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Vernehmlassung des Bundes: 25.434 Urheberrechte. Für eine klare Rechteverwertung bei Konzerten. Stellungnahme des Kanton Bern

2026.BKD.1492 · Regierungsrat des Kantons Bern

Dated May 13, 2026

https://lexipedia.io/en/docs/ch-be/regierungsrat/2026-bkd-1492/de/vernehmlassung-des-bundes-25-434-urheberrechte-fur-eine-klare-rechteverwertung-bei-konzerten-stellungnahme-des-kanton-bern

Retrieved on Sep 4, 2026

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  2. Bern
  3. Executive Council of the Canton of Bern
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Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

2026.BKD.1492

Vernehmlassung des Bundes: 25.434 Urheberrechte. Für eine klare Rechteverwertung bei Konzerten. Stellungnahme des Kanton Bern

Kanton Bern Canton de Berne

Regierungsrat

Postgasse 68 Postfach 3000 Bern 8 Staatskanzlei, Postfach, 3000 Bern 8 info.regierungsrat@be.ch www.be.ch/rr

Ständerat Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur 3003 Bern

Per Mail an: direktion@ipi.ch

RRB Nr.: 492/2026 13. Mai 2026 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Vernehmlassung des Bundes: 25.434 s Pa. Iv. WBK-S. Urheberrechte. Für eine klare Rechteverwertung bei Konzerten. Stellungnahme des Kantons Bern

Sehr geehrter Herr Kommissionspräsident Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Schreiben vom 6. März 2026 laden Sie die Kantonsregierungen ein, zum Vorentwurf zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 25.434 «Urheberrechte. Für eine klare Rechteverwertung bei Konzerten» sowie zum zugehörigen erläuternden Bericht Stellung zu nehmen. Wir danken Ihnen für diese Möglichkeit und unterbreiten Ihnen nachfolgend unsere Stellungnahme.

Grundsätzliches

Der Regierungsrat des Kantons Bern begrüsst die vorgeschlagene Präzisierung des Urheberrechtsgesetzes zur Rechteverwertung bei Konzerten. Er erachtet klare Zuständigkeiten und verlässliche Rahmenbedingungen für Veranstaltende und Kulturschaffende als zentral, um ein vielfältiges Konzert- und Kulturangebot mit vertretbarem administrativem Aufwand sicherzustellen.

Ausgangslage

Das Urheberrechtsgesetz sieht vor, dass Konzertveranstalterinnen und Konzertveranstalter die Rechte an aufgeführter Musik in der Regel über die Verwertungsgesellschaft SUISA erwerben. Eine Ausnahme besteht, wenn die Urheberinnen und Urheber oder deren Erben ihre Rechte selbst wahrnehmen. Diese Möglichkeit wird zunehmend für Direktlizenzierungen genutzt: Rechteinhaberinnen und -inhaber lösen ihre Werke aus dem System der Verwertungsgesellschaften, um sie selbst zu verwalten oder an Verlage oder Direktlizenzierungsagenturen zu übertragen. Die vorliegende Präzisierung schliesst eine Lücke und schafft Klarheit, indem sie festlegt, wann eine persönliche Rechteverwertung zulässig ist: nämlich dann, wenn die auftretende Künstlerin

oder der auftretende Künstler sämtliche Rechte an den aufgeführten Musikwerken innehat.

Kanton Bern Canton de Berne

Würdigung der Vorlage

Der Regierungsrat anerkennt, dass die vorgeschlagene Präzisierung im Urheberrechtsgesetz zur Stabilisierung eines bewährten Systems beiträgt, die Markttransparenz stärkt und eine bestehende Regelungslücke schliesst. Die Direktlizenzierung wird mit der Anpassung auf jene Konstellationen eingeschränkt, in denen diese zweckmässig und sachgerecht ist. Der Regierungsrat unterstützt die mit der Gesetzesänderung verfolgten Ziele und deren positive Auswirkungen.

Veranstalterinnen und Veranstalter Durch eine klare, einheitliche Regelung der Direktlizenzierung wird die rechtliche und finanzielle Planungssicherheit für Konzertveranstalterinnen und Konzertveranstalter gestärkt sowie eine effiziente Rechteverwertung gewährleistet. Für Veranstalterinnen und Veranstalter sinkt der Abklärungsaufwand, da klar geregelt ist, wann eine persönliche Verwertung zulässig ist. Zudem können die erforderlichen Aufführungsrechte bei Programmen mit Werken verschiedener Urheberinnen und Urheber grundsätzlich mit einer einzigen Lizenz über die SUISA erworben werden. Die Vorlage trägt damit dazu bei, die Risiken eines erhöhten Aufwands für Rechteabklärungen, paralleler Lizenzierungswege sowie möglicher Doppelabrechnungen zu reduzieren. Ein geringerer Abklärungs- und Verhandlungsaufwand sowie die Vorhersehbarkeit der einheitlichen Tarifkosten kommen insbesondere auch Veranstaltenden mit ehrenamtlichen Strukturen und begrenzten (professionellen) Ressourcen zugute.

Urheberinnen und Urheber Urheberinnen und Urheber und ihre Rechtsnachfolgerinnen und Rechtsnachfolger sind nicht in der Lage, den Markt laufend und umfassend zu überwachen und unlizenzierte Aufführungen wirksam zu unterbinden. Daher stellt die kollektive Rechtewahrnehmung die lückenlose Durchsetzung der Aufführungsrechte sowie die sachgerechte Verteilung der Einnahmen sicher. Direktlizenzierungen können dies nicht immer gewährleisten, da häufig nur einzelne Rechteinhabende vertreten sind und Informationen über weitere Urheberinnen und Urheber nur unvollständig vorliegen. Indem die Vorlage die persönliche Verwertung auf diejenigen Fälle beschränkt, in denen ausschliesslich eigene Werke aufgeführt werden, wird das Risiko unvollständiger oder fragmentierter Lizenzen sowie ausbleibender Vergütungen minimiert.

Bei der weiterhin zulässigen Direktlizenzierung kann die Vergütung der Urheberrechte direkt, unkompliziert und vollständig zusammen mit der Gage verhandelt und abgerechnet werden. Die Solidarität unter Rechteinhabenden wird dabei nicht beeinträchtigt.

Vielfalt des Kulturangebots Gemäss kantonalem Kulturförderungsgesetz (KKFG) hat die Kulturförderung des Kantons Bern unter anderem den Auftrag, die kulturelle Vielfalt zu stärken. Vor diesem Hintergrund unterstützt der Regierungsrat die geplante Stärkung eines Systems, das für ein vielfältiges Kulturangebot zentral ist. Die kollektive Verwertung der Aufführungsrechte ermöglicht Kulturschaffenden und Kulturveranstaltenden einen niederschwelligen und rechtssicheren Zugang zu einem breiten Repertoire an Werken Dritter, erleichtert die Durchführung von Kulturveranstaltungen und trägt damit zum Fortbestand eines vielfältigen Kulturangebots bei. Da über die kollektive Rechteverwertung das gesamte Repertoire lizenziert wird, können Musikerinnen und Musiker ihre Programme frei und flexibel gestalten sowie auch spontane Darbietungen fremder Werke rechtssicher durchführen. Davon profitiert letztlich auch das Publikum.

Kanton Bern Canton de Berne

Freundliche Grüsse

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Neuhaus Christoph Auer Regierungspräsident Staatsschreiber