Remispark

Plan d'utilisaziun spezial · Kreuzlingen

Document

Numer
2142
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Sutgener
Plan da furmaziun
Vischnanca
Kreuzlingen
Chantun
Thurgau
Nivel
Vischnanca
Approvà da
RRB
Procedura
Genehmigung Änderung
Decidì
22-12-1987
En vigur dapi
22-12-1987

Karte

1 Planinhalt, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen

Datotecas

Text

2 4. Dez. 1987

REGIERUNGSRAT DES KANTON·

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FK an: BV, incl. PROTOKOLL 1 Ex. Gestaltungsplan 06.01.1988/sg

vom

2 2. Dez, 198?

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Aenderung Gestaltungsplan "Rernispark"/Stadt Kreuzlingen Genehmigung

A. Mit Schreiben vorn 1. Oktober 1987 ersucht der Stadtrat Kreuzlingen um Genehmigung der Aenderung des Gestaltungsplanes "Rernispark". Dieser wurde vorn ·Regierungsrat am 19. August 1981 mit RRB Nr. 1437 bzw. am 21. Dezember 1982 mit RRB Nr. 2242 genehmigt. Die öffentliche Auflage erfolgte vorn 3. August bis 1. September 1987. Sie wurde im kantonalen Amtsblatt (Nr. 30) publiziert. Während dieser Frist gingen beim Stadtrat keine Einsprachen ein. Ebenfalls sind dagegen beim Baudepartement keine Rekurse hängig, so dass der Genehmigung in formeller Hinsicht nichts im Wege steht. B. Die bestehende rechtsgültige Sonderbauordnung wirft im Einmündungsbereich der Gaissbergstrasse in die Rernisbergstrasse einige Probleme auf. Insbesondere erweist sich die Erschliessung des Hauses Nr. 1 vorn Fuchssteig her als ungünstig. Deshalb werden im geänderten Plan nun sowohl die Erschliessung der Tiefgarage als auch die aussenliegenden Parkplätze direkt von der Gaissbergstrasse her vorgesehen. Der Fuchssteig soll in Zukunft hingegen nur dem Fussverkehr zur Verfügung stehen. Im weiteren wurde der Baubereich für das noch zu erstellende Gebäude Nr. 1 von heute 36 rn auf 40 rn Länge vergrössert. Die

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Konzeption der Ueberbauung und die maximale Ausnützung werden dadurch nicht verändert. Ebenso wirkt sich die geringfügige Aenderung der Baulinie auf der Parzelle Nr. 637, nördlich der Gaissbergstrasse, nicht nachteilig auf die Gesamtgestaltung des Areals aus. Aus planerischer Sicht können diese Aenderungen verantwortet werden. Der Gestaltungsplan "Remispark" wird dadurch in diesem Bereich besser den topographischen Verhältnissen gerecht, er erfährt also eine zweckmässige Verbesserung. Folglich steht der Genehmigung auch in materieller Hinsicht nichts entgegen.

Auf Antrag des Baudepartementes beschliesst der Regierungsrat: 1. Die vom Stadtrat Kreuzlingen beschlossenen Aenderungen des Gestaltungsplanes "Remispark" werden genehmigt. 2. Mitteilung an: - Stadtrat Kreuzlingen, 8280 ~E._~~zlingen, unter Beilage von zwei Plandossiers mit Genehmigungsvermerk - Baudepartement Amt für Raumplanung unter Beilage von einem Plandossier mit Genehmigungsvermerk und der Akten Für richtige Ausfertigung DER STAATSSCHREIBER