Pfaffenfeld

Plan d'utilisaziun spezial · Bottighofen · Abolì ils 23-09-2026

Document

Numer
786
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Sutgener
Plan da furmaziun
Vischnanca
Bottighofen
Chantun
Thurgau
Nivel
Vischnanca
Approvà da
RRB
Procedura
Genehmigung Änderung
Decidì
19-05-1987
En vigur dapi
19-05-1987
Abolì
23-09-2026

Karte

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Datotecas

Text

Kanton Thurgau Gemeinde Bottighofen

GESTALTUNGSPLANUNG nPFAFFENFELDn vorn Regierungsrat genehmigt am 4. Oktober 1983 mit RRB Nr. 1701

ERGAENZUNG ZU DEN GESTALTUNGSVORSCHRIFTEN von der Behörd.lbe•ch' -ssen am 14. Januar 1987 Der 0 rtsvorsteher: Die gemeindeschreiberin:

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Oeffentliche Auflage vom 19. Januar bis 18. Februar 1987

Vorn Regierungsrat genehmigt am~/J'. <). mit RRB Nr.

Ganzen Text zeigen

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Gemeinde Bottighofen Gestaltungsplanung •pfaffenfeld•

ERGÄNZUNG Z'U DEN GESTALTUNGSVORSCHRIFTEN

S. PLAN GESTALTUNG 5.1 Bauliche Gestaltung I Sonderregelungen - In den HOhnzonen Wl und W2 dürfen Dach- und Kellergeschosse im Rahmen der Ausnützungsziffer voll genutzt werden. - In der Wohnzone W2 muss das Obergeschoss unter dem Dach angeordnet werden. Auf der Hangseite darf der Kniestock maximal ~,0 m betragen.

- Ländliche Gestaltung mit symmetrischen Steildächern zwischen 30° und 40° a.T. - Einheitliche Stellung der Bauten (Orientierungsrichtung gernäss Plan). - Offene Bauweise (Einzelbauten und Doppelhäuser mit integrierten oder separaten Garagen) im Bereich der Wl. - Offene und halboffene Bauweise im Bereich der W2. - Fixierung der Höhenlage der Bauten: Das Erdgeschoss darf in der Gebäudemitte das gewachsene Terrain nicht mehr als 1,1 m überragen. Der Nachweis hiefUr ist anhand eines beglaubigten Höhenkoten- oder Höhenkurvenplanes 1:100 zu erbringen, als integrierender Bestandteil des Baugesuches.

- Bedachung der Bauten mit Tonziegeln. - Dacheinschnitte sind nicht zulässig. - Dachflächenfenster sind nur bis 0,2 m2 zulässig. - Einzelantennen sind unter der Dachfläche anzuordnen. - Die Gebäude sind in der Gestaltung sowie bezüglich Material und Farbgebung auf die jeweilige umgebende Bebauung abzustimmen. Dabei dürfen grelle und glänzende Fassadenfarben und Materialien nicht verwendet werden. Die Aussenwände sind in hellen Erdtönen zu verputzen oder als Sichtbacksteinmauerwerk auszubilden. Die Verschalung grösserer Teilflächen in Holz ist zulässig.

J<muar 49.87

ORTSBEHOERDE BOTTIGHOFEN

Bearbeitung: Ingenieure Planer Geometer AG Werner Keller Hauptstrasse 84, 8280 Kreuzlingen

GestaItungsplanung llf P affenfeld II Skizze zu den Gestaltungsvorschriften in der Wohnzone "W2"

1

max I.Om

Dochgeschoss

max 2.8m

Erdgeschoss gewachsenes oder in zulässiger Weise 1 gestaltetes Terrain I

I

I I

r------...J 1 Kellergeschoss /// I.._

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