Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

00.003.033

Rubrum

Publ.-Nr: 00.003.033

Stelle: Bezirksgericht Bremgarten

Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse

Veröffentlicht: 14.11.2019

Verfügung vom 8. Oktober 2019 Anklägerin Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten, Kloster-Südflügel, Seetalstrasse 8, 5630 Muri AG vertreten durch Fabienne Morf, Staatsanwältin, Seetalstrasse 8, Kloster-Südflügel, 5630 Muri AG Beschuldigter Michael Domenico Felchlin, geboren am 4. Februar 1987, von Ingenbohl, In der Rüti 5, 8967 Widen

Gegenstand Strafverfahren betreffend mehrfache Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz

Erwägungen

Dass gemäss Art. 330f. StPO die zur Durchführung der Hauptverhandlung notwendigen Anordnungen zu treffen sind.

Dispositiv

1. Es werden folgende Akten beigezogen: Vorverfahren, Rechtskräftiger Entscheid des Verfahrens ST.2018.1827 der STA Muri-Bremgarten 2. Der Beschuldigte wird befragt.

3. Die Parteien können innert 10 Tagen seit Zustellung dieser Verfügung schriftlich begründete Anträge auf Ergänzung der Beweismittel stellen. Im Falle verspäteter Beweisanträge können die damit anfallenden Kosten dem Verursacher auferlegt werden.

4. Zur Verhandlung wird mit separater Verfügung vorgeladen.

Bezirksgericht Bremgarten Präsidium 1 des Strafgerichtes