Einfacher Bebauungsplan Felderhus

Plan d'utilisaziun spezial · Zug

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Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Sutgener
Plan da construcziun simpel
Chantun
Zug
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Vischnanca
Approvà da
GR
Decidì
20-08-2019
En vigur dapi
20-08-2019

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Datotecas

Einfacher Bebauungsplan Felderhus, Neuheim.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

massgebendes Terrain

massgebendes Terrain

5

Vernetzungskorridor

OK EG max. 654.95

Legende 16.50

13.30

Quartierfreiraum

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OK EG max. 659.30

13.30

Quartierfreiraum

13.30

OK EG max. 660.37

4 Vernetzungskorridor

OK EG max. 650.56

Perimeter

Perimeter

3

2

16.50 Vernetzungskorridor

OK EG max. 653.64

massgebendes Terrain

6

Vernetzungskorridor

OK EG max. 660.63

13.30

13.30

Spielbereich und Quartierfreiraum

1 7

Schemaschnitt S3

Perimeter

Perimeter

Schemaschnitt S2

Perimeter

Schemaschnitt S1

OK EG max. 650.38

Perimeter Baubereich, max. 3 Vollgeschosse (Attika zulässig)

1

680.00

2

a 57

129a

Bestehende Gebäude

Baubereich, max. 4 Vollgeschosse (Attika zulässig)

5

Situation

Genehmigte Baulinie

Geplante Gebäude

max. Höhe m.ü.M

Grenzabstand

Baulinie

Tiefgarage Richtprojekt Lage schematisch

Zu- / Wegfahrten

Bestimmungen zum Bebauungsplan Felderhus, Neuheim

45 1a

7 62

4 31

02 61

g nwe i a r uz Kre

e ss tra rfs Do

21

1

9

Massgebendes Terrain

37a

1.

8 31

45 60

2

2 47

1 48

1

3 70

2 223a

2.

Bauten, Anlagen und Freiraum sind sowohl für sich als auch im Gesamtzusammenhang besonders gut zu gestalten.

3.

Gebäude dürfen nur innerhalb der im Plan bezeichneten Baubereiche erstellt werden. Vorspringende Gebäudeteile mit Ausnahme von Vordächern und Dachvorsprüngen müssen innerhalb der Baubereiche liegen.

46 60

5 30

8 48

4.

3 .199 1.08 1 RRB

4

V

122a

517a

222a

1 V

7

15m

V

4

.08.1993 RRB 11

minimaler Gebäudeabstand

2 70

V

10m

P

E

se stras f o h Neu

31

153a

152b

153b

5 35

07 60

6 70 8.1993 RRB 11.0

ü.M m. 08 60 8.82 65

9 46 90

437a

84 a 444

9 67

82

433a

3 47

333a

3 53

214a

13.3 m

635.50 m2

2

3

660.37 m.ü.M.

13.3 m

635.50 m2

3

3

659.30 m.ü.M.

13.3 m

990.00 m2

4

3

654.95 m.ü.M.

13.3 m

656.50 m2

5

4

650.38 m.ü.M.

16.5 m

793.00 m2

6

4

650.56 m.ü.M.

16.5 m

797.50 m2

7

3

653.64 m.ü.M.

13.3 m

657.76 m2

V

Besucher Veloabstellplätze (ungedeckt) Lage schematisch

Der minimale Gebäudeabstand beträgt 10 Meter. Ausgenommen ist der Abstand zwischen den Baubereichen 1,2 und 3, wo ein minimaler Gebäudeabstand von 8m einzuhalten ist.

8.

Vordächer bei Hauszugängen, sowie Bauten für Fahrräder und die gedeckte Ein- und Ausfahrtsrampe der Autoeinstellhalle sind ausserhalb der Baubereiche zulässig.

3 81 0 47

539a

539a 219a

219a

4 81

98

Hauseingang 8m

Minimaler Gebäudebabstand

Fusswege Lage schematisch Fuss-Radwege Lage schematisch Erschliessungsfläche Begrünter Freiraum Freiraum mit Baumgruppe als Schattenplatz Lage schematisch möblierte Spiel- und Aufenthaltsfläche Lage schematisch Quartierfreiraum Lage schematisch

Gemeinde Neuheim

Einfacher Bebauungsplan Felderhus Neuheim Gemäss §32bis des PBG Kt. Zug vom 01.01.2019

N

1:500

Erschliessung / Parkierung 9.

Die Zu- und Wegfahrten dürfen nur an den bezeichneten Stellen erfolgen.

10.

Die im Plan bezeichneten Fuss-Radwege dienen der Erschliessung der Fahrradabstellplätze und Hauszugänge.

11.

Die im Plan bezeichneten Fusswege dienen der internen Erschliessung der Fussgänger.

12.

Die Parkierung der Personenfahrzeuge für die Bewohner sind in den unterirdischen Autoeinstellhallen vorzusehen.

13.

Die Besucherparkplätze sind oberirdisch an den im Bebauungsplan vorgesehenen Stellen anzuordnen.

14.

Die Fahrradabstellplätze sind an den im Bebauungsplan vorgesehenen Stellen anzuordnen.

15.

Für die Ermittlung der erforderlichen Anzahl an Autoabstellplätzen ist die Bauordnung Neuheim massgebend. Für die Berechnung der Anzahl an Fahrradabstellplätzen ist die Norm VSS 640 065:2011 Parkieren, Bedarfsermittlung und Standortwahl von Veloparkierungsanlagen massgebend.

Die oberirdischen Dachflächen sind extensiv zu begrünen, soweit sie nicht für den Bau von Anlagen zur Energiegewinnung, technischen Aufbauten und als begehbare Dachterrassen beansprucht werden.

Abteilung Planung/Bau Neuheim, Datum

17.

Der im Plan als Quartierfreiraum bezeichnete Bereich ist allen Bewohnern zugänglich zu machen. Die übrigen Grünflächen können den einzelnen Wohneinheiten zugeordnet werden.

18.

Die Bepflanzung mit einheimischen und standortgerechten Pflanzen und die Ausstattung des Quartierfreiraumes sind im Umgebungsplan des Bauprojektes aufzuzeigen.

Der Abteilungsleiter

Peter Nussbaumer Martin Weilenmann Plan Nr. 33.00 Datum: 18.03.2019 / Rev.: 23.06.2020 Format: 1051x594 Gez: Fna / Kda

20. August 2019 Vom Gemeinderat genehmigt am 20.08.2019 Der Gemeindepräsident:

Die DerGemeindeschreiberin Gemeindeschreiber-Stv.

Daniel Schillig

Melanie Imfeld Markus Steiner

Publiziert im Amtsblatt Nr: 13 Bescheinigt von der Abteilung Planung / Bau

1. Öffentliche Auflage im vom 29.03.2019 bis

Freiraum

29.04.2019

Zug den 16.07.2020

Der Grundeigentümer / Der Bauherr: Felderhus AG

Der Architekt: p-4 AG

Ver- und Entsorgung 19.

Das Meteorwasser ist auf dem Grundstück mittels geeigneter Retensionsmassnahmen zurückzuhalten.

20.

Im bezeichneten Bereich ist eine Entsorgungsstelle mit Unterflurcontainern zu erstellen, welche auch für weitere Siedlungen in unmittelbarer Nähe nutzbar sein muss.

21.

1 76

Entsorgungsstelle

5165.76 m2

Schlussbestimmungen

9

a 525

6

80

660.63 m.ü.M.

7.

333b

4

0) 03 4 (8

0 68 ) 98 9 (83

1 68 ) 09 0 (84

2 68 ) 10 0 (84

4 47

5

a 434

3

Die Bemessung der anzurechnenden Geschossfläche erfolgt gemäss den jeweils gültigen kantonalen Bestimmungen. Bis zur abgeschlossenen Revision der Ortsplanung Neuheim kommen die Bestimmungrn der Verordnung zum PBG des Kantons Zug vom 1. Juli 2012 zur Anwendung.

16.

Blattmat t

a 435

86

1

6.

335b

990 04.1

215a

2

03. RRB

Gesamthöhe

Dachgestaltung a 436

88

Gedeckte Veloabstellplätze

Maximal zulässige anrechenbare Geschossflache

Ausnützungübertragungen von einem Baubereich auf einen anderen sind zulässig, wobei die zulässige anrechenbare Geschossfläche in keinem Baubereich um mehr als 10% reduziert bzw. angehoben werden darf.

218a

240a

5 78

Maximal zulässige

5.

6

152a

1

990 .04.1 3 0 V RRB

RRB 11.08.1993

OK EG max. 650.38

12m

OK EG max. 654.95

6 35

5

S3

4

minimaler Gebäudeabstand

N

4

5

OK EG max. 659.30

70 .16 70 3 80 .31 85 277 6 2 28 12

136a

8 34

3

S3

6 30

143a

V

V

E

Kanton Zug

5 32

5.00

8m

G m eb in äu im de al ab er st an d

Maximale zulässige Oberkante Boden Erdgeschoss

Total

6

S2 OK EG max. 660.37

10m

S2

minimaler Gebäudeabstand

2

2 35

RRB 11.08.1993

us h r lde479 e F

142a

S1

OK EG max. 650.56

minimaler Gebäudeabstand

8m

r d ale tan nim bs mi dea u bä Ge

10m

136a

125a

OK EG max. 653.64 minimaler Gebäudeabstand

P

125b

6

V

V

74 3

V

5.00

2 62

OK EG max. 660.63

V

5.00

3 .199 1.08 1 RRB

5.00

S1

Maximale Anzahl Vollgeschosse

1

0 48

5.00

3 .199 1.08 1 RRB

1 62

5 84

Oberirdische Besucherparkplätze (unversiegelt)

Für die Baubereiche gelten die folgenden Massbestimmungen: Baubereich

2

384b

1

eg Sonnenw

384a

Der Bebauungsplan Felderhus bezweckt die Schaffung von zweckmässigen und sachgerechten Rahmenbedingungen für eine Wohnüberbauung von hoher städtebaulicher und architektonischer Qualität; mit hoher Wohnqualität; mit hoher Freiraumqualität; mit haushälterischem Umgang mit dem Boden.

P

Bebauung

0 10

260a

09 60 M. ü. m. 0 2 6. 66

2 10

44 60

384c

Zweck

Sofern dieser Bebauungsplan keine abweichenden Bestimmungen enthält, gilt die jeweilige Bauordnung der Gemeinde Neuheim.

Der Bebauungsplan Felderhus wurde vom Gemeinderat Neuheim am 20.08.2019 genehmigt; die dagegen eingereichte Verwaltungsbeschwerde wurde vom Regierungsrat Kanton Zug am 05.05.2020 abgewiesen. Die Rechtskraft wurde vom Verwaltungsgericht Kanton Zug am 19.06.2020 bescheinigt. Der Genehmigungsvermerk auf dem Bebauungsplan erfolgte durch den Gemeinderat mit Beschluss vom 29.09.2020.