damit die Funktionsweise der Halle verständlich bleibt, wäre der Erhalt eines der ältesten Laufkrane (Oerlikon, Traglast 50!) wünschenswert. Ebenso sollte möglichst eine Montagevorrichtung für Laufkrane (z.B. in der heutigen City-Halle, C/8- 9 ) erhalten bleiben.

Schaffhausen GF Werk 1: Schutzumfang für den Quartierplan

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20 Meter-Längshalle

lnv. Nr. 5

Bau der Eisenkonstruktion (80/3-14), 1 940

Neue Giesserei mit durchgehender Oberlichtkonstruk­ tion, 1941

Oberlichtlaterne der Bauetappe von 1940/42

Werk 1 1961 (Stadtarchiv Schaffhausen)

Innenansicht nach Süden, 2008

Abzugkamine der Schmelzerei von 1956, 2008

Schaffhausen GF Werk 1: Schutzumfang für den Quartierplan

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Randbau

lnv. Nr. 8

1 . Grunddaten Inventar-Nr.: Assekuranz-Nr.: Gebäudeteil: Funktion: Architekt/Urheber: Datierung:

Schutzkategorien ARIAS 2005; Denkmalpflege 2009:

2. Baubeschreibung

8

4061 AB/3- 3 1 Grossgiesserei, Werkhalle, Formerei Emil Rudolf Mewes Baubüro Georg Fischer 1942; AB/3-12 1946; AB/1 2-1 9 1957: AB/19-29 1 9 6 1 : AB/29-31

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1 u. 11 (lnv. Nr. 3 u. 9) hohe Bedeutung: Fassade

Lage und Gebäudeform Blendfassade des Werks 1, am Rande entlang der Mühletalstrasse gelegene Halle, nur im mittleren Be­ reich durch den Fassadenbau (lnv. Nr. 1 ) verdeckt. Mehrheitlich offene Verbindung zur nächsten Längs­ halle und zur Querhalle. In der nördlichen Hälfte (AB/4-1 6 und 1 8-19) ist ein Zwischenboden eingehängt, im Obergeschoss befinden sich Umkleide· und Waschräume sowie Duschen und WCs (AB/4-12). Im südlichen Teil unterkellert.

Konstruktion und Tragsystem Stahlkonstruktion: 28 Achsen mit H-Profil-Stützen und Dachbindern im Abstand von 8 m, durch Kran­ bahnträger verbunden. Profilträger teils verschraubt, teils verschweisst. Betonierte Fundamente.

Fassade und Fenster Selbsttragendes, 25 cm starkes Sichtbacksteinmauerwerk, von der Stahlkonstruktion in variierender Distanz abgelöst! Rhythmische Rücksprünge der Fassadenabschnitte gemäss dem Strassenverlauf. Sockel, der das Terraingefälle aufnimmt, mit hochgestellten glasierten Klinkern. Kämpfer mit senkrechten Backsteinen. Analog zu Mosers Fassadenbau (lnv. Nr. 1 ) eingeschnittene, hochrechteckige Fenster­ öffnungen in dichter Folge mit tiefer Leibung und darüber lange fassadenbündige Bandfenster. Dadurch Betonung der vertikalen und horizontalen Ausdehnung sowie der plastischen und flächigen Wandgestaltung. Südliche Erweiterung von 1 957-61 ohne Bandfenster. Sprossenfenster mit Rohglas, Metallrahmen und eisernen Fensterbänken, ein Kurbe!mechanismus zum gleichzeitigen Öffnen mehrerer Drehflügel. Zwischen den Fensterreihen regelmässig angeordnete, fensterlose Fassadenachsen mit Personeneingängen, hervorgehoben durch seitliche Wandpfeiler aus Backsteinen und flachen Vordächern. Ein- oder zweiflüglige, gesprosste Eisentüren mit Glasfüllungen (teils erneuert).

Dach Von der Mitte her beidseits leicht geneigtes Flachdach mit wenigen gadenförmigen Oberlichtern und Cupolux-Oberlichtern {Einbau '1987). Dachaufbau: T-Träger, 8 cm Bimsbetonplatten, dreifach gestrichenen Papplagen, 2 cm Makadam-Belag. Die Dachrinnen sind betoniert und mit Blech ausgekleidet. Die Dachaufbauten sind in leichter Stahlkonstruktion ausgeführt und mit Wel!eternitplatten eingedeckt. Die Fenster bestehen aus Eisenrahmen mit Glasfüllung, die teilweise drehbar sind.

Innere Oberflächen Aussenwände: Backsteinfassaden innwendig verputzt. Stellenweise Trennwände zu Nachbarhalle aus Kalksandsteinen. Boden: Einzelne Stellen mit Holzklötzliboden, eine Stelle mit Pflastersteinen. Meist nachträglich hinzugefügter Zementboden oder Asphaltbelag. Der Hallenboden liegt tiefer als das ansteigende Strasseniveau. Decke: Perfekta-Platten zwischen Stahlträgern. ln einigen Feldern eingezogene Hourdis- und Betondecke. Die Zwischenböden sind auf T-Trägerlagen eingehängt.

Einbauten Mehrere Laufkrane, u. a. einer der ältesten im Werk 1: genieteter Fachwerkkran (Traglast 50 t, Maschinen­ fabrik Oerlikon). Die elektrischen Installationen und Lüftungsanlagen sind teilweise erhalten. Treppe zum Obergeschoss aus armiertem Beton mit Kunststeinbelag (A/10,5-8). Eingangstreppen aus Stahl mit Riffelblechstufen. Lifteinbauten (AB/12-13 und AB/29-30). Diverse temporäre Einbauten für die Zwischennutzung. Obergeschoss: Die ehemaligen Garderoben sind mit Glasbausteinwänden zum Gang hin abgetrennt. Der Boden weist einen schachbrettartigen Fliesenbelag auf. Schaffhausen GF Werk 1: Schutzumfang für den Ouartierplan

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lnv. Nr. 8

Randbau

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Westfassade (Achse 3-12), Etappe 1942

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Querschnitt (AB/3): Hallenkonstruktion mit Zwischen­ boden aus Beton (grün) für Garderoben u. Waschräume

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Fensterdetail: Drehflügel mit Kurbeimechanismus

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Treppendetail: vorfabriziertes Betonelement (armiert) mit Trittplatten und Wangen aus Kunststein, 1 942

Schaffhausen GF Werk 1: Schutzumfang für den Quartierplan

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Randbau

1

lnv. Nr. 8

3. Erhaltungsziele

3.1 Alinemeines Erhaltunasziel Substanzerhalt

Der sogenannte Randbau stellt, direkt an der Mühlentalstrasse gelegen, den östlichen Abschluss des Werks I dar und bildet als Längshalle zugleich den grössten Anteil der Strassenfront, das eigentliche Gesieht der Industrieanlage. Diese noch vom Architekten Emil Rudolf Mewes entworfene Schaufassade weist hohe gestalterische Qualitäten auf und ist zu erhalten. Veränderungen

Der Randbau eignet sich, unter Einhaltung des Fassadenschutzes, zur Verdichtung zu einem Geschossbau. Es ist zu prüfen, in wieweit die Tragstruktur und das bestehende Obergeschoss mit der Langtreppe in die verdichtete Nutzung miteinbezogen werden können. Zusätzliche Geschosseinbauten sind möglich, sollten aber konstruktiv von der geschützten Blendlassade abgelöst sein. Durch den Einbau von Lichtschächten könnte zusätzliches Licht in die Geschosse geführt werden. Bezüglich dem Hauptzugang in der Westfassade siehe die Beschreibung unter "Hauptzugang". Bei einem allfälligen Umbau oder Abbruch von Gebäudeteilen ist eine fachfotografische Dokumentation (s/w Analogfotos) zu erstellen. 3.2 Erhaltungsziele Im Einzelnen Tragstruktur

Die Konstruktion aus Stahlstützen und - trägem sowie Dachbindern ist mit der Fassade und der angrenzenden 20 Meter-Längshalle verbunden, weshalb sie soweit als möglich erhalten bleiben und in die verdichtete Nutzung integriert werden sollte. Der Zwischenboden ist charakteristischer Bestandteil des nördlichen Gebäudeteils und begründet als Struktur auch die Fassadengestaltung mit langem Bandfenster. Dieser Zwischenboden sollte, bei Möglichkeit, in die Umnutzung integriert werden. Fassade

Die der zweigeschossigen Hallenkonstruktion vorgestellte Blendfassade ist charakteristisch für das ganze Werk I und im Hohen Masse schützenswert. Zu erhalten ist das Sichtbacksteinmauerwerk mit seiner Staffelung, den grossflächigen und repetitiv angeordneten Fensterflächen sowie den Personeneingängen. Die von Karl Mosers Fassadenbau (lnv. Nr. 1 ) beeinflusste Fassadengliederung mit den eingeschnittenen, hochrechteckigen Fenstern von 6 m Höhe im Erdgeschoss und fassadenbündigen Bandfenstern von 27 m Länge im Obergeschoss ist architektonisch wichtig und daher unverändert zu erhalten. Eine Innenisolation der Fassade sowie eine innere Aufdopplung der Fenster is�. möglich. Die Südfassade ist als bedeutende Stirnfassade zu erhalten, der Einbau neuer Eingänge und Offnungen ist jedoch möglich. Hauptzugang

lm Bereich der Sanitätsstation ist ein neuer Hauptzugang (Notzufahrt) möglich. Bevorzugterweise kommt dieser Hauptzugang im Bereich des Anbaus an den Fassadenbau von 1 942/43 zu liegen und dem daran anschliessenden, unbefensterten Fassadenbereich (Achsen 20-22). Die hohen Fenster hinter der Sanitätsstation sind nicht zerstört, sondern nur mit Backsteinfüllungen vermauert, daher wäre ihre WiederherStellung gut machbar. Dach

Das Dach ist entgegen den meisten anderen Hallen mit nur vereinzelten Oberlichtern bestückt, die nicht schützenswert sind. Wände

Wünschbar ist der Erhalt der Trennwand mit Glasbausteinen im Obergeschoss, die den Gang flankieren und typisch für die 1940er Jahre sind. Im Südteil (Achse 19-31) sind die später hinzugefügten Trennwände aus Kalksteinmauerwerk von untergeordneter Bedeutung. Das Entfernen derselben oder das Neustellen von Binnenwänden ist möglich. Trennende Strukturen und Binnenwände können auch raumübergreifend zwischen Randbau und 20 Meter-Längshalle verlaufen. Decken: Keine denkmalpflegerische Bedeutung. Einbauten aus der Bauzeit

Die lange gerade zweiläufige Treppe ( 1 942) mit ihren vorfabrizierten Trittläufen aus Beton bildete ursprünglieh die einzige Verbindung von der Halle zu den Garderobenräumen im Obergeschoss. Sie sollte, falls möglich, als wichtigstes architektonisches Merkmal erhalten bleiben. Wünschenswert wäre der Rückbau der Treppeneinkleidung im Bereich der oberen Trittläufe zur Wiederherstellung der ursprünglichen Situation. Schaffhausen GF Werk 1: Schutzumfang für den Quartierplan

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lnv. Nr. 8

Randbau

Randbau 1 . Bauetappe, 1942

Randbau, 1971

Werkhalle AB/3-1 2 mit Treppenaufgang ins OG, 1 942

Flur im OG zu den Ankleide- und Waschräumen, 1 942

Westfassade (nördlicher Bereich), 2008

Schaffhausen GF Werk 1: Schutzumfang für den Quartierplan

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Büroanbau an Schmelzerei

lnv. Nr. 1 5

1 . Grunddaten lnventarwNr.: AssekuranzwNr: Gebäudeteil: Funktion:

15 4061 AB/31-33 Schichtraum, Gaslabor und Pyrometerraum

Baubüro Georg Fischer 1961

Architekt/Urheber: Datierung:

Schutzkategorien

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II (lnv. Nr. 1 1 ) geringe Bedeutung

Denkmalpflege 2009:

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ARIAS 2005:

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2. Baubeschreibung Lage und Gebäudeform Dreigeschossiger, an der Mühlentalstrasse gelegener Bürobau unter Flachdach, der am südlichen Ende des Randbaus (!nv. Nr. 8) und an die 20 Meter-Längshalle (!nv. Nr. 5) anschliesst. Anbau von 1961/62. Masse: 1 6 m lang, 8.9 m breit und 12.5 m hoch. Konstruktion und Tragsystem Stahlkonstruktion mit Mauerwerksausfachungen und vorgeb!endeter Sichtbacksteinfassade; Decken aus Beton und gemauerte Binnenwände. Binnenteilung: zur Mühlentalstrasse gerichtete Büroräume, die durch Korridore erschlossen sind, die entlang der Ostseite verlaufen und im Süden mit dem Treppenhaus und im Norden mit den Nasszellen verbunden sind. Das Treppenhaus führte ursprünglich von der Schmelzerei (20 Meter-Längshalle) in die Obergeschosse. Der Zugang im Erdgeschoss ist heute zugemauert, sodass die Obergeschosse nur noch über die nachträglich angebaute, äussere Treppe an der Südfassade zugänglich sind. Die Büroräume im Erdgeschoss sind über Türen direkt mit der ehern. Schmelzerei verbunden.

Fassade und Fenster Sichtbacksteinfassade mit hochgestellten glasierten Klinkern im Sockelbereich und 7 m hohen, schmalen Fensteröffnungen, die die Fasssade vertikal gliedern. Die gesprossten Fenster laufen vor den Geschossdecken durch und weisen seitlich öffnende Flüge! mit Verbundverglasung auf. Die Fenster der Südfassade sind mit bauzeitlichen Lamellenstoren ausgestattet. Die im Süden entlang der Fassade verlaufende Eisentreppe sowie die Tür mit der weit auskragenden Glasverdachung wurden nachträglich erstellt. Die Fassade weist Frostschäden auf. Dach: Flachdach mit harter Bedachung und zwei aufgesetzten Cupolux-Oberlichtern.

Innere Oberflächen Böden: Linoleumböden in den Büros, Klinker im Treppenhaus, Flur und in den Nasszellen. Wände: verputzt und weiss gestrichen; In den Nasszellen weisse Fliesen. Decken: Beton, weiss gestrichen, in einzelnen Räumen mit weissen, quadratischen Lochplatten verkleidet. Einbauten: Im zweiten Obergeschoss ist eine bauzeitliche Küche erhalten. ,-: , ,,

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3. . Erhaltungsziele . · ,,

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Fassaden- oder Volumenerhalt Der an der Mühlentalstrasse erstellte Büroanbau, dessen Fassadengestaltung jene der angrenzenden Bauten weitgehend übernimmt, ist Teil der südlichen Erweiterung von 1 961/62. Als Bestandteil der für den südlichen Abschluss des Werks I charakteristischen Fassadenstaffelung, prägt er die Fassadenabfolge mit. Möglich sind der Erhalt, die Umnutzung, ein ersatzloser Abbruch oder ein Ersatz mit sehr hohen gestalterischen Anforderungen.

Veränderungen Bei einer Umnutzung oder Umgestaltung ist darauf zu achten, dass die kubische Staffelung der Front sowie der dreizonige Fassadenaufbau (Sockelzone, Fensterzone und Wandabschluss) beibehalten werden. Neue Eingänge sind als additive, in die Ecken eingestellte Elemente zu gestalten. Nicht schutzwürdig sind die Binnenteilung und der Innenausbau. Ein Ersatzbau ist nur mit gleicher Kubatur und unter Erhaltung der für die Fassadenablolge charakteristischen Staffelung möglich. Bei einem ersatzlosen Abbruch sind vorgängig vertiefte Studien bezüglich der Wiederherstellung der Fassaden der angrenzenden Hallenbauten notwendig. Bei einem Umbau od. Abbruch ist eine fachfotografische Dokumentation {s/w Analogfotos) zu erstellen. Schaffhausen GF Werk 1: Schutzumfang für den Quartierplan

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Büroanbau an Schmelzerei

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Grundriss 1 . OG, 1961

Südfassade, 1 989 (Stadtarchiv Schaffhausen)

Süd- und Westfassade, 2009

Schaffhaysen GF Werk 1: Schutzumfang für den Quartierplan

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