Teilrevision Sanatorium, GS 1476 und 2303

Plan da zonas · Zug

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02-04-2014
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02-04-2014

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Text

Genehmigung Zonenplanaenderung Sanatorium.pdf

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Baudirektion

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. Die Baudirektion, ...:··

3 Abs. 3 und 42 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) des Kantons Zug vom 26. November 1998 (BGS 721.11) und§ 7 Bst. c der Delegationsverordnung vom 23. November· 1999 (BGS 153.3),

gestützt auf §§

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beschlh!sst:

1.

Die vom Gemeinderat Unterägeri am 28. Februar 2014 im einfachen Verfahren gernäss §

2.

40 PBG beschlossene Zonenplan-Anderung «Sanatorium» wird genehmigt.

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Mitteilung beim Verwaltungsgericht des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsgerichtsbeschwerde erho­ ben werden, Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizufügen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen. Nach Äblauf der Beschwerdefrist tritt die Zonenplan-Anderung «Sanatorium» in Kraft, sofern sie nicht angefochten wird.

3.

Mitteilung an: Gemeinderat Unterägeri, Postfach 79, 6314 Unterägeri (Beilage: 2 Expl. Zonenplan­ Anderung «Sanatorium», Mst. 1:1'000) Volkswirtschaftsdirektion Amt für Wald und Wild (Beilage: 1 Expl. Zonenplan-Anderung «Sanatorium», Mst.

1:1'000) Baudirektion Amt für Umweltschutz GIS-Fachstelle Amt für Raumplanung, Abteilung Ortsplanung und Baugesuche (Beilage: 2 Expl. Zo­

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nen_ p n-Anderung «Sanatorium», Mst. 1:1 '000)

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A.

Auf den Grundstücken der Gemeinnützigen Gesellschaft des Kantons Zug (GGZ), GS

Nr. 1476 und 2303, Unterägeri, wird die Klinik St. Adelheid («Sanatorium») betrieben. Das Are­ al lie.gt gernäss Zonenplan in der Zone des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen. Im Jahre 2007 wurde die Klinik erweitert, womit auch eine Waldrodung mit Wiederauf­ forstung verbunden war. Aus betrieblichen I wirtschaftlichen Gründen ist anfangs 2015ein wei­ terer Klinikausbau geplant. Damit werden zusätzlich 35- 40 Arbeitsplätze geschaffen. Mit dem erfolgten Bettenausbau im Jahre 2007 ist die Parkplatzsituation unhaltbar ge­ worden. Dies wird sich mit der geplanten Erweiterung noch verschärfen. Deshalb sind im B . e- . . reich der Zufahrt zusätzliche Parkplätze geplant. Diese liegen im rechtskräftigen Zonenplan im Wald. Diese Fläche müsste gerodet und der Zone des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen zugewiesen werden. Als Ersatzfläche für den gerodeten Wald wird eine Fläche im oberen Grundstücksbereich aufgeforstet. Ein entsprechendes Gesuch ist ain 27. Juni 2013 bei der Direktion des lnnern eingereicht worden. Am 24. Februar 2014 erteilte die Direktion des ln­ nerh die Rodungsbewilligung. Mit der Zonenplan-Änderung für zukünftige Erweiterung soll auch die Situation, die sich aufgrund der Waldrodung im Jahr 2007 ergab, planarisch bereinigt werden. Insgesamt 615m2 Waldfläche sollen der Bauzone (Zone des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen) zu­ geschrieben werden. Gleichzeitig soll eine gleichgrosse Fläche von der Landwirtschaftszone in Wald umgezont werden. B.

·

Die Zonenplan-Änderung «Sanato�ium» wurde von der Baudirektion am 29. August

2013 vorgeprüft. Im-Rahmen der Vorprüfung wurde ein Vorbehalt geäussert, welcher im Rah­ men der Genehmigungseingabe bereinigt wurde. Die Zonenplan-Änderung «Sanatorium» wur­ de am 13. und 20. Dezember 2013 im Amtsblatt publiziert. Während der öffentlichen Auflage vom 13. Dezember 2013 bis und mit 13. Januar 2014 gingen keine Einwendungen ein. Am 28. Februar 2014 wurde die Zonenplan-Änderung «Sanatorium» vom Gemeinderat Unterägeri im einfachen Verfahren gernäss § 40 PBG beschlossen. Der Beschluss wurde am 7. und 14. März 2014 im Amtsblatt publiziert und vom 7. bis und mit 26. März 2014 öffentlich aufge­ legt. Während der Auflagefrist sind keine Beschwerden beim Regierungsrat eingegangen. G.

.

Am 6. März 2014 reichte der Gemeinderat Unterägeri die Zonenplan-Änderung «Sana-

torium» zur Genehmigung ein. Nach § 7 der Delegationsvero-rdnung vom 23. November 1999 ist die Baudirektion für die· Genehmigung von gemeindlichen Bauvorschritten, Zonen- und Be- . bauungsplänen zuständig, sofern im gemeindlichen Verfahren keine Einwendungen erfolgten,

oder Einwendungen gütlich beigelegt werden konnten, oder die Baudirektion nicht vorsieht, die Genehmigung nur unter Auflagen und Bedingungen zu erteilen. Im vorliegenden Fall sind die Kriterien für eine Delegation der Genehmigungsbefugnis·vom Regierungsrat an die Baudirekti­ on gegeben. Der Genehmigung der Zonenplan-Änderung «Sanatorium» steht nichts entgegen.

Genehmigung Zonenplanaenderung Sanatorium_Plan.pdf

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13/079

Kanton Zug

Unterägeri ZONENPLAN -ÄNDERUNG 2013 Sanatorium

-

GS 14 76, 2303

1 : 1 '000 1 0. Juli 2013

Plan:

Ganzen Text zeigen

001

Nr. :

09.03.120.1

Datum:

10.07.2013

Massstab :

1 : 1'000

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I Vorprüfung durch die kantonale Baudirektion: I

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�-=�--- ._: 9. AUG. 2013 I

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-

Publiziert im Amtsblatt :

1. Publikation Nr. : ..50.1

2. Publikation

5.1.

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vom : tß,A2..A31 .2JAZ.ß Ziffer:

66.7.6.1.6�.2.

Nr. : ..!I.O.i .. .

vom

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der Gemeindekanzlei

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Von der Gemeinde beschlossen am

2. Öffentliche Auflage auf

der Gemeindekanzlei

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Ziffer:

1. Öffentliche Auflage auf

bis

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bescheinigt:

bescheinigt :

Die Gemeindeschreiberin:

Die Gemeindeschreiberin :

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Von der Baudirektion des Kantons Zug genehmigt am :

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V:\Mandate\Unterägerii0903120 GS 1476 Aufforstung Sanatorium\Zonenplanänderung\Zonenplanände

g_GS_1476_2303_Sanatorium.dwg

Geozug Ingenieure AG, Obermühle 8, 6340 Baar, info@geozo g .ch, Tel.: 041 768 98 98, Fax: 041 768 98 99, www.geozug. ch

Rechtskräftiger Zonenplan 2008

Zonenplan-Änderung

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Legende

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Informationsinhalt

Genehmigungsinhalt

Bauzonen

111111111 Wohnzone 1 b (W1 b) Zone des öff. Interesses für Bauten 1 1 und Anlagen (OeiB) "'"' '-· · ---"-'

Allgemeine Informationen

Bauzonen

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1 für Bauten und Anlagen (OeiB)

Zone des öffentlichen Interesses

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'---'� Verkehrsfläche (VF) Allgemeine Informationen

Nichtbauzonen Landwirtschaftszone (L)

Schutzzonen und überlagernde Bestimmungen

....____.! _ Wald

.---I Massgebender Lärmgrenzwert, ... -- J Planungswert (mlpw)

OJI] Seeuferschutzzone kantonal (SSK)

Überlagernde Bestimmungen

.---I Massgebender Lärmgrenzwert, ... -- J Planungswert (mlpw)