Zonenplan <1997> Parzelle Nrm. 163, 1330

Plan da zonas · Matzingen · Abolì ils 27-05-2024

Document

Numer
74
Gener
Plan da zonas
Vischnanca
Matzingen
Chantun
Thurgau
Nivel
Vischnanca
Approvà da
DBU
Procedura
Genehmigung Änderung
Decidì
24-12-2015
En vigur dapi
01-02-2016
Abolì
27-05-2024

Karte

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Datotecas

Text

Departement für Bau und Umwelt

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Thurgau~~ Frauenfeld, 24. Dezember 2015

Entscheid Nr. 74 . 0191/2015/DBU/ARE

Politische Gemeinde Matzingen Zonenplanänderung 2015, Parzellen Nrn. 163 und 1330

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Die vom Gemeinderat Matzingen am 21. Oktober 2015 beschlossene Zonenplanän- · derung 2015 Parzellen Nrn. 163/1330 wird genehmigt. 2. Mitteilung an: · - Politische Gemeinde Matzingen, Altholzstrasse 5, 9548 Matzingen, unter Beilage von drei Dossiers Zonenplanänderung 2015 Parzellen Nrn. 163/1330, je mit Genehmigungsvermerk (A-Post+) - Steuerverwaltung unter Beilage einer Kopie des geänderten Zonenplans - Amt für Denkmalpflege - Amt für Umwelt - Landwirtschaftsamt - Tiefbauamt - Amt für Raumentwicklung, unter Beilage von zwei Dossiers Zonenplanänderung 2015 Parzellen Nrn. 163/1330, je mit Genehmigungsvermerk, sowie der übrigen Akten.

Erwägungen: Am 21. Oktober 2015 beschloss der Gemeinderat Matzingen die Zonenplanänderung 2015 Parzellen Nrn. 163/1330 als geringfügige Änderung des Zonenplans und ersuchte mit Schreiben vom 11. November 2015 um Genehmigung der erwähnten Vorlage. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann geschlossen werden, dass das Verfahren ordnungsgernäss durchgeführt wurde. Beim Departement für Bau und Umwelt sind gegen den geänderten Zonenplan keine Rekurse hängig.

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Thurgau~~ 2/2

Die Zonenplanänderung betrifft zum einen die bebaute Parzelle Nr. 1330, die sich im rechtskräftigen Zonenplan in der Dorfkernzone befindet und zum anderen die in der Landwirtschaftszone gelegene Parzelle Nr. 163. Das Planungsgebiet ist zudem von einer Ortsbildschutzzone überlagert. Um die Bebaubarkeit der Parzelle Nr. 1330 verbessern zu können, soll an deren nördlichen Rand ein flächengleicher Abtausch im Umfang von 89 m2 zwischen der Dorfkernzone und der Landwirtschaftszone vollzogen werden. Dadurch wird es möglich, den Bewohnern der renovierten Liegenschaft die notwendigen PW-Abstellplätze bzw. einen Carport zu errichten. Tabelle 1: Übersicht Flächenabtausch Betroffene Parzelle Betroffene Teilfläche 2 Nr. 1330 89m 2 Nr. 163 89m

Rechtsgültiger Zonenplan Dorfkernzone DK 2 Landwirtschaftszone Lw

Geänderter Zonenplan Landwirtschaftszone Lw Dorfkernzone DK2

Aus kantonaler Sicht stehen dem Vorhaben keine öffentlichen Interessen entgegen. Die Vorlage entspricht den Anforderungen von§ 5 Abs. 3 PBG und kann durch das Departement für Bau und Umwelt genehmigt werden.

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert:

- 4. JAN. 2016