Aufforderung nach weiteren Artikeln, Werbetechnik-Solution Rudi

Intimaziun da l'uffizi dal register da commerzi · Appenzell Ausserrhoden · 10-11-2022

Publicaziun

Gener
Intimaziun da l'uffizi dal register da commerzi
Chantun
Appenzell Ausserrhoden
Publitgà
10-11-2022
Termin fin ils
12-12-2022
Publitgà da
Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden, Obstmarkt 3, 9102 Herisau
Numer da publicaziun
BH00-0000009216

Partidas

Interpresa

CHE-147.647.468 · 0101 · Wolfenswil 3808, 9112 Schachen b. Herisau

Text

Uffizi
Handelsregister von Appenzell Ausserrhoden Regierungsgebäude Obstmarkt 3 9102 Herisau
Ulteriurs meds legals
Aufforderung gemäss Art. 934a Abs. 1 OR und Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 und Art. 152a Abs. 3 HRegV: . Das aufgeführte Einzelunternehmen ist zurzeit ohne gültiges Rechtsdomizil am eingetragenen Sitz. Das Einzelunternehmen wird hiermit gemäss Art. 934a Abs. 1 OR aufgefordert, den gesetzmässigen Zustand wiederherzustellen und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Löschung des Einzelunternehmens. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen. . Weiter entspricht beim aufgeführten Einzelunternehmen der Eintrag im Handelsregister mit den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr überein (Wohnort Inhaber). Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Änderung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Änderung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Änderung von Amtes wegen. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.