Teilrevision Sihlbrugg, GS 246
Plan da zonas · Zug
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- 03-04-2014
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- 03-04-2014
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Text
I1
Kanton Zug
Baudirektion
L1
Gemeindeaufsicht Genehmigung der Zonenplanänderung Sihlbrugg, GS 246 Gemeinde Neuheim
Die Baudirektion,
gestützt auf § 3 Abs. 3 und 42 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) des Kantons Zug vom 26. November 1998 (BGS 721.11) und § 7 Bst. c) der Delegationsverordnung vom 23. Novem ber 1999 (BGS 153.3), beschliesst; 1.
Die von der Gemeindeversammlung Neuheim am 11. Dezember 2013 im ordentlichen Verfahren gemäss § 39 PBG beschlossene Zonenplanänderung Sihlbrugg, GS 246, wird• genehmigt.
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2.
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Mitteilung beim Verwaltungsgericht des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsgerichtsbeschwerde erho ben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizufügen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen. Nach Ablauf der Beschwerdefrist tritt die Zonenplanänderung Sihlbrugg, GS 246, in Kraft, sofern sie nicht angeföchten wird.
3.
Mitteilung an: Gemeinderat Neuheirn, Postfach 161, 6345 Neuheim (Beilage: 4 Expl. Zonenplan änderung Sihlbrugg, GS 246) GIS-Fachstelle Baudirektionssekretariat Tiefbauamt, Abteilung Verkehrstechnik und Baupolizei Amt für Umweltschutz Amt für Raumplanung, Abteilung Kantonalpianung und Grundlagen Amt für Raumplanung, Abteilung Ortsplanung und Baugesuche (Beilage: 2 Expl. Zo nenplanänderung Sihlbrugg, GS 246)
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Baudirek1(
‘1 Heinz ännler Regi rungsrat
Zug, 3. April 2014 / 51662 / 3.2.3.2/11 Aabachstrasse 5, 6300 Zug T 041 728 53 00, F 041 728 53 09 www.zg.ch/baudirektion
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A. Der Bebauungsplan Sihlbrugg wurde am 3. Dezember 2004 vom Regierungsrat des. Kantons Zug genehmigt. Einige Jahre nach der Inbetriebnahme des Neubaus der Auto Iten Sihlbrugg verzeichnet der Betrieb eine markante Wachstumsphase. Zur mittel- und langfristi gen Sicherung des Fortbestandes der Unternehmung sollen deshalb die Nutzflächen vergrös sert und die Betriebsabläufe optimiert werden können. Die Erweiterung des Bebauungsplanes Sihlbrugg sieht ein schmales, längliches Zu satzvolumen von maximal 7‘200 m3 vor, welches auf der Rücks&te des bestehenden Gebäudes situiert wird. Sowohl die Form als auch die Höhe des bereits bestehenden Kubus auf dem Baufeld B werden übernommen. Das zusätzliche Volumen ist weder vom Sihltal noch von der Sihl bruggstrasse her einsehbar. Damit der Bebauungsplan wie vorgesehen erweitert werden kann, ist eine Anpassung des Zonenplans bezüglich der Zonengrenze auf GS Nr.. 246 notwendig. Die zusätzlich zur Ein zonung vorgesehene Fläche beträgt 1‘800 m2. B. Die Zonenplanänderung Sihlbrugg, GS 246, wurde von der Baudirektion am 22. Sep tember 2010 (gleichzeitig mit der Erweiterung des Bebauungsplanes Sihlbrugg) vorgeprüft und am 23. und 30. August 2013 im Amtsblatt publiziert. Während der öffentlich‘en Auflage vom 23. August bis und mit 23. September 2013 gingen gegen die Zonenpianänderung Sihlbrugg, GS 246, keine Einwendungen ein. Am 11. Dezember 2013 wurde die Zonenplanänderung Sihl brugg, GS 246, von der Gemeindeversammlung Neuheim im ordentlichen Verfahren beschlos sen. Der Beschluss wurde am3.1. Januar und 7. Februar 2014 im Amtsblatt publiziert und vom. 31. Januar bis und mit 19. Februar 2014 öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist sind keine Beschwerden an den Regieru.ngsrat eingegangen. C. Mit Schreiben vom 17. März 2014 reichte der Gemeinderat von Neuheim die Zonen planänderung Sihlbrugg, GS 246, an den Regierungsrat zur Genehmigung ein. Nach § 7 der Delegationsverordnung vom 23. November 1999 ist die Baudirektion für die Genehmigung von gemeindlichen Bauvorschriften, Zonen- und Bebauungsplänen zuständig, sofern im gemeindli chen Verfahren keine Einwendungen erfolgten, oder Einwendungen gütlich beigelegt werden konnten, oder die Baudirektion nicht vorsieht, die Genehmigung nur unter Auflagen und Bedin gungen zu erteilen. Im vorliegenden Fall sind die Kriterien für eine Delegation der Genehmi gungsbefugnis vom Regierungsrat an die Baudirektion gegeben. Der Genehmigung der Zonen planänderung Sihlbrugg, GS 246, steht nichts entgegen.