Seedorf-Buchere
Plan d'utilisaziun spezial · Ermatingen
Document
- Numer
- 298
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Sutgener
- Plan da furmaziun
- Vischnanca
- Ermatingen
- Chantun
- Thurgau
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approvà da
- DBU
- Procedura
- Genehmigung Ersterlass
- Decidì
- 17-11-1999
- En vigur dapi
- 17-11-1999
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Thurgau
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Text
2345-E-1.pdf
DEPARTEMENT FÜR BAU UND UMWELT DES KANTONS THURGAU ENTSCHEID
Frauenfeld,
17. November 1999, Bi Entscheid Nr. 298
Gemeinde Ermatingen Gestaltungsplan "Seedorf Buechere"
1. Mit Schreiben vom 13. April 1999 ersucht der Gemeinderat Ermatingen um Genehmigung der im Titel erwähnten Vorlage. Aufgrund der Akten kann geschlossen werden, dass die Verfahren ordnungsgernäss durchgeführt wurden. Ein beim Departement für Bau und Umwelt gegen den Gestaltungsplan erhobener Rekurs wurde mit Entscheid vom 3. November 1999 als durch Rückzug erledigt abgeschrieben. 2. Das in den Gestaltungsplan "Seedorf Buechere" (nachfolgend Sonderbauordnung) einbezogene Areal liegt nördlich der Bahnlinie am östlichen Dorfeingang von Ermatingen. Das Areal ist der zwei- und dreigeschossigen Wohnzone W2 bzw. W3 sowie der zweigeschossigen Wohn- und Gewerbezone WG2 zugewiesen. Diese Zonen sind im vorliegenden Gebiet mit einer Gestaltungsplanpflicht überlagert. Der Sonderbauordnung liegt das Ergebnis eines Studienauftrages zu Grunde. Dieses Vorgehen überzeugt. Die Durchführung eines Studienauftrages und der daraus resultierende Gestaltungsplan schaffen optimale Voraussetzungen, um mit der geplanten Überbauung einen städtebaulich wichtigen Beitrag zur Bebauung des Areals am Ortseingang von Ermatingen zu leisten. Der Gestaltungsplan "Seedorf Buechere" wurde mündlich vorgeprüft. Die Hinweise und Anregungen der Vorprüfung wurden weitgehend berücksichtigt. Hinsichtlich der Einhaltung der massgebenden Belastungsgrenzwerte der Lärmschutzverordnung (LSV) sind einige Bemerkungen anzubringen. Den Unterlagen ist ein Lärmgutachten beigefügt. Diesem ist zu entnehmen, dass betreffend der nichterschlossenen Wohnzone W2 und W3 die Planungswerte der Empfindlichkeitsstufe (ES) II einzuhalten sind. Das Gutachten stellt im Falle von Lärmschutzwänden zwischen den Nebengebäuden in den Sockeln geringfügige Grenzwertüberschreitungen an der SW-Fassade bei den Räumen an der NW- resp. SE-Ecke fest, die durch den Bahnlärm verursacht werden. Würde auf die Lärmschutzwände verzichtet, wäre der Grenzwert an der gesamten Fassade um 2 dB(A) überschritten. Bei den Aufbauten NW ist nach 22909311500
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Gutachten der Grenzwert lediglich an der SW-Fassade im 1. OG leicht überschritten (mit und ohne Lärmschutzwand). An den Gebäudeteilen quer zur Bahnlinie treten geringfügige Grenzwertüberschreitungen an der SW-Fassade auf. Bei den übrigen Fassaden sind die Grenzwerte eingehalten. Gemäss Art. 30 der Lärmschutzverordnung (LSV) dürfen noch nicht erschlossene Bauzonen für Gebäude mit lärmempfindlichen Räumen nur soweit erschlossen werden, als die massgebenden Planungswerte eingehalten sind oder durch eine Änderung der Nutzungsart oder durch planerische, gestalterische oder bauliche Massnahmen eingehalten werden können. Die Vollzugsbehörde (hier: Gemeinderat Ermatingen) kann für kleine Teile von Bauzonen Ausnahmen gestatten. Solche Ausnahmen können nach § 22 Abs. 2 RRV zum USG nur im Rahmen von Gestaltungsplänen erteilt werden. Obwohl in der Sonderbauordnung planerische, gestalterische wie auch bauliche Massnahmen zur Red•Jktion des Lärms getroffen wurden, können die Pl.anungswerte mit den in Art. 16 SBV getroffenen Massnahmen (Schallschutzmauer) nicht überall eingehalten werden. Der Gemeinderat Ermatingen hat von der in Art. 30 LSV gebotenen Möglichkeit, für kleine Teile von Bauzonen Ausnahmen zu gestatten, im Rahmen des vorliegenden Gestaltungsplanes (§ 22 Abs. 2 RRV USG) abgesehen. Dies bedingt nun, dass für die Mehrfamilienhäuser (MFH 1 - 4) entlang der Bahn die im Lärmgutachten (Seite 4) vorgeschlagenen Massnahmen im Rahmen des Gestaltungsplanes umzusetzen sind. Im Zeitpunkt des Baugesuchs ist somit für die Mehrfamilienhäuser 1 - 4 die Einhaltung der Planungswerte nachzuweisen. Die Sonderbauordnung stellt insgesamt eine gute, situationsgerechte Verfeinerung des Rahmennutzungsplanes (Zonenplan, Baureglement) dar. Sie bildet insbesondere den verbindlichen planerischen Rahmen für eine haushälterische und zweckmässige Nutzung des einbezogenen Areals und für eine gute Gestaltung der neuen Bauten. Die gewählte Regelungsdichte scheint angemessen zur Lösung der städtebaulichen Aufgabe. Das in§ 19 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) verlangte bessere architektonische und ortsbauliche Ergebnis, um von der Regelbauweise abweichen zu können, wird aus den Unterlagen deutlich. Der Planungsbericht enthält die zum Verständnis des Gestaltungsplanes notwendigen Detailinformationen. Der Gestaltungsplan "Seedorf Buechere" erscheint rechtmässig.
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Ganzen Text zeigen
Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet:
1. Der vom Gemeinderat Ermatingen am 21. Dezember 1998 beschlossene Gestaltungsplan "Seedorf Buechere" wird im Sinne der Erwägungen genehmigt. 2. Mitteilung an: - Stadtrat Ermatingen, 8270 Ermatingen, unter Beilage von zwei Gestaltungsplandossiers "Seedorf Buechere"; je mit Genehmigungsvermerk und einem Hinweisvermerk betreffend Einhaltung der Planungswerte im Plan 3 im Bereich der MFH 1-4 sowie in Art. 16 SBV; (charge) - Amt für Denkmalpflege - Amt für Umwelt Amt für Raumplanung (2); unter Beilage eines Gestaltungsplandossiers "Seedorf Buechere"; mit Vermerken gf'..mäss Gemeindeexemplaren sowie der übrigen Akten DEPARTEMENT FÜR BAU UND UMWELT
,Jt;r~~-1 Regierungsrat H.P. Ruprecht
Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen.
Expediert:
17. November 1999
2345-S-1.pdf
GESTALTUNGSPLAN "SEEDORF BUECHERE" IN ERMATINGEN
TITELBLATT
Beschluss Gemeinderat Datum:
21. DEZ. 1996
öffentliche Auflage vom:
18. JAN. 1999
bis:
16. FEB. 1999
Genehmigung durch Departement ffir Bau und Umwelt I DBU Dat: Nr.:
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Plandatum:
Ausdruck f6. f2. f998 I SeitenraN fotfJaulend
• f•
15.09.98
GESTALTUNGSPLAN "SEEDORF BUECHERE" IN ERMATINGEN
Inhaltsverzeichnis
1 Perimeter I Verkehr Werkleitungen Bebauung Parzellen I Gebiete Dachaufsicht
2
Planunterlagen Plan 1 Plan 2 Plan 3 Plan 4 Plan 5
Sonderbauvorschriften Allgemeine Bestimmungen Erschliessungsvorschriften Ueberbauungsvorschriften Gestaltungsvorschriften Schlussbestimmungen
Anhang I Tabellen Höhen, Dachflächen Anpflanzungen Genereller Nachweis der Bruttogeschossflächen Genereller Parkierungsnachweis
Ausdruck 16. 12.19981Seftenzahlfrxtlaulend
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3
Landumlegung
4
Planungsbericht
GESTALTUNGSPLAN "SEEDORF BUECHERE" IN ERMATINGEN
1 PLANUNTERLAGEN
Perimeter I Verkehr Werkleitungen Bebauung Landumlegung I alter +neuer Bestand Dachaufsicht
A1Jsdruck 16. 12 1998 I Seitenzahl frxllaufend
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Plan 1 Plan 2 Plan 3 Plan 4 Plan 5
GESTALTUNGSPLAN "SEEDORF BUECHERE" IN ERMATINGEN
2 SONDERBAUVORSCHRIFTEN ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Art. 1 ZWECK
1 Der Gestaltungsplan bezweckt eine gegenüber der Regelbauweise bessere, auf die bauliche und landschaftliche Umgebung und die besonderen Nutzungsbedürfnisse abgestimmten Ueberbauung des Dorfrandes im Gebiet Buechere. (§ 18 PBG) Spezielle Bedeutung haben dabei insbesondere: a. eine sparsame und verkehrsberuhigte Erschliessung. b. eine hohe Siedlungs- und Wohnqualität insbesondere eine gute Belichtung und Besonnung, der Sichtbezug zum Untersee sowie eine gesicherte Privatsphäre mit dazugehörigen Aussenräumen. c. eine haushälterische Nutzung des Bodens unter Wahrung eines grösstmöglichen Ausführungsund Nutzungsspielraumes mit variabler Etappierung. d. eine städtebaulich und architektonisch gute Dorfrandbebaung unter Berücksichtigung des Ortsbildschutzes, beruhend auf einer einheiijichen Gebäudetypologie sowie einer durchgehenden Gestaltung der gemeinsamen Aussenräume. e. der geregelte Uebergang zwischen den verschiedenen Siedlungsmustern.
Art. 2 VERBINDLICHKEIT
1 Die nachstehenden Vorschriften gelten innerhalb der Umgrenzung des Plangebietes gernäss Plan 1 im Massstab 1:1000. 2 Die in den Planlegenden als Festsetzung bezeichneten Elemente sind verbindlich. 3 Die Projektstudie vom November 1995 ist wegleitend. Dabei sind folgende Unterlagen, bezüglich Kubatur, Nutzung und Fassadenstruktur, massgebend. Schemagrundrisse Stand November 95 Grundrisse UG I Parkierung Stand November 95 Ansichten 1 + 2 Stand November 95
Art. 3 VOLLZUG
Im Baubewilligungsverfahren kann der Gemeinderat zur Gewährleistung der mit diesem Plan verfolgten Ziele zusätzliche Auflagen und Bedingungen vertagen.
Ausdnx:lr f6. f2. f998 I Seltenzahl fotflaufend
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GESTALTUNGSPL.AN "SEE DORF BUECHERE" IN ERMATINGEN ERSCHLIESSUNGSVORSCHRIFTEN
Art. 4 ZUFAHRT
1 Die Hofackerstrasse dient der öffentlichen Erschliessung. 2 Die Riedstrasse dient der Zufahrt zu den bezeichneten Abstellplätzen im Gebiet EFH. 3 Der Radweg entlang der Bahn dient der öffentlichen Erschliessung. 4 Die Zufahrt zu Tiefgaragen und zentralem Hofbereich erfolgt Ober die Hofackerstrasse . 5 Die Stichstrasse im Hofbereich MFH ist fOr den motorisierten Verkehr gesperrt Zusammen mit dem vorgelagerten Hofplatz dient sie der internen Erschliessung des GP-Areals. Sie darf von jedermann, der ein Nutzungsrecht im GP-Gebiet hat, für die erwähnten Zwecke benutzt werden. Sie ist so auszubilden, dass die Funktion als Notzufahrtjederzeit gewähr1eistet ist 6 Die Notzufahrten sind wie folgt auszufOhren: a. Breite mindestens 3.5m b. Durchfahrtshöhe mindestens 4.0m c. angemessene Dirnensionierung der Ausrundungsradien d. Tragfähigkeit bis 28to. 7 Die Wendeplatze sind fOr S-m-Lastwagen auszugestalten
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Art. 5 ABSTELLPLATZE, PARKIERUNG
1 Oberirdische, offene oder gedeckte Abstellplatze sind nur im Bereich der im Plan 1 bezeichneten Stellen zulässig. Die übrigen Abstellplätze sind in den unterirdischen Garagen anzuordnen. Diese sind, soweit möglich, natür1ich zu belichten und so zu strukturieren, dass auch Um- und Zwischennutzungen mit verhältnismassigen Mitteln möglich sind. 2 Die vorgeschriebenen Besucherparkplatze sind gut sichtbar anzuordnen, zu markieren und ungeachtet der jeweiligen Eigenturnsverhältnisse mit der Baubewilligung im Grundbuch sicherzustellen. 3 Offene Abstellplätze sind mittels Rasengittersteinen oder Schotterrasen zu begrünen. 4 Gedeckte Abstellplätze sind als allseitig transparente Konstruktionen in Metall und/oder Holz auszuführen. 5 Für Fahrräder und Kinderwagen sind pro Haus ausreichende Abstellflächen bereitzustellen. 6 Die unterirdischen Abstellplatze sind gernäss Plan 1 in den Gebieten MFH, RFH und WOGE durch die jeweiligen Eigentümer zu erstellen. Den einzelnen Parzellen im Gebiet EFH können Abstellplätze in der Tiefgarage MFH bzw. RFH zugeordnet werden. Die Aufteilung der Gestehungs- und Unterhaltskosten erfolgt anteilsmässig. 7 Für die Tiefgaragen in den Gebieten RFH und MFH ist eine gemeinsame Zufahrt zu erstellen. Die Gestehungskosten werden, unter Berücksichtigung der notwendigen Vorfinanzierungen, auf die einzelnen Abstellplätze umgelegt
Art. 6 FUSS- UND RADWEGE
1 Entlang der Bahnlinie ist ein öffentlicher Weg zu erstellen. 2 Zwischen den im Plan bezeichneten Richtungspunkten ist durch die jeweiligen Grundeigentümer ein Fussweg mit einer Mindestbreite von 2.0m zu erstellen. 3 Die Gefälle sind so auszufOhren, dass alle Häuser rollstuhlgängig erschlossen werden können.
Art. 7 KINDERSPIELPLATZE
1 Kleinkinderspielplätze, Grünflächen fOr Ballspiele sowie Hofplätze mit befestigten SpielplatzHartbelägen als Spiel- und Aufenthaltsbereiche sind an den im Plan 5 bezeichneten Orten zu erstellen. Im Bereich der Mehrfamilien- und Reihenhausbauten sind 20% der BGF als Spielplätze auszuweisen. 2 Die Realisierung der Spielplätze kann in Etappen erfolgen, wobei der Gesamtbedarf realisierbar sein muss und bei Bedarf innert angemessener Frist zur VerfUgung zu stellen ist Ungeachtet der jeweiligen Bgenturnsverhältnisse ist mit der Baubewilligung der Standort im Grundbuch sicherzustellen. Ausdnx:k f6. f2 1998 I Seilenzahl laUaufend
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GESTALTUNGSPlAN "SEEDORF BUECHERE" IN ERMATINGEN
Art. 8 WERKLEITUNGEN, ENTWÄSSERUNG
1 Die erforderlichen Kanäle für die Abwasserentsorgung sowie die Werldeitungen für Wasser und Elektrizität richten sich nach den Angaben im Plan 2. Die Abwasserentsorgung erfolgt im Trennsystem. 2 Sämtliche Werldeitungen innerhalb des Planareals, mit Ausnahme der bestehenden öffentlichen Werkleitungen der Hofackerstrasse, der Trafostation inld. deren Zuleitungen sowie der Hydranten und Hydrantenleitungen werden durch die jeweiligen Eigentorner erstellt Sofern die Trafostation unterirdisch in die geplanten Gebäude integriert werden kann, sind die beanspruchten Gebäudeteile durch den jeweiligen Ersteller unentgeiUich zur Verfügung zu stellen. 3 Bei einer TeiiOberbauung bzw. Teilerschliessung können in Absprache mit den technischen Werken einzelne EFH-Bauten auch direkt ab der Riedstrasse erschlossen werden. FOr den Standort der Trafostation können in Abstimmung mit den effektiven Etappierungsschritten auch die bezeichneten Alternativstandorte gewählt werden. Es istjedoch der Nachweis zu erbringen, dass die Erschliessung des ganzen Gebietes jederzeit sichergestellt werden kann. 4 Das bestehende Wasserrückhaltebecken an der Hofackerstrasse darf nicht Oberbaut werden. 5 Die gegenseitigen Durchleitungsrechte werden im ganzen Gebiet generell festgelegt
Art. 9 ENERGIEVERSORGUNG, WARMESCHUTZ
1 Der Jahresverbrauch an nichterneuerbarer Energie hat für die Raumwärme um 10% unter den Grenzwerten des Energiegesetzes (Heizenergiebedarf) zu liegen. Dies kann erreicht werden durch die Nutzung erneuerbarer Energien oder durch eine verbesserte Wärmedämmung. Die entsprechenden Nachweise sind im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens zu erbringen.
Art. 10 ABFALLBESEITIGUNG
1 An den im Plan 3 bezeichneten Entsorgungssammelstellen sind befestigte Flächen zur Bereitstellung von Hauskehrlicht und Grünabfällen in Containern oder Säcken anzuordnen. UEBERBAUUNGSVORSCHRIFTEN
Art. 11 BAUGEBIETE
1 Innerhalb der im Plan 4 mit "Gebiet MFH" bezeichneten Baugebiete ist nur eine verdichtete Bebauung mit Mehrfamilienhäusern zulässig. Unterschiedliche Wohnungsgrössen und -typen sind in einem ausgewogenen Verhältnis auszuweisen. Mindestens 10% der Wohnungen sind alters- und behindertengerecht so auszugestalten, dass der Wohnungseingang mit einem Rollstuhl erreicht werden kann und die Wohnung selbst rollstuhlgängig ist Innerhalb der im Plan 4 mit "Gebiet RFH" bezeichneten Baugebiete ist nur eine verdichtete 2 Bebauung mit Reihenfamlienhäusern zulässig. Den einzelnen Wohneinheiten ist ein zweckmässig angeordnetes Nebenraumangebot bereitzustellen. 3 Innerhalb der im Plan 4 mit "Gebiet EFH" bezeichneten Baugebiete sind nur 2geschossige, freistehende Einfamilienhäuser zulässig. Je Baute ist eine zusätzliche, integrierte Einliegerwohnung zuässig. 4 Innerhalb der im Plan 4 mit "Gebiet WOGE" bezeichneten Baugebiete sind Wohn- und Gewerbe bauten zulässig. Der Gewerbeanteil beträgt mind. 20%. Die gesamte notwendige Gewerbefläche kann in einem Bauobjekt konzentriert werden. 5 Die in Plan 4 mit GrOnfUichen bezeichneten Gebiete dienen als gerneinsame Spiel- und Aufenthaltsbereiche. 6 Die in Plan 4 mit Restfläche bezeichneten Gebiete werden vorerst nicht bebaut Die ihnen zugeordnete Ausnutzungsreserve kann mit Bnbezug des Richtplangebiets genutzt werden. AusdnJck f6. f2. f998 I Seltenrahl htflaufend
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GESTALTUNGSPLAN "SEEDORF BUECHERE" IN ERMATINGEN
Art. 12 BAUBEREICHE I BAULINIEN
1 Die einzelnen Baubereiche werden in Plan 3 durch Baulinien begrenzt 2 Die Baubereiche Primärbauten A-+ß sind für oberirdische Hauptbauten bestimmt 3 Die Baubereiche Sekundärbauten A-+ß sind für oberirdische Anbauten bestimmt 4 Sekundärbauten sind mindestens einseitig an Primärbauten anzubauen. 5 Die Baubereiche Nebenbauten sind für nicht beheizte Gebäude und Gebäudeteile, wie offene Autoabstell plätze, Kehrrichtsamrnelstellen, gerneinsame Briefkastenanlagen, Abstellräume für Fahrräder und Kinderwagen, Gartenhäuser etc., bestimmt 6 Primär-, Sekundär- und Nebenbauten sind gernäss den in Tabelle 1 definierten Festlegungen differenziert zu gestalten. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die Fassadengliederung und die Ausführung der Dachrandabschlüsse zu richten. arl13 KLEINBAUTEN I ANLAGEN 1 Unbeheizte Kleinbauten bis 4m2 Grundfläche, sowie Anlagen wie Pergolas und Rankgerüste bis 2.8m Höhe und Sichtschutzmauem bis 1.8m Höhe (ab höherliegendem Terrain) sind auch ausserhalb der Baubereiche zulässig. Sie sind in zusammenhängenden, raumdefinierenden Baugruppen zusammenzufassen und markieren die Uebergänge von privaten und öffentlichen Nutzungsbereichen. 2 Kleinbauten können direkt auf die Grundstocksgrenze gebaut werden. 3 Entlang der Umgrenzung des Plangebietes sowie beidseitig entlang der Hofackerstrasse gelten die ordentlichen Grenzabstände nach Baureglement sowie die Strassenabstände nach Strassengesetz. arl14 AUSNUTZUNG 1 Die maximale Ausnutzung bemisst sich für die jeweiligen Baukörper anhand der in Plan 3 festgelegten Nutzung in m2 BGF (anrechenbare Bruttogeschossfläche). 2 Innerhalb der Gebiete MFH und RFH ist ein Ausnutzungstransfer zwischen direkt angrenzenden Parzellen zulässig. arl15 GEBÄUDEHÖHE/GESCHOSSZAHL 1 Die zulässige Traufhöhe ab fertigem Erdgeschossboden sowie die Geschosszahl werden in Tabelle 1 für jeden Baubereich einzeln festgelegt 2 Die fertige Erdgeschosshöhe wird im Plan 3 für jede Einzelbaute bzw. Gebäudegruppe in m.O.Meer festgelegt 3 Das oberste Geschoss ist im ganzen Plangebiet als Vollgeschoss auszubilden. Einzig im Gebiet RFH ist für das oberste Geschoss der Primärbauten ein Kniestock von 1.2m festgelegt arl16 SICHT- UND SCHALLSCHUTZMAUERN 1 An den im Plan 3 bezeichneten Stellen sind Sicht- bzw. Schallschutzmauern mit einer Höhe von mindestens 1.8m zu erstellen. GESTALTUNGSVORSCHRIFTEN arl17 ALLGEMEINES 1 Bauten und Anlagen sind als Siedlungseinheit in einer einheitlichen Architektursprache zu gestalten. Dies gilt auch für Materialien und Farben. Mit der Baueingabe ist ein Material- und Farbkonzept sowie ein Umgebungsplan einzureichen. Um eine weitestgehende Einbindung ins Gesamtkonzept zu gewährleisten sind diese vorgängig mit den Behörden abzustimmen.
AIJsd/IJCk 16. 12. 1998/Seltenzahlfotflaufend
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GESTALTUNGSPLAN "SEEDORF BUECHERE" IN ERMATINGEN
1 weiterer Artikel
Art. 18 DACHGESTALTUNG UND BAUTYPOLOGIE
Die Gestaltung der Dachflächen wird in Tabelle 1 bzw. Plan 5 festgelegt Dachaufbauten sind nicht zulässig. 2 Die Firstrichtung istfür Primärbauten gern. Festsetzung in Plan 3 in Längsrichtung auszuführen. 3 Flachdächer müssen, soweit sie nicht als Terrassen genutzt werden, extensiv begrünt werden. a~19
FASSADENGESTALTUNG 1 Die Fassaden sind möglichst hell zu gestalten. Flächige Farbgebungen auf Fassaden sind im ganzen Baugebiet nuancenähnlich, mit Bunttonanteilen von max. 10% sowie Schwarzanteilen von mind. 5% und max. 40% (gemäss NCS-Farbsystem) auszuführen. 2 Filigrane bzw. kleinflächige Bauteile wie Fenster, Abschlüsse und offene Konstruktionsteile können bis 40% Bunttonanteil aufweisen. 3 Eine weitgehende Verwendung naturbelassener Baustoffe wie Holz und Holzwerkstoffen ist soweit zweckmässig, anzustreben. 4 Entsprechend der besonderen Aussichtslage zum See und in Weiterführung des gestaffelten Bebauungskonzeptes sollen auf den Nordfassaden der Bauten in den Gebieten EFH und MFH speziell ausgebildete Aussichtsfenster gestaltet werden. 5 Um Einblicke in die privaten Gartensitzplätze der Nachbarbauten zu vermeiden sind entsprechend exponierte Fassaden nur sparsam zu befenstern. 6 Punktuelle Fassadenbegrünungen mittels Kletterhilfen können an geeigneten Orten angebracht werden. a~20
UMGEBUNGSGESTALTUNG 1 Zwischen angrenzenden Parzellen sind harmonische Uebergänge bei der Gestaltung und Ausführung der Umgebungsflächen anzustreben. 2 Die Umgebungsflächen der Bauten sind mit Ausnahme der Hauptzufahrten sowie der Spielplatzhartbeläge unversiegelt zu gestalten. 3 An den in Plan 3 gekennzeichneten Stellen sind hochstämmige Bäume, mit einer auf das Projekt und die Situation abgestimmten Kronenausbildung zu pflanzen. Soweit nicht in Tabelle 2 festgelegt, sind für die Bepflanzung einheimische Bäume und Sträucher zu verwenden. LANDUMLEGUNG a~21
1 rung.
VERFAHREN Die Landumlegung erfolgt öffenUich-rechUich gernäss der in Plan 4 festgelegten Neuparzellie-
SCHLUSSBESTIMMUNGEN a~22
ETAPPIERUNG 1 Die Realisierung der Ueberbauung kann in Etappen erfolgen. 2 Die Realisierbarkeit von allfällig notwendigen Provisorien ist zusammen mit dem Baugesuch nachzuweisen.
Ausdtuck f6. f2. 1998 I Seltenzahl fotflaufend
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GESTALTUNGSPLAN "SEEDORF BUECHERE" IN ERMATINGEN ANHANG I TABELLEN
Tabelle 11 Höhen, Dachflächen Baubereich
max.Traufhöhe
max.Geschosszahl
Dachform
Material
ab Niveau EG MFH Primärbauten
A B Sekundärbauten A B Nebenbauten RFH Primärbauten A Sekundärbauten A Nebenbauten EFH Primärbauten A Sekundärbauten A B Nebenbauten WOGE Primärbauten Sekundärbauten GESAMTAREAL Kleinbauten Mauern Abschrankungen Pergolas
9.0m 6.0m 8.4m 3.6m 2.8m
3 2 3 1 1
Sattel20°l Flach frei Pult 5° I Flach Pult 5° I Flach bis 12° I Flach
Flachziegel grau Metallblech Metallblech frei frei
7.2m 6.0m 2.8m
2+1 2 1
frei Pult 5° I Flach bis 12° I Flach
Flachziegel grau frei frei
6.0m 5.8m 3.5m 2.8m
3 2 1 1
Sattel 20°I Flach Pult 5° I Flach Pult 5° I Flach bis 12° I Flach
Flachziegel grau Metallblech Metallblech frei
10.5m 7.5m
3 2
frei Flach
frei frei
2.8m 1.8m 1.8m 2.8m
1
bis 12° I Flach
-
-
frei - Zementstein I Beton Holzschalungen - Stahl verzinkt I patiniert
Tabelle 21 Anpflanzungen Baubereich MFH Baumreihe entlang Bahntrassee RFHIMFH Baumreihe entlang interner Stichstrasse EFH Baumreihe entlang Riedtstrasse WOGE Baumreihe entlang Hofackerstrasse GESAMTAREAL Quartierplatz Hecken und Sträucher AusdnJck 16. f2 f998/ Seitenzahl fotflaufl1nd
• 9.
Anpflanzungen einheimische Obstbäume Birken, aufgeastet oder ähnlich Silberweiden Säulenbuchen Linden in geschützter Baumgrube einheimische Sorten
GESTALTUNGSPLAN "SEEDORF BUECHERE" IN ERMATINGEN
3 LANDUMLEGUNG
-·
Rechtsgrundnachweis AusdnJck f6. f2. f998/Seitenzahlfrxflaufend
Tabelle 5 siehe sep. Dokument Grundbuchamt Ermatingen - fO-
GESTALTUNGSPLAN "SEEDORF BUECHERE" IN ERMATINGEN
4 PLANUNGSBERICHT
·-•
4.1
Erläuterungsbericht
Ausgangslage I Planungsablauf Ziele Bemerkungen zum Inhalt Verfahren
4.2 wegleitende Projektstudie Projektstudie I Schemagrundrisse Projektstudie I Grundriss UG I Parkierung Projektstudie I Ansichten 1 Projektstudie I Ansichten 2 Modell M 1:500
4.3 Zwischenbericht Lärmschutz Ausdtuck f6.f2.f998/Seltenzahlfottlaufend
• ff.
GESTALTUNGSPLAN "SEEDORF BUECHERE" IN ERMATINGEN
4.1 ERLÄUTERUNGSBERICHT A
..
Ausgangslage I Planungsablauf
Das Areal .Buechere" bildet den ösUichen Rand des Siedlungsgebietes von Errnatingen. Im Norden bzw. Osten grenzt es direkt an den nicht bebaubaren Seeuferbereich. Im Süden wird es durch die Geleise der Seelinie vom Industriegebiet enfiang der Staatsstrasse abgetrennt Im Westen stösst es direkt an ein konventionell bebautes Einfamilienhausquartier an. Parallel zur Umzonung des Gesamtareals von der Industrie- in die Wohnzone 3 bzw. 2geschossig, erteilte die Eigentürnenn derwesfiichen Arealteile (ca. 2/3 des Gesamtareals), die Firma Debrunner AG, im Frühjahr 1993, in Absprache mit der Gemeinde Errnatingen, einen Studienauftrag an 5 Architekten. Ziel dieses Studienauftrags war, eine Baubauungsform zu finden, welche optimal auf die örfiichen Verhältnisse angepasst ist und der Eigentürnenn eine grösstrnögliche Flexibilität in Bezug auf deren Realisierung gewährt Die Junerung der Arbeiten erfolgte am 11. November 1993 durch ein Beurteilungsgremium mit 2 Eigentümervertretern sowie drei externen Architekten/Planer. Auf Einladung des Beurteilungsgremiums nahm auch Herr Walter Baumann, Gemeinderat, als Vertreter der Gemeinde Errnatingen, mit beratender Stimme an der Jurierung teil. Das Projekt .Seedorf" der Architekten lmhof-+Roth, Kreuzlingen, wurde in der Folge vom Beurteilungsgremium zur Weiterbearbeitung empfohlen. Als entscheidende Qualitäten dieses Projekts werden im Julibericht genannt Ein subtiler Dialog zur Umgebung, eine hohe Wohn- und Siedlungsqualität sowie ein einfaches und überschaubares Erschliessungskonzept Einzig bezüglich der erzielten, zu tiefen Ausnutzung sowie dem auf einer Gesarntüberbauung über die Eigenturnsgrenzen hinweg basierenden Bautenstruktur wird eine Ueberarbeitung empfohlen. Die Architekten haben in der Zwischenzeit das Projekt im Sinne des Juryberichtes überarbeitet Die Projektidee ist in der wegleitenden Projektstudie sowie im Modell M 1:500 auszugsweise dargestellt Diese bilden die Grundlage des Gestaltungsplanes. Mit den Eigentümern der übrigen Parzellen im Areal .Buechere• wurden ausführliche Gespräche im Hinblick auf ihre Beteiligung geführt Es ist in der Folge gelungen einen grossen Teil dieser Anstösser zum Mitmachen zu bewegen. Entsprechende Vereinbarungen bezüglich Beteiligung am Planungsverfahren sowie der notwendigen Landumlegungen wurden mitjedem Bgentürner einzelnperEnde 1994 abgeschlossen. - Einzig im ösfiichen Randbereich des Gesamtareals konnten einige Parzellen nicht mit einbezogen werden. Dadurch wird das Ueberbauungskonzept im Kern nicht berührt Um dennoch auch für diese, fürs erste ausgeschlossenen Gebiete richtungsweisende Angaben machen zu können und einen späteren Anschluss an das Gestaltungsplangebiet vorzubereiten, wurde hier ein Richtplangebiet ausgewiesen. Die Bestimmungen des Gestaltungsplanes können hier zu einem späteren Zeitpunkt sinngernäss umgesetzt werden. Bis dahin bleiben diese Gebiete weiterhin nicht baureif.
Ausdruck f6.f2.f998/Seitenzahlkxtfaufend
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GESTALTUNGSPLAN "SEEDORF BUECHERE" IN ERMATINGEN B.
Ziele
Mit dem Gestaltungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt a. eine sparsame und verkehrsberuhigte Erschliessung. b. eine hohe Siedlungs- und Wohnqualität insbesondere eine gute Belichtung und Besonnung, der Sichtbezug zum Untersee sowie eine gesicherte Privatsphäre mit dazugehörigen Aussenräumen. c. eine haushälterische Nutzung des Bodens unter Wahrung eines grösstmöglichen Ausfllhrungsund Nutzungsspielraumes mit variabler Etappierung. d. eine städtebaulich und architektonisch gute Dorfrandbebaung unter Berücksichtigung des Ortsbildschutzes, beruhend auf einer einheiUichen Gebäudetypologie sowie einer durchgehenden Gestaltung der gemeinsamen Aussenräume. e. der geregelte Uebergang zwischen den verschiedenen Siedlungsmustern. Folgende Bestimmungen dienen im Besonderen zur Erzielung einer besseren städtebaulichen Lösung: a. FesUegung von Bereichen mit unterschiedlicher Nutzungsdichte als Reaktion auf die unterschiedlichen Nutzungen der an das Plangebiet anstossenden Gebiete (Einfamilienhäuser, Industrie, Bahnareal, Seeuferlandschaft). b. Definition einer einheiUichen Bautypologie beruhend auf FesUegungen der Gebäudeproportionen und -höhen, der Dachformen sowie der orthogonalen Ausrichtung der Primärbauten sowie der kubischen Gestaltung (Körnung) der Bauten. c. Beilage eines wegleitenden Ueberbauungskonzeptes über das Gesamtareal .Buechere", als Ergänzung der allgemeinen Bebauungs- und Gestaltungsvorschriften. Dieses dient als Leitplanke für die Bewertung von Baugesuchen, im Hinblick auf deren Verträglichkeit mit der vorgeschlagenen quartiertypischen Bebauung, in einer gemeinsamen Architektursprache. d. FesUegen von Art und Standort fllr Hochstammbäume. Diese markieren den Siedlungsrand bzw. die zentrale Siedlungsachse. Der Gestaltungsplan will folgende Benutzervorteile festschreiben: a. FesUegen von öffenUichen und halböffenUichen Bereichen (Interne Erschliessung mit gerneinsamer Infrastruktur, Hofbereiche I Grünflächen mit Gemeinschaftsanlagen und Spielplätzen, etc.), innerhalb des Siedlungsgebietes, als Grundlage für eine funktionierende Sozialstruktur. b. Möglichkeit zur Realisation von individuellen, privaten und halbprivaten Bereichen durch ein generelles Grenzbaurecht fllr Kleinbauten. c. Erhöhte Ansprüche an Belichtung, Besonnung und Sichtbezug zur umgebenden Landschaft fllr alle Wohnungen. d. Die präzis definierten Baubereiche dienen dem Planungsziel einer geordneten, qualitativ hochwertigen Gesarntbebauung, wobei jedoch den zukünftigen Bauträgern jederzeit eine grösstmögliche Freiheit in Bezug auf eine individuelle Bebauung erhalten bleibt Zur Erreichung der oben erwähnten Ziele sind folgende Abweichungen von der Regelbauweise vorgesehen: a. Reduktion der Gebäudeabstände, Grenzbaurecht fllr Klein bauten. b. Zusätzliche FesUegungen zur kubischen Gestaltung (Proportionen, Höhen, Dachneigungen, Materialien). c. FesUegung der Ausnutzung in m2, auf die einzelnen Gebiete abgestimmt d. FesUegen von gemeinsamen Infrastrukturen wie Parkierungsanlagen, Spielplätze, Gemeinschaftsbauten etc.
Ausdruck f6. f2. f9981 Seitenzahl fottlauknd
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GESTALTUNGSPLAN "SEEDORF BUECHERE" IN ERMATINGEN C.
Bemerkungen zum Inhalt
Der Inhalt des Gestaltungsplanes wird auf das zur Erreichung der formulierten Ziele und der Sicherstellung der massgeblichen Projektschwerpunkte erforder1iche Mass beschränkt Ueberbauungskonzept Das beigelegte Ueberbauungskonzept (Projektstudie Nov.95 mit Modell) wird im Sinne einer wegleitenden Richtplanung Bestandteil des Gestaltungsplanes. ln diesen Plänen werden ergänzende Angaben zur Bebauung in bezugauffolgende Punkte gemacht Ausrichtung der Hauptbaukuben Fassadengliederung (Anteile bzw. Ausrichtung der Lochfassaden und offenen Fassaden) Ausbildung der privaten und halbprivaten Aussenräume (Sichtschutz, Besonnung, Aussichtslage) Gemeinsame Erschliessung und Etappierung der Tiefgaragen und internen Verbindungswege.
•J
Zufahrt Die Hofackerstrasse quert das Plangebiet im Bereich des Quartierplatzes. Strassenver1auf und Querschnitt werden nicht verändert Die Gestaltung des Quartierplatzes erfolgt in Abstimmung mit der Erstellung der angrenzenden Bauten durch die jeweiligen Eigentümer. Die Zufahrt zur Tiefgarage erfolgt im Bereich eines gemeinsamen Vorplatzes über eine einspurige, zentrale Rampe mit Lichtsignal. Die differenzierte Gestaltung dieses Bereichs ermöglicht ein Nebeneinander von Verkehrs-, Aufenthalts- und Spielflächen Die Riedstrasse als bestehende Quartierstrasse ist nicht Bestandteil des Planes. Die Gemeinde Errnatingen wird, in Abstimmung mit der Bebauung des Areals die notwendigen Anpassungen vornehmen. Abstellplätze I Parkierung Für Einfamilienhäuser können, durch die Ersteller der MFHIRFH - Bauten, in den Tiefgaragen zusätzliche Abstellplätze bereitgestellt werden. Der effektive Gestehungskostenanteil ist dabei vom Nutzniesser spätestens vor Inanspruchnahme an den Ersteller zu entrichten. Die Gesamt-gestehungskosten werden berechnet aus den jeweiligen Anteilen an den Gesamterstellungskosten für Bauten und Zufahrten sowie den Finanzierungs- und Landkosten. Die Aufteilung der Gestehungs- und Unterhaltskosten erfolgt anteilsmässig. Fuss- und Radwege Die Wegverbindungen ergänzen die bestehenden Wege entlang des Seeufers in Richtung Triboltingen. Werkleitungen Das Werkleitungskonzept sowie die Festlegung der Trennstellen zwischen öffentlicher Erschliessung und privaten Hausanschlüssen wurde in Zusammenarbeit mit der Bauverwaltung Errnatingen erarbeitet Energieversorgung Die erhöhten Anforderungen bezüglich Energieverbrauch sind realisierbar und bedeuten eine vorausschauende Investition in die Zukunft Ueberbauung Die Bebauungsvorschriften definieren ein Bebauungskonzept welches zur Hauptsache eine Bautypologie festlegt
AusdnJck f6. f2. f998 I Seilenzahl httlaufend
• f4 •
GESTALTUNGSPLAN "SEEDORF BUECHERE" IN ERMATINGEN Diese Typologie beruht auf Festlegungen bezüglich der zulässigen Ausmasse und Proportionen der Primär- und Sekundärbauten sowie deren Ausrichtung und Anzahl. Ein orthogonales Bezugssystem schafft hier ein, vor allem auf die Fernwirkung abzielendes, grassräumiges Ordnungsmuster, geprägt durch die langgestreckten Sattel- bzw. Pultdächer der Primärbauten. Die Neben- und Kleinbauten markieren und verdeutlichen die Uebergänge zwischen privaten und öffentlichen Bereichen und definieren ein kleinräumiges Bezugssystem im menschlichen Massstab. Die differenzierte Gestaltung von Primär- und Sekundärbauten bezweckt eine bessere Ablesbarkeit des orthogonalen Ordnungsmusters sowie die Betonung der feingliedrigen Körnung der Bautenstruktur. Während Primärbauten vorwiegend als massive, geschlossene Baukörper mit ortsüblichen Lochfassaden und konventionellen Dachrandabschlüssen (Vordach bis ca. 60cm, Dachrinne vorgehängQ verstanden werden, sollen bei Sekundärbauten im Allgemeinen Leichtbaufassaden mit feingliedrigen Fassadenverkleidungen und grassflächigen Verglasungen sowie filigrane Dachrandabschlüsse an die heir verlangten Metalldächer realisiert werden.
.. '
Gestaltung Die frühzeitige Festlegung des Material- und Farbkonzepts hat zum Ziel, das angestrebte Erscheinungsbild der Bauten und Anlagen als Siedlungseinheit in einer einheitlichen Architektursprache, auch bei einer etappierten Bebauung nicht aus den Augen zu verlieren. Um eine grösstmögliche Einbindung der Einzelbauten ins Gesamtkonzept zu gewährleisten kann bei der Beurteilung von Bauanfragen bzw. Baugesuchen sowie zur Entlastung der Baubehörden der Planverfasser (lmhof-1-Roth, Kreuzlingen) zur erstellung eines Fachgutachtens beigezogen werden. Die vorgeschlagene Regelung bezüglich der Farbgebung hat zum Ziel, eine dezente und zurückhaltende, dem Ort angemessene Farbigkeit zu ermöglichen und gleichzeitig unerwünschte Extreme zu vermeiden. Das NCS-Farbsystem dient dabei den Behörden als objektives Kontrollinstrument Die geforderten Aussichtsfenster verdeutlichen die gestaffelte, zur Seesicht orientierte Bebauungsty~ pologie. Die individuelle Umsetzung dieser Forderung wird mit dazu beitragen diesem Quartier ein eigenständiges Gesicht zu verleihen. D.
öffentliche Aufwendungen
Als Vorraussatzung für die Bebauung des Areals sind von der Gemeinde Ermatingen folgende öffentliche Aufwendungen zu erbringen: Ergänzung des vorgelagerten Werkleitungsnetzes inkl. Trafostation
E.
Landumlegung
Für die Landumlegung wurden vor allem für die EFH Parzellen möglichst flächengleiche Neuparzeliierungen angestrebt Daneben wurde der besonderen Lage insofern Rechnung getragen, dass heute direkt an die Riedstrasse (Seeseite) anstossende Parzellen auch nach der Landumlegung Anspruch auf diesen Anstoss haben. Die nicht bebaubaren Arealflächen für Grünbereiche und allgemeine Verkehrsflächen wurden, mit Ausnahme des Fuss- und Radweges entlang der Bahnlinie, vollumfänglich dem Eigentum der Fa. Debrunner AG zugeschrieben. Die grundbuchamtliche Eintragung der Landumlegungen sowie die Bereinigung der Servitute bezüglich Grenzbaurecht etc. erfolgt nach Rechtskraft des Planauflageverfahrens.
Ausdruck f6. f2. 19981Seltenzahl fottlaufend
• f5.
GESTALTUNGSPLAN "SEEDORF BUECHERE" IN ERMATINGEN F.
Verfahren
1987 1987 1989 1990 30.11.1992 Sommer93 November93 Februar 94 Sommer94 Nov./Dez. 94 Winter 94/95 August95
..
I'
November95 Januar96 April96 September 96 November96 Mai/Juni 97 Juni97 Herbst98 Herbst98 Herbst/Winter 98
Betriebseinstellung Fa. Debrunnner AG auf Areal .Buechere· Feststellung der Altlasten auf ehemaligem Mineralölumschlagplatz Sanierung des Gesamtareals Erste Gespräche mit Gemeinde Ermatingen bezOglieh Realisierung von Wohnbauten im Gebiet .Buechere• (sozialer Wohnungsbau durch Gemeinde) Umzonung in Wohnzone Fa. Debrunner AG erteilt Studienauftrag an 5 Architekten Jurierung öffenUiche Projektausstellung, erste Gespräche mit Grundeigentümern Ueberarbeitung Projektstudie durch lmhof-+Roth, Kreuztingen Erster Vorschlag zur Landumlegung Schriftliche Vereinbarungen mit den interessierten Grundeigentümern definitive FesUegung des Planperimeters Areal der Gemeinde Ermatingen verbleibt definitiv im Richtplangebiet Vorlage Gestaltungplan sowie überarbeiteter Vorschlag zur Landumlegung Vorprüfung durch Hr. Kern, dipi.Architekt ETH/SIA (Mitglied Wettbewerbsjury) Vorprüfung Gemeinde Ermatingen Vorprüfung Kanton Ueberarbeitung Gestaltungsplan I rechtliche Vorbereitung Landumlegung Persönliche Orientierung und Vernehmlassung sämtlicher Eigentümer Papiermutation Geometer Landumlegung I Grundbucheintrag Planauflage Genehmigung Regierungsrat
Kreuztingen, der 15.09.98 Der Planverfasser.
Bernard Roth llmhof-+Roth dipi.Architekten FH/SIA, Kreuztingen
AusdnJck f6. f2. f998 I Seitenzahl kJtflaufend
o
f6
o
GESTALTUNGSPLAN "SEEDORF BUECHERE" IN ERMATINGEN
4.2 WEGLEITENDE PROJEKTSTUDIE
Projektstudie I Schemagrundrisse Projektstudie I Grundriss UG I Parkierung Projektstudie I Ansichten 1 Projektstudie I Ansichten 2
Ausdtuck f6. f2. f998 I Seitenzahl httlaufend
• fT •
Stand Nov.1995 Stand Nov.1995 Stand Nov.1995 Stand Nov.1995
GESTALTUNGSPLAN "SEE DORF BUECHERE" IN ERMATINGEN
4.3 Zwischenbericht Lärmschutz
Ingenieur- und Planungsbüro M. Ghielmetti 8400 Winterthur
AusdnJck f6. f2. f998 I Seltenrahl btflaufend
• f8 •
vom 6.Dezember 1997
Gemeinde Ermatingen
Eigentümer Buechere WesUDebrunner AG lmhof + Roth Architekten Hauptstr. 40, 8280 Kreuzlingen
GESTALTUNGSPLAN BUECHERE ••
LARMSCHUTZ
Winterthur, 6. Dezember 1996
Ingenieur- und Planungsbüro M. Ghielmetti, Rosenstrasse 14 8400 Winterthur, Tel. 052 212 26 06
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1
AUFTRAG UND GRUNDLAGEN
Im April 1992 hat unser Büro einen Zwischenbericht für den Lärmschutz auf dem Areal "Buechere" in Ermatingen erarbeitet. Nach der Überarbeitung des Gestaltungsplanes durch das Architekturbüro lmhof + Roth und der Vorprüfung durch das Amt für Raumplanung sollen nun die Lärmschutzaspekte nochmals überprüft werden. Als gesetzliche Grundlage für das Lärmgutachten dient das Umweltschutzgesetz vom 7. Oktober 1983 und die Lärmschutzverordnung vom 15. Dezember 1986. An Unterlagen standen zur Verfügung: Situation 1:1 '000 (Vergrösserung M. 1:500) vom 10. 11. 1996 Grundrisse und Ansichten 1:200 vom 10. 11. 1996
2
LÄRMQUELLEN
Zu untersuchende Lärmquellen im Nahbereich des Areals sind: Bahnlinie Kreuzlingen - Stein am Rhein - Schaffhausen Betriebslärm in der angrenzenden Industrie- und Gewerbezone
3
EMPFINDLICHKElTSSTUFEN UND BELASTUNGSGRENZWERTE
Gemäss Baureglement und Zonenplan befindet sich der nordwestlichste Teil des Areals (südwestlich der Hofackerstrasse) in der 2-geschossigen Wohn- und Gewerbezone mit der Empfindlichkeitsstufe 111. Dieses Teilgebiet kann als grob- und feinerschlossen gelten. Somit ist hier als Anforderung der Immissionsgrenzwert (IGW}, welcher für Wohnnutzung in der Empfindlichkeitsstufe III tags 65 dBA und nachts 55 dBA beträgt (bei betrieblicher Nutzung jeweils 5 dBA mehr}, zu beachten. Das übrige Gebiet des Areals befindet sich in der zwei-, resp. dreigeschossigen Wohnzone mit der Empfindlichkeitsstufe II. Für dieses Gebiet fehlt die Feinerschliessung. Es gilt deshalb der Planungswert der Empfindlichkeitsstufe II als massgebender Belastungsgrenzwert. Dieser beträgt für Wohnnutzung tags 55 dBA und nachts 45 dBA.
Gestaltungsplan Buechere in Ermatingen, Lärmgutachten vom 6. Dezember 1996
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4
BAHNLÄRM
Gernäss Angaben der SBB beträgt der Emissionsbeurteilungspegel tagsüber 69 dBA und nachts 55 dBA ( Emissionskataster 1991 ). Massgebend für die Beurteilung wird somit der TagespegeL Die Berechnung der Immissionen erfolgte mit dem Berechnungsmodell SEMIBEL der SBB. Die Bebauungsdaten und die Lage der Bahnlinie wurden dem Situationsplan 1:500 entnommen. Gernäss Angaben des Architekturbüros entspricht die Kote des Erdgeschosses der an die Bahn angrenzenden Gebäude der Kote der Schienenoberkante. Die Berechnung führte zu folgenden Resultaten (detaillierte Resultate in Beilage 1, Lage der Empfangspunkte in Beilage 2):
I GEBÄUDE ,.'
I GEBÄUDETEIL
I FASSADE I GESCHOSS I Lr (in dBA) EG/1.0G
57
Aufbauten
sw sw
2.0G
55
MFH-1
Sockel/Aufbau NW
NW
EG/1.0G
' 54
MFH-1 ... MFH-3
Sockel
SE
EG/1.0G
50 ... 52
MFH-1 ... MFH-4
Sockel
EG
45 ... 56
1)
MFH-1 ... MFH-4
Sockel
EG
57
2)
MFH-1 ... MFH-4
Aufbau NW
sw sw sw
1. OG
57
MFH-1 ... MFH-4
Aufbau NW
SE
1. OG
,; 54
MFH-1 ... MFH-4
Querbau
1. OG
52 ... 53
1)
MFH-1 ... MFH-4
Querbau
1. OG
56
2)
MFH-1 ... MFH-4
Querbau
sw sw sw
2.0G
56
MFH-1 ... MFH-4
Querbau
NW/SE
1.0G/2.0G
~
WOGE
Sockel
WOGE
1) 2)
53
mit Lärmschutzwand Höhe 2.50 m zwischen den Nebengebäuden ohne Lärmschutzwand und Nebengebäude (nur Sichtschutz)
Das Wohn- und Gewerbegebäude im nordwestlichsten Teil des Areals weist im Maximum einen Lärmbeurteilungspegel (Lr) von 57 dBA auf. Der massgebende Belastungsgrenzwert für Wohnnutzung wird um 8 dBA und derjenige für betriebliche Nutzung um 13 dBA unterschritten. Mehrfamilienhäuser: Im Falle von Lärmschutzwänden zwischen den Nebengebäuden treten in cjen Sockeln geringfügige Grenzwertüberschreitungen an der SW-Fassade bei den Räu Gestaltungsplan Buechere in Ermatingen, Lärmgutachten vom 6. Dezember 1996
-3-
men an der NW- resp. SE-Ecke (Bezeichnung in den Grundrissen: Zi) auf. Wird auf diese Lärmschutzwände verzichtet, ist der Grenzwert an der gesamten Fassade um 2 dBA überschritten. Bei den Aufbauten NW ist der Grenzwert lediglich an der SW-Fassade im 1.0G (mit und ohne Lärmschutzwand) leicht überschritten. An den Gebäudeteilen quer zur Bahnlinie treten geringfügige Grenzwertüberschreitungen an der SW-Fassade auf, an den übrigen Fassaden sind die Grenzwerte eingehalten.
5
• ',
INDUSTRIELÄRM
Die auf der gegenüberliegenden Seite der Bahnlinie liegende Industrie- und Gewerbezone ist der Empfindlichkeitsstufe IV zugeordnet, womit stark störende Betriebe möglich sind. Konflikte zwischen den benachbarten Wohnzonen W2/W3 und der Industrie- und Gewerbezone sind deshalb nicht auszuschliessen. Der Abstand zwischen den Südwestfassaden der geplanten Mehrfamilienhäuser und den Nordostfassaden der Industriebauten beträgt rund 50 m. Heute wird die Industrie- und Gewerbezone im Nahbereich des Areals "Buechere" wie folgt genutzt: Das Gebäude der ehemaligen Möbelfabrik steht leer. Dieses befindet sich im Besitz der Jago-Werke. Gernäss Auskunft des Besitzers ist mittelfristig ein Ausbau für gewerbliche Zwecke und Wohnungen denkbar. Südöstlich anschliessend befindet sich die neue Lagerhalle der Jago-Werke. Es handelt sich um ein Verteilzentrum für Holzfabrikate (Spanplatten, Sperrholzplatten etc.) ohne produzierende Betriebsteile. Zu- und Abtransport erfolgen auf der Strasse. Der Warenumschlag findet in der Regel in der Halle statt. Eine Begehung und eine Befragung des Betriebsinhabers lassen den Schluss zu, dass im heutigen Zustand nicht mit erheblichen Emissionen seitens der Jago-Werke zu rechnen ist. Bei einer allfälligen Umnutzung der Gebäude müsste der Nachweis erbracht werden, dass durch die industrielle oder gewerbliche Tätigkeit keine Überschreitung des Belastungsgrenzwertes in den benachbarten Wohnzonen W2/W3 verursacht wird.
6
LÄRMSCHUTZMASSNAHMEN
Beim geplanten Wohn- und Gewerbebau sind aus der Sicht der Lärmschutzverordnung keine weiteren Lärmschutzmassnahmen erforderlich. Um allfälligen erhöhten Ansprüchen an den Lämnschutz zu genügen, könnten die Zimmer im 1. Obergeschoss mit verglasten Balkonen unddie Terrasse im 2. Obergeschoss mit lärmdämmenden Brüstungen versehen werden. Gestaltungsplan Buechere in Ermatingen, Lärmgutachten vom 6. Dezember 1996
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Den Grenzwertüberschreitungen bei den Mehrfamilienhäusern lässt sich mit folgenden Massnahmen Rechnung tragen: Sockel: Die Räume an den Ecken (Zi) werden über Fenster in den Seitenfassaden gelüftet; die Fenster an der SW-Fassade sind fest zu verschrauben. Werden zum Schutz der mittleren Räume (Wo) Lärmschutzwände und Nebengebäude errichtet, erübrigen sich Einschränkungen bezüglich Fenster dieser Räume. Aufbauten NW: Allfällige Fenster an der SW-Fassade im 1. Obergeschoss sind fest zu verschrauben; die Lüftung erfolgt über Fenster in den Seitenfassaden. Es ist empfehlenswert, die Brüstungen der Terrassen so auszuführen, dass sie eine erhebliche Luftschalldämmung bewirken (massive Ausführung, keine Öffnungen). Gebäudeteile quer zur Bahnlinie: Zum Schutze der Wohnräume im 1. Obergeschoss sind entweder die Lärmschutzwände (Höhe 2.50 m über Erdgeschoss) mit den Nebenbauten zu erstellen oder die Brüstungen in einer Höhe von mindestens 1 m massiv und ohne Öffnungen auszubilden. Im 2. Obergeschoss dürfen an der SW-Fassade nur fest verschraubte Fenster zum Einsatz gelangen; die exponiertesten Räume (Zi) lassen sich über Fenster in den Seitenfassaden lüften.
,.. ••
Bezüglich Lärmschutzwände ist darauf hinzuweisen, dass die Lücken zwischen den Nebengebäuden aus akustischer Sicht ungünstig sind und diese- sofern wegen der Erschliessung möglich -geschlossen werden sollten. Hierfür könnten evtl. transparente Elemente eingesetzt werden. Zu den fest verschraubten Fenstern an den SW-Fassaden der Mehrfamilienhäuser ist grundsätzlich eine Alternative denkbar: Wenn für diese Räume bei der Vollzugsbehörde eine Ausnahme gernäss Art. 30 LSV erwirkt werden kann, fällt die Bedingung der festen Verschraubung dahin. Die Voraussetzungen für eine derartige Ausnahmebewilligung sind aus unserer Sicht gegeben, da es sich einerseits nur um einen kleinen Teil der Bauzone handelt und anderseits die Möglichkeit besteht, diese Räume über Fenster in den weniger lärmbelasteten Seitenfassaden zu lüften.
7
ANHANG
Beilage 1: Berechnungsresultate Beilage 2: Situation mit Lage der Empfangspunkte
Gestaltungsplan Buechere in Ermatingen, Lärmgutachten vom 6. Dezember 1996
Beilage 1
BERECHNUNGSRESULTATE FALL MIT LAERMSCHUTZWAENDEN UND NEBENGEBAEUDEN Quellen Nummer:
1
================================================
Tab. von Berechnungsfile Nr 0
•
•
tags
1(WGjGebaeude suedjFassade EG Mitte) 2(WGjGebaeude SuedjFassade 1.0G Mitte) 3(MFH1 ... 4 suedjFassade EG Mitte) 4(MFH1 ... 4 suedjFassade EG West) 5(MFH1 ... 4 suedjFassade EG Ost) 6(MFH3 Ost/Fassade EG 2m ab Ecke) 7(MFH1 West;Fassade EG 2m ab Ecke) 8(MFH1 Aufbau NW West/Fassade 1.0G) 9(MFH1 ... 3 Aufbau NW Ost/Fassade 1.0G) 10(MFH1 ... 4 Aufbau NW suedjFassade 1.0G) 11(MFH1 ... 4 Querbau SuedjFassade 1.0G) 12(MFH1 ... 4 Querbau Sued/Fassade 2.0G) 13(MFH2 ... 4 Querbau West/Fassade 1.0G) 14(MFH1 ... 4 Querbau West/Fassade 2.0G) 15(MFH1 ... 3 Querbau o~t/Fassade 1.0G) 16(MFH~ ... 4 Querbau ~/Fassade 2.0G) 17 ( MFHl. .. 4 Querbau sued/Fassade 1.. OG Ost)
dBA
56.9 56.7 45.1 56.0 55.3 51.9 53.8 53.6 49.9 57.0 52.3 55.4 48.0 52.5 51.1 52.2 53.1
=============================================== 1 ... Hauptgleis
FALL OHNE LAERMSCHUTZWAENDE UND NEBENGEBAEUDE Quellen Nummer:
1
================================================
Tab. von Berechnungsfile Nr 1
dBA
tags
3(MFH1 ... 4 suedjFassade EG) 10(MFH1 ... 4 Aufbau NW SuedjFassade 1.0G) 11(MFH1 ... 4 Querbau sued/Fassade 1.0G)
57.3 57.2 56.0
================================================ FALL MIT BRUESTUNGSMAUER Quellen Nummer:
1
==========~==========================================
Tab. von Berechnungsfile Nr 2
tags
11(MFH1 ... 4 Querbau sued/Fassade 1.0G)
dBA 53.4
=====================================================
..... SITUATI( \J MIT LAGE DER EMPFA' GSPUNKTE
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