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Münchenbuchsee, Buechlimatt, Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt (SVSA). Zusatzkredit für die Projektierung und Ausschreibung

2025.BVD.4086 · Regierungsrat des Kantons Bern

Dated Jan 14, 2026

https://lexipedia.io/en/docs/ch-be/regierungsrat/2025-bvd-4086/de/munchenbuchsee-buechlimatt-strassenverkehrs-und-schifffahrtsamt-svsa-zusatzkredit-fur-die-projektierung-und-ausschreibung

Retrieved on Sep 4, 2026

  1. Documents
  2. Bern
  3. Executive Council of the Canton of Bern
Source

Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2025.BVD.4086

Münchenbuchsee, Buechlimatt, Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt (SVSA). Zusatzkredit für die Projektierung und Ausschreibung

Rubrum

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 33/2026 Datum RR-Sitzung: 14. Januar 2026 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2025.BVD.4086 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Münchenbuchsee, Buechlimatt, Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt (SVSA), Zusatzkredit für die Projektierung und Ausschreibung

Erwägungen

1. Gegenstand

Der Hauptsitz des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamts (SVSA) soll vom Schermenweg 5 und 9 in Bern an die Buechlimatt in Münchenbuchsee verlegt werden. Am 5. März 2020 hat der Grosse Rat die Standortwahl bestätigt, die notwendigen Baurechtszinsen genehmigt und einen Verpflichtungskredit von CHF 1'500'000 für den Architekturwettbewerb gutgeheissen. Am 14. Juni 2021 wurde der Kredit für die Projektierung mit Ausschreibung sowie die notwendige Planung der Überbauungsordnung von CHF 10'500'000 durch den Grossen Rat genehmigt.

Aktuell ist das Bauprojekt in Erarbeitung. Der Ausführungskredit soll dem Grossen Rat voraussichtlich im Herbst 2026 vorgelegt werden. Durch höhere Honorare infolge der gestiegenen Baukosten, Honorare für die zusätzlich eingelegte Phase der Kostenoptimierung nach dem Vorprojekt sowie die Erarbeitung der Überbauungsordnung (UeO) und umfassende Abklärungen zu den Nachhaltigkeitszielen wird ein Zusatzkredit für die Projektierung in der Höhe CHF 985 000 nötig.

2. Rechtsgrundlagen

‒ Kantonales Strassenverkehrsgesetz vom 27. März 2006 (KSVG; BSG 761.11), Art. 1 ‒ Strassenverkehrsverordnung vom 20. Oktober 2004 (StrVV; BSG 761.111), Art. 3 ff. ‒ Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Sicherheitsdirektion (OrV SID; BSG 152.221.141), Art. 2 und 9 ‒ Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion (OrV BVD; BSG 152.221.191), Art. 14 ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff. ‒ Grossratsbeschluss vom 14. Juni 2021 betreffend Münchenbuchsee, Buechlimatt, Strassenverkehrs- und Schiffahrtsamt (SVSA), Verpflichtungskredit für die Projektierung und Ausschreibung (2020.BVD.2203)

3. Massgebende Kreditsumme, Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe

Preisstand Hochbaupreisindex Espace Mittelland (Basis: Oktober 1998 = 100 Punkte)

Aktuelle Endkostenprognose (aktueller Preisstand: April 2025 143.5 Punkte) CHF 12 675 000

./. bereits mitbewilligte Vorvertragsteuerung gemäss Art. 29 Abs. 1 FHaV – CHF 1 190 000

Gesamtkosten (ursprünglicher Preisstand: 1. April 2020 125.2 Punkte) CHF 11 485 000

./. mit GRB vom 7. Juni 2021 bewilligter Projektierungskredit (2020.BVD.2203) – CHF 10 500 000

Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme gemäss Art. 36 FHaV CHF 985 000 und zu bewilligender Zusatzkredit Mehrbedarf, bestehend aus:

‒ Höhere Honorare infolge gestiegener Baukosten CHF 200 000

‒ Honorare für zusätzliche Kostenoptimierungsrunde CHF 700’000

‒ Zusätzliche Planungskosten UeO und Nachhaltigkeit CHF 85 000

Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben im Sinne von Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG.

Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit dem vorliegenden Beschluss bewilligt (Art. 29 FHaV). Es gilt dabei die Preisbasis des ursprünglichen Kredits: BPI Espace Mittelland Stand 1. April 2020.

4. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr

Es handelt sich um einen Zusatzkredit gemäss Art. 35 FHG. Die Zahlungen werden voraussichtlich wie folgt abgelöst und sind im Budget und in der Finanzplanung der Bau- und Verkehrsdirektion eingestellt:

Produktgruppe: Immobilienmanagement

Konto Bezeichnung Jahr 504000000 Erwerb + Erstellung Liegenschaften (VV) bisher CHF 4 000 000 2025 CHF 3 000 000 2026 CHF 3 500 000 2027 CHF 985 000 Total CHF 11 485 000

5. Angaben zu den Investitionen

5.1 Art der Investitionsausgabe

Total Investitionsausgaben Davon wertvermehrend Davon werterhaltend Reserve in % 11 485 000

Angaben werterhaltend/wertvermehrend können erst im Ausführungsbeschluss gemacht werden.

5.2 Bezug zur gesamtkantonalen Investitionsplanung

(Jahrestranchen ohne Reserven. Allfällige Beiträge Dritter bereits abgezogen)

In Mio. CHF Total 2025 2026 2027 2028 2029 Folgejahre Nettoinvestitionen aktuell 137.25 3.00 3.60 3.00 24.65 29.85 59.00 In der GKIP 2025 eingestellt 137.25 3.00 3.60 3.00 24.65 29.85 59.00

5.3 Jährlicher Abschreibungsaufwand

Anlageklasse Betrag in CHF Nutzungsdauer Jährliche Abschreibung

Liegenschaften im Bau, Gebäude

Angaben zu den Abschreibungen können erst im Ausführungsbeschluss gemacht werden.

6. Begründung

6.1 Ausgangslage

Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA ist für den sicheren, reibungslosen und umweltschonenden Verkehr auf den Strassen und Gewässern des Kantons Bern zuständig. Der Hauptsitz des SVSA befindet sich am Schermenweg 5 in Bern-Wankdorf sowie am Schermenweg 9, wo das Verkehrsprüfzentrum (VPZ) Bern untergebracht ist. Die Schwerverkehrsprüfungen werden im Kompetenzzentrum Schwerverkehrsprüfungen (KSP) an der Milchstrasse 10 in Ostermundigen durchgeführt, das ebenfalls zum VPZ Bern gehört. Die drei Standorte mit ihren rund 270 Mitarbeitenden sollen an einem gemeinsamen Standort organisatorisch und örtlich zusammengefasst werden.

Der erhebliche Sanierungsbedarf und die beschränkten Platzverhältnisse machen eine Neuverortung des SVSA auch aus baulicher Sicht notwendig. In der Buechlimatt in Münchenbuchsee soll deshalb in nächster Nähe zur Autobahnausfahrt Münchenbuchsee ein Neubau erstellt werden.

Im März 2020 genehmigte der Grosse Rat den Baurechtsvertrag mit der Burgergemeinde bzw. der Einwohnergemeinde Münchenbuchsee und stimmte dem Kredit für die Durchführung eines Architekturwettbewerbs zu. Im Sommer 2021 genehmigte der Grosse Rat den Verpflichtungskredit für die Projektierung und Ausschreibung.

Nach Abschluss des Architekturwettbewerbs und einer Anpassung des Projektauftrags durch den Betrieb des SVSA begannen die Planungsarbeiten zur Überbauungsordnung (UeO) sowie die Ausarbeitung des Vorprojekts. Gestützt auf das Vorprojekt ergaben sich Mehrkosten von (teuerungsbereinigt) CHF 18,2 Mio. (Teuerung seit Projektierung: CHF 15.3 Mio.). Die Kostensteigerung im Vergleich zur ursprünglichen Grobkostenschätzung ist vor allem auf geänderte Nutzerbedürf nisse, neue Erkenntnisse aus Baugrunduntersuchungen sowie auf weitere Entwicklungen im Projekt zurückzuführen. Es wurde deshalb beschlossen, zwecks Senkung der Baukosten eine Optimierungsphase durchzuführen.

6.2 Zusatzkredit

Die derzeitige Kostenprognose für die Projektierung bis und mit SIA-Phase 41 beläuft sich auf CHF 12.675 Mio. Nach Abzug der bereits genehmigten Teuerung von CHF 1.19 Mio. ergeben sich für

die Projektierung Gesamtkosten von CHF 11.485 Mio., vom Grossen Rat bewilligt sind jedoch für die Projektierung nur CHF 10.5 Mio. Der Mehrbedarf von CHF 985 000 resultiert vor allem aus den Aufwendungen für die Kostenoptimierung, zusätzlichen Planungsarbeiten für die UeO sowie gestiegenen Honoraren aufgrund höherer Baukosten.

Das Vorprojekt wurde hinsichtlich des Bedarfs, Bestellung und Anforderungen detailliert auf Einsparpotenziale geprüft. In dieser Optimierungsrunde konnten bei den Baukosten Einsparungen von rund CHF 3 Mio. erzielt werden. In der laufenden Phase Bauprojekt werden weitere Optimierungen und Einsparungen geprüft. Die Optimierungsarbeiten erstreckten sich über ein halbes Jahr. Dafür fällt zusätzliches Planerhonorar von CHF 700 000 an. Die Konditionen für die Beauftragung des Planungsteams wurden bereits im Wettbewerb festgelegt und sind unter anderem an die Baukosten gekoppelt. Aufgrund der gestiegenen Baukosten erhöhen sich die Kosten des Planungsteams zusätzlich um CHF 200 000.

Im Planungsverlauf ergaben sich zudem erhöhte Aufwände für die Überbauungsordnung, da diese infolge der Projektentwicklung mehrfach an die Optimierungen angepasst werden musste. Zudem wurden in Zusammenarbeit mit der Zertifizierungsstelle und den Behörden vertiefte Abklärungen zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele durchgeführt sowie spezifische Simulationen aufgrund der besonderen Nutzung erstellt. Diese zusätzlichen Leistungen in der Höhe von CHF 85 000 mussten gesondert vergütet werden.

Durch den Zusatzkredit verändern sich die voraussichtlichen Gesamtkosten von CHF 137.5 Mio. nicht, weil in diesen die Mehrkosten bereits berücksichtigt wurden. Der Zusatzkredit stellt indes sicher, dass alle Projektierungsarbeiten (SIA-Phasen 31 bis 41), die bis zur voraussichtlichen Genehmigung des Ausführungskredits im März 2027 bzw. bis zum Ablauf der Referendumsfrist erforderlich sind, weitergeführt und abgeschlossen werden können. Damit kann mit der Ausführung begonnen werden, sobald die entsprechenden Mittel verfügbar sind.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion