Fundstelle, Wehranlage / ParzNr. 4208 / AssNr.

Plan da protecziun · Weinfelden

Document

Gener
Plan da protecziun
Sutgener
Objects archeologics
Vischnanca
Weinfelden
Chantun
Thurgau
Nivel
Vischnanca
Approvà da
Gemeinderat
Procedura
Einzelentscheid, geschützt
Decidì
10-02-2005
En vigur dapi
10-02-2005

Karte

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Datotecas

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Text

GEMEINDE WEINFELDEN _ _

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GEMEINDERAT Frauenfelderstrasse 8, Postfach, 8570 Weinleiden Telefon 071 626 83 23 Telefax 071 626 83 13 E-Mail [email protected]

Einschreiben Herrn Christian Schenk Neugutstrasse 2 8570 Weintelden

Weinfelden, 10. Februar 2005

Archäologisches Objekt, Parz. Nr. 4208 Aufnahme ins Verzeichnis bedeutsamer Bauten und Anlagen (Kulturobjekte)

Sehr geehrter Herr Schenk

I.

Ganzen Text zeigen

Erwägung Das Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau hat mit dem Entscheid Nr. 13 vom 23. Januar 2004 das Verzeichnis der bedeutsamen Bauten und Anlagen (Kulturobjekte) genehmigt und der Gemeinde Weinfelden den Auftrag erteilt, nachträglich 3 archäologische Fundstellen (die Siedlungsreste "Thurberg", die Wehranlage "Weerswilen/Weerstein" sowie die Wehranlage/Burgstelle "Oberhard/Aagholzeti Stell") als geschützte Objekte in dieses Verzeichnis aufzunehmen. Grundlage für die Ergänzung ist das kantonale Natur- und Heimatschutzgesetz. Über die Auswirkungen orientieren die Art. 45 und 46 des Baureglements der Gemeinde Weinfelden, die auch für archäologische Schutzobjekte sinngernäss anzuwenden sind (siehe Beilage). Auf Ihrer Parzelle Nr. 4208 und den Nachbarparzellen Nrn. 4203, 4209 und 4516 liegt eine imposante Wehranlage unbekannter Zeitstellung. Im Zonenplan ist Ihre Parzelle der Forstzone, überlagert mit der archäologischen Schutzzone, zugeordnet. Deren Wirkung ist im Art. 22a des Baureglements umschrieben (siehe Beilage). Art. 12 des "Reglements über die Ausrichtung von Beiträgen an Natur- und Kulturobjekte" setzt voraus, dass für eine Beitragsleistung an allfällige Massnahmen das betreffende Objekt im Verzeichnis der bedeutsamen Bauten und Anlagen oder durch Einzelverfügung unter Schutz gestellt ist.

II.

Beschluss Im Rahmen dieser Ergänzung wird das Archäologische Objekt auf Ihrer Parzelle Nr. 4208, welches in der archäologischen Schutzzone liegt der Kategorie "geschützt" zugeordnet.

1:\PLANUNG\ORTS_pl\PROJEKTE\NHG\fo..rchäologische Objekte\Verfügung_Archäologische Objekt Schenk.doc

111.

Rechtsmittel Gegen diesen Beschluss kann beim Gemeinderat Weintelden innert 20 Tagen schriftlich Einsprache erhoben werden. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die unterzeichnete Einsprache ist im Doppel einzureichen und hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Freundliche Grüsse

GEMEINDERAT WEINFELDEN

//

Der Gemeindeammann

~.

Der Gemeindeschreiber

Max Vögeli

Beilagen -

Ausschnitt mit archäologischer Schutzzone

-

Auszug aus dem Baureglement der Gemeinde Weintelden

)