KbS Nr. 223: Schaffhausen Schweizersbild

Cataster dals lieus contaminads · Schaffhausen

Document

Numer
223
Gener
Cataster dals lieus contaminads
Vischnanca
Schaffhausen
Chantun
Schaffhausen
Nivel
Chantun
Approvà da
Kt. IKL
Decidì
18-12-2000
En vigur dapi
18-12-2000

Karte

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Datotecas

Text

Kataster der belasteten Standorte Ablagerungsstandort Gemeinde:

Schaffhausen

Grundbuch-Nr.:

21798

Bezeichnung:

Schweizersbild, Brand

Datum Verfügung:

18.12.2000

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Status gemäss AltlV*:

weder Überwachungs- noch Sanierungsbedarf

KBS-Nr: 223

Durchgeführte Untersuchungen: bereits festgestellte Einwirkungen: gefährdete Umweltbereiche: Massnahmen zum Schutz der Umwelt: besondere Vorkommnisse: abgelagertes Material:

Carbidschlamm, Säuren, Giessereisand, Schlacke, Abgänge, Kehricht, Bauschutt

Menge (m³):

10000

Zeitraum der Ablagerung:

bis 31.05.1957

Diese Angaben beziehen sich auf die gesamte Ausdehnung des Standortes, der sich u.U. über mehrere Parzellen erstrecken kann. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und sind nicht rechtsverbindlich. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Interkantonale Labor (E-Mail: [email protected]).

* AltlV: Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung, AltlV, 814.680)

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Kataster der belasteten Standorte Ablagerungsstandort Gemeinde:

Schaffhausen

KBS-Nr: 223

Grundbuch-Nr.:

21971

Bezeichnung:

Schweizersbild, Brand

Datum Verfügung:

18.12.2000

Status gemäss AltlV*:

weder Überwachungs- noch Sanierungsbedarf

Durchgeführte Untersuchungen:

Geologisch-hydrogeologische Grundlagen für Untersuchungen nach Altlastenverordnung, Dr. Heinrich Jäckli AG, 25.06.04

bereits festgestellte Einwirkungen: gefährdete Umweltbereiche: Massnahmen zum Schutz der Umwelt: besondere Vorkommnisse: abgelagertes Material:

Carbidschlamm, Säuren, Giessereisand, Schlacke, Abgänge, Kehricht, Bauschutt

Menge (m³):

10000

Zeitraum der Ablagerung:

bis 31.05.1957

Diese Angaben beziehen sich auf die gesamte Ausdehnung des Standortes, der sich u.U. über mehrere Parzellen erstrecken kann. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und sind nicht rechtsverbindlich. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Interkantonale Labor (E-Mail: [email protected]).

* AltlV: Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung, AltlV, 814.680)

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