Gesamtrevision des Bau- und Zonenreglements (BZR)

Plan d'utilisaziun · Baltschieder

Document

Gener
Plan d'utilisaziun
Vischnanca
Baltschieder
Chantun
Valais
Nivel
Vischnanca
Approvà da
Conseil d'Etat
Decidì
27-04-1983
Publitgà
22-11-2018
En vigur dapi
27-04-1983

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Baltschieder mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Datotecas

19830427_balt_decce.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

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~ DER STAATSRAT DES KANTONS WALLIS

Eingesehen das Begehren der Gerneinde Baltschieder vorn 21. Dezernber 1982, worin sie die Genehrnigung der Bau- und zonenordnung "Inneres ,Sennturn" verlangt; Eingesehen das Ergebnis der Urversarnrnlung vorn 19. Dezernber 1982, an welcher die Bau- und Zonenordnung einstirnrnig angenornrnen worden ist; Eingesehen die positiven Stellungnahrnen der interessierten kantonalen Arntsstellen; Eingesehen die Artikel 75 und 82 der Kantonsverfassung; Eingesehen die Artikel 16, 123 und 124 des Gesetzes vorn 13. Novernber 1980 über die Gerneindeordnvng; Eingesehen die Bestirnrnungen des Gesetzes vorn 19. Mai 1924 über das Bauwesen; Eingesehendie kantonalen und eidgenossischen (RPG) Bestirnrnungen über die Raurnplanung; Eingesehen die Richtlinien des Staatsrates über die Genehrnigung von Zonenplanen vorn 19. August 1981; Eingesehen das Gesetz vorn 6. Oktober 1976 über das Verwaltungsverfahren und die Verwaltungsrechtspflege; Auf Antrag des Departernentes des Innern, e n t s che ide t

:

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1. Die von der Urversarnrnlung der Gerneinde Baltschieder vorn 19. Dezernber 1982 angenornrnene Bau- und zonenordnung wird mit folgender Auflage genehrnigt: "Die Ueberprüfung der einzelnen Baugesuche betreffend des Waldabstandes durch die kantonalen Forstorgane bleibt vorbehalten." 2. Der vorliegende Entscheid kann mit Beschwerde an das kantonale Verwaltungsgericht angefochten werden. Die Beschwerde ist auf Sternpelpapier, in sovielen Doppeln aIs Interessierte bestehen, innert dreissig Tagen seit der Zustellung des Entscheids einzureichen.

- 2 -

Die Beschwerdeschrift hat eine gedr~ngte Darstellung des Sachverhalts und der Begründung unter Angabe der Beweismittel sowie die Begehren zu enthalten. Sie ist vom Beschwerdeführer oder seinem Vertreter zu unterzeichnen und zu datieren. Der Beschwerde ist ein Exemplar des angefochtenen Entscheids und die als Beweismittel angegebenen Dokumente, soweit sie sich im Besitz des Beschwerdeführers befinden, beizulegen. Siegelgebühr: Fr. 80.-So entschieden im Staatsrat zu Sitten, den 27. April 1983

Kostenaufteilung: Siegelgebühr Tbc Marke Fester Stempel zustellgebühr

Fr. 80.--

Total

Fr. 86.30

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4.-1. 20 LlO

========:

Erganzungen zum Baureg1ement der Gemeinde Ba1tschieder

Art.

76 bis

Bauzone "Inneres Senntum" Zweck der Zone: Bau von Alphütten _mit licher Zweckbestîmmung.

vorwiegen~ landwirtschaft-

Bauweise

affeD, Zwillingshauser kannen gestattet werden.

Geschosszahl

ein Erdgeschoss ohne Keller.

Baumaterial

Natursteinmauerwerk oder Holz.

Dachmaterial

Blech dunkel gestrichen, matt/oder Natursteinplatten.

Dachgestaltung: Satteldach oder Pultdach mit talseitiger Traufe. Die vorgeschriebene Dachneigung ist einzuhalten. Besandere Bestimmungen

- Bei der Dimensionierung der Bauten ist auf eine sinnvo~le Proportionierung zu achten. - Die bestehenden Baumbestande sind zu erhalten. - Die zentrale Flache im Inneren der Siedlung darf nicht überhaut werden (vgl. Freihalteflache im Zonenplan). - die 5 festgelegten Standorte für den Bau von neuen Hütten sind zu respektieren. Sobald 3 davon belegt sind, wird der Gemeinderat mit dem Forst- und Planungsamt innerhalb des Zotien per i.metze re we i.t.et:e tseup Lët.ze be ze i cbnen ,

Besch10ssen in der Gemeinderatssitzung vom 18. Oktober 1982. Genehmigt dur ch die Urversamm1ung am 19. Dezember 1982

Ba1tschieder, im Dezember 1982