230.1
Gesetz über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen
vom 10.11.1994 (Stand 01.04.2006)
Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen
hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 21. Dezember 1993 Kenntnis genommen und
erlässt
als Gesetz:
Art. 1 Grundsatz
Der Staat fördert Bestrebungen, den grenzüberschreitenden Zugang zu Berufen und weiterführenden Schulen zu öffnen.
Art. 2 Vereinbarungen
Der Regierungsrat kann mit anderen Kantonen und Staaten Vereinbarungen über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen abschliessen.
Art. 2bis Anerkennung von Hochschulen für pädagogische oder verwandte Berufe
Die Regierung kann Schulen, die Ausbildungsabschlüsse in pädagogischen oder verwandten Berufen anbieten, als Hochschulen anerkennen.
Art. 3 Vollzugsbeginn
Der Regierungsrat bestimmt den Vollzugsbeginn dieses Gesetzes.
nGS 29-80