Einfacher Bebauungsplan Felderhus
Plan d'utilisaziun spezial · Zug
Document
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Sutgener
- Plan da construcziun simpel
- Chantun
- Zug
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeinde (Gde.)
- Approvà da
- GR
- Decidì
- 20-08-2019
- En vigur dapi
- 20-08-2019
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Zug
Karte
Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Zug mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen
Datotecas
Einfacher Bebauungsplan Felderhus, Neuheim.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
massgebendes Terrain
massgebendes Terrain
5
Vernetzungskorridor
OK EG max. 654.95
Legende 16.50
13.30
Quartierfreiraum
Ganzen Text zeigen
OK EG max. 659.30
13.30
Quartierfreiraum
13.30
OK EG max. 660.37
4 Vernetzungskorridor
OK EG max. 650.56
Perimeter
Perimeter
3
2
16.50 Vernetzungskorridor
OK EG max. 653.64
massgebendes Terrain
6
Vernetzungskorridor
OK EG max. 660.63
13.30
13.30
Spielbereich und Quartierfreiraum
1 7
Schemaschnitt S3
Perimeter
Perimeter
Schemaschnitt S2
Perimeter
Schemaschnitt S1
OK EG max. 650.38
Perimeter Baubereich, max. 3 Vollgeschosse (Attika zulässig)
1
680.00
2
a 57
129a
Bestehende Gebäude
Baubereich, max. 4 Vollgeschosse (Attika zulässig)
5
Situation
Genehmigte Baulinie
Geplante Gebäude
max. Höhe m.ü.M
Grenzabstand
Baulinie
Tiefgarage Richtprojekt Lage schematisch
Zu- / Wegfahrten
Bestimmungen zum Bebauungsplan Felderhus, Neuheim
45 1a
7 62
4 31
02 61
g nwe i a r uz Kre
e ss tra rfs Do
21
1
9
Massgebendes Terrain
37a
1.
8 31
45 60
2
2 47
1 48
1
3 70
2 223a
2.
Bauten, Anlagen und Freiraum sind sowohl für sich als auch im Gesamtzusammenhang besonders gut zu gestalten.
3.
Gebäude dürfen nur innerhalb der im Plan bezeichneten Baubereiche erstellt werden. Vorspringende Gebäudeteile mit Ausnahme von Vordächern und Dachvorsprüngen müssen innerhalb der Baubereiche liegen.
46 60
5 30
8 48
4.
3 .199 1.08 1 RRB
4
V
122a
517a
222a
1 V
7
15m
V
4
.08.1993 RRB 11
minimaler Gebäudeabstand
2 70
V
10m
P
E
se stras f o h Neu
31
153a
152b
153b
5 35
07 60
6 70 8.1993 RRB 11.0
ü.M m. 08 60 8.82 65
9 46 90
437a
84 a 444
9 67
82
433a
3 47
333a
3 53
214a
13.3 m
635.50 m2
2
3
660.37 m.ü.M.
13.3 m
635.50 m2
3
3
659.30 m.ü.M.
13.3 m
990.00 m2
4
3
654.95 m.ü.M.
13.3 m
656.50 m2
5
4
650.38 m.ü.M.
16.5 m
793.00 m2
6
4
650.56 m.ü.M.
16.5 m
797.50 m2
7
3
653.64 m.ü.M.
13.3 m
657.76 m2
V
Besucher Veloabstellplätze (ungedeckt) Lage schematisch
Der minimale Gebäudeabstand beträgt 10 Meter. Ausgenommen ist der Abstand zwischen den Baubereichen 1,2 und 3, wo ein minimaler Gebäudeabstand von 8m einzuhalten ist.
8.
Vordächer bei Hauszugängen, sowie Bauten für Fahrräder und die gedeckte Ein- und Ausfahrtsrampe der Autoeinstellhalle sind ausserhalb der Baubereiche zulässig.
3 81 0 47
539a
539a 219a
219a
4 81
98
Hauseingang 8m
Minimaler Gebäudebabstand
Fusswege Lage schematisch Fuss-Radwege Lage schematisch Erschliessungsfläche Begrünter Freiraum Freiraum mit Baumgruppe als Schattenplatz Lage schematisch möblierte Spiel- und Aufenthaltsfläche Lage schematisch Quartierfreiraum Lage schematisch
Gemeinde Neuheim
Einfacher Bebauungsplan Felderhus Neuheim Gemäss §32bis des PBG Kt. Zug vom 01.01.2019
N
1:500
Erschliessung / Parkierung 9.
Die Zu- und Wegfahrten dürfen nur an den bezeichneten Stellen erfolgen.
10.
Die im Plan bezeichneten Fuss-Radwege dienen der Erschliessung der Fahrradabstellplätze und Hauszugänge.
11.
Die im Plan bezeichneten Fusswege dienen der internen Erschliessung der Fussgänger.
12.
Die Parkierung der Personenfahrzeuge für die Bewohner sind in den unterirdischen Autoeinstellhallen vorzusehen.
13.
Die Besucherparkplätze sind oberirdisch an den im Bebauungsplan vorgesehenen Stellen anzuordnen.
14.
Die Fahrradabstellplätze sind an den im Bebauungsplan vorgesehenen Stellen anzuordnen.
15.
Für die Ermittlung der erforderlichen Anzahl an Autoabstellplätzen ist die Bauordnung Neuheim massgebend. Für die Berechnung der Anzahl an Fahrradabstellplätzen ist die Norm VSS 640 065:2011 Parkieren, Bedarfsermittlung und Standortwahl von Veloparkierungsanlagen massgebend.
Die oberirdischen Dachflächen sind extensiv zu begrünen, soweit sie nicht für den Bau von Anlagen zur Energiegewinnung, technischen Aufbauten und als begehbare Dachterrassen beansprucht werden.
Abteilung Planung/Bau Neuheim, Datum
17.
Der im Plan als Quartierfreiraum bezeichnete Bereich ist allen Bewohnern zugänglich zu machen. Die übrigen Grünflächen können den einzelnen Wohneinheiten zugeordnet werden.
18.
Die Bepflanzung mit einheimischen und standortgerechten Pflanzen und die Ausstattung des Quartierfreiraumes sind im Umgebungsplan des Bauprojektes aufzuzeigen.
Der Abteilungsleiter
Peter Nussbaumer Martin Weilenmann Plan Nr. 33.00 Datum: 18.03.2019 / Rev.: 23.06.2020 Format: 1051x594 Gez: Fna / Kda
20. August 2019 Vom Gemeinderat genehmigt am 20.08.2019 Der Gemeindepräsident:
Die DerGemeindeschreiberin Gemeindeschreiber-Stv.
Daniel Schillig
Melanie Imfeld Markus Steiner
Publiziert im Amtsblatt Nr: 13 Bescheinigt von der Abteilung Planung / Bau
1. Öffentliche Auflage im vom 29.03.2019 bis
Freiraum
29.04.2019
Zug den 16.07.2020
Der Grundeigentümer / Der Bauherr: Felderhus AG
Der Architekt: p-4 AG
Ver- und Entsorgung 19.
Das Meteorwasser ist auf dem Grundstück mittels geeigneter Retensionsmassnahmen zurückzuhalten.
20.
Im bezeichneten Bereich ist eine Entsorgungsstelle mit Unterflurcontainern zu erstellen, welche auch für weitere Siedlungen in unmittelbarer Nähe nutzbar sein muss.
21.
1 76
Entsorgungsstelle
5165.76 m2
Schlussbestimmungen
9
a 525
6
80
660.63 m.ü.M.
7.
333b
4
0) 03 4 (8
0 68 ) 98 9 (83
1 68 ) 09 0 (84
2 68 ) 10 0 (84
4 47
5
a 434
3
Die Bemessung der anzurechnenden Geschossfläche erfolgt gemäss den jeweils gültigen kantonalen Bestimmungen. Bis zur abgeschlossenen Revision der Ortsplanung Neuheim kommen die Bestimmungrn der Verordnung zum PBG des Kantons Zug vom 1. Juli 2012 zur Anwendung.
16.
Blattmat t
a 435
86
1
6.
335b
990 04.1
215a
2
03. RRB
Gesamthöhe
Dachgestaltung a 436
88
Gedeckte Veloabstellplätze
Maximal zulässige anrechenbare Geschossflache
Ausnützungübertragungen von einem Baubereich auf einen anderen sind zulässig, wobei die zulässige anrechenbare Geschossfläche in keinem Baubereich um mehr als 10% reduziert bzw. angehoben werden darf.
218a
240a
5 78
Maximal zulässige
5.
6
152a
1
990 .04.1 3 0 V RRB
RRB 11.08.1993
OK EG max. 650.38
12m
OK EG max. 654.95
6 35
5
S3
4
minimaler Gebäudeabstand
N
4
5
OK EG max. 659.30
70 .16 70 3 80 .31 85 277 6 2 28 12
136a
8 34
3
S3
6 30
143a
V
V
E
Kanton Zug
5 32
5.00
8m
G m eb in äu im de al ab er st an d
Maximale zulässige Oberkante Boden Erdgeschoss
Total
6
S2 OK EG max. 660.37
10m
S2
minimaler Gebäudeabstand
2
2 35
RRB 11.08.1993
us h r lde479 e F
142a
S1
OK EG max. 650.56
minimaler Gebäudeabstand
8m
r d ale tan nim bs mi dea u bä Ge
10m
136a
125a
OK EG max. 653.64 minimaler Gebäudeabstand
P
125b
6
V
V
74 3
V
5.00
2 62
OK EG max. 660.63
V
5.00
3 .199 1.08 1 RRB
5.00
S1
Maximale Anzahl Vollgeschosse
1
0 48
5.00
3 .199 1.08 1 RRB
1 62
5 84
Oberirdische Besucherparkplätze (unversiegelt)
Für die Baubereiche gelten die folgenden Massbestimmungen: Baubereich
2
384b
1
eg Sonnenw
384a
Der Bebauungsplan Felderhus bezweckt die Schaffung von zweckmässigen und sachgerechten Rahmenbedingungen für eine Wohnüberbauung von hoher städtebaulicher und architektonischer Qualität; mit hoher Wohnqualität; mit hoher Freiraumqualität; mit haushälterischem Umgang mit dem Boden.
P
Bebauung
0 10
260a
09 60 M. ü. m. 0 2 6. 66
2 10
44 60
384c
Zweck
Sofern dieser Bebauungsplan keine abweichenden Bestimmungen enthält, gilt die jeweilige Bauordnung der Gemeinde Neuheim.
Der Bebauungsplan Felderhus wurde vom Gemeinderat Neuheim am 20.08.2019 genehmigt; die dagegen eingereichte Verwaltungsbeschwerde wurde vom Regierungsrat Kanton Zug am 05.05.2020 abgewiesen. Die Rechtskraft wurde vom Verwaltungsgericht Kanton Zug am 19.06.2020 bescheinigt. Der Genehmigungsvermerk auf dem Bebauungsplan erfolgte durch den Gemeinderat mit Beschluss vom 29.09.2020.