QP Boden-Loch

Plan d'utilisaziun spezial · Buchberg

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Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Sutgener
Plan da quartier
Vischnanca
Buchberg
Chantun
Schaffhausen
Nivel
Vischnanca
Autoritad
Gemeinde
Approvà da
Kt. BD
Decidì
15-11-2006
En vigur dapi
15-11-2006

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Buchberg mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

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Text

Kanton Schaffhausen Baudepartement Regierungsgebäude CH-8200 Schaffhausen www.sh.ch

Buchberg, Quartierplan "Boden­ loch"; Genehmigung

Telefon 052 632 73 01 Fax 052 632 70 46 [email protected]

Schaffhausen, 15. November 2006

Verfügung 1. Der Gemeinderat Buchberg hat am 23. Mai 2006 den Quartierplan "Boden-Loch" beschlos­ sen. Die öffentliche Auflage erfolgte vom 2. Juni bis 23. Juni 2006. Die betroffenen Grundei­ gentümer wurden mit eingeschriebenem Brief vom 1. Juni 2006 benachrichtigt. Es ist eine Einsprache eingegangen, welche jedoch am 25. August 2006 zurückgezogen wurde.

Mit Protokollauszug vom 19. September 2006 ersucht der Gemeinderat Buchberg um Ge­ nehmigung des Quartierplanes "Boden-Loch" durch das Baudepartement

II. 1. Quartierpläne und deren Änderungen bedürfen gemäss Art. 18 Abs. 5 i.V.m. Art. 14 Abs. 4 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht im Kanton Schaff­ hausen vom 1. Dezember 1997 (BauG) der Genehmigung durch das Baudepartement. Im Genehmigungsverfahren prüft das Baudepartement die Planung auf Recht- und Zweck­ mässigkeit. Mit dieser Prüfung waren die mit raumwirksamen Aufgaben betrauten kanto­ nalen Amtsstellen befasst.

2. Die Prüfung hat ergeben, dass der Quartierplan "Boden-Loch" rechtmässig zustande ge­ kommen ist. Nach dem Beschluss durch den Gemeinderat wurde der Quartierplan öffent­ lich aufgelegt und die betroffenen Grundeigentümer wurden mit eingeschriebenem Brief benachrichtigt. Im Genehmigungsverfahren wurden keine Einwände gegen den Quartier­ plan "Boden-Loch" vorgebracht. Die nachgesuchte Genehmigung kann somit erteilt wer­ den.

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3. Lärmbelastung / Fluglärm Hiezu verweisen wir auf den Regierungsratsbeschluss vom 30. September 2003 zur Um­ zonung der Parzellen GB Nr. 2, 132, 133, 134, 854 und 128. Bis auf weiteres behält die­ ser Inhalt (im Besonderen Punkt 7) seine Gültigkeit, da bis anhin keine neuen Erkenntnis­ se zum Fluglärm vorliegen.

4. Gewässerschutz Soeben wurde der kantonale Quellenkataster überarbeitet und fertig gestellt. Die Feststel­ lung, dass keine eigentlichen Gewässerschutzzonen im Quartierplanperimeter vorhanden sind, ist richtig. Gemäss dem Quellenkataster 2005 sind aber zumindest zwei Quellen (ohne eigentliche Schutzzonen) in unmittelbarer Nähe zum Projektgebiet: Quelle Nr. 70: Birkenstrasse, Grundeigentümer Degen/Halle, Quelle-Eigentümer EWG Buchberg, Nutzung Brauchwasser Quelle Nr. 76: Morgenacker, Grundeigentümer EG Konrad Kern, Quelle-Eigentümer EWG Buchberg, Nutzung Brauchwasser Im Rahmen von Bauvorhaben im Quartierplanperimeter ist abzuklären, ob diese beiden Quellen betroffen sind und ob Schutzmassnahmen notwendig sind.

111. Demgemäss wird

v e r f ü g t:

1. Der vom Gemeinderat Buchberg am 23. Mai 2006 beschlossene Quartierplan "Boden­ loch" wird genehmigt.

2. Mitteilung an: - Gemeinderat, 8454 Buchberg (die genehmigten Unterlagen werden durch das Planungsund Naturschutzamt versandt) - Baudepartement - Planungs- und Naturschutzamt (unter Beilage der genehmigten Akten) - Grundbuchamt - EKS, Rheinstrasse 37, 8200 Schaffhausen - Rechtsdienst des Baudepartementes - Vermessungsamt - Tiefbauamt - Bauinspektorat - Amt für Grundstückschätzung - Amt für Lebensmittelkontrolle und Umweltschutz

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ns-Peter Lenherr ,°'f(egierungspräsident - Quartierplan "Boden-Loch" (3-fach)

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