Schutzplan <2012>
Plan da protecziun · Muenchwilen
Document
- Numer
- 15
- Gener
- Plan da protecziun
- Sutgener
- Objects natirals
- Vischnanca
- Muenchwilen
- Chantun
- Thurgau
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approvà da
- DBU
- Procedura
- Genehmigung Änderung
- Decidì
- 12-03-2015
- En vigur dapi
- 01-04-2015
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Thurgau
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Datotecas
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Text
9242-E-1.pdf
Departement für Bau und Umwelt
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Thurgau~~ Frauenfeld, 12. März 2015
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Entscheid Nr. 15 0011/2015/DBU/ARE
Politische Gemeinde Münchwilen Anpassung Schutzplan und Liste der Naturobjekte
Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Die vom Gemeinderat am 18. November 2014 e~lassene Anpassung des Schutzplans (DBU Nr. 99 vom 20. Dezember 2012) beziehungsweise die Entlassung des geschützten Einzelbaums (Objekt Nr. B10) aus dem Schutzplan und der Liste der Naturobjekte wird genehmigt. \ 2. Mitteilung an: - Gemeinderat Münchwilen, Im Zentrum 4, Postfach 185, 9542 Münchwilen, unter Beilage von drei Exemplaren der Anpassung des Schutzplans, je mit Genehmigungsvermerk (charge) - Amt für Raumentwicklung, unter Beilage von zwei Exemplaren der Anpassung des Schutzplans mit Genehmigungsvermerk analog Gemeindeexemplar sowie der übrigen Akten
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Erwägungen: Mit Schreiben vom 22. Dezember 2014 ersucht das Amt für Bau und Umwelt im Auftrag der Politischen Gemeinde Münchwilen um Genehmigung der im Titel erwähnten Vorlage. Anhand der eingereichten Unterlagen kann geschlossen werden, dass das Verfahren ordnungsgernäss durchgeführt wurde. Beim Departement für Bau und Umwelt ist gegen die Vorlage kein Rekurs hängig. Die zur Genehmigung eingereichte Anpassung des Schutzplans betrifft die Parzelle Nr. 612 im Ortskern von Münchwilen. Gemäss rechtskräftigem Zonenplan liegt die betroffene Parzelle in der Wohn- und Gewerbezone WG4. Im Bereich der Parzelle Nr. 612 befindet sich eine Winterlinde, die im kommunalen Schutzplan bzw. in der Liste der Naturobjekte (DBU-Entscheid Nr. 99 am 20. Dezember 2012) als Einzelbaum mit Objekt Nr. B 10 eingetragen ist. Der mit DBU-Entscheid Nr. 4 am 16. Januar 2015 genehmigte Gestaltungsplan Waldegg sieht am Standort der geschützten Winterlinde einen Baubereich vor, weshalb der
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Thurgau~~ 212
Baum entfernt werden soll. Der GP Waldegg wurde deshalb mit dem Vorbehalt genehmigt, dass bis zur Ausführung der Bauvorhaben auf der Parzelle Nr. 612 eine Anpassung des Schutzplans vorgenommen , durch das Departement für Bau und Umwelt genehmigt und in Kraft gesetzt werden muss. Im Planungsbericht wird ausführlich dargelegt, welche öffentlichen Interessen an der Entfernung der Winterlinde bestehen. Zudem wurde im GP Waldegg ein Standort für einen Ersatzbaum festgelegt. Dabei soll es sich ebenfalls um eine Winterlinde handeln , welche bei der Neupflanzung eine Mindesthöhe von 8 m aufweisen muss. Ferner wird sogar eine Versetzung der bestehenden Linde an den neuen Standort geprüft. Ob die Neupflanzung oder allenfalls die bestehende, versetzte W interlinde am neuen Standort wiederum unter Schutz gestellt werden soll, ist dem Planungsbericht nicht zu entnehmen. Im Rahmen der verwaltungsinternen Vernehmlassung hat die einbezogene Fachsteile Natur und Landschaft keine Vorbehalte gegenüber der Anpassung des Schutzplans geäussert. Die Anpassung des Schutzplans erfüllt somit die Anforderungen von § 5 Abs. 3 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) und kann genehmigt werden .
Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau , 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert:
1 6. März 2015
9242-S-1.pdf
POLITISCHE GEMEINDE 95-12 /'1ÜNCHWILEN TG
18. Nove mber 2014
Anpassung Vorschriften zu Schutzplan und Beitragsreglement
Vom Departement für Bau und Umwelt genehmigt am Mit Entscheid Nr.
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KANTONTHURGAU --------------------------------uEPARTEMENT Vom Gemeinderat in Krafl gesetzt per FÜR BAU UND UMWELT 8500 FRAUENFELD
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Liste der Naturobjekte Einzelbäume Nr.
Objekt
Parz. Nr.
Ort
BIO
VliHterliHde
M612
'.Valdeggstrasse
schwarzer Text
rechtskräftiger Text
roter Text
Anpassung
Basas legalas
RB 450.1 · TG NHG · Chantun
RB 450.11 · TG NHV · Chantun
SR 451 · NHG · Confederaziun
SR 451.1 · NHV · Confederaziun