Zonenplan <2005> Altishausen, Parz. 62

Plan da zonas · Kemmental · Abolì ils 15-06-2026

Document

Numer
38
Gener
Plan da zonas
Vischnanca
Kemmental
Chantun
Thurgau
Nivel
Vischnanca
Approvà da
DBU
Procedura
Genehmigung Änderung
Decidì
20-07-2016
En vigur dapi
11-08-2016
Abolì
15-06-2026

Karte

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Datotecas

Text

Departement für Bau und Umwelt

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Thurgau~~ Frauenfeld, 20. Juli 2016

Entscheid Nr. 38 0113/2016/DBU/ARE

Politische Gemeinde Kernmental Zonenplanänderung Parzelle Nr. 62, Altishausen

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet:

1. Die vom Gemeinderat Kernmental am 21. März 2016 erlassene Zonenplanänderung Parzelle Nr. 62, Altishausen wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat Kemmental, Alterswilerstrasse 2, 8573 Siegershausen, unter Beilage von ·zwei Dossiers Zonenplanänderung Parzelle Nr. 62, Altishausen mit Genehmigungsvermerk (A-Post Plus) Bundesamt für Raumentwicklung ARE, 3003 Bern (Kopie Zonenplanänderung) Kantonale Steuerverwaltung,"Schlossmühlestrasse 15, 8510 Frauenfeld, (Kopie Zonenplanänderung) BHAteam Ingenieure AG, Breitenstrasse 16, 8500 Frauenfeld - Grundbuchamt, Bachstrasse 11, 8280 Kreuzlingen Landwirtschaftsamt . - Amt für Raumentwicklung unter Beilagen von zwei Dossiers Zonenplanänderung Parzelle Nr. 62, Altishausen mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten.

Erwägungen:

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Mit Schreiben vom 6. Mai 2016 ersucht die Bauverwaltung der Politischen Gemeinde Kernmental um Genehmigung der im Titel erwähnten Vorlage. Der Gemeinderat hat die Zonenplanänderung Parzelle Nr. 62, Altishausen als geringfügige Änderung im Verfahren gernäss § 4 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) beschlossen. Während der öffentlichen Auflage vom 01. bis am 20. April2016 gingen keine Einsprachen ein. Aufgrund der eingereichten Akten kann gefolgert werden, dass das Verfahren ordnungsgernäss durchgeführt wurde. Beim Departement Bau und U~welt ist gegen die Vorlage kein Rekurs hängig.

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Thurgau~~ 2/3

Die zu genehmigende Zonenplanänderung betrifft die Parzellen Nrn. 62 und 165 beim nördlichen Ortseingang des Weilers Altishausen, in KernmentaL Gernäss Planungsbericht plant der Grundeigentümer der genannten Parzellen den Neubau eines Kühl- und Materiallagers sowie ein Wohn- und Bürogebäude. Das Bauvorhaben ist ausserhalb der Bauzone weder zonenkonform, noch standortgebunden. Damit der bestehende Betr.ieb ortsbaulich verträglich erweitert sowie eine gute Ausnützung des Grundstücks erreicht werden könne, sei eine Zonenplanänderung notwendig. Die in der Dorfzone D liegende Randfläche im Umfang von302m 2 wird von der Nordseite auf die Ostseite, angrenzend an die Parzelle Nr. 62 verlegt. Dieser Teil der Parzelle Nr. 165 lag bisher in der Landwirtschaftszone. · Nutzungszone, bisher.

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......_....___~_

Nutzungszone, .neu

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2

Dorfzone D, Parz. Nr. 62

302m

Landwirtschaftszone Lw, Parz. Nr. 165

302m2

Landwirtschaftszone Lw, Parz. Nr. 62 Dorfzone D, Parz. Nr. 165

Tabelle 1: Flt!Jchenangaben gemt!Jss Planungsbericht und Plan 1:2000

Durch die Lage der geplanten Neubauten abseits der stark befahrenen Siegershauserstrasse kann ein ruhiges Wohnen stattfinden. Aus planerischer Sicht ist das Vorhaben zweckmässig . Im Rahmen der verwaltungsinternen Vernehmlassung haben die einbezogenen Fachstellen keine Vorbehalte angebracht. Die Vorbehalte at;Js dem Vorprüfungsbericht sind in die überarbeitete Planung eingeflossen. Die Zonenplanänderung wahrt die im Kantonalen Richtplan Kapitel 2.2 geforderte, ausgewogene Flächenbilanz. Auch die Fruchtfolgefläche erfährt durch die Zonenplanänderung keine Reduktion. Gestützt auf§ 5 Abs 3 PBG wird die Zonenplanänderung Parzelle Nr. 62, Altishausen genehmigt.

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Thurgau~~ 3/3 '

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons. Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert:

- 3. AUG. 2016