Gestaltungsplan "Central Gate II"; Genehmigung vom 10. August 2010
Plan da furmaziun · Freienbach
Document
- Numer
- 789/2010
- Gener
- Plan da furmaziun
- Vischnanca
- Freienbach
- Chantun
- Schwyz
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeinde
- Approvà da
- Regierungsrat
- Decidì
- 10-08-2010
- En vigur dapi
- 10-08-2010
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Schwyz
Karte
Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Freienbach mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen
Datotecas
1322_GP-Central-Gate-II_2010-0789_V.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
Kanton Schwyz Gemeinde Freienbach
Gestaltungsplan Central Gate II (KTN 602, 603, 604 und 490)
Sonderbauvorschriften Von den GrundeigentOmern festgesetzt am Adrian Gattiker, Rembach 18, 8852 Altendorf (EigentOmer KTN 602) Erich und Cornelia Koller, Zugerstrasse 2, 6415 Arth (EigentOmer KTN 603) Franz Rickenbach, Brundlenstrasse, 8722 Kaltbrunn (EigentOmer KTN 604) Kanton Schwyz, Baudepartement, 6430 Schwyz (EigentOmerin KTN 490)
~/
J7. Jan. 2010
Aile GrundeigentUmer werden vertreten durch: Contractplan AG, Churerstrasse 23, 8808 Pfaffikon
jiJLI.)).JA,
.
Ganzen Text zeigen
- 7. Jan. 2010
.
Offenthch aufgelegt vom
1 8' Dez. 2009 b1s.
Vom Gemeinderat erlassen am
1 1
•
.
- 1. April 2010 Der Gemeindyschreiber:
_-<). -~
Vom Regierungsrat genehmigt am )o · t? · t;U:>Jo . ~'K~ ~r . ~ 2 ..9 Der Staatsschreiber:
Suter • von Kanel • Wild • AG Orts- und Reqionalolaner FSU sia Baumackerstr. 42 Postfach 8050 Zurich
Telefon 044 31513 90
32426- 12.02.2010
------------------------~=---------------
Gestaltungsplan Central Gate II, Freienbach SZ Sonderbauvorschriften
1.
Zweck
Der Gestaltungsplan Central Gate II bezweckt im Wesentlichen:
Architektonisch hochwertiges Projekt
die Sicherstellung einer sich gut in das Ortsbild einfOgenden Oberbauung mit ansprechender stadtebaulicher und architektonischer Qualitat, die Gewahrleistung einer quartiervertraglichen Nutzungsdurchmischung, die rationelle Organisation der Erschliessung und Parkierung , die Sicherstellung einer zweckmassigen Umgebungsgestaltung , die auf die Belange des Hochwasserschutzes entlang des Staldenbaches Rucksicht nimmt.
2.
Allgemeines
Plan und Bestimmungen
1 Der Gestaltungsplan besteht aus dem Plan «Baubereiche» 1:200 (Situation und Schnitt) und den Sonderbauvorschriften.
Richtungsweisende Bestandteile
2 Die lllustrationen und Aussagen zu gestalterischen Details der Bauten, der Umgebung und Begrunung sowie weitere materielle Aussagen im Bericht gemass Art. 47 RPV bilden wie das Richtprojekt einen richtungsweisenden Bestandteil des Gestaltungsplanes.
Geltungsbereich
3 Der Geltungsbereich des Gestaltungsplanes ist im zugehorigen Plan «Baubereiche» festgehalten .
Erganzendes Recht
4 Wo der Gestaltungsplan nichts anderes bestimmt, sind das zum Zeitpunkt des Gestaltungsplanerlasses rechtskraftige Baureg lement der Gemeinde Freienbach (BR) sowie das ubergeordnete kantonale und eidgenossische Recht massgebend.
Richtprojekt
5 Das vorliegende Richtprojekt vom 11.12.2009 bildet die Basis fOr den Gestaltungsplan und ist fOr die Realisierung richtungsweisend .
2
Suter • von Kanel • Wild • AG
Gestaltungsplan Central Gate II, Freienbach SZ Sonderbauvorschriften
3.
Bebauung
Allgemein
1 Fur die bestehende Saute (Wohn- und Geschaftshaus) auf KTN 602 gelten die Vorschriften der Zentrumszone Z samt den in der Baubewilligung vom 1. Juli 2004 gemachten Auflagen, Beding ungen und Vorbehalte sowie die im Gestaltungsplan eingestellten Vorschriften Ober die Erstellung von Untergeschossen. FOr die geplante Oberbauung auf KTN 603 und 604 gelten zusatzlich die nachstehenden Vorschriften .
Baubereiche tor Bauten und Nebenbauten
2 Oberirdische Bauten und Nebenbauten dOrfen nur innerhalb der im Plan bezeichneten Baubereiche erstellt werden. Einstellraume fOr Fahrrader, Spielgerate u. dgl. sind in die Hauptbauten zu integrieren. lm Bauberei ch A mussen Bauten im Erdgeschoss einen Gewasserabstand von mind. 5.00 m gegenOber dem Staldenbach einhalten.
Baubereich fUr auskragende Bauten
3 Bauten in den Obergeschossen dOrfen in den im Plan als Baubereich fOr auskragende Bauten bezeichneten Bereich hineinragen und den ordentlichen Gewasserabstand bis maximal um 3.00 m unterschreiten.
Baubereich fur Dachvorsprunge
4 Vorbauten wie DachvorsprOnge im Sinne von Art. 27 BR dOrfen innerhalb des im Plan entsprechend bezeichneten Baubereiches erstellt werden.
Untergeschosse
5 Untergeschosse dOrfen an die Bachgrenze gestellt werden, wenn sie gleichzeitig die Funktion von Stotzmauern fOr den geplanten Bachausbau Obernehmen . Es gilt hierbei, wenn immer moglich auf senkrechte Bachmauern zu verzichten und die Uferzone moglichst naturnah zu gestalten.
Bauweise
6 Die geplante Saute im Baubereich A darf mit der bestehenden Saute im Baubereich B zusammengebaut werden.
Abstande zu NachbargrundstUcken Geschosse und Gebaudebzw. Firsthohe
7 Die Baubereiche definieren die Abstande gegenOber Nachbargrundstocken. 8 lm Baubereich A dOrfen maximal fOnf Vollgeschosse und ein Attikageschoss erstellt werden. Die zulassige Gebaudebzw. Firsthohe betragt maxi mal 20.00 m.
Attikageschoss
9 Die flachenmassige Ausdehnung des Attikageschosses bestimmt sich nach Art. 32 Ziff. 4 BR. Zur Verbesserung der stadtebaulichen und architektonischen Erscheinung ist das Attikageschoss strassenseitig bOndig mit der <;larunterliegenden Fassade auszubilden.
Ausnutzungsziffer
10 Die zulassige AusnOtzungsziffer im Baubereich A betragt maximal 1. 75 plus einem nutzungsfreien Attikageschoss. Als massgebliche Grosse der Nutzungsfreiheit gilt dabei die Flache, welche bei korrekter Anwendung von Art. 32 Ziff. 1 BR bei einem herkommlichen Attikageschoss inkl. zulassigen Drittelsaufbauten konsumiert werden konnte.
3
Suter • von Kanel • Wild • AG
Gestaltungsplan Central Gate II, Freienbach SZ Sonderbauvorschriften
Nutzweise
11 lm Baubereich A sind Wohnungen und massig storende Betriebe zulassig . Der Wohnanteil muss mindestens 30% und darf hochstens 70% betragen. lm Erdgeschoss sind nur Nutzungen mit Publikumsverkehr zulassig.
4.
Gestaltung der Bauten und Anlagen
Besonders gute Gestaltung
1 Die Bauten und Anlagen sind fUr sich und im Zusammenhang mit der baulichen und landschaftlichen Umgebung so zu gestalten, dass eine besonders gute Gesamtwirkung entsteht. Diese Anforderungen gelten auch fUr Materialien und Farben. Fur die Beurteilung sind die Bestimmungen von Art. 53 BR sinngemass anwendbar.
Dachgestaltu ng
2 Das Gebaude im Baufeld A ist mit einem Flachdach auszugestalten. Nicht begehbare Dachflachen sind zu begrunen, soweit sie nicht von Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie beansprucht werden. 3 Fur die ganze Oberbauung ist bezug lich Fassadengestaltung , Dachform, Dachabschluss, Balkone u. dgl. eine einheitliche Architektursprache umzusetzen. In analoger Weise gilt dies auch fUr die Umgebungsgestaltung.
Behindertengerechtes Bauen
4 Samtliche Bauten und Anlagen sind im Sinne von § 57 PSG zu planen und auszufUhren.
5.
Umgebungsgestaltung
Freiflache
1 Der als Freiflache bezeichnete Bereich ist ansprechend und aufenthaltsfreundlich zu gestalten. Elemente wie z.B. Reklametafeln, Sitzbanke, Baume, Straucher u. dgl. sind zulassig, sofern sie die Verkehrssicherheit oder den projektierten Ausbau des Staldenbaches nicht beeintrachtigen.
Projekt Staldenbach
2 Fur die Offnung und den hochwassersicheren Ausbau des Staldenbaches ist das Bachprojekt der grab architekten ag vom 20.02.2009 massgebend. 3 Die Mauerkrone zum Staldenbach ist auf der ganzen Anstosslange des Gestaltungsplanes absturzsicher auszugestalten .
4
Suter • von Kanel • Wild • AG
Gestaltungsplan Central Gate II, Freienbach SZ Sonderbauvorschriften
6.
Erschliessung und Parkierung
Zu- und Wegfahrt
1 Die Zu- und Wegfahrt zu den unterirdischen Parkplatzen hat Ober die bestehende Garagenzufahrt auf KTN 602 zu erfolgen. Der Einlenkerbereich zur Churerstrasse ist so zu dimensionieren, dass ein einfahrender Personenwagen und ein ausfahrender Personenwagen kreuzen konnen . Die Mbglichkeit einer Wegfahrt Ober die Parzelle KTN 601 ist often zu halten.
Anzahl Motorfahrzeugabstellplatze
2
Die maximal zulassige Anzahl Motorfahrzeugabstellplatze bei Wohnnutzungen betragt 60% und bei Gewerbe- und Dienstleistungsnutzungen 50% des nach Art. 19 Ziff. 2 BR errechneten Wertes.
Anordnung der Parkplatze
3 Die Motorfahrzeugabstellplatze sind in der Tiefgarage anzuordnen, wobei vier Motorfahrzeugabstellplatze innerhalb des im Plan bezeichneten Bereiches angeordnet werden konnen. 4 Mindestens ein Parkplatz ist behindertengerecht auszugestalten und speziell zu kennzeichnen. 5 Es ist ein mindestens 2.0 m breiter Fussgangerbereich entlang der Churerstrasse von der ostlichen zur westlichen Parzellengrenze freizuhalten.
Gehwegbereich
7. Wasser, Abwasser, Strom
Ver- und Entsorgung
Die AnschiOsse an die Kanalisation , Wasser- und Stromversorgung werden mit dem Bauprojekt in Absprache mit der Behorde und den Werkverantwortlichen festgelegt.
8.
Umwelt
Energie
1 Samtliche Bauten haben den Minergie-Standard® zu erfOIIen.
Larmschutz
2 lm Gestaltungsplangebiet gelten die lmmissionsgrenzwerte der Empfindlichkeitsstufe Ill. Mit der Baueingabe ist nachzuweisen , dass die massgebenden Grenzwerte eingehalten werden .
5
Suter • von Kanel • Wild • AG
Gestaltungsplan Central Gate II, Freienbach SZ Sonderbauvorschriften
9.
Abweichungen zur Regelbauweise
Der Gestaltungsplan weicht gegenuber der Regelbauweise in folgenden Punkten ab: •
10.
maximale Gebaude- bzw. Firsthohe von 20m maximale AZ von 1.75 zuzuglich eines nutzungsfreien Dachgeschosses; bei Einhaltung der Abstandsvorschriften zu Drittgrundstucken kann das Dachgeschoss frei angeordnet werden die Unterschreitung des Gewasserabstandes der Obergeschosse urn bis zu 3.00 m und der Untergeschosse bis an die Gewasserparzelle die Auskragung eines strassenseitigen und bachseitigen Dachvorsprunges
lnkraftsetzung
Der Gestaltungsplan Central Gate II tritt mit der offentlichen Bekanntmachung der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft.
Genehmigung
6
Suter • von Kanel • Wild • AG