321.915.11
Kantonsratsbeschluss über den Neubau der Institute für Pathologie und für Rechtsmedizin am Kantonsspital St.Gallen
vom 29.09.2007 (Stand 24.09.2007)
Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen
hat von der Botschaft der Regierung vom 19. Dezember 2006 Kenntnis genommen und
beschliesst:
Ziff. 1
Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 46 930 000.– für den Neubau der Institute für Pathologie und für Rechtsmedizin am Kantonsspital St.Gallen werden genehmigt.
Ziff. 2
Zur Deckung der Kosten wird ein Kredit von Fr. 46 930 000.– gewährt.
Der Kredit wird der Investitionsrechung belastet und ab dem Jahr 2008 innert 10 Jahren abgeschrieben.
Ziff. 3
Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht vorhersehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.
Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig.
Ziff. 4
Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags Änderungen am Projekt zu beschliessen, soweit diese aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.
Ziff. 5
Dieser Beschluss unterliegt dem obligatorischen Finanzreferendum.
nGS 42–117