Kollokationsplan und Inventar Mladen Eldic
Plan da collocaziun ed inventari · Zurich · 10-03-2023
Publicaziun
- Gener
- Plan da collocaziun ed inventari
- Chantun
- Zurich
- Publitgà
- 10-03-2023
- Publitgà da
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Dietikon - Konkurse, Zentralstrasse 19, 8953 Dietikon
- Numer da publicaziun
- KK04-0000032517
- Publitgà fin ils
- 10-03-2028
- Funtauna
- La publicaziun en il FUSC (PDF)
Partidas
Debitur
naschì/da ils 12-06-1974 · Hafnerweg 3, 8953 Dietikon
Text
- Remartgas
- Mladen Eldic ist Inhaber der Einzelunternehmung "Handwerk Malergeschäft Mladen Eldic". Der Kollokationsplan und das Inventar liegen den beteiligten Gläubigern, beim Konkursamt Dietikon, Zentralstr. 19, 8953 Dietikon, zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 10. März 2023, beim Bezirksgericht Dietikon, Postfach, 8953 Dietikon, rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tage nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind schriftlich einzureichen: a) beim Bezirksgericht Dietikon als Aufsichtsbehörde: Beschwerde gegen die Ausscheidung der Kompetenzstücke; b) beim Konkursamt Dietikon: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.
- Meds legals
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Nua inoltrar recurs
- Bezirksgericht Dietikon Aufsichtsbehörde Postfach 8953 Dietikon
- Nua annunziar pretensiuns e recurs
- Angaben zur Kontaktstelle siehe unter "Bemerkungen" unten
- Uffizi
- Angaben zur Auflagestelle siehe unter "Bemerkungen" unten