Heimgartenstrasse
Plan d'utilisaziun spezial · Ermatingen · Abolì ils 02-09-2026
Document
- Numer
- 1093
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Sutgener
- Plan da furmaziun
- Vischnanca
- Ermatingen
- Chantun
- Thurgau
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approvà da
- RRB
- Procedura
- Genehmigung Ersterlass
- Decidì
- 03-09-1991
- En vigur dapi
- 03-09-1991
- Abolì
- 02-09-2026
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Thurgau
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Text
2668-E-1.pdf
EXEMPLAR ARP TG DER REGIERUNGSRAT DES KANTONS THURGAU Protokoll vom
- 3. Sep. 1991
Nr. /0 9 3
Gestaltungsplan Heimgartenstrasse I EG Ermatingen I Genehmigung
1.
Mit Schreiben vom 10. Juni 1991 ersucht der Gemeinderat Ermatingen um Genehmigung des Gestaltungsplanes Heimgartenstrasse. Den Akten der Gemeindebehörde ist zu entnehmen, dass das Planauflage- und Beschlussesverfahren ordnungsgernäss nach den Bestimmungen des kantonalen Baugesetzes erfolgte. Beim Departement für Bau und Umwelt sind keine Rekurse eingegangen. ln formeller Hinsicht steht einer Genehmigung nichts entgegen.
2.
Die vorliegende Gestaltungsplanvorlage geht auf eine Empfehlung des Raurnplanungsamtes zuhanden des Gemeindesrates Ermatingen zurück, anstelle einer ursprünglich geplanten Umzonung in diesem für das Ortsbild wichtigen Gebiet einen Gestaltungsplan zu erlassen. Das Departement für Bau und Umwelt hat den Gestaltungplan mit Bericht vom 3. April 1991 vorgeprüft und in diesem Zusammenhang diverse Aspekte zur Überarbeitung empfohlen, darunter insbesondere die Abgrenzung des Perimeters, die Gebäudegrundform und diverse Bestimmungen der Sonderbauvorschriften.
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3.
Der Gestaltungsplan umfasst die der Wohn- und Gewerbezone WG2 zugewiesene, bisher nicht überbaute Parzelle Nr. 34, die im empfindlichen Übergangsbareich zwischen der westlich und weiter nördlich anschliessenden Dorfkernzone mit überlagerter Ortsbildpflegezone für den Ortsteil Staad, den Wohnblöcken aus den fünfziger Jahren im Osten und den nüchternen Produktionshallen der Dosenfabrik im Süden liegt. Entgegen der berechtigten Anregung im Vorprüfungsbericht wurde der Geltungsbereich im Westen ohne Begründung im Planungsbericht nicht auf die Parzellen Nrn. 35 und 36 ausgeweitet. Damit wird die Chance nicht genützt, diese beiden aufgrund ihrer geringen Grösse und ihrer Form praktisch unüberbaubaren Parzellen in das Überbauungskonzept einzubinden. Allerdings können diese Parzellen möglicherweise später bei einer Neuüberbauung des erst locker und mit einfachen Wohnbauten aus der Vorkriegszeit überbauten westlich anschliessenden Gebietes in einen Gestaltungsplan miteinbezogen werden. Daher ist die getroffene Abgrenzung des Gestaltungsplanperimeters nicht offensichtlich unzweckmässig.
511.04/10 000/173589
- 2 Das Departement für Bau und Umwelt hat in der Vorprüfung eine überzeugende Begründung der stark gestaffelten Gebäudegrundform vermisst. Gernäss ergänztem Planungsbericht soll mit diesem Grundriss der kleinteilige Massstab des alten Ortsteils Staad aufgenommen werden. Diese Argumentation ist indes nur teilweise einsichtig, da die zweifellos vorhandene Kleinteiligkeit des Ortskerns nicht primär auf die Grundrissformen der einzelnen Gebäude zurückzuführen ist. Die vorgesehenen Aufschüttungen sind unverständlich und von der Topographie her an und für sich überflüssig. Hingegen entsprechen die Fassadengestaltung, die Durchgrünung und verschiedene nach der Vorprüfung vorgenommene Ergänzungen in den Sonderbauvorschriften - insbesondere Energie und Schallschutz betreffend - den nach § 32 Baugesetz für Gestaltungspläne geforderten besseren architektonischen und städtebaulichen Gestaltung. Insgesamt ist der Gestaltungsplan als nicht unzweckmässig einzustufen .. Einer Genehmigung steht daher auch materiell nichts entgegen.
Der Begjerungsrat beschliesst· 1.
Der vom Gemeinderat Ermatingen am 29. April 1991 beschlossene Gestaltungsplan Heimgartenstrasse wird genehmigt.
2.
Mitteilung an: - Gemeinderat Ermatingen, 8272 Ermatingen, unter Beilage von drei Gestaltungsplänen Heimgartenstrasse, je mit Qenetlmigl:lAIJS'/eFFRerlt &tlf dell einzelnen Plänen YAEI een S9A9elbaY•'O~=&tluiUeA -
Amt für Denkmalpflege
-
Amt für Umweltschutz und Wasserwirtschaft
-
Amt für Wirtschaft, Energie und Verkehr
- 1 Amt für Baumplanung (3) unter Beilag~ eines Gestaltungsplanes Heimgar-
tenstrasse mit Genehmigungsvermerk 'fiyf dell eillzelllell Plällell tllld dell SeA9eRiai:P·ersel:lri"eA und der übrigen Akten
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Für richtige Ausfertigung Der Staatsschreiber
2668-S-1.pdf
KANTON THURGAU EINHEITSGEMEINDE ERMATINGEN
GESTALTUNGSPLAN HEIMGARTENSTRASSE
• OEFFENTLICHE PLANAUFLAGE
., 6 Mai 1991
VOM ....... ;' . . . . . . . . . . . . . . .
BIS
VOM GEMEINDERAT BESCHLOSSEN AM
2 9. April 1991
Ganzen Text zeigen
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EINHEITSGEMEINDE ERMATINGEN
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J..-..ßrl.J.7!'J.f. .. MIT RRB-NR. !!P..c:I'J...... GENEHMIGT VOM REGIERUNGSRAT AM
lf>. Dt. Juni 1991 .......................
GESTALTUNGSPLAN HEIMGARTENSTRASSE - SONDERBAUVORSCHRIFTEN
1. Erlass Der Gemeinderat Ermatingen erlässt, gestützt auf Paragraph 32 des kantonalen Baugesetzes, den Gestaltungsplan Heimgartenstrasse.
•
Nebst den Sonderbauvorschriften gehören folgende für den Grundeigentümer verbindliche Pläne zum Gestaltungsplan. - Geltungsbereich Situation 1:500 Situation 1:500 - Erschliessung - Ueberbauungsplan Situation 1:500 - Grundrisse 1:200 - Grundriss EG/Umgebungsplan 1 :200 - Fassaden 1:200
Plan Nr. Plan Nr. Plan Nr. Plan Nr. Plan Nr. Plan Nr.
1 01 102 103 104 105 106
Im weiteren gelten die Bestimmungen des Baureglementes des kantonalen Baugesetzes sowie aller einschlägigen Reglemente, Gesetze und Verordnungen. 2. Einbezogene Grundstücke (Plan Nr. 101) Parzelle Nr. 34 (WG 2) mit 2'160.00 m2
•
3. Grundordnung I Abweichungen Parzelle Nr. 34 liegt in der zweigeschossigen Wohn- und Gewerbezone. Gegenüber den Zonenbestimmungen des Baureglementes ergeben sich folgende Abweichungen: - max. Gebäudelänge - max. Gebäudehöhe - max. Dachausbau - Anzahl Autoabstellplätze - max. zulässige AZ = 0.48 4. Zweck Die Ueberbauung sichert den Bestand der dominanten Obstbäume und nimmt in Ihrer kubischen Gestaltung Bezug auf die bestehenden Bauten des Dorfteiles Staad. 5. Bebauung Ueberbauung mit einem Mehrfamilienhaus mit maximal 9 Mietwohnungen. - Stellung und Geschosszahl gernäss Plan Nr. 103 - Tiefgaragenplätze und Parkplätze gernäss Plan Nr. 102/104
•
•
6.
Weitere Bestimmungen
6.1
Erdgeschoss- und Firsthöhen, Terrain- und Umgebungsgestaltung gernäss Plan Nr. 105/106.
6.2
Es werden Satteldächer mit ca. 40° Neigung erstellt. Die stark gestaffelte Gebäudegrundform soll auch in einer differenzierten Materialund Farbwahl der Aussenwandflächen ablesbar sein. Dem Gemeinderat ist vor Baubeginn ein Farb- und Materialkonzept vorzulegen.
6.3
Garagen und Parkplätze (Plan Nr. 102 I 105) Der Bedarf ist wie folgt ausgewiesen: - 12 Tiefgaragenplätze 6 Autoabstellplätze im Freien
6.4
In allen drei Wohngeschossen wird je ein Hobbyraum erstellt, welche jedem Bewohner zur freien Verfügung stehen.
6.5
Es wird eine Erdgasheizung installiert, welche mit einem Low-Nox Heizkessel ausgerüstet wird der die LRV 92 mindestens erfüllen wird. Folgende Normen sind massgebend: - SIA 380/1 Ausgabe 1988 Zielwerte - SIA 181 Ausgabe 1988 erhöhte Anforderungen
6.6
Spiel- u. Ruheflächen werden gernäss Art. 39 Baureglement Ermatingen erstellt .
6.7
Bepflanzung Die bestehenden Obstbäume werden gernäss Plan Nr. 103/105 erhalten, Neuanpflanzungen sind dem Bestand sorgfältig anzupassen.
6.8
Geringe Abweichungen gegenüber den Plänen 101 - 106 können im Rahmen des Baugesuchverfahrens durch den Gemeinderat bewilligt werden, sofern Zweck und Charakter der Gesamtüberbauunq und die Nachbarinteressen nicht beeinträchtigt werden.
6.9
Gernäss Lärmschutzverordnung ist die Empfindlichkeitsstufe III. ausgeschieden.
6.10 Die Grundbuch- und Vermessungsgebühren, soweit nicht Landabtretungen an die öffentliche Hand betroffen sind, gehen zu Lasten des Nutzniessers.