Verlängerung der Planungszonen, Eischoll

Zona da planisaziun · Eischoll · Abolì ils 27-11-2028

Document

Gener
Zona da planisaziun
Vischnanca
Eischoll
Chantun
Valais
Nivel
Vischnanca
Approvà da
Conseil Communal
Decidì
11-12-2025
Publitgà
12-12-2025
En vigur dapi
12-12-2025
Abolì
27-11-2028

Karte

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Datotecas

BO_EIL_Verlängerung kommunale Planungszonen_11122025.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

Rubrik: Bau, Raum, Verkehr und Energie Unterrubrik: Öffentliche Planauflage Publikationsdatum: KABVS 12.12.2025 Öffentlich einsehbar bis: 12.12.2026 Meldungsnummer: BA-VS10-0000001122 Publizierende Stelle

Gemeinde Eischoll, Dorfstrasse 54, 3943 Eischoll

Öffentliche Planauflage – Verlängerung der Planungszonen (Art. 19 kRPG) – Entscheid der Urversammlung, Eischoll Titel der Planauflage Verlängerung der Planungszonen (Art. 19 kRPG) – Entscheid der Urversammlung Projektbeschreibung Der Gemeinderat von Eischoll gibt bekannt, dass die Urversammlung der Gemeinde Eischoll am 11. Dezember 2025 beschlossen hat, gestützt auf Artikel 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG) sowie Artikel 19 des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom 23. Januar 1987 (kRPG), die bestehenden Planungszonen zu verlängern. Die bestehenden Planungszonen, beschlossen am 27. November 2020 (Publikation im Amtsblatt vom 27. November 2020) für 5 Jahre, werden mit Abstimmungsbeschluss durch die Urversammlung um weitere 3 Jahre bis maximal am 27. November 2028 verlängert. Die Planungsabsicht besteht darin, innerhalb dieser Planungszonen den Nutzungsplan und die diesbezügliche Reglementierung anzupassen, um den vom Bundesrat am 1. Mai 2019 genehmigten revidierten kantonalen Richtplan sowie die neuen kantonalen Rechtsgrundlagen der Raumplanung umzusetzen. Innerhalb dieser Planungszonen darf nichts unternommen werden, was die vorerwähnte Planungsabsicht beeinträchtigen könnte. Die von der Verlängerung der Planungszonen betroffenen Gebiete, bzw. Parzellen sind auf einem Plan ersichtlich und liegen auf der Gemeinde öffentlich auf. Interessierte Personen können während den Bürozeiten auf der Gemeindeverwaltung Einsicht in das Dossier nehmen.

Rechtsmittel / Einsichtnahme Gegen die verfügten Planungszonen, bzw. deren Verlängerung kann innert 30 Tagen ab Erscheinen der heutigen Publikation im kantonalen Amtsblatt mit schriftlicher Einsprache an den Gemeinderat geltend gemacht werden, dass die verfügten Planungszonen und ihre Dauer nicht notwendig oder dass die bekanntgegebene Planungsabsicht nicht zweckmässig seien. Über unerledigte Einsprachen entscheidet der Staatsrat als einzige kantonale Instanz. Kontaktstelle Gemeinde Eischoll Dorfstrasse 54 3943 Eischoll Frist 30 Tage