2026.DIJ.1620
Prioritäres Verfahren nach Art. 2a des Koordinationsgesetzes. Antrag auf Durchführung eines prioritären Verfahrens für den Kapazitätsausbau. Nitrochemie Wimmis AG, Baubewilligungs- und Nutzungsplanverfahren, Spiez und Wimmis
Rubrum
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 158/2026 Datum RR-Sitzung: 18. Februar 2026 Direktion: Direktion für Inneres und Justiz Geschäftsnummer: 2026.DIJ.1620 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Prioritäres Verfahren nach Art. 2a des Koordinationsgesetzes Antrag auf Durchführung eines prioritären Verfahrens für den Kapazitätsausbau Nitrochemie Wimmis AG, Baubewilligungs- und Nutzungsplanverfahren, Spiez und Wimmis
Erwägungen
1. Gegenstand
Mit Art. 2a Koordinationsgesetz soll der Wirtschaftsstandort Bern gestärkt werden, indem Vorhaben von gesamtkantonaler Bedeutung mit hoher Wichtig- und Dringlichkeit speditiv geprüft und im Rahmen der Gesetze bewilligt werden können. Für den Priorisierungsentscheid ist der Regierungsrat abschliessend zuständig. Der Regierungsrat hat mit einem Grundsatzbeschluss RRB Nr. 1275 vom 1. September 2010 konkretisiert, welchen Anforderungen ein Antragsgesuch entsprechen muss, damit das Vorhaben als prioritär bezeichnet werden kann.
2. Rechtsgrundlagen
Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG: BSG 721.0), Art. 2 und 2a
Koordinationsgesetz vom 21. März 1994 (KoG; BSG 724.1), Art. 2a
3. Das Vorhaben
Die Nitrochemie Wimmis AG plant im Rahmen des Projekts «Firepower» auf dem bestehenden Werkareal in den Gemeinden Spiez und Wimmis verschiedene Neu- und Umbauten zur Erweiterung der Produktions-, Lager- und Infrastrukturanlagen. Die Massnahmen dienen der Erhöhung der Produktionskapazitäten, der Integration zusätzlicher Verarbeitungsschritte sowie der Anpassung der betrieblichen Infrastruktur an aktuelle sicherheits-, umwelt- und logistische Anforderungen. Die geplanten baulichen Massnahmen umfassen sowohl Neuinstallationen im Bereich der Rohmasseverarbeitung und -lagerung als auch Erweiterungen und Anpassungen bestehender Anlagen zur Säurestabilisierung, Abwasserbehandlung und Energieversorgung.
Die Nitrochemie Wimmis AG unterstützt armasuisse im Grundausbau der neuen Artilleriesysteme. Der diesbezügliche Rahmenvertrag umfasst Lieferungen von 2027-2033. Es trägt dem nationalen Interesse der Verbesserung der Sicherheitsarchitektur Rechnung und liegt somit im Interesse der öffentlichen Sicherheit. Das Vorhaben umfasst ein Investitionsvolumen von rund 100 Millionen Franken. Durch die Realisierung des Vorhabens werden rund 50 neue Arbeitsplätze am Standort geschaffen.
4. Anwendungsbereich des prioritären Verfahrens gemäss Art. 2a KoG
Als prioritär behandelt werden können Verfahren für Vorhaben, die im übergeordneten kantonalen Interesse stehen, insbesondere im Interesse der wirtschaftlichen Entwicklung des Kantons Bern oder der öffentlichen Sicherheit. Zudem bedarf es der Dringlichkeit und die Vorhaben müssen beurteilungsreif sein. Dazu gehören insbesondere Schlüsselprojekte in den kantonalen wirtschaftlichen Entwicklungsschwerpunkten oder auch wichtige Infrastrukturprojekte, z.B. neue Tramlinien, Massnahmen des Hochwasserschutzes und der Energieversorgung.
Der Regierungsrat kann nur kantonale Verfahren als prioritär festlegen, er hat keine Kompetenz, über Bundesverfahren zu befinden. Der Antrag der Gemeinde Spiez und der Nitrochemie Wimmis AG, die Realisierung der Trafostation E23 im Plangenehmigungsverfahren über Elektrizitätsgesetz ESTI sei als prioritär zu behandeln, wird daher abgelehnt, da es sich um ein Bundesverfahren handelt.
Ansonsten werden die vom Regierungsrat im Grundsatzbeschluss RRB Nr. 1275 vom 1. September 2010 bezeichneten Kriterien vom Vorhaben erfüllt.
5. Beschlüsse
5.1 Der Regierungsrat bezeichnet die folgenden Vorhaben als prioritär im Sinne von Art. 2a KoG: Baubewilligungsverfahren in der Gemeinde Spiez
Gebäude E51/E52: Produktions- und Lagergebäude
Gebäude E15/E16: Scherwalzenproduktionsgebäude
Gebäude D03: Anbau Stabilisierung
Gebäude F24: Rohmassenlager
Baubewilligungsverfahren in der Gemeinde Wimmis
Gebäude A66: Dickwasserstapeltank
Gebäude C52: Lager NC für Rohmasse
Nutzungsplanverfahren in der Gemeinde Spiez - Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung L «Kander-Spiez» mit Baugesuch (Gebäude E10) und Rodungsgesuch (KoG)
5.2 Die Leitbehörden werden angewiesen, das Nutzungsplan- und die Baubewilligungsverfahren ausser der Reihe zu behandeln, ein straffes Verfahrensprogramm zu erstellen und Fristverlängerungen i.S.v. Art. 43 VRPG nur in begründeten Fällen zu gewähren.
5.3 Die Leitbehörden werden ermächtigt, in geeigneter Weise Behandlungsfristen zu verkürzen und konferenzielle Verfahrenselemente einzusetzen.
5.4 Die Behörden, die Amts- und Fachberichte abgeben, werden angewiesen, die Fristen gemäss Verfahrensprogramm strikte einzuhalten.
5.5 Zu eröffnen: ‒ dem Gemeinderat der Einwohnergemeinde Spiez, Sonnenfeldstrasse 4, 3700 Spiez;
‒ dem Gemeinderat der Einwohnergemeinde Wimmis, Bahnhofstrasse 7, 3752 Wimmis ‒ dem Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental, Amthaus, Postfach 61, 3714 Frutigen; ‒ der Nitrochemie Wimmis AG, Niesenstrasse 44, 3752 Wimmis; ‒ der Leitbehörde (AGR) für sich und zuhanden der Verfahrensbeteiligten.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber