Linde, Kirchplatz 1 / Hotel Restaurant Löwen
Plan da protecziun · Sirnach
Document
- Numer
- 180/2020
- Gener
- Plan da protecziun
- Sutgener
- Objects natirals
- Vischnanca
- Sirnach
- Chantun
- Thurgau
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approvà da
- Gemeinderat
- Procedura
- Einzelentscheid, geschützt
- Decidì
- 12-08-2020
- En vigur dapi
- 12-08-2020
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Thurgau
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Datotecas
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Text
PGEMEINDE
Sirnac Intern Ad acta
Gemeinderat [email protected] Tel. Direkt 071 969 34 55 OlE. 13/ 2020-422
Sirnach, 20. August 2020
Protokollauszug Gemeinderat Guten Tag Wir behandelten am 12. August 2020 ein Geschäft, das Sie betrifft. Unsere Ausführungen und den Beschluss entnehmen Sie bitte dem folgenden Auszug aus dem Protokoll.
Freundlich grüssen GEMEINDERAT Gern
180/2020
iber a.i.
Ganzen Text zeigen
07.E.13 Schutzpläne von Natur- und Kulturobjekten Unterschutzstellung Linde, Kirchplatz 1, Sirnach, Hotel Restaurant Löwen AG Sirnach
Sachverhalt A. Die Bauverwaltung Sirnach wurde von Cemal Koreli, Eigentümer und Wirt des Hotels Restaurant Löwen am Kirchplatz 1, Sirnach, mündlich angefragt, ob die vor seiner Liegenschaft stehende Linde möglicherweise gefällt werden dürfe.
Bau und Liegenschaften
Kirchplatz 5 8370 Sirnach
Tel. 071 969 34 34 www.sirnach.ch
B.
Auslöser für seine Anfrage sei, dass der Baum in den Dachbereich hineinwachse, die Fahnen vor dem Haus beeinträchtigt seien und die Baumwurzeln Schäden bei den Kellerwänden verursachen. Zudem führe der durch Blattläuse ausgestossene klebrige Honigtau zu einem hohen Reinigungsaufwand beim Mobiliar für die Gartenwirtschaft. C. Die Linde ist nicht im Schutzplan der Kultur- und Naturobjekte enthalten; das Gebäude selbst ist jedoch als „wertvoll“ eingestuft und im Schutzplan aufgeführt. D. Gemeinderat Pascal Stocker sowie Käthi Styger von der Bauverwaltung haben mit Cemal Koreli am 05.06.2020 ein Gespräch geführt. Aus ihrer Sicht ist die Linde ein sehr wertvoller Baum, nicht nur wegen dem Ortsbild, sondern auch fürs Klima und als Schattenspender für die Gartenwirtschaft. Deshalb gelte es diesen wenn immer möglich zu erhalten. Da ein öffentliches Interesse an der Erhaltung bestehe, könnte die Gemeinde die Kosten für einen fachmännischen Pflegeschnitt übernehmen. Dies setzt aber voraus, dass der Baum unter Schutz gestellt wird. Der Eigentümer ist mit einer Unterschutzstellung der Linde einverstanden. E. Die Flur-, Landschaftsschutz- und Unterhaltskommission hat am 20.06.2020 einstimmig beschlossen, dem Gemeinderat die Unterschutzstellung der Linde zu beantragen. Erwägungen Gemäss Art. 11) des Reglements über die Ausrichtung von Beiträgen an Natur- und Kulturobjekte entscheidet der Gemeinderat auf Antrag der Flur- und Landschaftsschutzkommission über Beiträge für Naturobjekte.
Die Liegenschaft «Zum Löwen» befindet sich im Dorfzentrum an einer prominenten Lage. Aus diesem Grund liegt gemäss Einschätzung des Gemeinderats ein grosses öffentliches Interesse vor, im Ortsbild nicht nur die Gebäude, sondern auch die dazugehörenden Bäume zu erhalten. Die Linde bildet eine Fortsetzung der vor dem Gemeindehaus sowie vor der Liegenschaft Kirchplatz 3 stehenden Baumreihe. Grünräume in Siedlungsgebieten sind für die Lebensqualität der Bevölkerung ein wichtiger Faktor. Bäume erfüllen eine Reihe von Okosystemleistungen wie den ausgleichenden, kühlenden Einfluss auf trockenwarmes Klima oder die positive Wirkung auf die Luftqualität. Sie spielen für die lokale Biodiversität eine Schlüsseirolle. Von Imkern wird die Linde während der Blüte als Bienenweide besonders geschätzt, da die Bienen aus dem Nektar der Linde beachtliche Mengen an Lindenblütenhonig produzieren. Auf Basis dieser Argumente sowie der vorliegenden Einwilligung des Eigentümers begrüsst und unterstützt der Gemeinderat die Unterschutzstellung der Linde. Gemäss § 10 des kantonalen Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Natur und der Heimat sichern Gemeinden die Pflege erhaltenswerter Objekte durch Anordnungen zu, die den Grundsatz der Verhältnismässigkeit in sachlicher und örtlicher Hinsicht wahren. Art. 4 des Reglements über die Ausrichtung von Beiträgen an Natur- und Kulturobjekte der Gemeinde Sirnach sieht Beiträge für Naturobjekte vor, deren
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Nutzung durch eine Schutzverfügung beschränkt ist. Beiträge werden nach Art. 5 für die Pflege erhaltenswerter Objekte, wie u.a. für Einzelbäume in besonderen Fällen ausgerichtet. Die offerierte Pfiegemassnahme für die Linde vor der Liegenschaft «Zum Löwen» ist von der Gemeinde zu übernehmen, unter der Voraussetzung, dass der Baum unter Schutz gestellt wird. Gemäss Beurteilung der Situation erachtet der Gemeinderat die Voraussetzungen für die Entrichtung von Beiträgen als gegeben.
Beschluss Der Gemeinderat beschliesst einstimmig: 1. Die Linde vor der Liegenschaft «Zum Löwen», Kirchplatz 1, Parzelle 30, Sirnach wird mittels Einzelverfügung unter Schutz gestellt. Nach Rechtskraft der Einzelverfügung werden die offerierten Kosten für einen 2. Pflegeschnitt zulasten des NHG-Kontos von der Gemeinde übernommen. 3. Die Abteilung Bau & Liegenschaften wird beauftragt, gemeinsam mit der Flur-, Landschaftsschutz- und Unterhaltskommission die Unterschutzstellung sowie Baumpflege sicherzustellen.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen seit der Zustellung schriftlich begründet und im Doppel Rekurs beim Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau, 8510 Frauenfeld geführt werden.
Mitteilung per Protokollauszug: i Gemeinderat (per Protokoll) Ad acta Amt für Raumentwicklung Abt. Natur und Landschaft, Verwaltungsgebäude Promenadenstrasse 8, 8510 Frauenfeld E Thurgauer Heimatschutz, Geschäftsstelle, Schützenstrasse 28, 8570 Wein felde n 1 Cemal Koreli, c/o Gasthaus Löwen Kirchplatz 1, 8370 Sirnach Robin Stacher, WWF Thurgau, Postfach 2341 Merkurstrasse 2, 9001 St. Gallen Thurgauische Naturforschende Gesellschaft, 8500 Frauenfeld Andreas Bohren, Thurgauer Vogelschutz, Geschäftsstelle, Oberdorfstrasse 13, 8536 Hüttwilen Andreas Zwicky, Präsident, Verein für Pilzkunde Thurgau, Huggenberg 40, 8354 Hofstetten ZH
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Markus Bürgisser, Geschäftsführer, pro natura Thurgau, Hofplatz 4, 9220 Bisch ofsz ei
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Basas legalas
RB 450.1 · TG NHG · Chantun
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SR 451 · NHG · Confederaziun
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