Steinhausen einfacher Bebauungsplan Nr. 04 - Eichholzstrasse 13

Plan d'utilisaziun spezial · Zug

Document

Numer
2022-12
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Sutgener
Plan da construcziun simpel
Chantun
Zug
Nivel
Vischnanca
Approvà da
GR
Decidì
10-01-2022
En vigur dapi
10-01-2022

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002_Einfacher Bebauungsplan Nr. 04.PDFIn neuem Tab öffnen

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Gemeinde Kanton Zug Steinhausen Gemeinde Steinhausen

Einfacher Bebauungsplan

Nr. 04 — Eichholzstrasse 13, GS 391, 1:500

1. Öffentliche Auflage vom 08.11.2821... bis .06.12:202i..

Publiziert im Amtsblatt Nr. Sk +5 Loca Gg rad Bescheinigt von der Abteilung Bau und Umwelt

Vom Gemeinderat beschlossen am: ...

Der Gemeindepräsident: Ar RENE Die Gemeindeschreiberin >

2. Öffentliche Auflage 28.01.2022.

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Publiziert im Amtsblatt Nr. Le... Bescheinigi von der Abteilung Bau und Umwelt

Legende

Orientierungsinhalt

Bestehende Bauten

| Abzubrechende Bauten und Anlagen

Festsetzungsinhalt

Geltungsbereich

Baubereich mit Gebäudemantellinie und maximaler Gesamthöhe (in m.ü.M.)

Dachfläche über Attikageschoss

Richtprojekt

| Einstellhalle (Lage schematisch)

G Gemeinschaftsraum

| Erschliessungsfläche (Hartbelag)

x Zu- und Wegfahrt Tiefgarage (Lage schematisch) PP Oberirdische Parkplätze

V Abstellplätze Velos

R Retention

Freifläche A: Platzbereiche (Ortbeton etc.) Freifläche B: Freiraum begrünt / befestigt inkl. Zugänge (Pflanzflächen / Wiesen / Kies / Sand etc.) Freifläche C: Stauden / Gehölze

Spielfläche

4 + à Bäume / Sträucher (schematisch)

Cc Grüncontainer

Schemaschnitt AA

Schulhausweg

=

P_i

Schemaschnitt BB

bi

438.10 m.ù.M.

Eichholzstrasse

| Nelkenweg E

Ts,

Bestimmungen

Zweck

1. Der einfache Bebauungsplan „Eichholzstrasse 13“ bezweckt: a. Eine qualitätsvolle Erneuerung und Verdichtung des bereits überbauten Grundstücks innerhalb des im einfachen Bebauungsplan dargestellten Geltungsbereiches zu ermöglichen; b. Eine hohe architektonische und freiràumliche Qualität innerhalb des Geltungsbereiches sicherzustellen;

Bebauung

2. Bauten, Anlagen und Freiraum sind sowohl für sich als auch im Gesamtzusammenhang besonders gut zu gestalten.

3. Gebäude dürfen nur innerhalb der im Plan bezeichneten Baubereiche erstellt werden. Die in den Baubereichen festgelegten Höhenkoten dürfen nur durch untergeordnete und technisch notwendige Aufbauten um maximal 1.00 m überschritten werden.

4. Es sind nur Flachdächer zulässig.

Nutzung

5. Im Baubereich sind ausschließlich Wohnungen zulässig. Zwei Drittel der Wohnungen sind nach dem Wohnraumförderungsgesetz (WFG) zu realisieren.

6. Es sind drei Kleinwohnungen für Menschen mit Behinderung zu realisieren.

7. Esist ein Gemeinschaftsraum zu realisieren. Der Gemeinschaftsraum darf nicht zu kommerziellen, gewinnorientierten Zwecken genutzt werden. Eine Gewerbenutzung ist im Gemeinschaftsraum nicht zulässig.

8. Es sind maximal 1‘945.3 m? anrechenbare Geschossfläche (aGF) und maximal 291.8 m? verglaste Balkone/Loggien zulässig.

9. Im Dach- bzw. Attikageschoss sind 50% der darunterliegenden aGF nicht anrechenbar.

10. Innenliegende Hofräume mit Aussenklima werden der aGF nicht angerechnet.

11. Balkone und Loggien der Vollgeschosse dürfen, im Rahmen der geltenden Gesetze, verglast werden. Diese dürfen weder beheizt werden noch über heiztechnischen Installationen verfügen. Die Verglasungen müssen einheitlich ausgeführt werden und sich in das Gesamtkonzept integrieren.

Erschließung

12. Die Zu-und Wegfahrten dürfen nur an den bezeichneten Stellen erfolgen.

13. Unterirdisch sind mindestens 23 und maximal 25 Parkplätze für den MIV zu erstellen. Bei allen unterirdischen Parkfeldern sind die baulichen Vorkehrungen für eine Nachrüstung mit elektrischen Ladestationen zu treffen (power to garage). Oberirdisch sind zwei Besucherparkplätze als Längsparkplätze am bezeichneten Standort sickerfähig zu erstellen.

14. Im Rahmen eines Mobilitätskonzeptes kann die Anzahl unterirdischer Abstellplätze MIV reduziert werden.

15. In der Einstellhalle sind mind. vier Abstellplätze für Motorräder und Roller zu erstellen.

16. Es sind mindestens 50 Veloabstellplätze zu erstellen. Es sind sowohl Kurz- als auch Langzeitabstellplätze zu realisieren. Mindestens 20 Veloabstellplätze sind an gut zugänglicher Lage, in der Nähe der Hauseingänge, im Innen- und Außenbereich des Erdgeschosses vorzusehen. Die restlichen Veloabstellplätze können gut erschlossen im Untergeschoss angeordnet werden. Im Außenbereich können die Veloabstellplätze im Rahmen von Kleinbauten gemäß gültiger Bauordnung überdacht werden.

Freiraum

17. Die Bepflanzung hat mit einheimischen und standortgerechten Pflanzen zu erfolgen. Diese müssen genügend Wurzelraum, auch für grosswachsende Gehölze zur Verfügung haben.

18. Die Außen- und Freiräume sind so zu gestalten, dass die Bewohner im Sommerhalbjahr vor übermassiger Wärmeentwicklung geschützt sind. Dazu gehören ausreichende Beschattungsmöglichkeiten in Form von Bäumen, die Förderung von Wasserverdunstung durch unversiegelte Flächen und Pflanzenbewuchs sowie Oberflächen und Beläge,

welche wenig Wärme absorbieren. 19. Die Freifläche A ist als gemeinschaftlicher Begegnungsraum hindernisfrei und mit hoher Aufenthaltsqualität

auszugestalten. 20. Es sind kindergerechte Spielflächen von mindestens 20% der für das Wohnen anzurechnenden Geschossflächen zu

realisieren und zweckmäßig auszustatten.

Umwelt

21. Flachdächer sind extensiv zu begrünen, ausgenommen sie werden als Terrassen genutzt oder im Bereich technischer Einrichtungen wie PV-Anlagen und dgl.

22. Die Anforderungen der Lärmschutzverordnung müssen erfüllt werden

23. Der Neubau ist nach erhöhten energietechnischen Standards zu erstellen

Ver- und Entsorgung 24. Das auf den Dächern und im Außenbereich anfallende Meteorwasser ist zu retendieren und abzuführen.

Schlussbestimmungen

25. Sofern dieser einfache Bebauungsplan keine abweichenden Bestimmungen enthält, gilt die jeweilige Bauordnung. Der Gemeinderat kann im Sinne von $ 57 der Verordnung zum Planungs- und Baugesetz (V PBG) Ausnahmen gestatten.