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Vernehmlassung des Bundes: Neues Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG). Stellungnahme des Kantons Bern

2025.STA.1811 · Regierungsrat des Kantons Bern

Dated Jan 28, 2026

https://lexipedia.io/en/docs/ch-be/regierungsrat/2025-sta-1811/de/vernehmlassung-des-bundes-neues-bundesgesetz-uber-kommunikationsplattformen-und-suchmaschinen-kompg-stellungnahme-des-kantons-bern

Retrieved on Sep 4, 2026

  1. Documents
  2. Bern
  3. Executive Council of the Canton of Bern
Source

Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2025.STA.1811

Vernehmlassung des Bundes: Neues Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG). Stellungnahme des Kantons Bern

Rubrum

WW

Regierungsrat

Postgasse 68 Postfach 3000 Bern 8 Staatskanzlei, Postfach, 3000 Bern 8 info.regierungsrat@be.ch www.be.ch/rr

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Kommunikation BAKOM

per Mail an rtvg@bakom.admin.ch

RRB Nr.: 64/2026 28. Januar 2026 Direktion: Staatskanzlei Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Vernehmlassung des Bundes: Neues Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen Stellungnahme des Kantons Bern

Sehr geehrter Herr Bundesrat Sehr geehrte Damen und Herren

Der Regierungsrat bedankt sich für die Möglichkeit, im Rahmen des Vernehmlassungsverfah ­ rens zum oben erwähnten Bundesgesetz Stellung nehmen zu können. Er hat dazu die nachfolgenden Bemerkungen und Anträge.

Erwägungen

1. Grundsätzliches

Das neue Bundesgesetz stärkt die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer von grossen Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen. Es unterstützt zudem öffentliche Debatten sowie die demokratischen Prozesse, ohne dabei die Meinungs- und Informationsfreiheit einzuschränken. Der Regierungsrat erachtet dies als wichtigen Schritt, um öffentliche und digitale Diskussionsräume leichter zugänglich und rechtssicherer zu gestalten, so dass die Bedingungen für einen demokratischen Austausch möglichst eingehalten werden.

Dem Regierungsrat ist bewusst, dass eine Regulierung im vorliegenden Umfeld komplex und deshalb herausfordernd ist. Die Thematik hat internationale Auswirkungen, weshalb eine Regulierung auf Bundesebene angezeigt ist (eine solche auf kantonaler Staatsebene anzustreben, wäre - wie der Bundesrat ebenfalls festhält - weder zweckmässig noch effizient).

In diesem Sinn unterstützt der Kanton Bern das neue Bundesgesetz im Grundsatz. Er erachtet die vorgeschlagenen Massnahmen als zielführend. Prioritär anzugehen sind dabei jene Entwicklungen, die sich breitauf die Gesellschaft und den gesellschaftlichen Diskurs auswirken können, so etwa die Verbreitung von Fehl- und Desinformationen sowie Hassreden. co o Angesichts des Risikos, dass sich global tätige Unternehmen bei aus ihrer Sicht unverhältnis­ Q 3 mässig aufwändiger oder einschränkender Regulierung aus dem Schweizer Markt zurückziehen co O

könnten, begrüsst es der Regierungsrat im Weiteren, wenn nur zur Erreichung des Schutzes wichtige Vorgaben erlassen werden und sich diese an jene der EU anlehnen.

Gerne nutzt der Regierungsrat zudem die Gelegenheit, darauf hinzuweisen, dass die Problematik des Schutzes von Nutzerinnen und Nutzern mit vorliegendem Gesetz nicht abschliessend geregelt ist. Im Rahmen der anstehenden Revision der Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF) sind z.B. Themen der Anonymität, der Verschlüsselungen sowie der Informationspflichten von Providern und Internetdiensten gegenüber den Strafverfolgungsbehörden dringend aufzunehmen, anzupassen oder zu schärfen. Auch diese Gesetzesbestimmungen tragen dazu bei, Straftaten zu verhindern, aufzuklären und folglich die Gesellschaft zu schützen.

Ergänzend stellt der Regierungsrat die folgenden Anträge:

1.1 Antrag betreffend Kennzeichnung kommerzieller Inhalte von Nutzerinnen und Nutzern

Das neue Gesetz verlangt in den Art. 15 bis 18 mehr Transparenz über die Inhalte, die den Nutzerinnen und Nutzern gezeigt werden, indem eine bessere Kennzeichnung von Werbung verlangt wird. Zudem sind gesetzliche Anpassungen zu den Empfehlungssystemen vorgesehen. Beides erachtet der Regierungsrat als zielführend.

Die bei der Werbung verankerte Kennzeichnungspflicht ist aus Sicht des Regierungsrats aber weiter zu fassen: Sie sollte nicht nur für Werbung gelten, für deren Verbreitung eine Vergütung zwischen der Inserentin bzw. dem Inserenten und der Kommunikationsplattform oder Suchmaschine vereinbart wurde, sondern auch für organisch auf den Plattformen verbreitete Botschaften, die aufgrund einer vergüteten Partnerschaft zwischen der Urheberin bzw. dem Urheber und einem Dritten veröffentlicht werden. Einzubeziehen sind insbesondere die Inhalte von Influencern mit Produktplatzierung, die dank einer entsprechenden Regelung transparent als Werbung gekennzeichnet werden müssten (Art. 17: Kommerzielle Inhalte von Nutzerinnen und Nutzern). Konkret sollen die Plattformen dazu verpflichtet werden, eine «Branded Content-Funktion» zur Verfügung zu stellen. Diese soll im Gegensatz zu heute auf allen Plattformen, für alle Arten von Konten und jederzeit freigeschaltet sein.

1.2 Antrag betreffend Kennzeichnung mit generativer künstlicher Intelligenz hergestellter Inhalte

An das Thema der Kennzeichnungspflicht betreffend kommerzielle Inhalte anknüpfend stellt der Regierungsrat fest, dass die Vorlage keinerlei Regelungen in Bezug auf die Kennzeichnung von mit künstlicher Intelligenz (Kl) generierten Inhalten enthält. Dies ist aus Sicht des Regierungsrates jedoch ein weiterer zentraler Punkt, welcher bei der Regulierung sehr grosser Kommunikationsplattformen ebenfalls zu berücksichtigen ist.

Viele Kommunikationsplattformen bieten ihren Nutzerinnen und Nutzern bereits heute an, Inhalte, die sie mit Hilfe von Kl erstellt haben, zu kennzeichnen. Diese Kennzeichnungsmöglichkeit ist jedoch freiwillig. Der Regierungsrat geht davon aus, dass ein erheblicher Teil der mit Kl erstellten Inhalte der Verbreitung von Fehl- und Desinformation dienen könnte. Eine freiwillige Bereitstellung einer Kennzeichnungsmöglichkeit ist vor diesem Hintergrund für den Schutz von Bürgerinnen und Bürgern aus Sicht des Regierungsrates ungenügend und das geplante Bundesgesetz um eine für alle Betreiber von Plattformen und Suchmaschinen zwingende Kennzeichnungspflicht für Kl-generierte Inhalte zu ergänzen. Wie unter Ziff. 1 erwähnt, erscheint auch hier eine Regelung in Anlehnung an die diesbezüglich in der EU geltenden Regelungen sinnvoll.

1.3 Antrag betreffend Krisenreaktionsmechanismen

Im Gegensatz zum europäischen Digital Service Act (DSA) verzichtet der vorliegende Gesetzesentwurf auf einen «Krisenreaktionsmechanismus, der in Fällen wie Krieg, Pandemie oder Terror die Auswirkungen von Manipulation im Netz begrenzen soll». Damit ist aus Sicht des Regierungsrats jedoch fraglich, ob die angedachten Massnahmen zur Stärkung der Rechte der Nutzerinnen und Nutzer sowie zur Erhöhung der Transparenz die Schweizer Bevölkerung im Falle einer massiven und gezielten Beeinflussungskampagne ausreichend schützen würden. Im Hinblick auf die aus Sicht des Regierungsrats hoch zu gewichtende nationale Sicherheit beantragt der Regierungsrat, weitere Massnahmen zur Krisenreaktion ins Auge zu fassen - ohne dabei die Meinungs- und Informationsfreiheit unverhältnismässig zu beschränken.

2. Meldeverfahren und Regelung zum Kinder- und Jugendschutz

Des Weiteren wurde im Rahmen der Vernehmlassung gebeten, sich ebenfalls zu Fragen der Ausgestaltung des Meldeverfahrens sowie zu Fragen des Kinder- und Jugendschutzes zu äussern. Hierzu nimmt der Regierungsrat wie folgt Stellung:

2.1 Meldeverfahren

Der Vorschlag des Bundesrates sieht vor, dass sehr grosse Kommunikationsplattformen ein niederschwelliges Meldeverfahren für bestimmte Inhalte bereitstellen und diese Meldungen nach einem bestimmten Verfahren bearbeiten müssen. Diese Verpflichtung wird vom Regierungsrat begrüsst. Der Regierungsrat ist jedoch der Ansicht, dass die Beschränkung auf Tatbestände, welche gemäss Art. 4 Abs. 1 der Erlassvorlage als mutmasslich strafrechtlich relevante Hassrede gelten können, zu eng gefasst ist. Er befürchtet, dass dadurch das Schutzniveau der Schweizer Nutzerinnen und Nutzer im europäischen Vergleich - gerade in sensiblen Bereichen wie dem Schutz Minderjähriger - tiefer angesetzt ist. Der Regierungsrat würde es daher grundsätzlich begrüssen, wenn das Meldeverfahren analog zu jenem des DSA ausgestaltet wird, sodass auch strafrechtlich relevante Tatbestände wie beispielsweise Art. 187 StGB (sexuelle Handlungen mit Kindern), Art. 197 StGB (Pornografie), Art. 197 Abs. 3 StGB (Kinderpornografie) und Art. 197a StGB (Unbefugtes Weiterleiten von nicht öffentlichen sexuellen Inhalten) erfasst werden. Mit Blick auf die Ausführungen im erläuternden Bericht zu Art. 4 sowie zu den volkswirtschaftlichen Auswirkungen beantragt der Regierungsrat weiter, die Auswirkungen der gewählten Regelung auf das Schutzniveau der Nutzerinnen und Nutzer sowie die Unternehmen in der Schweiz im Vergleich zum europäischen Recht näher aufzuzeigen.

2.2 Antrag

Der Regierungsrat beantragt, dass das Meldeverfahren gemäss KomPG dasselbe Schutzniveau für die Nutzerinnen und Nutzer in der Schweiz erreicht, wie es der DSA vorsieht. Wird das schweizerische Recht bzgl. Schutzniveau unterschiedlich zum europäischen Recht ausgestaltet,

ist in der Vorlage näher aufzuzeigen, wie sich die gewählte Regelung auf die Nutzerinnen und Nutzer in der Schweiz sowie auf die Volkswirtschaft auswirkt.

2.3 Reglungen zum Kinder- und Jugendschutz t

Der Bundesrat stellt die Frage, inwiefern zusätzliche Regelungen und Massnahmen zum Kinder- und Jugendschutz zu ergreifen sind. Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass die im Vorentwurf enthaltenen Verpflichtungen nicht ausreichen, um Kinder und Jugendliche zu schützen. Minderjährige sollen insbesondere vor digitaler sexualisierter Gewalt, Cybermobbing und Hassrede, aber auch vor süchtig machenden Inhalten geschützt werden. Neben der Stärkung von Prävention und Medienbildung sollen auch die Betreiberder geregelten Dienste in die Pflicht genommen werden. Der Regierungsrat begrüsst daher die Aufnahme der Verpflichtung der geregelten Dienste zur Ergreifung von geeigneten und verhältnismässigen Massnahmen, um für ein hohes Mass an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz von Minderjährigen zu sorgen. Der Regierungsrat spricht sich dafür aus, den Betreibern grosser Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen personalisierte Werbung zu verbieten und sie dazu zu verpflichten, wirksame Alterskontrollen einzuführen, den Eltern ein System sicherer Voreinstellung zur Verfügung zu stellen und ein Meldesystem bereitzustellen, sofern es auch auf Ebene EU solche Regelungen geben wird, an welche sich die Schweizer Gesetzgebung anlehnen kann.

Der Regierungsrat dankt Ihnen für die Berücksichtigung seiner Anliegen.

Freundliche Grüsse

Im Namen des Regierungsrates

0. Nulaw Christoph Neuhaus Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber