Kleine Änderung Baulinienplan Dorf Risch GS 358
Lingias da construcziun · Risch
Document
- Gener
- Lingias da construcziun
- Vischnanca
- Risch
- Chantun
- Zug
- Nivel
- Chantun
- Autoritad
- Tiefbauamt (TBA)
- Approvà da
- BD
- Decidì
- 16-11-2000
- En vigur dapi
- 16-11-2000
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Zug
Karte
Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Risch mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen
Datotecas
Beschluss BDB 16.11.2000.PDFIn neuem Tab öffnen
Text
Beschluss BDB 16.11.2000.PDF
Versandtam:
22. NOV, 2608
BAUDIREKTION DES KANTONS ZUG
Gemeindewesen Kleine Änderung Baulinienplan Dorf Risch (Kantonsstrasse 368b), Bereich GS 358 Gemeinde Risch
Die Baudirektion,
gestützt auf $ 5 und $ 38 Abs 3, des Planungs- und Baugesetzes vom 26. November 1998 (BGS 721.11; PBG),
beschliesst: 1.
Dervom Gemeinderat am 13. November 2000 beschlossene Baulinienplan Dorf Risch (Kantonsstrasse 368b), Bereich GS 358, Plan-Nr. 7.10.023A vom
Ganzen Text zeigen
25. Oktober 2000, wird genehmigt. 2.
Gegen diesen Beschluss kann innert 20 Tagen nach der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizufügen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen.
3.
Mitteilung an:
Gemeinderat Risch, 6343 Rotkreuz (3 Ex., 3 Pläne) Baudirektion Amt für Raumplanung (mit Plan) Tiefbauamt (mit Plan)
Zug, 16. November 2000 JM
BAUDIRERTION
DES KANTONS ZUG
Jean-Paul/Flachsmann, Regierungsrat
-2
A.1. Der am 25. Mai 1999 vom Regierungsrat beschlossene Baulinienplan enthält im Bereich der GS 358 und 357 Zwangsbaulinien, die auf Antrag des Amtes für
Archäologie und Denkmalpflege zur Definition des Strassenraumes im Dorf Risch
festgelegt wurden.
A.2. Neu soll auf GS 358 nach Abbruch des bestehenden Gebäudes ein Mehrfamilienhaus realisiert werden. Der Neubau muss nun leicht nördlich verschoben werden. Diese Verschiebung bedingt, dass der rechtsgültige Baulinienplan im Bereich des GS 358 angepasst werden muss.
A.3. Das Baugesuch wird zur Zeit Öffentlich aufgelegt, weitere Dritte sind durch die kleine Änderung der Baulinie nicht betroffen. Gestützt auf $ 38, Abs. 3 des
Planungs- und Baugesetzes vom 26. November 1998 (BGS 721.11; PBG) und den Zustimmungen der direkt Betroffenen kann auf eine öffentliche Auflage der Änderung des Baulinienplanes verzichtet werden. Das Amt für Archäologie und Denkmalpflege hat der Anpassung ebenso zugestimmt. B.
Der Gemeinderat Risch hat an der Sitzung vom 13. November 2000 der Ände-
rung des Baulinienplanes zugestimmt.
C.
Die Baulinienplanänderung ist zweckmässig und den heutigen Randbedingun-
gen angepasst.
27 Kleine Änderung Baulinienplan Dorf Risch, 16.11.2000.pdf
GEMEINDE RISCH
KANTON ZUG
NEUE BAULINIE
NEUE ZWANGSBAULINIE
GENEHMIGTE BAULINIE
©
Kleine Änderung Baulinienplan
GENEHMIGTE ZWANGSBAULINIE
Ganzen Text zeigen
Dorf Risch GENEHMIGTE ZWANGSBAULINIE FÜR STÜTZMAUER
Bereich GS 358
GENEHMIGTE BAULINIE FÜR NEBENANLAGEN Z.B. PARKPLÄTZE
Situation 1: 500
GENEHMIGTE UNTERNIVEAUBAULINIE
RRB vom 25.5.1893
AUFZUHEBENDE BAULINIE PLANBEZEICHNUNG: PLAN NR.: 7.10.023 A
Gätzi AG
Van
Geometer und Ingenieure DATUM:
25.Oktober 2000
em 150 9001
Telefon 041 760 3334
Telefax 041 761 46 29
-
Nr. 12968
KOORDINATENVERZEICHNIS
MASSSTAB: 1:500
MITBERICHT DES GEMEINDERATES VOM:
PUBLIZIERT IM AMTSBLATT
AUFZUHEBENDE ZWANGSBAULINIE
Punkt Nr. ÖFFENTLICHE AUFLAGE AUF DER GEMEINDEKANZLEI
y
bestehende Baulinie
Auf eine Publikation kann verzichtet werden, da die Betroffenen gemäss $ 38, Abs. 3 PBG
5
direkt benachrichtigt wurden und ihre Zustimmung erteilten.
11
677'877.650 677'921.089
220'796.675 220'848.963
neue Baulinie VON DER BAUDIREKTION DES KANTONS ZUG GESTÜTZT AUFS5 PBG
6, Nov. 2000
BZ
53
677'890.501 677'895.998
Mi
56
677'896.895
220'813.712 220'810.221 220'818.833 220'821.737
43