Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung
Communicaziun en il concurs · Zurich · 24-12-2021
Publicaziun
- Gener
- Communicaziun en il concurs
- Chantun
- Zurich
- Publitgà
- 24-12-2021
- Publitgà da
- Holenstein Brusa AG, Utoquai 29/ 31, 8008 Zürich
- Numer da publicaziun
- KK10-0000001429
- Publitgà fin ils
- 24-12-2026
- Funtauna
- La publicaziun en il FUSC (PDF)
Partidas
Debitur
CHE-105.900.259 · 0106 · Gwattstrasse, 8808 Pfäffikon SZ
Text
- Publication
- <p><b>Zweite Gläubigerversammlung:</b></p><p>19.01.2022, 14.00 Uhr, online</p><p>Die Versammlung erfolgt zufolge der aktuellen pandemischen Lage und basierend auf den geltenden Covid-Regelungen ausschliesslich online. Jede Gläubigerin/jeder Gläubiger hat eine Einladung mit einem Zugangscode erhalten. Für Gläubiger:innen, die im Ausland wohnen, gilt das Konkursamt Höfe als Zustellungsort, solange sie nicht einen anderen Zustellungsort bzw. einen Zustellungsempfänger in der Schweiz bezeichnet haben. Die Akten können vom 30. Dezember 2021 bis 18. Januar 2022 in den Büroräumlichkeiten der ausseramtlichen Konkursverwaltung, Holenstein Brusa Ltd, Utoquai 29/31, 8008 Zürich, nach telefonischer Voranmeldung (044 257 20 00) und unter Einhaltung der geltenden Covid-Regelungen eingesehen werden. </p><p><br/></p><p><b>Mit der zweiten Gläubigerversammlung wird beantragt:</b></p><p>1) Holenstein Brusa Ltd sei als ausseramtliche Konkursverwaltung zu bestätigen. </p><p>2) Die strittigen Rechtsansprüche gemäss Ziff. 2 lit. a bis lit. i der Einladung, welche im Zeitpunkt der Konkurseröffnung bereits Gegenstand eines Prozesses bilden, seien durch die Konkursmasse weiterzuverfolgen.</p><p>3) Auf die Weiterverfolgung der strittigen Rechtsansprüche gemäss Ziff. 3 lit. a und lit. b der Einladung, welche im Zeitpunkt der Konkurseröffnung bereits Gegenstand eines Prozesses bilden, sei durch die Konkursmasse zu verzichten.</p><p>4) Es sei die ausseramtliche Konkursverwaltung zu ermächtigen, einen Vergleich mit den Insolvenzverwaltern der Charles Vögele (Netherlands) B.V. abzuschliessen, sofern die im Insolvenzverfahren der Charles Vögele (Netherlands) B.V. zu kollozierende Forderung ohne Rangrücktritt mindestens EUR 3 Mio. beträgt.</p><p><br/></p><p><b>Zirkularbeschlüsse</b></p><p>Sollte die zweite Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig sein, gelten die Anträge als angenommen, sofern nicht die Mehrheit der Gläubiger:innen bis zum <b>11. Februar 2022 schriftlich</b> bei der ausseramtlichen Konkursverwaltung Holenstein Brusa Ltd, Utoquai 29/31, 8008 Zürich, Einsprache erhebt. Stillschweigen gilt als Zustimmung (Art. 255a Abs. 1 SchKG). </p><p><br/></p><p><b>Abtretung Rechtsansprüche gemäss Art. 260 SchKG</b></p><p>Jede Gläubigerin/jeder Gläubiger ist berechtigt, die Abtretung der Verteidigungsrechte in jenen vorstehenden aufgeführten Verfahren (vorliegend Ziff. 3 lit. a und lit. b) zu verlangen, in welchen die Gesamtheit der Gläubigerschaft auf die Fortführung der Verfahren verzichtet (Art. 260 SchKG). </p><p>Begehren um Abtretung solcher Ansprüche können (mit genauer Bezeichnung der Ansprüche) an der Versammlung selbst oder spätestens binnen zehn Tagen nach ihrer Abhaltung, bzw. innert der vorstehend genannten Frist, sofern die Versammlung nicht beschlussfähig sein sollte (Datum, Poststempel der schweizerischen Post bzw. im Ausland kann die Frist auch mit Übergabe an eine schweizerische Botschaft gewahrt werden), bei der unterzeichnenden ausseramtlichen Konkursverwaltung schriftlich gestellt werden. Das Recht, die Abtretung zu verlangen, gilt als verwirkt, wenn diese Frist nicht eingehalten wird.</p>