Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

00.062.312

00.062.312

Rubrum

Publ.-Nr: 00.062.312

Stelle: Bezirksgericht Laufenburg

Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse

Veröffentlicht: 24.10.2024

Entscheid vom 3. Oktober 2024 Betroffener 1 David Ghukasyan, geboren am 4. Juni 2020, von der Ukraine, Aufenthalt unbekannt Betroffene 2 Yeva Ghukasyan, geboren am 1. Juli 2021, von der Ukraine, Aufenthalt unbekannt Vater Armen Ghukasyan, geboren am 3. Juni 1980, von Armenien, Aufenthalt unbekannt Beistand Jonas Häusermann, JFB Bezirk Laufenburg, Hinterer Wasen 58, Postfach 101, 5080 Laufenburg

Gegenstand Prüfung einer Massnahme

Dispositiv

1. Die am 16. August 2023 superprovisorisch angeordnete Unterbringung von David Ghukasyan (geb. 4. Juni 2020) und Yeva Ghukasyan (geb. 1. Juli 2021) wird nicht bestätigt.

2. Die superprovisorische Aufhebung des Aufenthaltsbestimmungsrechts des Vaters Armen Ghukasyan (geb. 3. Juni 1980) über die Kinder David und Yeva wird nicht bestätigt.

3.

3.1.

Die für David und Yeva superprovisorisch errichtete Beistandschaft gemäss Art. 308 Abs. 1 und 2 ZGB wird per 3. Oktober 2024 aufgehoben.

3.2. Jonas Häusermann wird als Beistand unter bester Verdankung der geleisteten Dienste aus seinem Mandat entlassen.

4. Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

5. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen.

Bezirksgericht Laufenburg Familiengericht 1 Laufenburg