Gestaltungsplan "Seeblick"; Genehmigung der Änderung vom 9. August 2005
Plan da furmaziun · Küssnacht
Document
- Numer
- 994/2005
- Gener
- Plan da furmaziun
- Vischnanca
- Küssnacht
- Chantun
- Schwyz
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeinde
- Approvà da
- Regierungsrat
- Decidì
- 09-08-2005
- En vigur dapi
- 09-08-2005
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Schwyz
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1331_GP-Seeblick_2005-0994_V.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
I:.INtil:.tiANtii:.N Z 9. April 2005
GESTALTUNGSPLANUNG-ERWEITERUNG VOM 04 .FEBRUAR 2005 SEEBLICK
IMMENSEE
I.
SONDERBAUVORSCHRIFTEN
II
BRUTTOGESCHOSSFLACHENBERECHNUNGEN INKL. SCHEMA
ZEllE E
ZElLE D ZElLE G ZElLE C ZEIL E F
ZElLE B r·-·-·-·-·-·-·_:_.~ . i I
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L _____..J.
Striiby Konzept GmbH,
Datuin:
04.
Anton Striiby,
Februar 2005
Steinbislin,
6423 Seevren
30 Tage offentlich aufgelegt vom
... Q.Q. ..tliJi..2ro'"i. ... bis ... ..0.~ J~A~~ .2005..
Erlassen vom Bezirksrat mit BzRB Nr. ...$.. ?~
................ am .. ?.? ...~:..~.~·~· · ··
Der Bezirksammann
9.~~·~ ········· am ...8.:.~. .2Q.Cb. ..
Genehmigt vom Regierungsrat mit RRB Nr. . Der Landammann
/?~
Der Staatsschreiber
. . ...!.?!<.~.(~.<.~.. ... . .
.I I
- 2 -
0323
GESTALTUNGSPLANUNG 11 SEEBLICK" IMMENSEE
Grundeigentumer Seeblick,6405 Immensee Teil A, vertreten durch Herr Franz Muller Grundeigentumer Seeblick,6405 Immensee Teil B, vertreten durch Herr Ivan Seeholzer, Eichlistrasse 18, 6405 Immensee
IMMENSEE ,
/P' 4~/ .;-~~.:;'
···············rr~···················· ················· ·· · ·················· ·····
DIE ANTRAGSTELLER UND GRUNDEIGENTUMER:
HERR FRANZ MULLER, VERTRETUNG GRUNDEIGENTUMER SEEBLICK TEIL A
~~- -· · ··· · · · · · · · · · ·· · · · · ·
HERR IVAN SEEHOLZER VERTRETUNG GRUNDEIGENTUMER SEEBLICK TEIL B
DER VERFASSER:
ANTON STRUBY STRUBY KONZEPT GMBH, SEEWEN
.U(i£2. . . . . . . . .. . . .. . . . . . .. . . . . .. . . . . ..
- 3 -
I.
SONDERBAUVORSCHRIFTEN
Art. 1 Rechtsgrundlagen: Bezirksrat
und Regierungsrat erlassen, gestutzt auf Paragraph 24, Kantonales Planungs- und Baugesetz und das Komnunale Baureglement sowie auf Antrag der Grundeigentumer folgende Vorschriften zum Gestaltungsplan 'Seeblickl in Innensee.
Art. 2
Geltungsbereich:
Die Vorschriften gelten rur das in Gestaltungsplan 'Seeblick', Situation Nr. 0323-0l vorn 01.02.1989 schwarz/weiss usrandete Gebiet ( .......:.•••).
Art. 3
Z1veck:
Der Gestaltungsplan bezweckt: 1
eine geordnete Bebauung nit ortsbaulich kl2rer Konzeption unter Berlicksichtigung der angrenzenden Siedlungsstruktur.
2 die
Bestimnung
der
zul2ssigen
Kutzung und
Ausntitzung. 3 die Festlegung der Bauten bezliglich Oiwension, Stellung und Gestaltung, sov;eit dies im Rahmen des Gestaltungsplanes sinnvoll und zweckm~ssig ist.
- 4 -
4 die Festlegung der Anordnung und Gestaltung der Aussenraume wie Strassen, Wege, Platze und Garten soweit dies i~ Rahmen des Gestaltungsplanes mbglich ist.
5 die Regelung situation.
der Verkehrs- und Parkierungs-
Art. 4
Planungsmittel:
Die Gestaltungsplanung {GP) urn£2.sst folgende Planungsmittel: 1
Plane: Situation Mst. 1:500, Plan Kr. 0323-01 Drngebungsplan Mst. 1:200, Plan Nr. 0323-02 Richtprojektpl~ne mit Grundrissen, Schnitten und Fassaden Mst. 1:100, Plan Xr. 0323-03 his 0323-10 2
Sonderbauvorschriften oit Bruttogeschossflachenberechnungen inkl. Schema. 3 Angaben: Schemagrundrisse reich B
£ u~-
eten
Gestaltungsbe-
Art. 5
Gestaltungsbereiche, Bauweise: Im Gestaltungsplan \·Jerden bereiche vorgesehen: A: B:
Reihenhausbereich Einfani 1 ienhausbereich
Zh'el
G<estaltungs-
- 5 -
1
Bereich A Dieser Bereich unfasst verdichteter Bauweise.
Reihenhausbauten in
2 Bereich B Dieser Bereich sieht e1ne Einfanilienbebauung vor, die sich ins Gesaotkonzept der Siedlung integriert. Es sind freistehende oder gereihte Hauser moglich.
Art .. 6 Lage, Anordnung und Hohe der Bauten, Richtprojekt:
1
Die Bebauung erfolg~ schen Gesantkonzept~
geoass architektoni-
2
Lage,
und H6he der Bauten lm A erfolgen detailliert ' 'b tproJe~~ . 1 Rlc lm Hst. 1: lOO.
Anordnung
Ges~altungsbereich
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ml~te_s '.!....
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3
Irn Gestaltungsbereich B slna freistehende oder zu Gruppen zusan.r:tengefasste Einfanilienh~user nit zwei Vollgeschossen und einer Gebaudelange von nax. 20 D bei Stcffelung bis 40 m erlaubt. Ihre Lage muss innerhalb der 1rn Situationsplan festgelegten Baubegrenzungslinien se1n. 1
4 Nebenbauten konnen im Rahmen des kantonalen Bau- und Planungsgesetzes una des kor:u:lUnalen Bauregleoentes auch ausserhalb der Baubereiche er.stell t (>Jerden, so fern sie sich von Standort und Hohenlage her gut einpassen.
- 6 ·-
Art. 7 Gebiiudetoleranz
Toleranzbreite Baubegrenzungslinien:
1 Das Richtprojekt im Mst. 1:100 im Gestaltungsbreich A hat Verbindlichkeit. Aus Grunden der Flexibilitat im masslichen Detail werden Toleranzbreiten urn die geplanten Bauten (Richtprojekt) bestimmt. Sie weisen eine Bandbreite von 80 em auf. Samtliche Bauteile konnen im Maximum urn diese Bandbreite wachsen, vorbehaltlich von Art. 8.1 dieses Reglements und der max. zulassigen BGF. Treppenhii.user, Kamine, Erker, Balkone und Liftschii.chte sowie nicht dauernd bewohnte Veranden und Wintergiirten di.i.rfen, vorbehiiltlich Art. 8, den fur Reihenhii.user vorgesehenen Baubereich auf einer Flii.che von max. 15 m2 i.i.berragen. Die Grundrisse haben wegleitenden Charakter und sind veranderbar. 2
Die Baubegrenzungslinien im Gestaltungsbereich B bestimmen die ausserste zulassige Fassadenflucht fur alle Geschosse von Baukorpern. Ausnahme bilden Veranden, Wintergarten, Treppenhauser, Vordacher, Kamine, Erker, Balkone und Liftschachte. 3
Treppenhauser, Vordacher, Kamine, Erker, Balkone und Liftschachte sowie nicht dauernd bewohnte Veranden und Wintergarten im Gestal tungsbereich B durfen auf hochstens die Halfte der Fassadenlange, hochstens 2.50 m, uber die Baubegrenzungslinien hinausragen.
Art. 8 Grenz- und
Gebiiudeabstii.nde Strassenabstii.nde:
1
Gegeni.i.ber den Grundstucken ausserhalb des GPGebietes mussen samtliche Bauteile die Grenzund Gebaudeabstande gemass kantonalen und kommunalen Bestimmungen einhalten.
- 7 -
2 Innerhalb des GP-Gebietes kbnnen die Abst~n de im Rahmen der ei~getragenen Baubereiche und unter Berlicksichtigung der Toleranzbreiten gem8ss Art. 6 und 7 ge~8ss Situationsplan Nr. 0323-01 unterschritten werden.
Art. 9
Gestaltung:
1 Massgebe~d
flir die Gestaltung der Bauten ist das RichtpYojekt ~st. 1:100. Alle Bauten sind g~t zu gestalten, aufeinander abzustimDen und sorg£2ltig in die Lngebung eir.zupassen. Ins~esondere hat die ?ass2den- und Dachgestaltu~g der Bauten in beide~ Gestaltungsbereichen nach einheitl~c~en Gestaltungsgrunds2tze~
zu erfolgenJ n~nentlich bezliglich der Materialwahl, den Einsatz der Gestaltungsnittel une der Fa~~gebGng.
Art. 10
Dachgeschossausbau und Dachgestaltung:
1
externe Dachgeschossa~sb~~te~ sind Grenzabst~nde und die zul~ssige AusnUtz~ng
Bei
einzuhalten.
~
In bei2en Gest2ltungsbereichen sind die Bauten oit geneigten D~chern ur12 in Kombination rnit Flachdachteilen lD Ra~oe~ des Richtprojektes atlszuftihren. Flachdachteile sind als Dachg~rten auszubilden und soweit wie rn6glich zu begrlinen oder begehbar zu gestalten.
- 8 -
3 Geneigte Dacher sind DlL Ziegeln oder 'Eternit' zu decken. Sie haben gleichn2ssige Fornen aufzuweisen nit einer Dachneigung von 30° his 40°, Sie sind Dl~ Dachvorsprtirlgen (max. 1.00 n) auszubilden.
4 Dachaufbauten sind in Porn von Luk2rnen auszubilden. Die Gesamtbreite der Lukarnen darf insgesant nicht als 1/3 der Fassadenl~nge einnehnen. Lukarnen dUr.·fen die Toleranzbreite genass }\rt. 7.1 ir:1 Dachbereich iiberschreiten. 5 Bei flachen D§chern bzw. begehbaren Dachterrassen sind offene Dachaufbauten zulassig. Sie sind pergolaartis auszubilden. 6
Eingeschossige terflurgar2.ger:. bar zu nachen.
Flachdachbauten wie z.3. ensind zu begrfinen oder begeh-
Art. 11
Fassadengestaltung:
1
Der Detailgestaltung der Fassaden konnt eine besondere Bedeutung zu. 2 Die Fassaden lich nural
der Hauptb2uten sind nehrheitauszubilden. Eingangspartien, Treppenh~user, Vorbauten, Anb2uten, Balkone, Erker, Veranden sollen hingegen feingliedrig erscheinen. Sie dtirfen farblich st~rker in Erscheinung treten.
- 9 -
3 Konstruktionen tien, die der
ar~
Slid-,
Ostund Westpardienen (passive
Energienutzu~g
Sonnenenergie)
sind
n~glich
un2 kbnnen auch
eine spezifische Materialisierung aufweisen. Solche Konstruktionen habe~ sich aussehensQ~ssig ins Gesarntbild de= Siedlung zu integrleren.
Art. 12 Ausniitzung
1
Die
AusnUtzungsaussch6p£ung
erfolgt in Rah-
nen des gel tenden ko:t:~.t-:tun2.2.en Bau1-e,3ler:-;entes zuztiglich einen Ausntitzungsbonus ftir Gestaltun.gsplan nit ve:-dichteter 3au\, eise. Bei Ver1
wirklichung der Gesantliberbauung darf insgesa~t die Bruttogeschossfl~che {EGF) die nach beiliegenden B=uttogeschoss£l~chenschena vom 01.02.1989 festgelegten we~te in den einzelnen Gestalt~ngsbereichen n~c~~ ti~erschrei ten. 2 Bru~togeschoss£l~chen Zur Berechnung de~ Cie jeh'eiligen Forn~lierungen des sind Bezirkes Klissnacht anzuwenden.
3 Bei
Zweischalenrnauerwerk
Ck-~~ert
0.35) kann
zus2.tzlich geltend
ge~acht
werden.
Art. 13 Aussenraumgestal- 1
tung r Dmgebungs- S2nt 1 iche Ba.uten U!ld Anlage;: SlDd so lDS gestalt11ng: Gel~nde einzupassen, dass die [ngebungsanp2s-
sungen len.
o6glichst
topografiebezogen
ausfal-
- 10 -
2 Die Siedlung ist oit Baungruppen und Einzelb2.unen Vlie sie im Coge bungsplan angedeutet sind, auszugesta.lten. De:c in Cogebungsplan aufgezeigte Bep£la. n_zungs1.?-o:-schlas hat wegweisenden Charakter. Die definitive Bepflanzung ist· in Rahnen d.er BaB.bewilligung festzulegen, ir:.sbesondere v.,;as C ie Eochst2.nner anbelangt.
Der rnterhalt de.r Bat~,_2:"eihen entlang h:egen und St.rasse!l untersteht 2_ er Cnte:--hal tstragerschaft der Siedlung. 3 Flir die Bepflanzung sind
vor~iegend
. , . . elnnelnl-
sche GehOl ze zu Y'"erNender-'!. .
4 Die "Cngebung t!·etbar nit auszufiihren.
Art.
Kinderspielplatze, Platze:
14
1
Ir:ne::.-halb C,es GP-Gebietes sir!C an de!1 da£Ur verbindlich bezeichnete;:""l St2ndorte::1 EinCierspie!pl~tze
ze)
und
Pl~tze
(Ba~~-
~nd
Gr~npl~t
einzu~ichten.
2 Ihre Fl2cl:e ouss oindesteLJs 1:. ~~ c2er zu ~'iohn zweckeD. genutzten anrechen:;:-;cren Geschossfl2.che betragen, \vobei cier ProBenadenc..1 eg als Spielstrcsse in die Berechnung Diteinbezogen w(~rden
ka.nn.
-
11 -
5 weitere Artikel
Art. 15 Verkehrserschliessung,
Parkierungsordnung:
1
Der Blunenweg gilt als Groberschliessungsstrasse (Sammelstrasse), die das Gestaltungsplangebiet uoer eine neue Ein- und Ausfahrt erschliesst. 2
Der Pronenadenweg dient als Notzufahrt fUr Kranken-, Feuerwehr- und Zfigeltransporte. Seine Zugangsgestaltung hat verkehrsn~ssig lediglich diesen Anforderungen zu gentigen und ist entsprechend zu signalisieren (Radien, Steigung, Uebersicht etc~). Alle WegeJ einschliesslich der Pronenadenweg, sind 1n Verbundstei~ oder dergleichen auszufiihren.
Art. 16
Aussenantennen:
Die Errichtung von Aussenantennen ist nicht gestattet, sofern durch andere techr1ische Einrichtungen gleichHerti•;e EDpf2.ngsn0g1 ichkeiten gew~hrleistet werde~ k6nnen.
Art. 17 Container,
Briefkasten
Die Anzahl und die Standorte dieser Einrichtungen werden io Bauprojekt festgelegt.
Art. 18
Inkraftt.reten:
Diese Vorschriften treten nl~ der Genehmj_gung d~s Gestaltungsplanes dur,~h den Regierungsrat und des Bezirkes in Rechtskraft.
- 12 -
Art. 19
Uebergangsbestimmung:
Bei einer Aenderung der Verh~ltnisse (so bei einer ErhOhung der AZ iu Gebiete Im.mensee) ist eine entsprechende Ab~nderung des GP grundsatzlich fUr die dreiecksfOrcige Restfl~che entlang der ~4 ! Eichlistrasse I bestehendes Haus Seeholzer in Betracht zu ziehen, wozu die filr den Erlass dieses GP antragstellenden Eigenttiner ihr Einverstandnis abgeben. Eine allf~llige Aenderung hat sich ln Gestal tung und Iar:Iissior1en den bestehenden GP anzugleichen und ist hinsichtlich zufahrt direkt-von der Eichlistr2sse her zu erschliessen. Vorbehalten bleiben die Zustimmung
der zust2.ndigen kantonalen und koonuna-
len BehOrden.
- 13 -
II.
BRUTTOGESCHOSSFLAECHENBERECHNUNG INKLSCHEMA
r·-·-·-·-·-·-·-·-·~
./ 'I . . I I . . I I .
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0 0 L_J
Parzellen-
Gestaltungsbereich
nurni':ler
f lac he
Parzellen( n2 l
BruttogeschossflEiche (n2)
A B
111 1 836
8 617 1 496
3 470 1 080 ----····--~
Total
10 113
4 550 --------
Zone WZB: AusnUtzungsziffer 0.45 mit Gestaltungsplan Zul~ssige
Bruttogescllossfljche: 10 113 m2 x 0.45 = 4 550.85
D~