414.921
Standeskommissionsbeschluss betreffend den Beitritt zur Vereinbarung über die Fachhochschule St.Gallen
vom 20.10.1998 (Stand 16.09.2014)
Die Standeskommission des Kantons Appenzell I.Rh.,
gestützt auf Art. 30 Abs. 5 der Kantonsverfassung vom 24. Wintermonat 1872,
beschliesst:
Art. 1
Der Kanton Appenzell I.Rh. tritt der Vereinbarung über die Fachhochschule St.Gallen vom 22. September 1998 bei.
Art. 2
Der Vollzug dieser Vereinbarung obliegt dem Erziehungsdepartement, soweit in der Vereinbarung nicht die Zuständigkeit der Standeskommission vorbehalten ist.
Art. 3
Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch die Standeskommission in Kraft.
cGS -