Lilienberg <1986>
Plan d'utilisaziun spezial · Ermatingen
Document
- Numer
- 319
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Sutgener
- Plan da surbajegiada d'areal
- Vischnanca
- Ermatingen
- Chantun
- Thurgau
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approvà da
- RRB
- Procedura
- Genehmigung Ersterlass
- Decidì
- 25-02-1986
- En vigur dapi
- 25-02-1986
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Thurgau
Karte
1 Planinhalt, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen
Datotecas
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Text
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REGIERUNGSRAT DEi$ KANTONS THURGAU PRö1ÖKOLL
Nr. 3/q
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Gemeinde' Ermatingen Are·a,:Lüberbauungsplan "Lilienberg", Genehmi\jlüncJ'!'sge~uch . _ _
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Ganzen Text zeigen
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f. Mit Auszug aus dem Protokoll der Sitzun~ ~om 10. Februar 1\9'86· er'sucht der Gemeindera't Ermatirigen um Genehmigung des'.- Arealüberbauungsplans "Lilienber'q-o/. Der .l?'la:n wur-de nach Besprechung mit Behörde und sauhe·r·r-schatt·, a'n:r der' auch die interessierten Amtsstellen des KantÖns t:e::l-fnahmen, ERde November 198 5' dem Baudepartement z11;r:· vo·rprüfung eingereicht. Dem 3emeinderat Ermatingen .. wurde· der vom Departementsvorsteher unterzeichnete Bericht am 4. Dezember 1985 zugestellt.· D'L~ Gemeind'e..: behördebes-chloss den Plan am 12. Dezembef-i-"1~8'5; dl.e- öffentliche Auflage erfolgte vom 3. J~il?d.'är' bis
3;~, Februar 1986 (Publikation irr( Amtsblatt" Nt'.· 5l, i"985). Es 9ingen keine Einsprachen' eini~ eirie" G~-rri~'i-nde- .· abstimmung wurde nicht verlangt. Da aucr/'ki=ini= Rekurse beim Baudepartement vorliegen, steht d~r G~n'~hmigung · i~ formeller Hinsicht nichts entg~gen~·
Z2 FTI~das Areal ''Lili~nberg~ hatte der R~gie~un~~~~t am 26. April 1983 einE.H1- Areali.iberbauungsplan · m'it VÖ.i:'behalten genehmigt. Man hatte damals air(os'tlicheh
•R'and der' Liegenschaft eine grös.s.ei:~ Pa;rz~he abgt\'{: .. ·' . . . ".·. ~'~)"' . 'tren-r.tt -und zug.estariden.; darauf z·wei Mebtfa'ttillienhäuser (''mit:C elf· Woh-nungen) :sdwie ein Reihenhau.s ( m.i t sle"ben
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Wohneinbei ten) ;zu erric:h.ten, sofern der übdge ·Tell' .
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mitO:-de,;r Villa; dein'' sog~ Gartenhaus, dem "'Stall"
5f1',04/1 0 000/1.84
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und vor allem dem schönen Park mit zum Teil sehr wertvollen Bäumen erhalten bleibe. Dieses Projekt wurde - glücklicherweise - nicht realisiert. 3. Durch den Verkauf des gesamten ''Lilienbergs'' an die Firma RMO Reist Marketing Organisation AG, Hinwil, die ein Schulungszentrum für Verkauf erstellen will, ist es nun möglich, das grosse Gelände, 18' 432 m2 , in weit besserer Weise zu nutzen, als es in der Planung von 1983 vorgesehen war. Dem Wunsch der Denkmalpflege entsprechend wird die markante und sehr wertvolle Villa "Lilienb.erg" integral erhalten und für ''private Wohnzwecke mit Repräsentationscharakter'' verwendet. Die flankierenden ältern Bauten, das Gärtnerhaus und die Scheune, werden umgebaut oder im Volumen der bestehenden Kuben rekonstruiert, das Praxishaus, ein neuerer Zweckbau, und das sog. Garderobegebäude werden abgerissen. Neubauten sind vorgesehen am westlichen Rand des Geländes für Unterkünfte (ca. 16 Zimmer) und ein kleines Hallenbad sowie am Ostrand für Schulung, Verpflegung und Personal. Die langgezogenen Baukörper sind in nord-südlicher Richtung orientiert und gegeneinander versetzt; es werden Satteldächer erstellt. Zwischen diesen Neubauten wird eine unterirdische Parkgarage für ca. 50 Autos erstellt. Das Projekt ermöglicht es, den bestehenden Park nicht nur zu erhalten, sondern auch sinnvoll zu erneuern. In der Planung werden die wertvollen Bäume, die bestehen bleiben, bezeichnet und jene Baumgruppen angegeben, die erneuerungsbedürftig sind. Die geplante Ueberbauung ist zonenkonform; störende Auswirkungen auf die Nachbarschaft sind nicht zu befürchten. Die wertvolle Baumsubstanz bleibt erhalten; sie kann sinnvoll in das neue Nutzungskonzept einbezogen werden. Die Erschliessung erscheint zweckmässig.
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, Alle Hinweise, die in der Vorprüfung gemacht wurden, sind in der vorliegenden Planung integriert. Insgesamt muss es als Glücksfall bezeichnet werden, dass durch diesen Arealüberbauungsplan das gesamte Areal ''Lilienberg" in einer Art genutzt werden kann, die seinem Wert entspricht. 4. Durch die Genehmigung werden die folgenden Bestandteile rechtskräftig: - Keine Ueberschreitung der zonengernässen Ausnützung von 0,35 - Plan 1 mit Geltungsbereich (Parzellen Nrn. 799 und 1469) und Hausahbrüchen - Plan 2 mit Situation und Grünflächenplan - Plan 3 mit Bauvolumen, Mantelbaulinien und Gebäudehöhen - Plan 4 mit Verkehrserschliessung und Parkierung (unterirdische Bammelgarage mit ca. 50 Abstellplätzen) - Die besondern Bestimmungen unter Ziffer 7 des Plandossiers sowie die Ziffern 8.4, 8.5 und 8.6 des gleichen Dossiers 5. Der Arealüberbauungsplan "Lilienberg'' vom 26. April 1983 (RRB Nr. 732) wird ausser Kraft gesetzt. Auf Antrag des Baudepartements beschliesst der Regierungsrat: 1. Der vom Gemeinderat Ermatingen am 12. Dezember 1985 beschlossene Arealüberbauungsplan ''Lilienberg'' wird genehmigt. Die in Ziffer 4 der Erwägungen enthaltenen Bestandteile werden dadurch rechtskräftig. 2. Der am 26. April 1983 genehmigte Arealüberbauungsplan für das gleiche Areal wird ausser Kraft gesetzt.
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3. Mitteilung an: Gemeinderat Ermatingen, 8272 Ermatingen, unter Beilage von zwel Arealüberbauungsplänen mit Genehmigungsvermerk - RMO Reist Marketing Organisation AG, 8340 Hinwil - R. + E. Guyer, Architekten, Höhenweg 20, 8032 Zürich - Baudepartement - Amt für Denkmalpflege - Amt für Raumplanung unter Beilage eines Arealüberbauungsplans mit Genehmigungsvermerk und der Akten Für richtige Ausfertigung DER STAATSSCHREIBER