BLP Bibern: entlang Biber

Plan d'utilisaziun spezial · Thayngen

Document

Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Sutgener
Plan da lingias da construcziun
Vischnanca
Thayngen
Chantun
Schaffhausen
Nivel
Vischnanca
Autoritad
Gemeinde
Approvà da
Kt. BD
Decidì
21-03-2000
En vigur dapi
21-03-2000

Karte

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Datotecas

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Text

Kanton Schaffhausen

8201, Schaffhausen, 21. März 2000

Baudepartement Tel. Direktwahl

052 632 73 87

Tel. Zentrale

052 632 71 11

Bibern, Baulinie entlang der Biber; Genehmigung

1. Der Gemeinderat Bibern hat am 21. September 1999 den Baulinienplan entlang der Biber beschlossen. Die öffentliche Auflage erfolgte vom 1. Oktober bis 22. Oktober 1999. Die betroffenen Grundeigentümer wurden mit eingeschriebe­ nem Brief vom 6. Oktober 1999 benachrichtigt. Es ist eine Einsprache eingegan­ gen, die jedoch am 21. Januar 2000 zurückgezogen wurde. Mit Protokollauszug vom 14. Februar 2000 ersucht der Gemeinderat Bibern um Genehmigung des Baulinienplanes.

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II. 1.

Baulinienpläne bedürfen gemäss Art. 14 Abs. 4 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht im Kanton Schaffhausen vom 1. Dezember 1997 der Genehmigung durch das Baudepartement. Im Ge­ nehmigungsverfahren prüft das Baudepartement die Planung auf Recht- und Zweckmässigkeit. Mit dieser Prüfung waren die mit raumwirksamen Aufgaben betrauten kantonalen Amtsstellen befasst.

2.

Die Prüfung hat ergeben, dass der Baulinienplan rechtmässig zustande ge­ kommen ist. Nach dem Beschluss durch den Gemeinderat wurde der Bauli­ nienplan öffentlich aufgelegt und die betroffenen Grundeigentümer wurden mit eingeschriebenem Brief benachrichtigt. Im Genehmigungsverfahren wur­ den keine Einwände geg$n die Baulinie vorgebracht. Die nachgesuchte Ge\ nehmigung kann somit ert�ilt werden.

-2

III. Demgemäss wird verfügt: 1.

Der vom Gemeinderat Bibern am 21. · September 1999 beschlossene Baulini­ enplan entlang der Biber wird genehmigt.

2. . Mitteilungan: - Gemeinderat, 8242 Bibern, mit genehmigten Plänen Baudepartement - Planungs- und Naturschutzamt, mit genehmigten Plänen (1-fach) - Grundbuchamt Hochbaumat (inkl. Denkmalpflege und Archäologie) - Meliorations- und Vermessungsamt - Rechtsdienst des Baudepartementes - Tiefbauamt - Bauinspektorat - Amt für Grundstückschätzungen

Baudepartement Der Vorsteher:

Ernst Neukomm Regierungsrat