Baulinienplan Rosenbergstrasse 33 GS 2506

Lingias da construcziun · Zug

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BD
Decidì
03-08-2005
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03-08-2005

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Beschluss BDB 03.08.2005_sw.pdfIn neuem Tab öffnen

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Beschluss BDB 03.08.2005_sw.pdf

am 04. Av6. 2005

BAUDIREKTION DES KANTONS ZUG

Gemeindewesen Baulinienplan Rosenberg, Rosenbergstrasse 33, GS 2506 Stadt Zug

Die Baudirektion, gestützt auf $ 7 Bst. b der Delegationsverordnung vom 23. November 1999 (BGS 153.3),

beschliesst: 1.

Der Baulinienplan Rosenberg, Rosenbergstrasse 33, GS 2506, Plan-Nr. 7171, vom 7. Juni 2005, welcher teilweise Plan-Nr. 1227 ersetzt, wird genehmigt.

2.

Gegen diesen Beschluss kann innert 20 Tagen nach der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, Verwaltungsbeschwerde erho-

Ganzen Text zeigen

ben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizufügen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizufügen. 3.

Mitteilung an: Stadtrat von Zug, 6300 Zug (3 Ex., 6 Pläne) Baudirektion Amt für Raumplanung (mit Plan) Tiefpauamt, VTBP (mit Plan) Staatsarchiv, Sekretariat (mit Plan)

-

Zug, 3. August 2005 /JM BAUDIREKTION DES KANTONS ZUG Der Baudirektor

ans-B eat Uttinger Regierungsrat

-2

A.1. Das Grundstück 2506 befindet sich im Eigentum der Auf diesem Grundstück bestehen bereits Baulinien aus den Jahren 1931 und 1951.

N

A.2. Die beabsichtigt, auf ihrem Grundstück das bestehende Gebäude des ehemaligen Hotels Rosenberg abzubrechen und dort ein Mehrfamilienhaus mit Autoeinstellhalle zu erstellen.

A.3. Gegen das eingereichte Baugesuch für die Arealbebauung gingen drei Einsprachen ein. Die Bauherrschaft hat den Einsprechern das Angebot unterbreitet, den Neubau gegen Süden und gegen Westen zu verschieben, damit das Gebäude tiefer zu liegen kommt. Auf dieses Angebot hin wurden die Einsprachen zurückgezogen.

A.4. Die Verschiebung des Gebäudes setzt jedoch voraus, dass die Baulinie entlang des Aegerisaumwegs in einem Abstand von 6.50 m auf 3.00 m reduziert wird. A.5. Der relativ grosse Niveauunterschied zwischen dem Knoten Aegerisaumweg/Bohlgutsch und der Fadenstrasse wird mit einer Treppenanlage überwunden. Aufgrund der steilen Topographie, welche einen Strassenausbau in diesem Bereich fast vollständig verunmöglicht, können die Baulinien entlang des Aegerisaumwegs problemlos reduziert werden. Ein allfälliger Ausbau der Wegverbindung bleibt mit der neuen Baulinie weiterhin möglich. B.

Die betroffene Grundeigentümerin,

gab schrift-

lich ihr Einverständnis für die Änderung der Baulinie.

C.

Gestützt auf $ 38 des Planungs- und Baugesetzes vom 26. November 1998

(BGS 721.11; PBG) und auf die Zustimmung der direkt Betroffenen konnte auf eine öffentliche Auflage des Baulinienplans verzichtet werden. D.

Der Baulinienplan ist recht- und zweckmässig, so dass er vorbehaltlos geneh-

migt werden kann.

189 Baulinienplan Rosenbergstrasse 33, GS 2506, 03.08.2005.pdf

KANTON ZUG

Baudepartement

ZU

1 1

S tadt

Legende:

1

3170

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Baulinienplan

3528

18 7

(In einfachen Fällen gemäss $ 38, Abs. 3 PBG)

Genehmigungsinhalt Neue Baulinie zu genehmigen

3430 2504

Rosenberg

Aufzuhebende Baulinie zu genehmigen

707

Rosenbergstrasse 33, GS 2506

207;

Information

2505

3171

21 3

77

Situation 1: 500

Genehmigte Baulinien 1

ERSETZT PLAN NR.: TEILWEISE 1227

PLANBEZEICHNUNG:

082,

PLAN NR.: 7171 1 1

DATUM: 7. JUNI 2005 1

ÄNDERUNGEN:

2062

4189

1 1

1985 AUF EINE PUBLIKATION KANN VERZICHTET WERDEN, DA DIE BETROFFENEN GEMÄSS $ 38 ABS. 3 PBG DIREKT BENACHRICHTIGT WURDEN UND IHRE ZUSTIMMUNG ERTEILTEN.

2506 1 1

DIE EIGENTÜMERIN DES GRUNDSTÜCKS NR. 2506: L+B ARCHTEKTUR AG WIDENBACH 5, 6246 ALTISHOFEN

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250 3165

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3385 543

DIE EIGENTÜMERIN DES GRUNDSTÜCKS NR. 2505 UND 2508: EINWOHNERGEMEINDE ZUG, VERTRETEN DURCH DEN STADTRAT

VOM STADTRAT BESCHLOSSEN AM:

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