Strassenplan Schneitstrasse Teilstück Grubenstrasse-Grund

Lingias da construcziun · Zug

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Decidì
16-10-2007
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16-10-2007

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Beschluss BDB 16.10.2007.PDFIn neuem Tab öffnen

Text

Beschluss BDB 16.10.2007.PDF

Baudirektion

Kanton Zug

Zug, 16. Oktober 2007

Gemeindewesen Strassenplan Schneitstrasse, Teilstück Grubenstrasse bis Grund Gemeinde Oberägeri

Die Baudirekiion,

gestützt auf $ 7 Bst. b der Delegationsverordnung vom 23. November 1999 (BGS 153.3),

beschliesst:

1.

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Der Strassenplan Schneitstrasse, Teilstück Grubenstrasse bis Grund, Plan-Nr. 06201-207a vom 7. März 2007, geändert am 4. September 2007, wird genehmigt.

2.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen nach der Mitteilung beim Verwaltungsgericht des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, Verwaltungsgerichtsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizufügen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizufügen.

3.

Mitteilung an:

Gemeinderat Oberägeri, 6315 Oberägeri (2 Ex., 2 Pläne) Amt für Raumplanung (1 Plan) Tiefbauamt, VTBP (1 Plan) Tiefbauamt, Sekretariat (1 Plan)

Baudirektio

Heinz äännler

Regierungsrat

Seite 2/1

Mit den Zonenerweiterungen und der zunehmenden Bautätigkeit der letzten Jahre in A. den Gebieten Hagen, Grund und Riedmattli steigt das Verkehrsaufkommen. Die Schneitstrasse, die als Erschliessungsstrasse definiert ist, erfordert gemäss den VSS-Normen ein Trottoir. Auch entspricht die bestehende Strassenbreite nicht mehr den Anforderungen für eine ausreichende und gesetzeskonforme Erschliessung. Die Sicherheit für die Fussgänger ist nicht gegeben und ist zu verbessern.

Der Strassenplan wurde am 2. August 2005 durch das Tiefbauamt vorgeprüft. Der Vorprüfungsbericht enthielt Hinweise und die Genehmigung des Strassenplans konnte in Aussicht gestellt werden. B.

Der Strassenplan wurde im Amtsblatt publiziert und vom 12. August bis 10. September C. 2005 öffentlich aufgelegt. Während dieser Frist gingen fünf Einsprachen gegen den Strassenplan ein. Vier Einsprachen wurden nach Einspracheverhandlungen zurückgezogen. Der Rückzug der letzten Einsprache erfolgte im Oktober 2007.

D.

Der Strassenplan ist rechtmässig, so dass er vorbehaltlos beschlossen werden kann.

21 Strassenplan Schneitstrasse, Teilstück Grubenstrasse bis Grund, 16.10.2007.pdf

KANTON ZUG

08204

«» EINWOHNERGEMEINDE OBERAGERI www.oberaegerich

Strassenplan Schneitstrasse

Situation 1: 500 INGENIEURBÜRO FÜR HOCH- UND TIEFBAU

SCEPAN AG

a

Teilstück Grubenstrasse bis Grund

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PLANBEZEICHNUNG:

6341 BAAR

2078 07.03 2007

TELEFON 041 -768 24.00 TELEFAX 041 -768 24 05

PLAN NR. DATUM: 04.09 2007

ZUGERSTRASSE 70 ÄNDERUNGEN:

ZUR VORPRUEFUNG EINGEREICHT AM: 22. Juli 2005

VOM 12.08.05 BIS 10.09.05

BESCHEINIGT

DERSS

OEFFENTLICHE AUFLAGE AUF DER GEMEINDEKANZLEI

VORPRUEFUNG DURCH DAS TIEFBAUAMT DES KANTONS ZUG: 2. Aug. 2005 DER KANTONSINGENIEUR: Hannes Fässler

PUBLIZIERT IM AMTSBLATT NR.: 32 und 33 VOM: 12 und 19. August 2005

ZIFFERN: 4557 und 4697

DER GEMEINDESCHREIBER:

TUTZT AUF $ 7 DER DELEGATIONSVERORDNUNG

VOM GEMEINDERAT BESCHLOSSEN Au: 20. Aug. 2007

DER GEMEINDEPRÄSIDENT:

VON DER BAUDIREKTION DES KANTONS ZU GENEHMIGT AM. 16. Okt. 2007

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Legende: Genehmigungsinhalt neue Strassenlinie zu genehmigen

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