Teilrevision der Nutzungsplanung (ZNP) - "Äbmet"

Plan d'utilisaziun · Binn

Document

Gener
Plan d'utilisaziun
Vischnanca
Binn
Chantun
Valais
Nivel
Vischnanca
Approvà da
Conseil d'Etat
Decidì
02-10-2002
Publitgà
04-11-2019
En vigur dapi
02-10-2002

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Binn mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Datotecas

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Text

CHANCELLERIE D'ÉTAT

STAATSKANZLEI

DU CANTON DU VALAIS

DES KANTONS WALLIS

EXTRAIT DU PROCES-VERBAL DES SÉANCES DU CONSEIL D'ÉTAT

AUSZUG AUS DEM PROTOKOLL DER SITZUNGEN DES STAATSRATES S~ance du

Sitzung oom

02. OKT. 2002

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Der Staatsrat ais Homologationsbehërde. (Art. 38 Abs. 2 kRPG) Eingesehen das Gesuch der Munizipalgemeinde Sinn vom 24. Juli 2001 mit dem Antrag auf Homologation der von der Urversammlung von Sinn am 07. Juni 2001 beschlossenen Zonenanpassung .Abrnet": Eingesehen das Bundesgesetz über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG); Eingesehen die Raumplanungsverordnung vom 28.Juni 2000 (RPV); Eingesehen die Art. 75 und 78 der Kantcnsverfassunq vorn 8. Marz 1907 (l'CV); Eingesehen das Gesetz zur Ausführung des Sundesgesetzes über die Raumplanung 23. Januar 1987 (kRPG); Eingesehen den Entscheid des Grossen Rates über die Raumplanungsziele vom 2. Oktober 1992; Eingesehen den kantonalen Richtplan; Eingesehen das Gesetz über die Gemeindeordnung vom 13. November 1980 (GGO); Eingesehen das Baugesetz vom 8. Februar 1996 (BauG); Eingesehen die Bauverordnung vom 2. Oktober 1996 (BauV); Eingesehen die ëffentliche Auflage im Amtsblatt Nr. 21 vom 25. Mai 2001; Eingesehen den Beschluss der Urversammlung der Munizipalgemeinde Sinn vom 07. Juni 2001, womit die vorbeschriebene Teilrevision der Zonennutzungsplanung ange nommen wurde; Eingesehen die ëffentliche Auflage dieses Urversammlungsbeschlusses im Amtsblatt Nr. 24 vom 15. Juni 2001;

-2Eingesehen den Mitbericht der Dienststelle für Raurnplanung vorn 17. Januar 2002 sowie die Stellungnahrne der Gerneinde Binn vorn 16. April 2002; Eingesehen den abschliessenden Mitbericht der Dienststelle für Raurnplanung vorn 14. August 2002, der integrierenden Bestandteil des vorliegenden Entscheids bi/det, sowie den Nachtrag der Dienststelle für Raurnplanung vorn 28. August 2002, dessen Beachtung der Gerneinde ernpfohlen wird; Eingesehen die verfahrensleitende Verfügung der Dienststelle für Innere Angele- . genheiten vorn 16. Septernber 2002, wornit diese Unterlagen der Gerneinde zur Kenntnis gebracht wurden; Eingesehen die übrigen Akten; Erwaqend, dass keine Beschwerden eingereicht worden sind; Erwàqend, dass die Teilrevision der Nutzungsplanung der Gerneinde Binn die Ziele und Grundsatze der Raurnplanung (Art. 1 und 3 RPG), die Anregungen aus der Bevëlkerunq (Art . 4 Abs . 2 RPG) und den Richtplan (Art . 8 RPG) berücksichtigt sowie den Anforderungen des übrigen Bundesrechts, insbesondere des Urnweltrechts, Rechnung trâqt; Auf Antrag des Departernentes für Volkswirtschaft, Institutionen und Sicherheit, beschliesst: Die von der Urversarnrnlung der Munizipalgerneinde Binn am 07. Juni 2001 beschlossene Zonenanpassung .Abmet" wird hornologiert unter folgendern Vorbehait:

1. Die irn Mitbericht der Dienststelle für Raurnplanung vorn 14. August 2002 aufgelisteten Auflagen sind zu berücksichtigen. Dernnach bilden diese Vorbehalte integrierenden Bestandteil des vorliegenden Hornologationsentscheids. Der Gerneinde wird ernpfohlen, den Nachtrag der Dienststelle für Raurnplanung vorn 28. August 2002 zu berücksichtigen. 2. Die von der Gerneinde anhand des vorliegenden Entscheids bereinigten und unterzeichneten (Gerneindeprasident und Gerneindeschreiber) Planun terlagen sind innert dreissig Tagen der Dienststelle für Innere Angelegenheiten in vier (4) Exernplaren zuzustellen, darnit diese durch die Staatskanzlei abgesternpelt (Anbringen des Hornologationsverrnerks) werden kënnen. Kosten aufteil ung: Entscheidgebühr Gesundheitssternpel

Fr. Fr.

150.-5.-Für getreue Abschrift, DER STAA KANZLER:

6 Ausz. DVIS 1 Ausz. FI