Alters- und Pflegeheim Bussnang

Plan d'utilisaziun spezial · Bussnang

Document

Numer
5
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Sutgener
Plan da furmaziun
Vischnanca
Bussnang
Chantun
Thurgau
Nivel
Vischnanca
Approvà da
DBU
Procedura
Genehmigung Ersterlass
Decidì
07-02-2001
En vigur dapi
07-02-2001

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Text

5566-E-1.pdf

DEPARTEMENT FÜR BAU UND UMWELT DES KANTONS THURGAU ENTSCHEID

Frauenfeld,

7. Februar 2001, Me, db Entscheid Nr. 5

PG Bussnang Zonenplanänderung "Alters- und Pflegeheim, Bussnang" Gestaltungsplan "Alters- und Pflegeheim, Bussnang" Zonenplanänderung "Pa~ellen Nm. 124 und 125, Puppikon"

1. Mit Schreiben vom 18. Dezember 2000 ersucht die PG Bussnang um Genehmigung der im Titel aufgeführten Vorlagen. ln formeller Hinsicht ist festzuhalten, dass das Verfahren ordnungsgernäss durchgeführt wurde. 2. Die Zonenplanänderung "Alters- und Pflegeheim, Bussnang" wurde gemäss Planungsbericht (PB) durch die Notwendigkeit eines Erweiterungsbaus für das Alters- und pflegeheim ausgelöst. Im Wesentlichen wird dabei das Areal des Alters- und Pflegeheimes (Parzelle Nr. 87), das bisher der Wohnzone W3 bzw. der Freihaltezone Fh zugewiesen war, neu der Zone für öffentliche Bauten Oe bzw. der Freihaltezone Fh zugeteilt. Diese Pl'anänderung ist nachvollziehbar. Ebenso das mehrheitliche Belassen der Fh, welche namentlich den freien Blick auf die beiden Kirchen gewährleistet, obwohl ein Teil der früheren Fh neu der Oe zugeteilt wird. Gernäss dem gleichzeitig. zur Genehmigung eingereichten Gestaltungsplan ,,Alters- und Pflegeheim, Bussnang" sind in diesem Bereich indessen ausschliesslich Parkplätze oder Grünbereiche und keine sichtbehindernden Hochbauten vorgesehen. Schliesslich wird der Bereich Villa samt Garten (bisher W3) neu der angrenzenden Dorfzone D zugeordnet. Wie oben erwähnt, wurde die Zonenplanänderung "Alters- und Pflegeheim, Bussnang" durch die vorgesehene Erweiterung des Alters- und Pflegeheimes Bussnang ausgelöst. Gernäss PB veranstaltete der Stiftungsrat im Frühjahr 1999 einen Studienauftrag zur Erlangung von Projektentwürfen für die Erweiterung. Auf der Basis des ausgewählten Projektes wurde in der Folge der Gestaltungsplan "AAters- und Pflegeheim, Bussnang" erlassen. Der in Art. 2 Sonderbauvorschriften (SBV) aufgeführte Zweck überzeugt. Der Gestaltungsplan enthält die entsprechenden Festlegungen wie z.B. die Bezeichnung von Baubereichen, Parkanlagen oder Zu- und Wegfahrten. Das gewählte Vorgehen, nämlich über einen Studienauftrag zu einem GP zu gelangen, ist vorbildlich. Die Zonenplanänderung "Pa~ellen Nm. 124 und 125, Puppikon" betrifft eine geringfügige Erweiterung der Dorfzone um 700 m2. Auch diese Änderung

-2-

wurde gernäss PB durch ein aktuelles Umbauvorhaben ausgelöst. Die eingereichten Planungsberichte enthalten die zum Verständnis der zur Genehmigung eingereichten Vorlagen notwendigen Angaben, weshalb es an dieser Stelle keiner weiteren Erwägungen mehr bedarf. Im Rahmen der verwaltungsinternen Vernehmlassung sind keine Vorbehalte gegen die Vorlagen eingegangen. Im Sinne von § 33 des Planungs- und Baugesetzes (RB 700) erscheinen die Vorlagen rechtmässig.

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Die von der Gemeindeversammlung Bussnang am 11. Dezember 2000 beschlossene Zonenplanänderung ,,Alters- und Pflegeheim, Bussnang", der vom Gemeinderat Bussnang am 11. September 2000 beschlossene Gestaltungsplan ,,Alters- und Pflegeheim, Bussnang" sowie die vom Gemeinderat am 6. November 2000 beschlossene Zonenplanänderung "Parzellen Nrn. 124 und 125, Puppikon" werden genehmigt. 2. Mitteilung an: - PG Bussnang, Weinfelderstrasse 16, 9565 Rothenhausen, unter Beilage von drei Zonenplanänderungen und vier Gestaltungsplänen, je mit Genehmigungsvermerk (charge) -Amt für Denkmalpflege - Landwirtschaftsamt - Amt für Raumplanung, unter Beilage zwei Zonenplanänderungen und einem Gestaltungsplan mit Vermerken anlaog Gemeindeexemplar sowie der übrigen Akten DEPARTEMENT FÜR BAU UND UMWELT DES KANTONS THURGAU Der Departementschef

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lfc.::,_./

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert: 8. Februar 2001

5566-S-1.pdf

I I I I I I I I I I I I I I

KANTON THURGAU POLITISCHE GEMEINDE BUSSNANG

GESTALTUNGSPLAN //ALTERS- UND PFLEGEHEIM" BUSSNANG · SONDERBAUVORSCHRIFTEN · ERSCHLIESSUNGS- UND ÜBERBAUUNGSPLAN 1: 500

öffentliche Auflage: Vom Gemeinderat beschlossen am:

I I I I I

15. Sept. - 14. Okt. 2000

!Untersteht dem fakultativen Referendum gemöss § 5 Abs.3 PBGl

11. September 2000 Der Gemeindeschreiber:

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Kantonale Genehmigung:

DBU Nr. 6 vom: 7 . Z. Zo o-1 KANTON THURGAU

DE'j;!=1T::MENT FÜR S/,.J w~·o UivT\./ELT 8500 FRAUENFELD

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I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I

Gestaltungsplan "Alters- und Pfiegeheim", Bussnang

Sanderbauvarsch ritten

SONDERBAUVORSCHRIFTEN 1.

Erlass, einbezogene Grundstücke Der Gemeinderat Bussnang erlässt gestützt auf§§ 18ff PBG den Gestaltungsplan .Altersund Pflegeheim". Der Gestaltungsplan umfasst die Parzelle 87.

2.

Zweck des Gestaltungsplanes

2.4

Die Gestaltungsplanung bezweckt: die bau- und planungsrechtliche Sicherstellung der geplanten Erweiterungsvorhaben in Etappen unter Berücksichtigung der bestehenden Situation; die optimale Nutzung der bestehenden Bauten im Rahmen eines Gesamtkanzeptes; eine zweckmässige Erschliessung und Parkierung unter Berücksichtigung einer erhöhten Publikumsnutzung sicherzustellen; eine ansprechende Gestaltung und Bepflanzung des Aussen- bzw. des Parkraumes.

3.

Übergeordnetes Recht

2.1 2.2 2.3

Sofern nachfolgend keine Sonderregelungen getroffen werden, gelten die Vorschriften der rechtsgültigen Bauordnung sowie andere kommunale und übergeordnete Bestimmungen.

4.

Bestandteile und ihre Rechtswirkung • allgemeinverbindlich:

Sonderbauvorschriften Erschliessungs- und Überbauungsplan 1: 500

• wegweisend für das BauModell 1: 500 bewilligungsverfahren: Vorprojektpläne 1: 200/500 im Planungsbericht Planungsbericht • informativ: 5.

Bebauung

5.1

Bauabsichten Die im Plan bezeichneten Hauptbaubereiche A-D erfüllen folgende Ziele: Baubereiche A, B, C: Erhalt der bestehenden Bauten; Realisierung von Neubauten. Baubereich D:

5.2 al

Baudichte Bestehende Bauten können innerhalb ihres bisherigen Volumens unabhängig von Ausnützungs-, Abstands- und Höhenvorschriften umgebaut und umgenutzt werden; ebenso sind Ersatzbauten innerhalb des bestehenden Gebäudeprofils zulässig. Der Abbruch einer Hauptbaute wird nur bewilligt, wenn eine Baubewilligung für einen Neubau vorliegt oder wenn die Nichtüberbauung der Parzelle den äffentliehen Interessen nicht widerspricht.

bl

Für Neubauten werden die Baudichte, Gebäudehöhe und -länge durch festgelegte Baubereiche bestimmt.

5.3

Baubereiche Die Baubereiche werden durch Mantelbaulinien begrenzt.

al

Baubereich Hauptbauten Um das volumetrische Konzept sicherzustellen, sind die Baubereiche für Hauptbauten gemäss Modell bzw. den im Plan bezeichneten Geschossangaben zu bebauen.

bl

Baubereich eingeschossig Der offene eingeschossige Baubereich soll den Wohnhof gegen die Parkierung abgrenzen und dem Aufenthalt sowie als Schattenspender dienen. Die max. Höhe beträgt 3.50 m.

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I

Gestaltungsplan "Alters- und Pflegeheim", Bussnang

Sonderbauvorschriften

2

c)

Ausserhalb der Baubereiche Zulässig sind: · Vorspringende Bauteile gernäss §6 Abs.2 PBV · Baubereiche A-C: An- I Vorbauten wie Hauszugänge, Aussentreppen u.s.w.. sowie Balkone mit einer max. Auskragung von 2.00 m sofern sie sich gestalterisch klar von der bestehenden Bausubstanz absetzen; sowie der bestehende eingeschossige Wintergarten an der Viaduktstrasse. · Bauten und Anlagen für die Zweiradparkierung und den Freiraumaufenthalt !innerhalb Wohnhof/Arena bzw. im Parkraum Freihaltezonel. · Unbewohnte kleine Bauten lz.B. Gartenhaus! mit einer Gebäudefläche von maximal 12 m2 und einer Gebäudehöhe von maximal 3.00 m.

5.4

Höhenabmessungen · Baubereiche A-C: Höhenabmessungen gernäss bestehendem Gebäudeprofil · Baubereich D: Die max. Gebäudehöhen-Kote soll die Traufhöhe der bestehenden Baute im Baubereich C nicht überschreiten !Toleranz für begründete Mehrhöhen max. 1.0 ml. Technisch bedingte Aufbauten ILiftaufbau. Heizung, Lüftung u.a.) welche den Neubau überragen. sind möglich. sie sind formal sorgfältig auszubilden.

5.5

Gestaltungsanforderungen Baubereiche A-C ln den Baubereichen A-C sind bauliche Massnahmen durch Umnutzungen zurückhaltend und sanft auszuführen. Die Gebäudestrukturen sollen weitmöglichst erhalten und ablesbar bleiben.

5.6

Fassadengestaltunq Neubauten Die Vorprojektpläne 1: 200/500 im Planungsbericht sind für das Bauprojekt wegweisend.

5.7

Dachgestaltunq Neubauten Es sind einheitlich Flachdächer oder flach geneigte Pultdächer vorzusehen. diese sind extensiv zu begrünen.

5.8

Material- und Farbkonzept Die Bauten und Anlagen haben sich bezüglich Farb- und Materialwahl gut in die bauliche und landschaftliche Umgebung einzuordnen. Der Baubewilligungsbehörde ist vor Baubeginn ein Farb- und Materialkonzept vorzulegen; am Bau sind auf Verlangen der Behörde Bemusterungen vorzunehmen.

5.9

Rollstuhlgängigkeil Neu- und Umbauten sowie Anlagen sind grundsätzlich rollstuhlgängig auszubilden mit Ausnahme der Baubereiche A lViilaiund B !Wäscherei).

6.

Umgebung, Aussenraum

6.1 al

Umgebungsgestaltunq Das gewachsene Terrain darf in der Regel nicht oder nur geringfügig verändert werden. Weitergehende Terrainveränderungen sind nur zulässig sofern sie einer guten Umgebungsgestaltung dienen und dem Geländeverlauf der Umgebung angepasst werden. Der Übergang zu den Nachbarparzellen ist mit sanfter Terraingestaltung sicherzustellen.

bl

Mit dem Baugesuch ist ein Plan der Umgebungsgestaltung 1: 100 einzureichen. Dieser hat folgenden Aussagen zu enthalten: ·Angabe des gewachsenen sowie des gestalteten Terrains IGeländeschnittel; · Hauptbepflanzung und Nutzung der Freiflächen.

6.2

Zugangsbereich Der Zugangs- bzw. Umgebungsbereich ist rollstuhlgängig auszugestalten und soll im Bereich der Viaduktstrasse der Verkehrssicherheit Rechnung tragen.

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Gestaltungsplan "Alters- und Pflegeheim", Bussnang

Sonde rba uvo rschrift en

3

6.3

Wahnhof Der Wahnhof ist als zentraler Aussenraum zwischen den Bauten B, C und D auszubilden. Mittels Stufen und Abtreppungen soll für Aufführungen und Produktionen eine arenaähnliche Gestaltung ermöglicht werden.

6.4

Parkanlage Die im Plan im Sinne einer überlagerten Zone bezeichnete Schraffur ermöglicht im bezeichneten Bereich eine Parkanlage. Die Nutzung der Parkanlage soll primär einen ansprechenden Freiraumaufenthalt für die Bewohner des Alters- und Pflegeheimes ermöglichen. Die Anlegung eines äffentliehen Kinderspielplatzes ist ebenfalls zulässig. Unter diesen Zwecken laufende Bauten (Max. Gebäudehöhe 3.00m, max. Fläche 30 .1121 und Anlagen sind zulässig, sie sind jedoch auf das notwendige Minimum zu beschränken. Die bestehende Sichtbeziehung von der Viaduktstrasse zu den Kirchen ist aufrechtzuerhalten.

6.5

Parkierungs-. Manävrier- und Verkehrsflächen Diese Flächen dienen der Zufahrt und Parkierung. Die Parkierungsflächen sind sickerfähig auszugestalten.

6.6

Grünbereich I Hochstamm-Bäume Der Grünbereich ist als Gebäudeumgebung und Gartenraum ansprechend zu bepflanzen. Die bestehenden Hochstammbäume westlich des Viadukts sind grundsätzlich zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen.

7.

Verkehrserschliessung

7.1

Erschliessungskanzeptian Zufahrt, Parkierung: Die Hauptzufahrt für Parkierung und Anlieferung erfolgt über die im Plan bezeichnete Grundstückszufahrt von der Viaduktstrasse her. Eine untergeordnete Zufahrt besteht ab Viaduktstrasse zwischen den bestehenden Baubereichen A und C. Zweirad: Entsprechende Abstellanlagen sind in genügender Zahl an geeigneter Lage bereitzustellen und im Zusammenhang mit den Baugesuchen auszuweisen. Hauptzugänge: Für das Heim und Mehrzweckraum/Restaurant sind die publikumsintensiven Zugänge entsprechend zu gestalten (Beleuchtung, Beschilderung!.

7.2

Parkierung Die Anordnung der Parkplätze bzw. allfällig benötigter Parkplatz-Erweiterungen erfolgt in den bezeichneten Bereichen. Die erforderliche Parkplatzanzahl richtet sich nach den Regelvorschriften. in der Nähe offener Abstellplätze sind hochstämmige Laubbäume zu pflanzen.

7.3

Fussweg zum Furtbach Die Fusswegbeziehung zum Furtbach ist aufrechtzuerhalten; kann aber im Zusammenhang mit der Parkgestaltung neu angelegt werden.

R&U f"leld psl+mü 12. Sept. 2000