Fundstelle, Wehranlage / ParzNr. 4516 / AssNr.

Plan da protecziun · Weinfelden

Document

Gener
Plan da protecziun
Sutgener
Objects archeologics
Vischnanca
Weinfelden
Chantun
Thurgau
Nivel
Vischnanca
Approvà da
Gemeinderat
Procedura
Einzelentscheid, geschützt
Decidì
10-01-2005
En vigur dapi
10-01-2005

Karte

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Datotecas

Wein-AR-0008-E-1.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

GEMEINDE WEINFELDEN _ _...:..J.___

GEMEINDERAT Frauenfelderstrasse 8, Postfach, 8570 Weinleiden Telefax 071 626 83 13 Telefon 071 626 83 23 E-Mail [email protected]

Einschreiben Herrn und Frau Ernst und Ena Ringli Oberhard 8570 Hard bei Weinfelden

Weinfelden, 10. Januar 2005

Archäologisches Objekt, Parz. Nr. 4516 Aufnahme ins Verzeichnis bedeutsamer Bauten und Anlagen (Kulturobjekte)

Sehr geehrte Frau Ringli Sehr geehrter Herr Ringli

I.

Erwägung Das Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau hat mit dem Entscheid Nr. 13 vorn 23. Januar 2004 das Verzeichnis der bedeutsamen Bauten und Anlagen (Kulturobjekte) genehmigt und der Gemeinde Weintelden den Auftrag erteilt, nachträglich 3 archäologische Fundstellen (die Siedlungsreste "Thurberg", die Wehranlage "Weerswilen/Weerstein" sowie die Wehranlage/Burgstelle "Oberhard/Aagholzeti Stell") als geschützte Objekte in dieses Verzeichnis aufzunehmen. Grundlage für die Ergänzung ist das kantonale Natur- und Heirnatschutzgesetz. Über die Auswirkungen orientieren die Art. 45 und 46 des Baureglements der Gemeinde Weinfelden, die auch für archäologische Schutzobjekte sinngernäss anzuwenden sind (siehe Beilage). Auf Ihrer Parzelle Nr. 4516 und den Nachbarparzellen Nrn. 4203, 4208 und 4209 liegt eine imposante Wehranlage unbekannter Zeitstellung. lrn Zonenplan ist Ihre Parzelle der Landschaftsschutzzone, Forstzone bzw. der Dorfzone, teilweise überlagert mit der archäologischen Schutzzone, zugeordnet. Deren Wirkung ist irn Art. 22a des Baureglements umschrieben (siehe Beilage). Art. 12 des "Reglements über die Ausrichtung von Beiträgen an Natur- und Kulturobjekte" setzt voraus, dass für eine Beitragsleistung an allfällige Massnahrnen das betreffende Objekt irn Verzeichnis der bedeutsamen Bauten und Anlagen oder durch Einzelverfügung unter Schutz gestellt ist.

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II.

Beschluss Das archäologische Objekt auf Ihrer Parzelle Nr. 4516 wird irn Verzeichnis der bedeutsamen Bauten und Anlagen der Kategorie "geschützt" zugeordnet.

1:\PLANUNG\ORTS_PL\PROJEKTE\NHG\Archäologische Objekte\Verfügung_Archäologische Objekt Ringli Ernst.doc

111.

Rechtsmittel Gegen diesen Beschluss kann beim Gemeinderat Weintelden innert 20 Tagen schriftlich Einsprache erhoben werden. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die unterzeichnete Einsprache ist im Doppel einzureichen und hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Freundliche Grüsse GEMEINDERAT WEINFELDEN

Der Gemeindeammann l

MaxVögeli

Der Gemeindeschreiber

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Beilagen -

Ausschnitt mit archäologischer Schutzzone

-

Auszug aus dem Baureglement der Gemeinde Weintelden

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